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Handwerker in Latzhose kniet vor einem Waschbecken und repariert ein Abflussrohr mit einem Werkzeug. Wasser tropft aus dem Rohr.

Rohrverstopfung: Versicherung, Kosten & Maßnahmen

Verstopfte Rohre können viele Ursachen haben – von harmlosen Ablagerungen bis hin zu tief sitzenden Blockaden. Leichte Fälle lassen sich oft selbst beheben, bei hartnäckigen hilft ein Fachbetrieb. Doch wer trägt die Aufwendungen und springt bei einer Rohrverstopfung die Versicherung ein?

Worum handelt es sich bei einer Rohrverstopfung?

Bei einer Rohrverstopfung sind Abfluss- oder Abwasserrohr ganz oder teilweise blockiert, sodass das Wasser nicht mehr richtig abfließen kann. Eine solche Abflussverstopfung kann sowohl im privaten Eigenheim als auch in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden auftreten.

Warum eine Rohrleitung verstopft, kann verschiedene Ursachen haben. Zu den häufigsten gehören:

  • Unsachgemäße Entsorgung: Hygieneartikel wie Feuchttücher, Damenbinden, Windeln, aber auch Wattestäbchen, Zigarettenkippen oder Katzenstreu gehören nicht in die Kanalisation. Die Gegenstände lösen sich nicht im Wasser auf, bleiben im Rohrsystem hängen und verursachen langfristig hartnäckige Blockaden.
  • Essensreste, Öle und Fette: Diese können an den Innenwänden der Leitungen „erstarren“ und dabei eine zähe Schicht bilden, die weitere Partikel festhält und das Rohr zunehmend zusetzt.
  • Haare und Seifenreste: Im Badezimmer sammeln sich in Waschbecken, Dusche oder Badewanne regelmäßig Haare, die sich mit Seifen- und Shampooresten verbinden. Die Rückstände verklumpen und setzen sich bevorzugt in Siphons oder Rohrkrümmungen ab. Die Folge ist eine schleichende Verengung der Leitung. Das Abwasser fließt immer langsamer ab, bis es schließlich zum kompletten Rohrverschluss kommt.
  • Kalk und Urinstein: Vor allem in älteren Rohrsystemen bilden sich mit der Zeit Ablagerungen aus Kalk und Urinstein. Diese rauen Oberflächen schaffen einen idealen Haftgrund für Schmutz, Toilettenpapier, Fett und andere Rückstände. Mit den Jahren entsteht dadurch ein immer dichterer Belag im Inneren des Rohrs, der den Wasserabfluss stark einschränkt.
  • Fremdkörper und Fehlbedienung: Manchmal gelangen durch Unachtsamkeit versehentlich Gegenstände wie Spielzeug, Schmuck oder Reinigungstücher in den Abfluss. Diese können das Rohr sofort verschließen und zu einem Rückstau führen – mit teils erheblichen Folgeschäden. Auch hier spielt Fahrlässigkeit eine Rolle, insbesondere wenn keine Schutzvorkehrungen (z. B. Siebeinsätze) zur Anwendung kommen.

Warnzeichen für eine drohende Rohrverstopfung

Eine Rohrverstopfung kündigt sich oft durch folgende Anzeichen an:

  • Gluckernde Geräusche im Abfluss
  • Faulige Gerüche
  • Verlangsamter Wasserabfluss

In diesem frühen Stadium lässt sich durch rechtzeitiges Eingreifen mit einfachen Mitteln wie einem Pümpel, einer Rohrspirale oder handelsüblichen Rohrreinigern häufig noch eine vollständige Verstopfung verhindern. Bleiben diese Maßnahmen jedoch erfolglos, ist davon auszugehen, dass die Blockade tiefer im Leitungssystem sitzt.

Um Folgeschäden zu vermeiden und die Verstopfung schnell zu lösen, sollten Sie umgehend eine Rohrreinigungsfirma hinzuziehen.

Weißes Kunststoff-Abflussrohr unter einem Waschbecken, aus dem stark Wasser austritt. Die Leckage befindet sich an einer Rohrverbindung, Wasser spritzt und tropft in alle Richtungen.

Welche Rohre können von einer Rohrverstopfung betroffen sein?

Rohrverstopfungen können an verschiedenen Stellen der Entwässerungsanlage auftreten. Je nach betroffener Rohrart unterscheiden sich Ursache, Maßnahmen, aber auch Zuständigkeiten.

  • Abflussrohre im Haus: Dazu zählen alle Leitungen innerhalb des Gebäudes, die Wasser von Spüle, Waschbecken, Dusche, Badewanne, Toilette oder Waschmaschine abführen. Aufgrund ihres meist kleineren Durchmessers sind sie besonders anfällig für Verstopfungen durch Haushaltsabfälle.
  • Fallrohre (Fallleitungen): Die senkrechten Rohre leiten das Abwasser aus oberen Etagen nach unten in die Sammelleitung. In Mehrfamilienhäusern sammeln sie das Abwasser mehrerer Wohnungen. Auch Regenfallrohre – etwa von Dachrinnen – gehören dazu und sind anfällig für Verstopfungen durch Laub, Schmutz oder Vogelnester.
  • Grundleitung und Hausanschlussleitung: Grundleitungen verlaufen meist unterirdisch im oder unter dem Haus und transportieren das Abwasser zu den Hausanschlussleitungen, die es zum Kanal weiterleiten. Verstopfungen entstehen hier häufig durch Wurzeleinwuchs, Rohrschäden oder langjährige Ablagerungen aus Fett, Kalk und Schmutz. Da die Rohre größer sind, werden Blockaden oft erst spät bemerkt.
  • Öffentlicher Kanal: Liegt die Ursache im städtischen Kanalnetz, kann sich das Abwasser gleich in mehreren Häusern zurückstauen. In diesem Fall sind der örtliche Entwässerungsbetrieb oder die Stadtwerke zuständig. Betroffene sollten die Gemeinde sofort informieren, damit die Verstopfung im öffentlichen Bereich beseitigt wird.

Verantwortlichkeiten bei Rohrverstopfungen

Für alle Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich. Das bezieht sich sowohl auf die Wartung als auch auf die Behebung von Verstopfungen.

Erst ab dem öffentlichen Kanal übernimmt die Gemeinde die Zuständigkeit. Das bedeutet: Verstopfungen in der Hausanschlussleitung müssen vom Eigentümer auf eigene Kosten behoben werden – es sei denn, in der Versicherung ist die Rohverstopfung abgedeckt.

In vielen Kommunen besteht zudem die Pflicht zu regelmäßigen Dichtheits- oder Wartungsprüfungen, um Schäden frühzeitig zu erkennen und größere Probleme zu vermeiden.

Welche Versicherung zahlt bei Rohrverstopfung?

Ob bei einem verstopften Abfluss die Versicherung zahlt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Zu berücksichtigende Faktoren sind dabei Ursache, Art der Schäden sowie die individuellen Vertragsbedingungen.

Ein Mann kniet vor einer stark beschädigten Wand mit sichtbaren Wasserrohren. Er telefoniert besorgt, während ein roter Eimer und ein nasser Schwamm auf dem Holzboden stehen. Die Wand ist durchfeuchtet und aufgebrochen – ein klarer Fall von Wasserschaden.

Bei einer Verstopfung lassen sich zwei Kostenarten unterscheiden:

  • Kosten für die Beseitigung der Verstopfung: Dazu zählen Rohrreinigung, Notdiensteinsätze, eventuelle Aufgrabungsarbeiten sowie Reparaturen an beschädigten Leitungen.
  • Kosten durch Folgeschäden: Hierzu gehören insbesondere Wasserschäden, die durch austretendes Abwasser entstehen. Etwa beschädigte Böden, durchnässte Möbel oder aufwendige Trocknungs- und Reinigungskosten.

Je nach Ursache der Verstopfung, Verschuldensfrage und bestehendem Versicherungsschutz kommen unterschiedliche Versicherungspolicen infrage, bei denen die Rohrverstopfung als Versicherungsfall zum Tragen kommt.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung greift immer dann, wenn am Gebäude selbst ein versicherter Schaden entsteht. Etwa durch Leitungswasser, Feuer oder Sturm. Weil in der Wohngebäudeversicherung eine Rohrverstopfung nicht als versichertes Ereignis gilt, greift sie hier im Prinzip nicht.

Kommt es jedoch infolge der Verstopfung zu einem Leitungswasserschaden, z. B. durch überlaufendes Abwasser in Küche oder Bad, kann es sein, dass Sie sich bei einer Rohrverstopfung an Ihre Wohngebäudeversicherung wenden können und die Rohrbruch Versicherung greift. Entscheidend ist hier der entstandene Gebäudeschaden.

Achtung: Rückstauschäden nur mit Zusatzschutz versichert

Drückt Abwasser bei Starkregen oder Kanalverstopfung von außen ins Haus, spricht man von einem Rückstauschaden. Solche Schäden gelten nicht als Leitungswasserschaden, sondern als Elementarschaden – und sind nur versichert, wenn eine entsprechende Rückstau- oder Elementardeckung im Vertrag enthalten ist.

Zudem fordern Versicherer den Einbau und die regelmäßige Wartung einer Rückstauklappe. Ohne diese Vorkehrungen bleiben Hausbesitzer im Ernstfall meist auf den Kosten sitzen – vor allem bei tiefer liegenden Räumen wie Keller oder Souterrain.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt das persönliche Eigentum im Haushalt. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände. Auch im Fall eines Leitungswasserschadens.

Anlaufstelle ist die Hausratversicherung bei einer Rohrverstopfung dann, wenn Abwasser in die Wohnung gedrückt wird und Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Auch hier wird die Rohrverstopfung von der Hausratversicherung nicht direkt getragen.

Ersetzt werden Teppiche, Möbel, Kleidung oder Elektronik zum Neuwert. Je nach Vertrag sind auch ReinigungskostenAufräumarbeiten oder Hotelübernachtungen bei Unbewohnbarkeit abgedeckt.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn eine versicherte Person einem Dritten einen Schaden zufügt und rechtlich dafür haftbar gemacht wird. Im Zusammenhang mit Rohrverstopfungen wird die Haftpflichtversicherung vor allem bei Mietsachschäden oder Nachbarschaftsfällen relevant.

Verursacht ein Mieter eine Verstopfung und entsteht dadurch ein Schaden am Eigentum des Vermieters (z. B. beschädigtes Parkett), kann der Mieter haftbar gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung des Mieters übernimmt solche Mietsachschäden, sofern diese in der Police nicht ausgeschlossen sind.

Voraussetzung ist jedoch ein nachweisbares Verschulden des Mieters. Bei altersbedingten Rohrproblemen ohne sein Zutun besteht keine Haftung.

Auch Nachbarn können betroffen sein: Führt eine nicht erkannte oder vernachlässigte Verstopfung in einer Wohnung zu Wasserschäden im angrenzenden Bereich, kann der Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet werden. Die eigene Haftpflichtversicherung würde dann die berechtigten Ansprüche des Geschädigten übernehmen, sofern eine schuldhafte Pflichtverletzung (z. B. fehlende Wartung) nachgewiesen werden kann.

Für Vermieter greift in solchen Fällen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn durch unterlassene Wartung oder bekannte Mängel ein Schaden entsteht – etwa, weil trotz bekannter Rohrprobleme keine Reparatur erfolgt. Auch hier gilt: Nur bei Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung besteht Versicherungsschutz, nicht bei bloßen technischen Defekten ohne schuldhaftes Verhalten.

Was unterscheidet eine Rohrverstopfung im Eigenheim von einer Rohrverstopfung in einer Mietwohnung?

Je nachdem, ob man Mieter oder Eigentümer ist, unterscheiden sich Verantwortung, Kostenfrage und rechtliche Pflichten bei einer Rohrverstopfung deutlich. Was viele als scheinbar klare Sache empfinden, sorgt in der Praxis dennoch oft für Diskussionen. Insbesondere, wenn es um Schadenersatz, Versicherungen oder Eigeninitiative geht.

Mieter: Rechte, Pflichten und Fallstricke

In Mietwohnungen gehört das Rohrleitungssystem zur Mietsache. Laut § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten. Das schließt funktionierende Rohre mit ein. Grundsätzlich trägt der Vermieter also die Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung, sobald diese gemeldet wurde. Er beauftragt auf eigene Rechnung eine Fachfirma zur Rohrreinigung.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. In solchen Fällen kann der Vermieter dem Mieter die Kosten auferlegen, muss das Fehlverhalten jedoch nachweisen. Liegt keine Schuld vor (z. B. altersbedingt zugesetzte Rohre), bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Normale Abnutzung wie Kalk- oder Fettablagerungen ist sein Risiko.

Wichtig: Mieter sind verpflichtet, Verstopfungen sofort zu melden (§ 536c BGB). Wird die Meldung verzögert und der Schaden dadurch größer, kann der Mieter für Folgekosten haften.

Ohne akuten Notfall darf der Mieter nicht eigenmächtig eine Rohrreinigungsfirma beauftragen, sondern muss dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reaktion geben. In echten Notlagen (z. B. drohende Überschwemmung) darf der Mieter handeln, sollte aber alles dokumentieren.

Eigentümer: Eigenverantwortung und Versicherungsgrenzen

Im Eigenheim oder einer Eigentumswohnung liegt die Verantwortung für Rohrverstopfungen vollständig beim Eigentümer. Es gibt keinen Vermieter, der zuständig wäre. Entsprechend muss der Hausbesitzer selbst für die Beseitigung und Kosten aufkommen, inklusive Wartung und Prävention.

Nur bei nachweisbaren Fremdverursachern (z. B. Bauschutt durch Handwerker oder Wurzeleinwuchs vom Nachbargrundstück) besteht eine Möglichkeit, den Schaden abzuwälzen. Versicherungen greifen in der Regel nur bei Folgeschäden, etwa Wasserschäden an Böden oder Wänden, nicht aber für die eigentliche Rohrreinigung.

Wichtig: Auch ohne gesetzliche Pflicht empfiehlt sich eine regelmäßige Wartung der Abwasserleitungen, z. B. durch Kamerainspektionen oder professionelle Reinigungen. Neben dem Vorbeugungseffekt stärken solche Maßnahmen auch die Position gegenüber der Versicherung, da grobe Fahrlässigkeit bei unterlassener Wartung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Rohverstopfung und Versicherung

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