
Haftpflichtversicherung: Sind Tiere mitversichert?
Ob Kaninchen, Wellensittich oder handzahme Frettchen: Viele Tiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Welche Regeln für ein Haustier in der Mietwohnung gelten und wann die Haftpflichtversicherung Tiere mitversichert, lesen Sie in diesem Artikel.
In der privaten Haftpflichtversicherung sind viele Tiere mitversichert
Wer ein Tier hält, übernimmt Verantwortung – sowohl für das Wohl des Tiers als auch für mögliche Schäden. Schnell ist etwas passiert: Das Kaninchen knabbert das Ladekabel der Gäste an, oder der Wellensittich fliegt im fremden Haushalt versehentlich gegen eine Fensterscheibe.
Gut zu wissen, dass in der privaten Haftpflichtversicherung viele Kleintiere mitversichert sind, während Halter von Hunden oder Pferden eine separate Tierhalterhaftpflicht.
Dabei wird häufig der Begriff „Kleintier-Versicherung“ verwendet, obwohl es sich in der Praxis meist um die normale Privathaftpflicht handelt. Entscheidend ist: Für viele Haustiere gilt tatsächlich „Haftpflichtversicherung: Tiere mitversichert“ – ein Grundprinzip, das jedoch nicht für alle Tierarten und nicht in jeder Police automatisch zutrifft.
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Ein wichtiges Thema: Haustiere in der Mietwohnung
Wer mit einem Haustier in eine Mietwohnung zieht, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Was erlaubt ist, regeln nicht nur der Mietvertrag, sondern auch das „Haustier-Mietwohnung-Gesetz“ sowie die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen „Haustier in Mietwohnung“ und „Mietwohnung mit Haustier“. Auch hier kann der Versicherungsschutz eine wichtige Rolle spielen, etwa wenn Schäden in der gemieteten Wohnung oder bei Nachbarn entstehen.
Ob zahmes Nagetier oder Stubentiger: Die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung Tiere mitversichert, hängt auch von der genauen Ausgestaltung der Police ab. Zudem gilt: Nicht jedes exotische Tier ist automatisch ein Kleintier. Besonders bei als gefährlich oder giftig eingestuften Kleintieren – etwa bestimmten Reptilien oder Spinnenarten – kann der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Gerade in Mietwohnungen sind neben der Versicherung auch mietrechtliche Fragen von großer Bedeutung. Grundsätzlich haben Kleintiere das Recht, in der Wohnung gehalten zu werden, auch wenn der Mietvertrag keine ausdrückliche Erlaubnis enthält.
Denn laut aktueller Rechtsprechung fallen sie unter den Begriff „üblicher Haustiergebrauch“. Anders sieht es bei größeren oder exotischen Tieren aus: Hier kann der Vermieter mitentscheiden, ob das Haustier in die Mietwohnung darf.
Was erlaubt ist, wird dabei durch das Haustier-Mietwohnung-Gesetz, den individuellen Mietvertrag sowie gerichtliche Entscheidungen geregelt. Wer eine Mietwohnung mit Haustier bezieht oder bereits Tiere hält, sollte sich daher gut informieren, insbesondere, wenn die Haltungsform Nachbarn beeinträchtigen könnte.
Haftpflichtversicherung: Tiere mitversichert – Das sagt der Experte
Die Anschaffung eines Haustieres ist nicht nur für Kinder eine große Sache. Deshalb gibt es bereits beim Kauf einige Dinge zu beachten. „Wer sich ein Tier anschafft, sollte verantwortungsbewusst und mit einer gewissen rechtlichen Sorgfalt an die Sache herangehen.
Der Kaufvertrag sollte zum Beispiel grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis. Er ist Partneranwalt unseres Rechtsschutz-Partners ROLAND und Autor eines Artikels über Tierhalterhaftung.
„Wenn durch Tiere wie Hunde, Pferde oder Katzen ein Schaden verursacht wird, muss grundsätzlich der Halter haften – auch wenn diesen keine Schuld trifft“, verrät Winthuis.
Geregelt ist diese so genannte Gefährdungshaftung in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. „Deshalb ist jedem Besitzer eine Haftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflicht nahezulegen. Dabei sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt werden.“, so Winthuis weiter.
Schäden durch Kleintiere: Versicherung zahlt?
Jährlich werden etwa 100.000 Haftpflichtschäden durch Hunde verursacht. Eine entsprechende Zahl für Kleintiere gibt es nicht. Aber auch zahme, kleine Haustiere können ungewollt Schäden verursachen, beispielsweise wenn ein Meerschweinchen Möbel bei Freunden zerkratzt oder eine Katze beim Tierarzt aus Angst kratzt und eine Infektion verursacht.
In solchen Fällen springt die private Haftpflichtversicherung ein. Die Faustregel lautet: In der Haftpflichtversicherung sind Tiere mitversichert, sofern es sich um Kleintiere handelt.
Ein weiteres Plus: Die Haftpflichtversicherung leistet nicht nur bei berechtigten Ansprüchen, sondern übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Diese sogenannte passive Rechtsschutzfunktion schützt Tierhalter, wenn etwa Nachbarn Schadenersatz verlangen, obwohl das Tier nichts verursacht hat. Gerade in einer Mietwohnung mit Haustier kann das ein wichtiger Schutzmechanismus sein.
Ob ein Vorfall rechtlich relevant ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem konkreten Schaden, den Umständen und nicht zuletzt vom Mietverhältnis. Denn das Gesetz zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen und das geltende Kleintierrecht können im Einzelfall entscheidend sein, etwa wenn es um Ruhestörung, Allergien im Haus oder unklare Haltungsklauseln im Mietvertrag geht.
Fazit: Kleintiere mögen harmlos wirken, doch Schäden passieren schneller als gedacht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seinen Versicherungsvertrag genau prüfen und sicherstellen, dass Tiere wirklich mitversichert sind. So lässt sich Ärger vermeiden – im Ernstfall auch mit dem Vermieter.
Häufige Fragen zum Thema Haftpflichtversicherung: Tiere mitversichert?
Wissenswertes im Ratgeber Haftpflichtversicherung
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