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Eine Frau nimmt in einem Autohaus einen Autoschlüssel von einer Person mit Klemmbrett entgegen. Im Hintergrund sind mehrere geparkte Fahrzeuge zu sehen.

Kfz-Versicherung ohne Führerschein: Ist das möglich?

Ein Auto zu besitzen bedeutet nicht automatisch, dass man es auch selbst fahren muss. Doch was passiert, wenn Sie ein Fahrzeug versichern möchten, aber keinen Führerschein haben? Ist das überhaupt möglich? Tatsächlich dürfen Sie eine Kfz-Versicherung auch ohne Führerschein abschließen – allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten.

Warum eine Autoversicherung ohne Führerschein?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie eine Versicherung benötigen könnten, ohne selbst fahren zu dürfen oder zu können:

  • Versicherung für ein Familienmitglied oder eine andere Person: Eltern versichern ein Auto für ihr Kind, das bereits einen Führerschein besitzt, oder ein Ehepartner meldet ein Fahrzeug an, das von der anderen Person genutzt wird.
  • Fahrzeug besitzen, ohne es selbst zu nutzen: Manche Personen besitzen ein Auto, nutzen es aber nicht selbst – etwa, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren oder schlicht keinen Führerschein haben. Das kann beispielsweise bei älteren Menschen der Fall sein. Auch bei Unternehmen, die ihren Angestellten Firmenwagen zur Verfügung stellen, ist Halter nicht gleich Fahrer.
  • Führerschein noch nicht erworben: Wer ein Auto kauft, aber noch keine Fahrprüfung bestanden hat, kann es bereits versichern lassen, um es nach der Führerscheinprüfung sofort nutzen zu können. In diesen Fällen wird eine andere Person als Hauptnutzer eingetragen.
  • Führerschein vorübergehend entzogen: Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, bleibt das Auto weiterhin versichert. In dieser Zeit darf das Fahrzeug jedoch nur von Personen gefahren werden, die im Versicherungsvertrag eingetragen sind.
  • Fahrzeugübernahme nach Erbschaft: Wenn eine Person ein Fahrzeug erbt, wird diese automatisch Halter des Wagens – unabhängig davon, ob sie einen Führerschein besitzt. In diesem Fall muss das Auto entweder auf den Erben umgemeldet oder, falls die bisherige Versicherung ausläuft, eine neue Police abgeschlossen werden.

Wer kann Versicherungsnehmer sein?

Grundsätzlich kann jeder, der ein Fahrzeug auf seinen Namen zulassen darf, eine Kfz-Versicherung abschließen – auch ohne Führerschein. Entscheidend ist, dass ein Halter des Fahrzeugs eingetragen wird, der für die Zahlung der Versicherungsprämie verantwortlich ist.

Typische Fälle sind:

  • Eltern, die ein Auto für ihr Kind versichern.
  • Unternehmen oder Selbstständige, die Fahrzeuge für Angestellte anmelden.
  • Personen, die ein Auto besitzen, aber selbst nicht fahren.

Wichtig ist, dass ein Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis benannt wird, der das Fahrzeug tatsächlich nutzt. In der Regel verlangen Versicherer eine solche Angabe, um das Risiko richtig einzustufen. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, z. B. wenn das Fahrzeug nicht aktiv genutzt wird oder wenn es Teil einer Unternehmensflotte ist.

Unterschied: Versicherungsnehmer versus Fahrer

Während Versicherungsnehmer für den Vertrag und die Beiträge verantwortlich sind, muss diese Person nicht zwingend Fahrer des Fahrzeugs sein. Das bedeutet:

  • Versicherungsnehmer dürfen das Auto besitzen und versichern, müssen es aber nicht unbedingt fahren.
  • Fahrer sind die Personen, die das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen und bei der Versicherung als Hauptnutzer eingetragen werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Damit eine Kfz-Versicherung ohne Führerschein abgeschlossen werden kann, sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Versicherungsnehmers
  • Angaben zum Hauptfahrer mit gültigem Führerschein

Zusätzlich kann die Versicherung weitere Informationen anfordern, etwa eine schriftliche Erklärung zur Nutzung des Fahrzeugs sowie Angaben zum Kilometerstand oder zur bisher bestehenden Schadensfreiheitsklasse.

Prüft die Kfz-Versicherung den Führerschein?

Grundsätzlich ist es nicht zwingend erforderlich, dass Versicherungsnehmer selbst eine Fahrerlaubnis besitzen – wohl aber die Person, die das Fahrzeug tatsächlich fährt.

Welche Rolle spielt der Führerschein bei Schadensfällen?

Kommt es zu einem Unfall, überprüft die Versicherung immer, ob die Person, die am Steuer saß, eine gültige Fahrerlaubnis hatte. Ist das nicht der Fall, kommt es unter Umständen zu schwerwiegenden Konsequenzen.

  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese übernimmt zwar in der Regel zunächst den Schaden des Unfallgegners, kann aber anschließend den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das bedeutet, dass ein Teil der Schadenssumme vom Versicherungsnehmer zurückgefordert wird.
  • In der Kasko-Versicherung (Teilkasko/Vollkasko): Die Versicherung kann die Leistung komplett verweigern, wenn die Person am Steuer keinen gültigen Führerschein hatte. Das bedeutet, dass Schäden am eigenen Fahrzeug nicht übernommen werden.

Welche Konsequenzen drohen ohne gültigen Führerschein?

Wenn eine Person ohne Führerschein ein versichertes Auto fährt, kann das weitreichende Folgen haben:

  • Strafrechtliche Konsequenzen: Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Versicherungsschutz entfällt: Die Versicherung kann sich im Schadensfall weigern, Leistungen zu übernehmen, da ein Vertragsverstoß vorliegt.
  • Hohe Kostenrisiken: Ohne Versicherungsschutz müssen Fahrzeughalter alle Kosten selbst tragen – das kann schnell in die Tausende gehen.

Welche Rolle spielt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Versicherungsprämie. Sie gibt an, wie viele Jahre Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren sind – je höher die SF-Klasse, desto günstiger der Beitrag.

Herausforderung für Versicherungsnehmer ohne Führerschein

Da die SF-Klasse normalerweise an die Fahrpraxis gekoppelt ist, ist es für Personen ohne Führerschein schwieriger, eine günstige Versicherung zu erhalten:

  • Wer noch nie ein Auto versichert hat und keinen Führerschein besitzt, wird in die SF-Klasse 0 eingestuft, was höhere Kosten bedeutet.
  • Ohne eigene Fahrpraxis kann keine Schadenfreiheitsklasse aufgebaut werden.

Auto versichern ohne Führerschein: Welche Möglichkeiten gibt es?

Auch ohne eigenen Führerschein gibt es verschiedene Optionen, ein Fahrzeug zu versichern. Entscheidend ist dabei, welche Art von Versicherung benötigt wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bei der Kfz-Versicherung der AXA finden Sie sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Teil- und Vollkaskoversicherung für Ihren Wagen.

Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Führerschein

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden an Dritten entsteht. Versicherungsnehmer ohne Führerschein können diese Police abschließen, solange eine Person mit gültiger Fahrerlaubnis angegeben wird.

Teilkasko und Vollkasko: Unterschiede und Besonderheiten

Neben der Haftpflichtversicherung können Sie das Fahrzeug zusätzlich mit einer Kasko-Versicherung absichern:

  • Teilkasko: Schützt vor Schäden durch Diebstahl, Unwetter, Wildunfälle oder Glasbruch. Diese Versicherung wird häufig für ältere Fahrzeuge gewählt, bei denen sich eine Vollkasko nicht mehr lohnt.
  • Vollkasko: Deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ab. Besonders sinnvoll für Neuwagen oder hochpreisige Fahrzeuge.

Wichtig zu wissen: Die Kasko-Versicherung ist an das Fahrzeug gebunden – nicht an den Fahrer.

eVB-Nummer ohne Führerschein?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist erforderlich, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Diese wird von der Kfz-Versicherung ausgestellt – auch für Versicherungsnehmer ohne Führerschein. So funktioniert es:

Einschränkungen beim Online-Abschluss

Während viele Kfz-Versicherungen online abgeschlossen werden können, gibt es für Personen ohne Führerschein oft Einschränkungen. Der Grund: Versicherer prüfen in diesen Fällen die individuellen Gegebenheiten genauer. Deshalb ist der Online-Abschluss in der Regel nicht möglich, und stattdessen muss der Antrag direkt bei der Versicherung oder über eine persönliche Beratung erfolgen.

Konsequenzen bei Falschangaben

Eine korrekte Angabe der Fahrer ist besonders wichtig, da die Informationen direkten Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Geben Sie falsche oder unvollständige Angaben zum Hauptfahrer an, führt das im Schadensfall zu Problemen.

Mögliche Folgen:

  • Eingeschränkte Versicherungsleistungen: Falls die Versicherung feststellt, dass jemand anderes regelmäßig fährt, kann sie die Kostenübernahme verweigern oder eine Vertragsstrafe verlangen.
  • Rückforderung von Schadenszahlungen: Bei falschen Angaben kann die Versicherung gezahlte Beträge zurückfordern – insbesondere in der Kasko-Versicherung.
  • Kündigung oder Vertragsanpassung: Die Versicherung kann den Vertrag rückwirkend anpassen oder sogar kündigen, falls absichtlich falsche Informationen angegeben wurden.

Schritt-für-Schritt: So versichern Sie ein Auto ohne Führerschein

Auch ohne eigenen Führerschein lässt sich eine Kfz-Versicherung abschließen – allerdings mit einigen Besonderheiten. Damit der Prozess reibungslos verläuft, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu befolgen.

1. Versicherer wählen, der diesen Fall akzeptiert

Nicht alle Versicherer bieten eine Kfz-Versicherung für Personen ohne Führerschein an. Deshalb lohnt es sich, gezielt nach Anbietern zu suchen, die solche Policen ermöglichen. Da der Online-Abschluss häufig nicht möglich ist, empfiehlt sich eine persönliche Beratung.

2. Antrag ausfüllen und Versicherungsnehmer sowie Fahrer angeben

Beim Abschluss der Versicherung muss angegeben werden, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt. Versicherungsnehmer sind zwar für den Vertrag verantwortlich, dürfen aber ohne Führerschein nicht selbst fahren.

3. eVB-Nummer beantragen und Fahrzeug zulassen

Sobald die Versicherung den Antrag geprüft und akzeptiert hat, stellt sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) aus. Diese wird für die Zulassung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle benötigt.

Ablauf der Zulassung:

  • Mit der eVB-Nummer und den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle gehen.
  • Kennzeichen reservieren oder beantragen (falls erforderlich).
  • Zulassung abschließen und neue Fahrzeugpapiere erhalten.

4. Versicherungspolice erhalten und beachten

Nach der Zulassung sendet der Versicherer die endgültige Versicherungspolice zu. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.

Kfz-Versicherung ohne Führerschein – das geht tatsächlich

Viele glauben nach wie vor: Der Führerschein als Nachweis für die Versicherung ist verpflichtend. Doch das stimmt nicht. Eine Kfz-Versicherung ohne Führerschein abschließen, das ist durchaus möglich – allerdings nicht bei allen Versicherern und oft nur mit besonderen Regelungen. Mit dem richtigen Versicherer stellt die Versicherung ohne eigenen Führerschein allerdings keine Probleme dar.

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