Die Bauherrenhaftpflicht gilt ausnahmslos bei allen Bauexperten und -ratgebern als die Nummer 1 unter den unverzichtbaren Versicherungen für die Bauphase. Vom Eintreffen der ersten Baumaschinen und -materialien bis zum Zeitpunkt der Bauabnahme übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung den finanziellen Schutz bei Haftungsansprüchen Dritter.
Deshalb sollte sie bereits vor dem ersten Spatenstich unter Dach und Fach gebracht werden. Sie gilt dann bis zur erfolgreichen Bauabnahme und für die Dauer von drei Jahren (individuell auch länger) ab Vertragsunterzeichnung – ein Zeitraum, in dem jede normale Baumaßnahme mühelos abgewickelt sein dürfte.
So müssen Sie sich als Beitragszahler keine finanziellen Sorgen um eventuelle Personen- und Sachschäden auf Ihrer Baustelle machen.
Die Bauherrenhaftpflicht von AXA leistet innerhalb dieser Zeitspanne sogar, wenn ein Schaden grob fahrlässig durch den Bauherrn verschuldet wurde. Also auch dann, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt haben sollte – also zum Beispiel, wenn Ihre Baustelle oder Baustellenzufahrt nicht ausreichend gesichert ist.
Und noch mehr: Wenn Sie als Bauherr zu Unrecht in Anspruch genommen werden, obwohl Sie als Laie eine drohende Gefahr nicht erkennen konnten und Sie deshalb keine Schuld trifft, wehrt die Bauherrenversicherung unbegründete Ansprüche gegen Sie als Versicherungsnehmer ab.