

Warum Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind –der Name sagt es schon– Geldleistungen, die dem Vermögensaufbau dienen. Vermögenswirksame Leistungen werden nicht mit dem Gehalt ausgezahlt, sondern auf spezielle Anlageformen überwiesen. Anspruch auf VL haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Mit der VL-Lebensversicherung von AXA nutzen Sie eine moderne, flexible und einfache Form der Anlage für Ihre vermögenswirksamen Leistungen.
Die VL-Lebensversicherung von AXA
- Ausgewogene Kapitalanlage
- Sicherheit in Form einer garantierten Leistung
- Kostengünstige Anlage und Renditechancen über ETFs
- Expertenmanagement
- Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage: Informationen nach Art. 10 der Offenlegungsverordnung, (PDF, 191 KB)
- Todesfallleistung ohne Gesundheitsprüfung

Fördermöglichkeiten durch Staat und Arbeitgeber

Fragen und Antworten zur VL-Lebensversicherung
Wofür kann ich mit meiner VL-Lebensversicherung sparen?
Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen und geringer gesetzlicher Rente ist es sinnvoll, das VL-Geschenk Ihres Arbeitgebers zu nutzen:
- Entweder für den kurzfristigen Vermögensaufbau oder
- um einen Grundstein für die eigene private Altersvorsorge zu legen.
Wie wird mein Geld investiert?
Mit der VL-Lebensversicherung nutzen Sie die Chancen des Kapitalmarkts für Ihren Vermögensaufbau: Ein Teil des Vertragsvermögens wird aktuell in unserem Portfolio ETF angelegt. Ganz unter der Prämisse: kostengünstig, transparent, nachhaltig.
Kann ich zwischendurch auf mein Geld zugreifen?
Ja. Das Vermögensbildungsgesetz fordert für Kapitallebensversicherungen zwar die Vereinbarung einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren bei Vertragsabschluss. Das angesparte Kapital bleibt aber – unabhängig von dieser Regelung – jederzeit verfügbar. In den letzten fünf Jahren vor Ablauf erhalten Sie das Guthaben sogar komplett ohne Abschläge (der erzielte Ertrag ist einkommensteuerpflichtig).
Wie funktioniert die Beitragszahlung?
Der Arbeitergeber überweist den gesamten Beitrag – auch wenn die VL-Leistung durch einen Eigenanteil aus Ihrem Nettoeinkommen aufstocken. Im Falle des Ausscheidens kann die Beitragszahlung entweder durch einen neuen Arbeitgeber oder durch sie als Versicherungsnehmer erfolgen.
Was passiert mit dem Guthaben im Todesfall?
Bei vorzeitigem Tod erhalten Ihre Hinterbliebenen – steuerfrei – mindestens alle bis dahin gezahlten Beiträge zurück. Ist das Vertragsvermögen höher als die garantierte Leistung, wird selbstverständlich dieses ausgezahlt.
Wie wird meine Leistung versteuert?
In der VL-Lebensversicherung fallen keine Steuern auf Vorabpauschalen oder Ausschüttungen an. Es erfolgt auch keine Zwischenbesteuerung der Kursgewinne bei Fondswechseln. Wenn Sie Leistungen frühestens mit 62 Jahren sowie nach einer Laufzeit von 12 Jahren in Anspruch nehmen, müssen Sie die erzielten Erträge nur zu 50% mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

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