Frau sitzt nachdenklich am Fenster

Rechtsschutzversicherung bei AXA Schon ab 12.80 € im Monat

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  • Kostenlose Erstberatung
  • Vertrauensgarantie: 60 Tage Widerrufsrecht (Tarif Komfort und Premium)

Warum die Rechtsschutzversicherung so wichtig ist

In jeder Lebenssituation treffen Menschen aufeinander und es kann zum Streit bzw. zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich für jeden sinnvoll. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch zusetzen.

Die Privat-Rechtsschutz schützt Sie im privaten Bereich, z.B. wenn Sie Ansprüche aus Verträgen geltend machen wollen oder Sie eine Beratung in Fragen Erbrecht benötigen. Die Verkehrs-Rechtsschutz schützt Sie als Verkehrsteilnehmer, sowohl mit dem PKW als auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer, wenn Sie z.B. Rechtsbeistand benötigen, um Schadenersatzforderungen vom Unfallgegner einzufordern. Besonders wichtig für die meisten Arbeitnehmer ist zudem eine Rechtsschutz-Versicherung im Bereich des Arbeitsrechtes. Die Berufs-Rechtsschutz unterschützt Sie als Arbeitnehmer‚ wenn Sie z.B. vom Arbeitgeber gekündigt werden.

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Warum AXA auf starke Partner vertraut

Um unseren Kunden stets auch das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis bieten zu können, arbeiten wir mit zuverlässigen Spezialisten in den verschiedenen Versicherungsbereichen zusammen. Beim Rechtsschutz bieten unsere zuverlässigen Partner ROLAND die besten Tarife im Vergleich.

Flexibel und sicher: Unsere Online-Pakete und Leistungen der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

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Ihre Fragen zum Rechtsschutz

Wofür braucht man eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?

Ob im privaten Lebensbereich, im Straßenverkehr oder im bestehenden Arbeitsverhältnis: Auch ohne eigenes Verschulden können Sie oder Ihre Familie leicht in einen Rechtsstreit geraten. Und wenn der Ärger erst einmal da ist, sollten Sie einen fachkundigen Anwalt an Ihrer Seite haben.

Damit Sie auf Ihr gutes Recht nicht aus Kostengründen verzichten müssen, trägt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten für Prozesse und Zeugengelder und die Kosten für einen vom Gericht bestellten Sachverständigen. Viele Streitfälle werden vor Gericht mit einem Vergleich geschlossen, bei dem es keinen eindeutigen Verlierer gibt, der die Prozesskosten des Gegners übernehmen muss.  Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen also in jedem Fall finanzielle Sicherheit.

Für wen gilt die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung?

Wir versichern Sie im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich sowie bei Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Mitversichert sind auch Ihre minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.

Wenn Sie Single sind, d. h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur der Familienrechtsschutz in Frage.

In welchen Fällen leistet die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung?

Trägt die Rechtsschutzversicherung jedes Anwaltshonorar?

Die Rechtsschutzversicherung trägt die Gebühren Ihres Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer freien Vereinbarung von Anwaltshonoraren Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten nur bis zu der Höhe trägt, die nach Maßgabe und Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften anfallen würden. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen. Bei der Wahl Ihres Anwalts sind Sie aber völlig frei.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz und bestehen Wartezeiten?

Grundsätzlich besteht beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutzverfahren. Auch bei einem Wechsel Ihres Rechtsschutzversicherers  entfällt die Wartezeit, sofern keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherung und der Anschlussversicherung bei AXA vorliegt.

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Schadenbeispiele

Schadenersatz-Rechsschutz: Sprung mit Folgen

Der 16-jährige Marc M. prallt bei einem Sprung vom Drei-Meter-Brett mit einem Springer vom Zehn-Meter-Brett zusammen und wird schwer verletzt. Seine Eltern verklagen die Gemeinde als Betreiberin der Einrichtung, den Bademeister und dessen Hilfskraft wegen Aufsichtspflichtverletzung.

Das Ergebnis

Im Berufungsverfahren kommt es zu einem Vergleich. Die Gemeinde zahlt über 18.000 Euro Schadenersatz.

Die Lösung
Ein Vergleich kann in vielen Schadenersatzfällen sinnvoll sein, um bei unüberschaubarer Verfahrensdauer zu einer tragfähigen Regelung zu kommen. Im konkreten Fall entstehen den Eltern immerhin Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 5.000 Euro. Diese Kosten übernimmt die ROLAND Rechtsschutz in voller Höhe. Ohne eine Rechtsschutz-Versicherung mit der Leistungsart „Schadenersatz-Rechtsschutz“ wären Marc M.s Eltern vom zugesprochenen Schadenersatz statt 18.000 Euro nur rund 13.000 Euro geblieben.

Vertrags-Rechtsschutz: Küche mit Mängeln

Nathalie und Paul P. haben nach langem Suchen die perfekte Küchenzeile samt Elektro-Geräten für ihr neues Heim gefunden. Gegen einen Aufpreis lassen sie sich die neuen Möbel von einem Einbau-Service des Möbelhauses installieren. Doch als die Küche fertig aufgebaut ist, stellen Nathalie und Paul P. fest, dass die neuen Möbel beschädigt sind. Eine lange Schramme verunstaltet eine der Fronten. Zudem sind beim eingebauten Herd einige Funktionen defekt. Das Möbelhaus behauptet, für die Mängel nicht verantwortlich zu sein. Ein derart auffälliger Schaden wäre dem Fachmann bereits bei der Montage aufgefallen. Das Möbelhaus weigert sich dementsprechend, Ersatz zu liefern.

Nathalie und Paul P. ziehen mit Hilfe eines Partneranwalts von ROLAND Rechtsschutz vor Gericht. Dank der Fotos, die Paul P. gleich nach der Montage gemacht hat, kann der Anwalt beweisen, dass die Schramme bei oder vor der Installation entstanden sein muss. Das Gericht entscheidet deshalb, dass das Möbelhaus für Ersatz sorgen muss.
 
ROLAND Rechtsschutz übernimmt die kompletten Kosten in Höhe von 1.120 Euro für Anwalt und Gericht.

Vertragsrecht: Außerordentliche Vertragsaufhebung

Nachdem die Hobby-Sportlerin Anke T. schwanger wird, kündigt sie ihren Vertrag im Fitnessstudio. Auf dem Kontoauszug muss sie leider feststellen, dass der Studiobetreiber unberechtigterweise weiter abgebucht hat.
 
Daraufhin erhebt sie Klage gegen den Studiobetreiber. Dieser sieht sich jedoch nicht schuldig, da er davon ausgegangen ist, dass der Vertrag nur ruhen und nach der Schwangerschaft weiter fortbestehen solle. Das Gericht wiederspricht dem Fitnessstudiobetreiber, da eine Geburt wesentlich in die weitere Lebensführung eingreift, dass dies ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Fitnessvertrages darstelle.
 
Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 440 Euro, die komplett von ROLAND Rechtsschutz übernommen werden.

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