Viele ärztliche Leistungen für bessere Gesundheit und mehr Wohlbefinden müssen Sie mit einer gesetzlichen Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen. Die private Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen bietet Ihnen dann ein komfortables Plus: Sie deckt zum Beispiel Leistungen vom Heilpraktiker, gesundheitliche Vorsorge, Zuzahlungen für Medikamente sowie für Brillen und Hörgeräte ab.
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Wörtlich heißt ambulant „nicht ortsgebunden“. Bezogen auf die ärztliche Behandlung bedeutet ambulant, dass Sie von einem Arzt behandelt werden und danach wieder nach Hause gehen können. Normalerweise wird eine ambulante Behandlung von einem Haus- oder Facharzt in dessen Praxis durchgeführt. Auch einige Krankenhäuser bieten ambulante Leistungen an, bei denen Sie die Klinik am Tag der Behandlung wieder verlassen können. Es findet also kein „stationärer“ Aufenthalt statt.
Für die ambulante Grundversorgung, zum Beispiel wenn Sie krank sind, kommt Ihre gesetzliche Krankenversicherung auf. Die GKV übernimmt aber längst nicht alle möglichen ambulanten Behandlungen. Deshalb gibt es für Sie die Möglichkeit, eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen: Je nach Tarif können Sie sich die Kosten für verschiedene Leistungen der ambulanten Versorgung bezuschussen lassen. Bei der ambulanten Zusatzversicherung von AXA gehören dazu beispielsweise ambulante Leistungen vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren, Sehhilfen und vieles mehr.
Um auf solche und andere Möglichkeiten weder verzichten, noch die Kosten dafür selbst tragen zu müssen, ist eine private Krankenzusatzversicherung (inkl. Brillenversicherung) für ambulante Behandlungen sinnvoll: Mit ihr können Sie Leistungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren bezuschussen lassen – von Ayurveda über Homöopathie bis hin zur Traditionellen Chinesischen Medizin. Zusätzlich können Sehhilfen und je nach Tarif sogar Laserbehandlungen der Augen von der Zusatzversicherung übernommen werden. Auch Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen können Sie mit dem richtigen Tarif genau dann in Anspruch nehmen, wenn es für Sie sinnvoll ist. So müssen Sie nicht an Ihrer Gesundheit sparen und können einfach mehr Möglichkeiten in Anspruch nehmen – zum Beispiel, wenn die klassische Schulmedizin an ihre Grenzen stößt.
Wenn Sie im Ausland erkranken, gilt innerhalb der Europäischen Union sowie in einigen Nicht-EU-Ländern wie Island, Norwegen und der Schweiz seit 2004 die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card). Das bedeutet, dass Sie in diesen Ländern grundsätzlich mitversichert sind. Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann die EHIC automatisch beanspruchen. Sie befindet sich meist auf der Rückseite Ihres normalen Krankenversicherungsausweises. Allerdings erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur den Teil der Kosten, der nach deutschen Sätzen üblich ist. Den Rest zahlen Sie aus eigener Tasche.
Mit der Zusatzversicherung von AXA im Tarif MED sind Sie auch außerhalb der EU geschützt: Wir übernehmen hundert Prozent Ihrer Krankheitskosten sowie einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland – für Ihren Auslandsaufenthalt bis zu einer Länge von sechs Wochen.
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* bis 500 Euro/Jahr
MED Komfort
* bis 2.000 Euro/alle 2 Jahre
Ja, es gibt eine kurze Wartezeit. Schon nach drei Monaten können Sie aber fast alle Leistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme stellen Entbindungen dar: Bevor Sie sich beispielsweise die Kosten für Akupunktur im Kreissaal erstatten lassen können, gilt eine Wartezeit von acht Monaten. Und keine Sorge: Bei akuten Notfällen gilt für die tariflichen Leistungen keine Wartezeit. Wenn Sie beispielsweise einen Unfall hatten, ist die ambulante Zusatzversicherung sofort für Sie da.
Damit wir Ihnen den bestmöglichen Schutz anbieten können, müssen wir Sie und Ihre Gesundheit kennenlernen. Dazu würden wir gerne wissen, ob bei Ihnen in der Vergangenheit schon bestimmte Krankheiten aufgetreten sind – zum Beispiel HIV, Suchterkrankungen oder Herzerkrankungen. Eine ambulante Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es bei AXA nicht. Meist ist das aber kein Problem – denn eine bestehende Krankheit ist nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium. Möchten Sie sich vorab über die Möglichkeiten der ambulanten Zusatzversicherung informieren, können Sie uns unter 0800 3203205 kontaktieren.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der ambulanten Zusatzversicherung nicht vorgesehen, dass Sie Familienmitglieder wie Kinder oder Ehepartner kostenlos mitversichern. Versichert ist immer nur der im Vertrag angegebene Versicherungsnehmer. Allerdings gibt es für Eltern die Möglichkeit, neugeborene Kinder zu speziellen Konditionen nachzuversichern: Hat ein Elternteil den Tarif MED oder MED Komfort (Start) abgeschlossen, können Sie Ihr Kind innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ebenfalls versichern. Die ersten vier Monate sind für das Kind dann beitragsfrei.
Die ambulante Zusatzversicherung von AXA hat sowohl im Tarif MED als auch im Tarif MED Komfort eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Wenn Sie zufrieden sind und wir keine fristgemäße Kündigung von Ihnen erhalten, wird die Laufzeit danach automatisch um ein Jahr verlängert.
Nach der vereinbarten Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren können Sie die ambulante Zusatzversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres und mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist nur mit Unterschrift gültig. Erhöhen wir die Versicherungsprämie oder verringern die Zuschüsse, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich den Vertrag mit uns kündigen. Wenn Sie Fragen zur Kündigung oder zu den Kündigungsbedingungen haben, kontaktieren Sie unsere Servicemitarbeiter unter 0800 3203205. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Für die Leistungen der Zusatzversicherung gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip, das auch von der privaten Krankenversicherung genutzt wird: Ihr Arzt stellt Ihnen eine Rechnung für die Zusatzleistung aus, Sie senden uns die Rechnung online oder per Post zu und innerhalb kurzer Zeit (ein bis zwei Wochen) geht der Betrag auf Ihrem Konto ein.
Nein, das ist nicht der Fall. Sie nutzen das Kostenerstattungsprinzip ausschließlich, um die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen. Mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben Sie wie gewohnt beim Sachleistungsprinzip: Sie zeigen beim Arzt Ihre Versichertenkarte vor und die Praxis rechnet die Behandlungskosten dann ohne Ihr Zutun mit der Krankenversicherung ab.
Die Rechnung von Ihrem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker können Sie entweder online im My AXA Kundenportal hochladen oder per Post an die folgende Adresse senden:
AXA Krankenversicherung AG
50592 Köln
Die Kosten werden Ihnen dann im tariflichen Umfang erstattet. Normalerweise geht der Betrag innerhalb von ein bis zwei Wochen auf Ihrem Konto ein. Das ist in der Regel deutlich früher, als Sie die Rechnung bei Ihrem Arzt begleichen müssen – da die meisten Ärzte und Heilpraktiker ein Zahlungsziel von vier Wochen haben.
Nein, die ambulante Zusatzversicherung beinhaltet keine Leistungen für Zahnarztkosten. Hierfür haben Sie bei AXA stattdessen die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die vielfältige Leistungen in den Bereichen Prophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz bietet.
Ambulante Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen sind auch dann in der Zusatzversicherung inklusive, wenn Sie in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Werden Sie nach der Behandlung stationär aufgenommen, können die Behandlungskosten aber nicht bezuschusst werden. Ebenso übernimmt die ambulante Zusatzversicherung keine Kosten für die Unterbringung in Einbett- oder Zweibettzimmern sowie für stationäre Chefarztbehandlungen. Um auch für solche Fälle abgesichert zu sein, bietet AXA Ihnen die stationäre Zusatzversicherung an.
Psychotherapien durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Sie benötigen keine ambulante Zusatzversicherung, wenn Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
Ja, die ambulante Zusatzversicherung von AXA beinhaltet auch Leistungen für präventive Maßnahmen. So sind Sie bereits abgesichert, bevor es zu einer Erkrankung kommt: Im Tarif MED Komfort erstatten wir Ihnen achtzig Prozent der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
Ja, die Kosten für eine Behandlung beim Privatarzt können von der ambulanten Zusatzversicherung erstattet werden. Für gewöhnlich sind Privatärzte nicht für die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten zugelassen, sodass die Behandlungskosten auch nicht von der GKV übernommen werden. Möchten Sie aber eine Leistung in Anspruch nehmen, die von der ambulanten Zusatzversicherung abgedeckt wird, können Sie sich auch als Kassenpatient beim Privatarzt behandeln lassen – zum Beispiel wenn Sie sich akupunktieren lassen möchten.
Stellen Sie uns im "AXA Hilfe Center" einfach Ihre Frage. Dort finden Sie Antworten auf verschiedene Fragen wie zum Beispiel:
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