
Wasserschaden in Haus oder Wohnung: Welche Versicherung zahlt?
Ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden? Der kann urplötzlich auftreten – durch eine geplatzte Wasserleitung, ein undichtes Dach oder eine undichte Waschmaschine. Welche Versicherung ist bei welchem Wasserschaden zuständig und worauf müssen Sie bei der Schadensregulierung achten?
Wichtige Fakten zu Wasserschäden – Versicherungen auf einen Blick:
- Hausratversicherung: Zahlt bei Schäden an beweglichem Inventar (z. B. Möbel, Elektrogeräte) durch austretendes Leitungswasser.
- Wohngebäudeversicherung: Greift bei Schäden an der Gebäudesubstanz, z. B. nach einem Rohrbruch.
- Haftpflichtversicherung: Übernimmt Schäden, die Sie bei Dritten (z. B. Nachbarn) unbeabsichtigt verursachen.
- Elementarversicherung: Deckt Wasserschäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau.
- Nicht alle Feuchtigkeitsschäden sind automatisch versichert – entscheidend ist die Ursache.
- Sofortmaßnahmen im Schadensfall: Wasser und Strom abstellen, Hausrat sichern und Schaden dokumentieren.
- Versicherungsschutz prüfen: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind nicht immer automatisch abgesichert.
- Milliardenschäden – Jahr für Jahr: Wasserschäden zählen zu den häufigsten und teuersten Schadenursachen in Deutschland.
Der Wasserschaden ist da – welche Versicherung ist nun zuständig?
Ob in der Mietwohnung oder im Eigenheim – ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben Ebenso vielfältig ist die Zuständigkeit der Versicherungen. Entscheidend für die Schadensregulierung sind:
- Ort des Schadens
- Ursache des Wasserschadens
- Betroffene Gegenstände
- Fahrlässigkeit oder Fremdverschulden
Grundsätzlich kommen drei Versicherungen infrage:
- Hausratversicherung (für bewegliche Gegenstände)
- Wohngebäudeversicherung (für Gebäudeschäden)
- Privathaftpflichtversicherung (bei Schäden an fremdem Eigentum)
Bei welchen Wasserschäden haftet die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung übernimmt bei einem Wasserschaden Kosten für beschädigte Einrichtungsgegenstände. Und zwar dann, wenn der Wasserschaden innerhalb der eigenen Wohnung entsteht – etwa durch:
Versichert sind der Neuwert beschädigter Gegenstände sowie Aufräum- und Trocknungsmaßnahmen.
Wichtig: Die Hausratversicherung sichert beim Wasserschaden nur bewegliches Inventar – also keinen Schaden am Gebäude selbst.
Schützen Sie Ihr Zuhause nicht nur bei einem Wasserschaden. Sichern Sie sich auch gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und vieles mehr ab – mit der Hausratversicherung von AXA.
Feuchtigkeitsschäden: Werden diese von der Hausratversicherung übernommen?
Ob die Hausratversicherung bei Feuchtigkeitsschäden haftet, hängt von der Ursache der Feuchtigkeit ab:
- Plötzlich eintretende Schäden: Wenn ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis der Grund für feuchte Stellen ist, zum Beispiel ein undichtes Dach nach einem Sturm, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die beschädigten Gegenstände.
- Schleichende Schäden: Schäden durch langsam eintretende Feuchtigkeit wie eine undichte Wasserleitung, die über einen längeren Zeitraum hinweg tropft, deckt die Hausrat in der Regel nicht ab. Solche Fälle werden oft als "allmählicher Schaden" bezeichnet und sind in den meisten Policen ausgeschlossen.
- Bestimmte Ursachen: Einige Feuchtigkeitsschäden können durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau entstehen. Hier greift oft eine zusätzliche Elementarversicherung. Die schließen Sie entweder separat ab oder fügen sie als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung hinzu.
- Schimmelbefall: Ob die Hausratversicherung bei Schimmel haftet, hängt ebenfalls von den Ursachen und den individuellen Bedingungen der Police ab.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Police und die enthaltenen Klauseln! Die genauen Versicherungsbedingungen und Ausnahmen können von Versicherung zu Versicherung variieren.
Gebäudeversicherung bei Wasserschäden: Wann kommt sie ins Spiel?
Trifft ein Wasserschaden das Gebäude, die Bausubstanz oder An- oder Einbauten, springt die Gebäudeversicherung des Eigentümers ein. Sie übernimmt Kosten für Trocknung, Reparatur und Beseitigung der Schäden sowie Folgeschäden am Gebäude. Genauso wie bei der Haftpflicht erstattet die Wohngebäudeversicherung beim Wasserschaden den Zeitwert.
Was zur Bausubstanz zählt?
- Wände, Böden und Decken
- fest eingebaute Küchen oder Sanitäranlagen
- Schäden durch Leitungswasser oder Sturm
Achtung: Elementarschäden müssen Sie separat absichern!
Ein Wasserschaden durch Regen, etwa infolge von Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung, ist nicht automatisch in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten. Für diese Fälle ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich – entweder als Zusatzbaustein oder separate Police.
Bei welchen Wasserschäden zahlt die private Haftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch Ihr Verhalten bei anderen ein Wasserschaden entsteht.
Beispiele:
In solchen Fällen zahlt die Haftpflicht den Zeitwert des geschädigten fremden Eigentums.
Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftpflichtversicherung die Zahlung einschränken oder verweigern.
Wann darf der Versicherer die Schadensübernahme verweigern?
Ein Wasserschaden ist nicht automatisch und in jedem Fall versichert. Die Versicherung kann die Schadensübernahme verweigern, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Schutz jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Aktuelle Policen schließen diese Fälle häufig ein. Ausschlaggebend sind die genauen Vertragsbedingungen und der Nachweis der Sorgfaltspflichtverletzung.
Schritt für Schritt: Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden richtig?
Sie haben die Gefahr eines Wasserschadens erkannt?
Wie Sie wahrscheinlich festgestellt haben, kann ein Wasserschaden ohne entsprechende Versicherung den Geldbeutel ziemlich strapazieren!
Bei AXA erhalten Sie die Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung aus einer Hand. Lassen Sie sich von unserem Experten-Team unter der Rufnummer 0800 3203205 beraten.
Vorbeugen gegen Wasserschaden: Einfach umsetzbare Tipps
1. Aquastopp-System an Wasch- und Spülmaschine installieren
Ein sogenannter Aquastopp erkennt Leckagen sofort und unterbricht automatisch die Wasserzufuhr. So vermeiden Sie, dass ein geplatzter Zulaufschlauch ganze Räume flutet. Das System lässt sich einfach zwischen Hahn und Schlauch montieren – besonders empfehlenswert bei längerer Abwesenheit.
2. Wasserführende Geräte regelmäßig warten
Undichte Schläuche, poröse Dichtungen oder lockere Anschlüsse zählen zu den häufigsten Ursachen für einen Wasserschaden. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Waschmaschine, Spülmaschine, Heizungsanlage und sichtbare Rohrleitungen. Tauschen Sie Verschleißteile bei ersten Anzeichen aus.
3. Silikonfugen und Dichtungen im Bad kontrollieren
Undichte Silikonfugen an Dusche, Badewanne oder Waschbecken lassen Wasser in die Bausubstanz eindringen – oft unbemerkt über Monate oder gar Jahre. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit die Abdichtungen im Bad. Erneuern Sie spröde, rissige oder schimmelige Fugen.
4. Bei längerer Abwesenheit vorsorgen
Auch wenn Sie dank Aquastopp oder ähnlichen Maßnahmen gut vorbeugen können – sicher ist sicherer: Lassen Sie Waschmaschine und Co. möglichst nicht allein, wenn die länger laufen. Und drehen Sie den Hauptwasserhahn bei längerer Abwesenheit ruhig zu, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.
Diese einfachen Maßnahmen helfen dabei, kostspielige Schäden zu vermeiden – und kommen im Ernstfall auch bei Ihrer Versicherung gut an.
Häufige Fragen zum Thema Wasserschaden
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