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Forderungsausfalldeckung Ausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung: Was ist das?

Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung) ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung. Mit ihr springt die Versicherung ein, wenn jemand dem Versicherungsnehmer einen Schaden zugefügt hat, aber finanziell nicht in der Lage ist Schadenersatz zu leisten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldige zahlungsunfähig ist und selbst keine Haftpflichtversicherung hat.

Was ist die Forderungsausfalldeckung genau?

Die Ausfalldeckung ist eine Leistung in der privaten Haftpflichtversicherung. Sie erweitert den Leistungsumfang vereinfacht gesagt um den umgedrehten Versicherungsfall, das heißt wenn der Versicherte selbst geschädigt wurde:

Normalerweise erfüllt eine Haftpflichtversicherung den Zweck, den Versicherten finanziell zu entlasten, wenn er einem anderen Menschen Schaden zugefügt hat. Denn wer den Besitz eines anderen Menschen beschädigt oder einen anderen Menschen verletzt, ist gesetzlich zu Schadenersatz verpflichtet. Stellt ein Geschädigter berechtigte Schadenersatzforderungen an den Versicherten, werden diese durch seine Privathaftpflichtversicherung übernommen.

Andersherum kann es jedoch genauso passieren, dass dem Versicherten von einem anderen Menschen Schaden zugefügt wird. Dann hat er das Recht auf Schadenersatz und kann diesen von der Gegenseite einfordern. Doch nicht jeder Mensch ist in der Lage zu zahlen. Als Absicherung für solche Fälle gibt es die Versicherung mit Ausfalldeckung: Sie übernimmt die Kosten, die eigentlich die Gegenseite tragen müsste, aber nicht kann.

Je nach Tarif kann eine Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung inklusive oder hinzubuchbar sein. Beachten sollten Sie dabei, dass die Forderungsausfalldeckung im Normalfall an bestimmte Mindest- und/oder Höchstbeträge gebunden ist.

Wann ist eine Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung sinnvoll?

Weil die Privathaftpflichtversicherung freiwillig ist, hat längst nicht jeder Mensch diese Versicherung abgeschlossen. Es kann also jederzeit vorkommen, dass ein Geschädigter zwar das Recht auf Schadenersatz hat, aber aufgrund eines zahlungsunfähigen Schädigers keinen Schadenersatz erhält. Dies kann für den Geschädigten gravierende Folgen haben. Insbesondere trifft dies bei Unfällen zu, bei denen hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Wurde der Geschädigte zum Beispiel verletzt, kann dies nicht nur Heilkosten, sondern auch wochenlange Verdienstausfälle verursachen. Vor allem für solche Fälle ist eine Ausfalldeckung sinnvoll.

Gibt es eine Forderungsausfalldeckung auch für andere Versicherungen?

Die Ausfalldeckung ist eine Zusatzleistung, die es sowohl in der privaten Haftpflichtversicherung als auch in der Tierhaftpflichtversicherung gibt. Bei anderen Haftpflichtversicherungen, zum Beispiel der KFZ-Haftpflichtversicherung, ist im Inland keine Ausfalldeckung vorgesehen.

Wie wird die Forderungsausfalldeckung in Anspruch genommen?

Um die Ausfalldeckung der Privathaftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, muss der Versicherte seine Schadenersatzforderung zunächst rechtskräftig geltend machen. Das heißt er muss den Verursacher des Schadens auf Schadenersatz verklagen. Wenn die Ansprüche gerechtfertigt sind und der Verursacher zahlungsunfähig ist, springt die Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung ein.

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Der Begriff Ausfalldeckung wird Ihnen bei folgenden Versicherungen begegnen