
Wasserschaden in Haus oder Wohnung: Welche Versicherung zahlt?
Ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden? Der kann urplötzlich auftreten – durch eine geplatzte Wasserleitung, ein undichtes Dach oder eine undichte Waschmaschine. Welche Versicherung ist bei welchem Wasserschaden zuständig und worauf müssen Sie bei der Schadensregulierung achten?
Wichtige Fakten zu Wasserschäden – Versicherungen auf einen Blick:
- Hausratversicherung: Zahlt bei Schäden an beweglichem Inventar (z. B. Möbel, Elektrogeräte) durch austretendes Leitungswasser.
- Wohngebäudeversicherung: Greift bei Schäden an der Gebäudesubstanz, z. B. nach einem Rohrbruch.
- Haftpflichtversicherung: Übernimmt Schäden, die Sie bei Dritten (z. B. Nachbarn) unbeabsichtigt verursachen.
- Elementarversicherung: Deckt Wasserschäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau.
- Nicht alle Feuchtigkeitsschäden sind automatisch versichert – entscheidend ist die Ursache.
- Sofortmaßnahmen im Schadensfall: Wasser und Strom abstellen, Hausrat sichern und Schaden dokumentieren.
- Versicherungsschutz prüfen: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind nicht immer automatisch abgesichert.
- Milliardenschäden – Jahr für Jahr: Wasserschäden zählen zu den häufigsten und teuersten Schadenursachen in Deutschland.
Der Wasserschaden ist da – welche Versicherung ist nun zuständig?
Ob in der Mietwohnung oder im Eigenheim – ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben Ebenso vielfältig ist die Zuständigkeit der Versicherungen. Entscheidend für die Schadensregulierung sind:
- Ort des Schadens
- Ursache des Wasserschadens
- Betroffene Gegenstände
- Fahrlässigkeit oder Fremdverschulden
Grundsätzlich kommen drei Versicherungen infrage:
- Hausratversicherung (für bewegliche Gegenstände)
- Wohngebäudeversicherung (für Gebäudeschäden)
- Privathaftpflichtversicherung (bei Schäden an fremdem Eigentum)
Bei welchen Wasserschäden haftet die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung übernimmt bei einem Wasserschaden Kosten für beschädigte Einrichtungsgegenstände. Und zwar dann, wenn der Wasserschaden innerhalb der eigenen Wohnung entsteht – etwa durch:
Versichert sind der Neuwert beschädigter Gegenstände sowie Aufräum- und Trocknungsmaßnahmen.
Wichtig: Die Hausratversicherung sichert beim Wasserschaden nur bewegliches Inventar – also keinen Schaden am Gebäude selbst.
Schützen Sie Ihr Zuhause nicht nur bei einem Wasserschaden. Sichern Sie sich auch gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und vieles mehr ab – mit der Hausratversicherung von AXA.
Feuchtigkeitsschäden: Werden diese von der Hausratversicherung übernommen?
Ob die Hausratversicherung bei Feuchtigkeitsschäden haftet, hängt von der Ursache der Feuchtigkeit ab:
- Plötzlich eintretende Schäden: Wenn ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis der Grund für feuchte Stellen ist, zum Beispiel ein undichtes Dach nach einem Sturm, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die beschädigten Gegenstände.
- Schleichende Schäden: Schäden durch langsam eintretende Feuchtigkeit wie eine undichte Wasserleitung, die über einen längeren Zeitraum hinweg tropft, deckt die Hausrat in der Regel nicht ab. Solche Fälle werden oft als "allmählicher Schaden" bezeichnet und sind in den meisten Policen ausgeschlossen.
- Bestimmte Ursachen: Einige Feuchtigkeitsschäden können durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau entstehen. Hier greift oft eine zusätzliche Elementarversicherung. Die schließen Sie entweder separat ab oder fügen sie als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung hinzu.
- Schimmelbefall: Ob die Hausratversicherung bei Schimmel haftet, hängt ebenfalls von den Ursachen und den individuellen Bedingungen der Police ab.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Police und die enthaltenen Klauseln! Die genauen Versicherungsbedingungen und Ausnahmen können von Versicherung zu Versicherung variieren.
Gebäudeversicherung bei Wasserschäden: Wann kommt sie ins Spiel?
Trifft ein Wasserschaden das Gebäude, die Bausubstanz oder An- oder Einbauten, springt die Gebäudeversicherung des Eigentümers ein. Sie übernimmt Kosten für Trocknung, Reparatur und Beseitigung der Schäden sowie Folgeschäden am Gebäude. Genauso wie bei der Haftpflicht erstattet die Wohngebäudeversicherung beim Wasserschaden den Zeitwert.
Was zur Bausubstanz zählt?
- Wände, Böden und Decken
- fest eingebaute Küchen oder Sanitäranlagen
- Schäden durch Leitungswasser oder Sturm
Achtung: Elementarschäden müssen Sie separat absichern!
Ein Wasserschaden durch Regen, etwa infolge von Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung, ist nicht automatisch in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten. Für diese Fälle ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich – entweder als Zusatzbaustein oder separate Police.
Bei welchen Wasserschäden zahlt die private Haftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch Ihr Verhalten bei anderen ein Wasserschaden entsteht.
Beispiele:
In solchen Fällen zahlt die Haftpflicht den Zeitwert des geschädigten fremden Eigentums.
Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftpflichtversicherung die Zahlung einschränken oder verweigern.
Wann darf der Versicherer die Schadensübernahme verweigern?
Ein Wasserschaden ist nicht automatisch und in jedem Fall versichert. Die Versicherung kann die Schadensübernahme verweigern, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Schutz jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Aktuelle Policen schließen diese Fälle häufig ein. Ausschlaggebend sind die genauen Vertragsbedingungen und der Nachweis der Sorgfaltspflichtverletzung.
Schritt für Schritt: Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden richtig?
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Wasserzufuhr abstellen
Stellen Sie zuallererst das Wasser ab. Da Wasser Elektrizität leitet, stellen Sie bitte auch den Strom für den Gefahrenbereich ab.
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Strom prüfen
Schalten Sie umgehend alle elektronischen Geräte aus. Idealerweise legen Sie erst einmal die Sicherungen um. So können Sie weitere Schäden durch einen Kurzschluss oder sogar einen lebensbedrohlichen Stromschlag vermeiden.
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Trocknen ist ein Muss
Legen Sie betroffene Räumlichkeiten wieder trocken. Nutzen Sie hierzu je nach Schwere der Überschwemmung Handtücher, Entwässerungspumpen oder Eimer.
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Hausrat sichern
Retten Sie als nächstes Ihren Hausrat! Das gilt insbesondere für Möbel, Teppiche und Kleidungsstücke.
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Schaden dokumentieren
Dokumentieren Sie alle Schadensfälle durch Fotos und ausführliche Aufzeichnungen für Ihren Versicherer. Dadurch haben Sie auch später einen Nachweis, dass die betroffenen Gegenstände tatsächlich von dem Wasserschaden betroffen waren – z. B., wenn während der Trockenphase Gegenstände entsorgt werden müssen.
Sie haben die Gefahr eines Wasserschadens erkannt?
Wie Sie wahrscheinlich festgestellt haben, kann ein Wasserschaden ohne entsprechende Versicherung den Geldbeutel ziemlich strapazieren!
Bei AXA erhalten Sie die Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung aus einer Hand. Lassen Sie sich von unserem Experten-Team unter der Rufnummer 0800 3203205 beraten.
Vorbeugen gegen Wasserschaden: Einfach umsetzbare Tipps
1. Aquastopp-System an Wasch- und Spülmaschine installieren
Ein sogenannter Aquastopp erkennt Leckagen sofort und unterbricht automatisch die Wasserzufuhr. So vermeiden Sie, dass ein geplatzter Zulaufschlauch ganze Räume flutet. Das System lässt sich einfach zwischen Hahn und Schlauch montieren – besonders empfehlenswert bei längerer Abwesenheit.
2. Wasserführende Geräte regelmäßig warten
Undichte Schläuche, poröse Dichtungen oder lockere Anschlüsse zählen zu den häufigsten Ursachen für einen Wasserschaden. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Waschmaschine, Spülmaschine, Heizungsanlage und sichtbare Rohrleitungen. Tauschen Sie Verschleißteile bei ersten Anzeichen aus.
3. Silikonfugen und Dichtungen im Bad kontrollieren
Undichte Silikonfugen an Dusche, Badewanne oder Waschbecken lassen Wasser in die Bausubstanz eindringen – oft unbemerkt über Monate oder gar Jahre. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit die Abdichtungen im Bad. Erneuern Sie spröde, rissige oder schimmelige Fugen.
4. Bei längerer Abwesenheit vorsorgen
Auch wenn Sie dank Aquastopp oder ähnlichen Maßnahmen gut vorbeugen können – sicher ist sicherer: Lassen Sie Waschmaschine und Co. möglichst nicht allein, wenn die länger laufen. Und drehen Sie den Hauptwasserhahn bei längerer Abwesenheit ruhig zu, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.
Diese einfachen Maßnahmen helfen dabei, kostspielige Schäden zu vermeiden – und kommen im Ernstfall auch bei Ihrer Versicherung gut an.
Häufige Fragen zum Thema Wasserschaden
Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?
In einer Mietwohnung ist die Frage, wer für den Wasserschaden zahlt, von verschiedenen Faktoren abhängig:
Ursache des Schadens:
- Mieter: Handelt es sich um einen verschuldeten oder unverschuldeten Wasserschaden in der Mietwohnung? Wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter verursacht wurde, haftet der Mieter. Das kann z. B. durch ein übergelaufenes Badewasser oder ein offengelassenes Fenster bei Regen der Fall sein.
- Vermieter: Der Vermieter ist verantwortlich, wenn der Schaden durch bauliche Mängel, defekte Installationen oder Verschleiß entsteht. Beispiele sind defekte Wasserrohre oder undichte Dächer.
Haftpflichtversicherung des Mieters:
- Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, kann dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, sofern dieser durch die Police abgedeckt ist.
Gebäudeversicherung des Vermieters:
- Der Vermieter hat in der Regel eine Gebäudeversicherung, die Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel abdeckt. Diese Versicherung zahlt in den meisten Fällen, wenn der Schaden nicht durch das Verschulden des Mieters verursacht wurde.
Hausratversicherung des Mieters:
- Die Hausratversicherung des Mieters deckt Schäden am eigenen Inventar ab, die durch Wasserschäden entstanden sind.
Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?
Wenn Sie zur Miete wohnen und zum Beispiel durch einen Rohrbruch ein Wasserschaden in Ihren Wohnräumen entstanden ist, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Mietminderung. Voraussetzung ist, dass die Nutzung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durch den Schaden erheblich eingeschränkt ist.
Die Mietminderung berechnen Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Vermieter über den Wasserschaden und die damit einhergehende Beeinträchtigung Ihrer Wohnraumnutzung informiert haben. Das Deutsche Anwaltsregister veröffentlicht eine regelmäßig angepasste Tabelle, an der Sie sich orientieren können, um festzulegen, welche Höhe der Mietminderung in Ihrem Fall angemessen ist.
Wenn Sie eine Mietrechtsschutzversicherung haben, ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt zur Mietminderung beraten zu lassen. Als Erstmaßnahme können Sie Ihre monatliche Miete auch mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ zahlen, und später den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.
Wie kann ich Wasserschäden vorbeugen?
- Prüfen Sie an Wasch- und Spülmaschine regelmäßig, ob die Schläuche noch in Ordnung sind und fest sitzen.
- Sehr sinnvoll ist ein sogenanntes Aquastopp-System: Es wird an die Zuleitung montiert und unterbricht bei einem Defekt den Wasserfluss.
- Heizen Sie im Winter ausreichend, auch wenn Sie nicht zuhause sind, um die Heizungsrohre vor Frost zu schützen.
- Wenn Sie selbst Eigentümer sind, sollten Sie bei der nächsten Sanierung alte Rohre aus Stahl oder Kupfer durch langlebigere Kunststoffrohre ersetzen.
- Lassen Sie außerdem Verschleißteile (wie Ventile und Dichtungen) regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls erneuern.
Ich habe einen Wasserschaden in der Mietwohnung und keine Hausratversicherung, was kann ich tun?
Ein Wasserschaden in einer Mietwohnung ohne Hausratversicherung kann eine stressige Situation sein. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um den Schaden zu minimieren und Unterstützung zu erhalten:
- Sofort den Vermieter informieren: Melden Sie den Wasserschaden umgehend Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Sie sind dafür verantwortlich, Schäden an der Bausubstanz zu reparieren.
- Professionelle Hilfe: Fachleute beauftragen: Konsultieren Sie Handwerker oder Sanierungsunternehmen, um den Schaden zu begutachten und notwendige Reparaturen durchzuführen. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein, um die beste Lösung zu finden.
- Finanzielle Unterstützung: Kredit oder Finanzierung: Prüfen Sie die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, um die Reparaturen zu finanzieren. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über mögliche Optionen.
- Staatliche Unterstützung: Erkundigen Sie sich bei lokalen Behörden oder Sozialdiensten nach möglichen finanziellen Hilfen oder Unterstützungsprogrammen für Notfälle.
- Präventionsmaßnahmen für die Zukunft: Hausratversicherung: Nach der Bewältigung des aktuellen Schadens sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Hausratversicherung abzuschließen, um zukünftige Schäden abzudecken. Regelmäßige Wartung: Stellen Sie sicher, dass alle Installationen in der Wohnung regelmäßig gewartet werden, um zukünftige Wasserschäden zu vermeiden.
Durch schnelles und besonnenes Handeln können Sie den Schaden begrenzen und sich Unterstützung sichern.
Wer zahlt Ersatzwohnung oder Unterbringung im Hotel bei einem Wasserschaden?
Ein Wasserschaden kann ernsthafte Folgen haben. Sollte Ihre Wohnung oder Ihr Haus vorübergehend nicht bewohnbar sein, kann die entsprechende Versicherung die Ausgaben für ein Hotel oder eine alternative Unterbringung übernehmen. Hier kommt es je nach Ursache und Ausmaß des Wasserschadens darauf an, ob die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung die Unterbringungskosten im Hotel aufkommt.
Wann liegt ein grob fahrlässig verursachter Wasserschaden vor?
Der Gesetzgeber zieht keine klare Linie, wann jemand grob fahrlässig handelt oder nicht: Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit steht der Versicherer in der Beweispflicht.
In den vergangenen Jahren haben etliche Gerichtsurteile eine klare Linie gezogen, wann jemand leicht oder grob fahrlässig handelt. Hier hat sich herauskristallisiert, dass jemand grob fahrlässig handelt, wenn er seine Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt. Schauen wir uns hierzu ein Beispiel an.
Beispiel einer groben Fahrlässigkeit:
Gegen die Empfehlung des Baumarktmitarbeiters schließt Hr. Müller den Zuleitungsschlauch zur Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastopp-Vorrichtung an den Wasserhahn. Er befestigt den Zuleitungsschlauch ganz einfach mit einer Schlauchschelle und lässt den Wasserhahn permanent geöffnet.
Auf eine regelmäßige Kontrolle der Schlauchschelle verzichtet er. Nach mehreren Jahren rutscht der Schlauch vom Hahnzapfen ab und verursacht einen Wasserschaden.
Ein ähnlicher Fall fand vor dem Landgericht Oldenburg (Urteil zu Az. 3 U 6/04) statt. Der Beschuldigte handelte laut Richter grob fahrlässig und musste den Wasserschaden aus eigener Tasche bezahlen. Eine Hausratversicherung hätte ihm unter Umständen zumindest teilweise aus der Patsche helfen können.
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