Warum eine Gewässerschadenhaftpflicht?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung von AXA haftet für Sie als Heizungsbetreiber, zum Beispiel im eigenen Haus mit einem Heizöltank. Eine andere Bezeichnung lautet daher auch Öltankversicherung.
Dabei ist egal, ob Ihr Öltank im Erdreich oder im vermeintlich sicheren Keller untergebracht ist: In jedem Fall fasst er viele tausend Liter und nur wenig auslaufendes Heizöl reicht aus, um eine Million Liter Grundwasser unbrauchbar zu machen.
Die Gewässerschadenhaftpflicht oder Öltankversicherung versichert Sie als Öltankbesitzer und schützt Sie vor hohen Kosten der entstandenen Schäden nach einem Ölaustritt. Im Schadensfall sind Sie verpflichtet, neben Ihrer Versicherung auch unverzüglich die Polizei, Feuerwehr oder zuständige Wasserbehörde zu informieren.
Egal ob großer oder kleiner Tank, als Öltankbesitzer tragen Sie Verantwortung. Die Gewässerschadenhaftpflicht hilft Ihnen, dieser gerecht zu werden und sich gegen finanzielle Risiken abzusichern.
Wasserdichte Haftpflichtversicherung für Ihren Öltank
Die Gewässerschadenhaftpflicht von AXA übernimmt für Sie als Heizungsbetreiber die Kosten von Maßnahmen zur Entseuchung nach einem Ölaustritt.
Wasserdichter Schutz für Ölheizungsbesitzer
Für den entstehenden Schaden haftet der Inhaber eines privaten Tanks mit Heizöl in unbegrenzter Höhe. Schon geringe Mengen Öl können zu einem hohen Schaden führen. Eine regelmäßige Wartung des Öltanks ist daher verpflichtend, damit Sie Ihr eigenes Gebäude und auch die Umwelt vor massiven Schäden schützen.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt folgende Maßnahmen zur Entseuchung ab:
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- Rettungskosten
- Absicherung gegen berechtigte Ansprüche aus der Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen, wenn diese mittel- oder unmittelbare Auswirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit haben
Was deckt die Gewässerschadenhaftpflicht ab?
Weitere Informationen zu unserer Gewässerschadenhaftpflicht
Mit der Gewässerschadenhaftpflicht können Sie sich mit bis zu 30 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern. Diese Haftpflichtversicherung beinhaltet die Absicherung des Besitzers eines Öltanks oder einer anderen Anlage mit schädlichem Inhalt vor den finanziellen Folgen.
Sie greift dann, wenn Sie als Inhaber eines Heizöltanks aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Weiterhin abgesichert sind Personen, die Sie durch einen Arbeitsvertrag mit der Wartung – beispielsweise der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke mit Öltanks – beauftragt haben.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung von AXA bietet Ihnen Schutz bei:
Weitere Details zum Versicherungsumfang unserer Gewässerschaden-Haftpflicht
Bei günstigem oder hohem Schutz: oberirdische Tanks bis 1.000 Liter Fassungsvermögen, Beitragsangabe inkl. Ratenzahlungszuschlag und Versicherungssteuer
Häufige Fragen zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wann ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung notwendig?
Sobald ein Gewässer durch auslaufendes Öl zu verseuchen droht, werden die Behörden alles Notwendige zum Schutz der Umwelt in die Wege leiten. Dabei reicht auch schon ein kleinerer Öltank aus, um einem finanziellen Risiko in sechsstelliger Höhe ausgesetzt zu sein.
Wenn Sie also in der Nähe eines Flusses oder Sees wohnen und einen Öltank besitzen, sind Sie mit der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung von AXA gegen Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt.
Was muss ich bei einem unterirdischen Tank beachten?
Unterirdische Öltanks grenzen sich von oberirdischen Öltanks ab und sind meistens teurer in der Versicherung. Sie liegen unter der Erde, wohingegen überirdische Varianten beispielsweise auch Tanks im Kellerumfassen. Lassen Sie sich die Kosten der Versicherungssumme bei einem Gewässerschadenhaftpflicht-Vergleich berechnen.
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Deckt die Gewässerschadenhaftpflicht auch Schäden an meinem Eigentum ab?
Die Gewässerschadenhaftpflicht deckt nicht nur Umweltschäden und Schäden an fremdem Eigentum ab, sondern auch an Ihren unbeweglichen Sachen. Dazu gehören Gebäude, fest verbaute Gebäudebestandteile oder das Erdreich auf Ihrem Grundstück.
So sind Sie auch dann abgesichert, wenn etwa Ihr eigener Keller oder Garten durch eine Verschmutzung betroffen ist. Schäden an beweglichen Sachen wie Möbeln gehören hingegen nicht zum Leistungsumfang.
Welche Versicherungssumme ist bei der Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll und angemessen?
Sie sollten die Höhe der Deckung so wählen, dass Sie auch bei größeren (Umwelt-)Schäden auf der sicheren Seite stehen. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Fassungsvermögen Ihres Öltanks, das Sie bei Antragstellung genau angeben und das Einfluss auf die Höhe Ihrer Prämie und die Risikobewertung hat.
Denn größere Anlagen bedeuten auch ein höheres Risiko und sollten daher besonders gut abgesichert sein. Bei AXA haben Sie außerdem die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Tarifen für die Haftpflicht zu wählen und die Versicherung so optimal auf Ihre Ansprüche, Ihr Risiko und Ihren Öltank abzustimmen.
Ist die Gewässerschadenhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Die Gewässerschadenhaftpflicht zählt nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Eine Pflicht zur Öltankversicherung gibt es also nicht. Dennoch tragen Sie als Betreiber einer Anlage wie einem Öltank laut Wasserhaushaltsgesetz die volle Verantwortung für alle verursachten Umweltschäden – und das in unbegrenzter Höhe.
Im Schadensfall haften Sie also mit Ihrem gesamten Privatvermögen, auch wenn Sie nicht fahrlässig gehandelt haben und der Schaden durch ein technisches Versagen oder eine unbemerkte Undichtigkeit entsteht. Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist die Versicherung daher unbedingt zu empfehlen.
Wieso muss ich auch für Schäden haften, wenn ich keine Schuld habe?
Auch wenn Sie persönlich keine Schuld an einem Schaden tragen, haften Sie als Betreiber einer Öltankanlage dennoch. Der Grund ist die sogenannte Gefährdungshaftung.
Diese besondere Form der Haftung greift, weil ein Öltank grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für die Umwelt darstellt: Schon durch kleinste Mengen Heizöl können Erdreich und Grundwasser kontaminiert und erhebliche Umweltschäden verursacht werden.
Laut Gesetz müssen Sie daher unabhängig von einem persönlichen Verschulden für sämtliche Schäden und Verschmutzungen einstehen – ganz gleich, ob diese eigentlich durch einen technischen Defekt, Materialverschleiß oder unbemerkte Lecks entstanden sind. Sie tragen automatisch die Verantwortung, allein durch den Besitz und Betrieb der Anlage.
Greift die Gewässerschadenhaftpflicht auch, wenn Öl ins Erdreich versickert?
Trotz Ihres Namens bezieht sich die Gewässerschadenhaftpflicht laut Definition nicht nur auf Gewässer. Die Versicherung greift auch dann, wenn Heizöl ins Erdreich versickert und dort eine Verschmutzung verursacht. Tatsächlich zählt diese Art von Schäden zu den häufigsten Risiken im Zusammenhang mit Öltankanlagen.
Die Öltankversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Untersuchung, Reinigung und Wiederherstellung des betroffenen Erdreichs und unterstützt Sie mit wichtigen Leistungen rund um die Haftung und passiven Rechtsschutz.
Ist die Gewässerschadenhaftpflicht steuerlich absetzbar?
Die Gewässerschadenhaftpflicht zählt steuerlich als Haftpflichtversicherung. Sie können sie somit in Ihrer Steuererklärung unter Vorsorgeaufwendungen angeben. Wichtig ist, dass Sie den jährlichen Höchstbetrag für Sonderausgaben (1.900 Euro für Angestellte, 2.800 Euro für Selbstständige) nicht überschreiten.
Liegen die Kosten für Ihre Gewässerschadenhaftpflicht im Rahmen dieses Freibetrags, reduzieren Sie effektiv Ihre Steuerlast. Sind Ihre anderweitigen Vorsorgeaufwendungen bereits hoch, profitieren Sie möglicherweise nicht weiter. Dennoch bleibt der Schutz natürlich sinnvoll.
Kann ich die Gewässerschadenhaftpflicht über die Nebenkosten abrechnen?
Die Gewässerschadenhaftpflicht zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten. Als Vermieter können Sie die Versicherung daher über die Nebenkosten abrechnen und auf Ihre Mieter umlegen. Voraussetzung ist, dass der Öltank der Beheizung des Gebäudes und die Versicherung dem Schutz des gesamten Mietobjekts dienen sowie die Haftpflicht Ihrer Mieter einschließen.
Außerdem müssen Sie im Mietvertrag oder der Abrechnung eindeutig benennen, dass es sich um Kosten für die Öltankversicherung beziehungsweise Gewässerschadenhaftpflicht handelt.