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Mann tauscht einen Wasserhahn in der Küche aus

Wasserschaden in Haus oder Mietwohnung: Welche Versicherung zahlt?

Eine überlaufende Waschmaschine oder eine geplatzte Wasserleitung sind typische Ereignisse, die jährlich Milliardenschäden durch Wasserschäden verursachen. Zur finanziellen Absicherung solcher Schäden ist eine Wasserschaden Versicherung sinnvoll. Allerdings kann die Hausrat-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung zuständig sein - je nach Art des Wasserschadens, abhängig von deren Ursache und Ort.

Welche Versicherung kommt bei einem Wasserschaden im Haus oder der Wohnung auf?

In den meisten Fällen kommen die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung bei einem Wasserschaden infrage.

Ein Wasserschaden kann sehr komplex sein. Welche Versicherung ist  im Hinblick auf die Schadensregulierung der richtige Ansprechpartner? Hierbei gilt es erst einmal zu beantworten: Wo liegt die Ursache des Wasserschadens? Welche Gegenstände sind betroffen und ist der Schaden fahrlässig entstanden?

Bei welchen Wasserschäden haftet die Hausratversicherung?

  • Wasserschäden, verursacht durch Geräte oder Gegenstände, die Wasser führen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Wasserbett, Aquarium, Heizungsanlage) 
  • Durch Eigenverschulden entstandene Beschädigungen in der Wohnung des Versicherten 

Die Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat bei einem Wasserschaden. Der Hausrat umfasst Ihr gesamtes in der Wohnung befindliches Inventar, also beispielsweise Möbel und Elektrogeräte. Die Hausratversicherung trägt jedoch nicht nur die Kosten für die beschädigten Gegenstände, sondern auch für die Aufräumarbeiten

Sofern es bei Ihnen in der Wohnung oder im Haus zu einem Wasserschaden kommt, deckt die Hausratversicherung in der Regel den Neuwert der beschädigten Gegenstände ab. Wichtig: Die Hausratversicherung ist die einzige Police, die Ihr bewegliches Hab und Gut in der Wohnung absichert. 

Feuchtigkeitsschäden: Werden diese von der Hausratversicherung übernommen?

Ob die Hausratversicherung bei Feuchtigkeitsschäden haftet, hängt von der Ursache der Feuchtigkeit ab:

  • Plötzlich eintretende Schäden: Wenn Feuchtigkeitsschäden durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis verursacht werden, wie zum Beispiel durch ein undichtes Dach nach einem Sturm oder einen Rohrbruch, übernimmt diese Versicherung in der Regel die Kosten für die beschädigten Gegenstände.
  • Schleichende Schäden: Schäden, die durch langsam eintretende Feuchtigkeit entstehen, wie beispielsweise durch eine undichte Wasserleitung, die über einen längeren Zeitraum hinweg tropft, werden in der Regel nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Diese Art von Schäden wird oft als "allmählicher Schaden" bezeichnet und ist in den meisten Policen ausgeschlossen. 
  • Bestimmte Ursachen: Einige Feuchtigkeitsschäden können durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau entstehen. Hier greift oft eine zusätzliche Elementarversicherung, die entweder separat abgeschlossen wird oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung hinzugefügt werden kann. 
  • Schimmelbefall: Ob die Hausratversicherung bei Schimmel haftet, hängt ebenfalls von den Ursachen des Schimmelbefalls und den individuellen Bedingungen der Police ab.

Prüfen Sie zudem Ihre Police und die enthaltenen Klauseln; die genauen Versicherungbedingungen und Ausnahmen können von Versicherung zu Versicherung variieren.

Gebäudeversicherung bei Wasserschaden: Wann kommt sie ins Spiel?

Wenn ein Wasserschaden das Gebäude, die Bausubstanz oder An- oder Einbauten betrifft, springt die Gebäudeversicherung des Immobilieneigentümers ein. Sie übernimmt die Kosten für die Trocknung, Reparatur und Beseitigung der Schäden und Folgeschäden am Gebäude. Dabei umfasst der Versicherungsschutz sowohl Leitungswasserschäden als auch wetterbedingte Ereignisse. Elementarschäden (Wasserschäden verursacht durch Überschwemmungen, starke Regenfälle und dergleichen) müssen teilweise durch eine Elementarversicherung zusätzlich abgesichert werden. Genauso wie bei der Haftpflicht erstattet die Wohngebäudeversicherung den Zeitwert.

Bei welchen Wasserschäden zahlt die private Haftpflicht?

Die Haftpflichtversicherung greift in den folgenden Fällen:

  • Wasserschäden, die vom Versicherungsnehmer unbeabsichtigt in (Miet-)Wohnungen Dritter bzw. Nachbarn verursacht wurden.
  • Wasserschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit gegenüber Dritten entstanden sind.
  • Folgeschäden, die bei Nachbarn aufgrund von Wasserschäden in der Wohnung verursacht wurden, die von Versicherten ausgelöst wurden. 

Lediglich der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes – also der Wert, den es zum Zeitpunkt des Wasserschadens hatte – trägt der Versicherer! 

So ist Ihr Zuhause gut abgesichert

Schützen Sie Ihr Zuhause nicht nur bei einem Wasserschaden, sondern auch gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und vieles mehr - mit der Hausratversicherung von AXA .

Wann darf der Versicherer die Schadensübernahme verweigern?

Der Wasserschaden stellt nur einen Teilbereich der abgedeckten Versicherungsfälle dar und wird zumeist im Bereich Mietsachschäden geführt. Auch die Zahlung bei einem grob fahrlässig verursachten Wasserschaden darf nicht ausgeschlossen werden, nur bei vorsätzlichem Handeln sieht die Welt anders aus!

Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden richtig?

Um den Schaden zu minimieren, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Wasserzufuhr abstellen

    Stellen Sie zuallererst das Wasser ab, damit nicht noch weiterer Schaden entsteht. Da Wasser Elektrizität leitet, stellen Sie bitte auch den Strom für den Gefahrenbereich ab, um die Gefahr eines elektrischen Schlages zu vermeiden.

  2. Strom abstellen

    Schalten Sie umgehend alle elektronischen Geräte aus, idealerweise legen Sie erst einmal die Sicherungen um. So können Sie weitere Schäden durch einen Kurzschluss oder sogar einen lebensbedrohlichen Stromschlag vermeiden.

  3. Erste Trocknungsmaßnahmen

    Legen Sie die Räumlichkeiten wieder trocken. Nutzen Sie hierzu je nach Schwere der Überschwemmung Handtücher, Entwässerungspumpen oder Eimer. 

  4. Hausrat sichern

    Retten Sie als nächstes Ihren Hausrat! Das gilt insbesondere für Möbel, Teppiche und Kleidungsstücke.

  5. Schaden dokumentieren

    Dokumentieren Sie alle Schadensfälle durch Fotografien und ausführliche Aufzeichnungen für Ihre Versicherungsgesellschaft. Doch die Vorteile einer solchen Dokumentation beschränken sich nicht nur auf die Versicherung. Wenn während der Trockenphase Gegenstände entsorgt werden, fehlt Ihnen ohne eine solche Dokumentation der Nachweis, dass die betroffenen Gegenstände tatsächlich von dem Wasserschaden betroffen waren. 

Sie haben die Gefahr eines Wasserschadens erkannt?

Wie Sie wahrscheinlich festgestellt haben, kann ein Wasserschaden ohne entsprechende Versicherung den Geldbeutel ganz schön strapazieren! Bei AXA erhalten Sie die Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung aus einer Hand. Lassen Sie sich von unserem Experten-Team unter der Rufnummer 0800 3203205 beraten. 

Häufige Fragen zum Thema Wasserschaden

Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

In einer Mietwohnung ist die Frage, wer für den Wasserschaden zahlt, von verschiedenen Faktoren abhängig: 

  • Ursache des Schadens
    Mieter: Handelt es sich um einen verschuldeten oder unverschuldeten Wasserschaden in der Mietwohnung? Wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter verursacht wurde, haftet der Mieter. Das kann z.B. durch ein übergelaufenes Badewasser oder ein offengelassenes Fenster bei Regen der Fall sein. 
    Vermieter: Der Vermieter ist verantwortlich, wenn der Schaden durch bauliche Mängel, defekte Installationen oder Verschleiß entsteht. Beispiele sind defekte Wasserrohre oder undichte Dächer. 
  • Haftpflichtversicherung des Mieters
    Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, kann dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, sofern dieser durch die Police abgedeckt ist.
  • Gebäudeversicherung des Vermieters
    Der Vermieter hat in der Regel eine Gebäudeversicherung, die Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel abdeckt. Diese Versicherung zahlt in den meisten Fällen, wenn der Schaden nicht durch das Verschulden des Mieters verursacht wurde. 
  • Hausratversicherung des Mieters
    Die Hausratversicherung des Mieters deckt Schäden am eigenen Inventar ab, die durch Wasserschäden entstanden sind.

Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?

Wenn Sie zur Miete wohnen und zum Beispiel durch einen Rohrbruch ein Wasserschaden in Ihren Wohnräumen entstanden ist, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Mietminderung. Voraussetzung ist, dass die Nutzung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durch den Schaden erheblich eingeschränkt ist. Die Mietminderung berechnen Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Vermieter über den Wasserschaden und die damit einhergehende Beeinträchtigung Ihrer Wohnraumnutzung informiert haben. Das Deutsche Anwaltsregister veröffentlicht eine regelmäßig angepasste Tabelle, an der Sie sich orientieren können, um festzulegen, welche Höhe der Mietminderung in Ihrem Fall angemessen ist. Wenn Sie eine Mietrechtschutzversicherung haben, ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt zur Mietminderung beraten zu lassen. Als Erstmaßnahme können Sie Ihre monatliche Miete auch mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ zahlen, und später den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern. 
 

Wie kann ich Wasserschäden vorbeugen?

  • Prüfen Sie an Wasch- und Spülmaschine regelmäßig, ob die Schläuche noch in Ordnung sind und fest sitzen. 
  • Sehr sinnvoll ist ein sogenanntes Aquastopp-System: Es wird an die Zuleitung montiert und unterbricht bei einem Defekt den Wasserfluss. 
  • Heizen Sie im Winter ausreichend, auch wenn Sie nicht zuhause sind, um die Heizungsrohre vor Frost zu schützen
  • Wenn Sie selbst Eigentümer sind, sollten Sie bei der nächsten Sanierung alte Rohre aus Stahl oder Kupfer durch langlebigere Kunststoffrohre ersetzen.
  • Lassen Sie außerdem Verschleißteile (wie Ventile und Dichtungen) regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls erneuern. 

Ich habe einen Wasserschaden in der Mietwohnung und keine Hausratversicherung, was kann ich tun?

Ein Wasserschaden in einer Mietwohnung ohne Hausratversicherung kann eine stressige Situation sein. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um den Schaden zu minimieren und Unterstützung zu erhalten: 

  • Sofort den Vermieter informieren: Melden Sie den Wasserschaden umgehend Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Sie sind dafür verantwortlich, Schäden an der Bausubstanz zu reparieren. 
  • Professionelle Hilfe: Fachleute beauftragen: Konsultieren Sie Handwerker oder Sanierungsunternehmen, um den Schaden zu begutachten und notwendige Reparaturen durchzuführen. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein, um die beste Lösung zu finden. 
  • Finanzielle Unterstützung: Kredit oder Finanzierung: Prüfen Sie die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, um die Reparaturen zu finanzieren. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über mögliche Optionen. 
  • Staatliche Unterstützung: Erkundigen Sie sich bei lokalen Behörden oder Sozialdiensten nach möglichen finanziellen Hilfen oder Unterstützungsprogrammen für Notfälle.
  • Präventionsmaßnahmen für die Zukunft: Hausratversicherung: Nach der Bewältigung des aktuellen Schadens sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Hausratversicherung abzuschließen, um zukünftige Schäden abzudecken. Regelmäßige Wartung: Stellen Sie sicher, dass alle Installationen in der Wohnung regelmäßig gewartet werden, um zukünftige Wasserschäden zu vermeiden. 

Durch schnelles und besonnenes Handeln können Sie den Schaden begrenzen und sich Unterstützung sichern. 

Wer zahlt Ersatzwohnung oder Unterbringung im Hotel bei einem Wasserschaden?

Ein Wasserschaden kann ernsthafte Folgen haben. Sollte Ihre Wohnung oder Ihr Haus vorübergehend nicht bewohnbar sein, kann die entsprechende Versicherung die Ausgaben für ein Hotel oder eine alternative Unterbringung übernehmen. Hier kommt es je nach Ursache und Ausmaß des Wasserschadens darauf an, ob die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung die Unterbringungskosten im Hotel aufkommt.

Wann liegt ein grob fahrlässig verursachter Wasserschaden vor?

Der Gesetzgeber zieht keine klare Linie, wann jemand grob fahrlässig handelt oder nicht: Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit steht der Versicherer in der Beweispflicht. In den vergangenen Jahren haben etliche Gerichtsurteile eine klare Linie gezogen, wann jemand leicht oder grob fahrlässig handelt. Hier hat sich herauskristallisiert, dass jemand grob fahrlässig handelt, wenn er seine Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt. Schauen wir uns hierzu ein Beispiel an.

Beispiel einer groben Fahrlässigkeit:
Gegen die Empfehlung des Baumarktmitarbeiters schließt Hr. Müller den Zuleitungsschlauch zur Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastopp-Vorrichtung an den Wasserhahn. Er befestigt den Zuleitungsschlauch ganz einfach mit einer Schlauchschelle und lässt den Wasserhahn permanent geöffnet. Auf eine regelmäßige Kontrolle der Schlauchschelle verzichtet er. Nach mehreren Jahren rutscht der Schlauch vom Hahnzapfen ab und verursacht einen Wasserschaden.
Ein ähnlicher Fall fand vor dem Landgericht Oldenburg (Urteil zu Az. 3 U 6/04) statt. Der Beschuldigte handelte laut Richter grob fahrlässig und musste den Wasserschaden aus eigener Tasche bezahlen. Eine Hausratversicherung hätte ihm unter Umständen zumindest teilweise aus der Patsche helfen können. 

Rechtliche Hinweise

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