

Dein Versicherungsschutz kann unverändert fortgeführt werden.
Du hast dich entschieden: Während des Studiums möchtest du bei AXA privat versichert bleiben. Über deine Entscheidung freuen wir uns sehr. Du musst hier nichts weiter unternehmen.
Für deine Universität bzw. Fachhochschule benötigst du eine Befreiungsbescheinigung. Wir zeigen dir hier, wie du diese beantragen kannst.

Dein Nachweis für die Universität
Für die Einschreibung bei einer Universität benötigst du einen Nachweis über deine Krankenversicherung. Ein Nachweis von AXA reicht an dieser Stelle nicht aus. Den geeigneten Nachweis erhältst du von einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl. Keine Sorge, wir helfen dir dabei.
Du hast zwei Möglichkeiten.
Durch deine Einschreibung bei einer Universität wirst du versicherungspflichtig. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass du dich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen kannst.
Das klingt jetzt erst einmal kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Wir zeigen dir zwei Möglichkeiten auf.