Die Übergangsregelung läuft aus!
Was bedeutet das für Ihren Versicherungsschutz für Ihr ukrainisches Fahrzeug?
Die nach Kriegsbeginn Ende Februar gestartete freiwillige Initiative der Versicherer für die Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland wurde Ende Mai 2022 beendet. Seit dem 01.06.2022 müssen Sie mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung Versicherungsschutz nachweisen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.
Versicherung für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland (Grenzversicherung)
Seit dem 01.06.2022 benötigen Sie eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind. Durch den Abschluss der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sind Sie vor Schadenersatzansprüchen geschützt, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.
Können Sie folgende Dokumente bereits vorweisen? Dann besteht für Sie kein Handlungsbedarf:
- eine gültige Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) von Ihrem ukrainischen Versicherer für Ihr Fahrzeug
- oder bereits eine Grenzversicherung abgeschlossen haben, die in Deutschland örtlich und zeitlich gültig ist
Können Sie keinen bestehenden Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wichtige Details zum Versicherungsschutz der Grenzversicherung
Voraussetzungen für den Abschluss einer Grenzversicherung:
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) (PDF, 230 KB)
- AXA Grenzversicherung in Kooperation mit TourInsure
- Verbraucherportal des GDV: Versicherungsschutz für ukrainische Pkw in Deutschland
- FAQs zur Grenzversicherung (PDF, 167 KB)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (PDF, 135 KB)