
Kfz-Ruheversicherung – Haftpflichtschutz für Ihr abgemeldetes Fahrzeug
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, tritt automatisch die Ruheversicherung fürs Kfz in Kraft. Sie sichert Ihr Auto, Motorrad oder ein anderes Fahrzeug weiterhin gegen Schäden ab, die vom Fahrzeug ausgehen, auch wenn Sie es nicht mehr im Straßenverkehr nutzen.
Ruheversicherung beim Kfz – das Wichtigste in Kürze
Was ist eine Kfz-Ruheversicherung?
Die Kfz-Ruheversicherung stellt sicher, dass auch nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs der notwendige Versicherungsschutz bestehen bleibt. Im Mittelpunkt steht die Kfz-Haftpflichtversicherung, die weiterhin für Schäden aufkommt, die vom Fahrzeug ausgehen können.
Bestand zum Zeitpunkt der Abmeldung zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, bleibt auch dieser Schutz in der Ruhephase erhalten. Zusätzlich umfasst die Ruheversicherung die Kfz-Umweltschadenversicherung. Sie ist automatisch Teil Ihres bestehenden Vertrags und gilt unmittelbar nach der Außerbetriebsetzung.
Für Sie heißt das: Sie müssen als Versicherungsnehmer keine extra Ruheversicherung abschließen.
Voraussetzungen für die Ruheversicherung beim Auto
Damit die Kfz-Ruheversicherung greift, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Prüfen Sie diese Punkte, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
- Sie haben Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle abgemeldet und außer Betrieb gesetzt.
- Das Fahrzeug steht während der Ruhephase auf einem umfriedeten Grundstück oder in einem geschlossenen Einstellraum, zum Beispiel in einer Garage.
- Vor der Abmeldung bestand ein gültiger Versicherungsvertrag für das Fahrzeug.
Was ist versichert bei der Kfz-Ruheversicherung?
Mit der Kfz-Ruheversicherung bleibt nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht bestehen. Das bedeutet: Auch wenn das Fahrzeug nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, sind Schäden abgesichert, die von ihm ausgehen können, zum Beispiel wenn es ungewollt ins Rollen gerät.
Hatten Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt auch dieser Schutz während der Ruhephase erhalten. Ergänzend umfasst die Ruheversicherung die Kfz-Umweltschadenversicherung, die für Schäden durch auslaufende Betriebsstoffe eintritt. Damit sind neben der Haftpflicht auch weitere Risiken abgesichert:
Auch für Motorräder gilt der Schutz der Ruheversicherung wie beim Auto. Nach der Abmeldung oder in der Winterpause bei Saisonkennzeichen sind Zweiräder abgesichert, solange sie den Vorgaben entsprechend untergebracht sind, z. B. auf einem gesicherten Privatgrundstück oder in einem geschlossenen Raum.
Während der Ruhephase darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Geschieht dies dennoch, besteht kein Versicherungsschutz und Sie riskieren rechtliche Konsequenzen. Fahrten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa direkt zur Zulassungsbehörde oder zur Hauptuntersuchung.
Dauer der beitragsfreien Ruheversicherung
Die beitragsfreie Ruheversicherung gilt in der Regel für 18 Monate, nachdem Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben. In diesem Zeitraum müssen Sie keine zusätzlichen Beiträge zahlen, genießen aber weiterhin den Schutz der Teilkaskoversicherung und auch der KFZ-Umweltschadenversicherung, sofern sie Teil Ihres Vertrags ist.
Nach Ablauf der 18 Monate endet der Vertrag, wenn keine Vereinbarung für eine längere Ruheversicherung besteht. Möchten Sie danach weiterhin einen Schutz für das Fahrzeug, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen, um den Versicherungsschutz anzupassen.
Beachten Sie außerdem: Sobald Sie das Fahrzeug wieder nutzen möchten, benötigen Sie eine gültige eVB-Nummer, um es bei der Zulassungsstelle erneut anzumelden.
Ein Blick in die individuellen Vertragsdetails lohnt sich, denn je nach Tarif oder Fahrzeugart gelten unter Umständen abweichende Regelungen. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen verfügen beispielsweise automatisch über einen Ruheversicherungsschutz für die Monate außerhalb des Zulassungszeitraums.
Ruheversicherung und Schadenfreiheitsklasse
Während der Ruheversicherung für Ihr Kfz bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vollständig erhalten. Eine Abmeldung des Fahrzeugs führt nicht dazu, dass Sie in eine niedrigere Stufe zurückgestuft werden. Ihre bisherigen schadenfreien Jahre führen Sie also in Ihrem Versicherungsvertrag unverändert weiter.
Das bedeutet: Auch wenn Ihr Auto, Motorrad oder ein anderes Fahrzeug mehrere Monate oder sogar bis zu 18 Monate stillgelegt ist, müssen Sie sich keine Sorgen um Ihren Schadenfreiheitsrabatt machen.
Sobald Sie Ihr Fahrzeug wieder anmelden, wird Ihr bestehender Vertrag fortgesetzt. Sie steigen wieder dort ein, wo Sie vor der Ruhephase standen. Damit profitieren Sie weiterhin von Ihrer bisherigen SF-Klasse und den damit verbundenen günstigeren Beiträgen.
Unveränderte Schadenfreiheitsklasse trotz Ruheversicherung
Ein Aufstieg in eine höhere Schadenfreiheitsklasse während der Ruhephase ist in der Regel nicht möglich. Eine Weiterstufung erfolgt nur dann, wenn das Fahrzeug mindestens sechs Monate im Jahr zugelassen war. Steht Ihr Fahrzeug mit Saisonkennzeichen länger als sechs Monate im Jahr stillgelegt, bleibt Ihre SF-Klasse in diesem Zeitraum unverändert.
Entscheidend ist dabei die Unterbrechung innerhalb eines Kalenderjahres: Liegt die Versicherungsdauer in einem Jahr bei mehr als sechs Monaten, erfolgt die reguläre Weiterstufung, auch wenn die Ruhephase länger andauert.
Kosten der Kfz-Ruheversicherung
Die Ruheversicherung beim Kfz ist in der Regel in den ersten 18 Monaten beitragsfrei, nachdem Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wurde. Wenn vor der Abmeldung eine Teilkaskoversicherung bestanden hat, genießen Sie weiterhin den Schutz der Teilkasko, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Saisonkennzeichen und Ruheversicherung
Wenn Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat, ist es in den Monaten außerhalb des Saisonzeitraums durch die Kfz-Ruheversicherung abgesichert. In dieser Phase genießen Sie denselben Teilkaskoschutz, wenn dieser Teil des Vertrages ist, wie bei einer regulären Ruheversicherung, ohne dass Sie Ihr Fahrzeug zusätzlich ab- oder anmelden müssen.
Der große Unterschied zur Ruheversicherung bei einer normalen Stilllegung liegt im Ablauf:
- Bei einem Saisonkennzeichen startet und endet der Versicherungsschutz automatisch nach dem festgelegten Zeitraum.
- Bei einer normalen Stilllegung müssen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden und später wieder anmelden, um den Schutz anzupassen.
Beachten Sie dabei, dass auch bei Saisonkennzeichen das Fahrzeug in der Ruhezeit auf einem umfriedeten Grundstück oder in einem geschlossenen Einstellraum stehen muss, damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt greift.
Ablauf bei Wiederanmeldung des Fahrzeugs
Wird das Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zugelassen, lebt laut AKB H.1.6 der ursprüngliche Versicherungsschutz grundsätzlich wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung müssen Sie Ihrer Versicherung unverzüglich mitteilen. In diesem Zuge wird auch der Inhalt Ihres Versicherungsvertrags erneut abgestimmt, sodass Versicherungsschutz und Vertragsbedingungen zu Ihrer aktuellen Situation passen.
Schritte zur Wiederanmeldung
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eVB-Nummer beantragen
Fordern Sie bei Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer an. Diese elektronische Versicherungsbestätigung benötigen Sie für die Anmeldung. Bewahren Sie die Nummer griffbereit auf.
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Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle. Sie benötigen: eVB-Nummer, Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Nachweis der Hauptuntersuchung sowie alte Kennzeichen oder Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen.
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Versicherungsschutz reaktivieren
Nach der Anmeldung informiert die Zulassungsstelle Ihre Versicherung. Ihr Versicherungsvertrag wird fortgesetzt, der volle Versicherungsschutz ist wieder aktiv.
Kfz-Ruheversicherung kündigen oder wechseln
Eine Kfz-Ruheversicherung läuft in der Regel automatisch weiter, solange Ihr Fahrzeug abgemeldet bleibt. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Kündigung oder ein Wechsel zu einem anderen Versicherer sinnvoll oder erforderlich ist.
- Sie haben Ihr Fahrzeug endgültig verkauft oder verschrottet.
- Sie planen keinen neuen Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Bei Fragen zu individuellen Vertragsdetails, Kosten oder zur Wiederanmeldung unterstützt Sie AXA kompetent und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen zur Ruheversicherung
Kann man eine Kfz-Versicherung ruhen lassen?
Ja, die Kfz-Versicherung geht automatisch in die Ruheversicherung über, sobald Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle abmelden. Sie müssen dafür keinen separaten Antrag stellen.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag vor der Abmeldung bestanden hat und das Fahrzeug während der Ruhephase auf einem umfriedeten Grundstück oder in einem geschlossenen Einstellraum steht.
Wie ist ein stillgelegtes Kfz versichert?
Ein abgemeldetes Fahrzeug bleibt über die Ruheversicherung durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert. Diese kommt auch während der Außerbetriebsetzung für Schäden auf, die vom Fahrzeug selbst ausgehen können. Bestand zum Zeitpunkt der Abmeldung zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, bleibt auch dieser Schutz in der Ruhephase erhalten.
Damit sind Risiken wie Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Glasbruch oder Überschwemmung weiterhin abgedeckt. Darüber hinaus umfasst die Ruheversicherung auch die Kfz-Umweltschadenversicherung.
Was bedeutet, dass die Versicherung ruht?
Wenn die Versicherung ruht, besteht kein Haftpflichtschutz im Straßenverkehr, das Fahrzeug darf also nicht gefahren werden. Der Teilkaskoschutz bleibt aber erhalten, solange die Voraussetzungen wie ein umfriedeter Abstellplatz erfüllt sind.
Wie lange bleiben Kfz-Versicherungsprozente bestehen?
Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt während der beitragsfreien Ruhephase bestehen. Nach zehn Jahren ohne Wiederanmeldung kann die SF-Klasse allerdings verfallen.
Wie lange ist das Auto nach Abmeldung noch versichert?
Nach der Abmeldung bleibt Ihr Auto in der Regel für 18 Monate beitragsfrei im Rahmen der Kfz-Ruheversicherung abgesichert – mit Kfz-Haftpflicht, Kfz-Umweltschadenversicherung und, sofern vereinbart, Teil- und Vollkaskoschutz.
Gilt die Ruheversicherung auch für Motorräder?
Ja, die Ruheversicherung gilt für Motorräder genauso wie für Autos. Nach der Abmeldung bei der Zulassungsstelle bleibt in erster Linie der Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Damit sind Schäden abgedeckt, die vom Fahrzeug selbst ausgehen können.
Haben Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt auch dieser Schutz während der Ruhephase bis zu 18 Monate beitragsfrei bestehen – vorausgesetzt, das Motorrad wird auf einem umfriedeten Grundstück oder in einem geschlossenen Raum abgestellt.
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