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Einfacher Diebstahl Einfacher Diebstahl in der Hausratversicherung: Was steckt dahinter?

Die Unterscheidung zwischen schwerem und einfachem Diebstahl sowie Raub ist problematisch. Diese drei Stufen gilt es bei der Hausrats- und anderen Versicherungen sauber voneinander abzugrenzen, sie beeinflussen maßgeblich den Versicherungsschutz. Wir zeigen in diesem Ratgeber, worauf es bei der Unterscheidung ankommt und auf was Sie in Bezug auf Diebstahl bei Ihrer Versicherung achten sollten.

Grundsätzliches: Was steckt hinter dem Begriff des Diebstahls?

Um die drei Stufen beim Diebstahl voneinander zu unterscheiden, ist es sinnvoll, zunächst die grundsätzliche Definition zu kennen. Diese findet man im Strafgesetzbuch (StGB) und dort im § 242 Abs.1: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Wenn Sie Ihren Hausrat versichern, beziehen sich die Voraussetzungen für den Tatbestand auf die versicherten Gegenstände im Haus. Werden Teile davon gestohlen, liegt ein klassischer Diebstahl vor.

Stufe 1: Was ist ein einfacher Diebstahl?

Beim einfachen Diebstahl handelt es sich um die „niedrigste“ Stufe einer verbotenen Entwendung von Gegenständen. Er liegt vor, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Täter haben kein Hindernis (verschlossene Fenster und Türen) zu überwinden, um an den Gegenstand zu gelangen. Die Gegenstände sind ungeschützt, liegen in den Wohnräumen herum und somit für Dritte zugänglich. Zusammengefasst setzen einfache Diebstähle wenig Anstrengungen aufseiten der Täter voraus. Sie gelangen mehr oder weniger unkompliziert an die gewünschte Beute.

Stufe 2: Was ist Einbruchdiebstahl?

Grundsätzlich liegt hier ein einfacher Diebstahl vor, die Täter müssen jedoch zusätzlich ein Hindernis überwinden. Das kann zum Beispiel eine Tür oder ein Fenster sein, das aufgebrochen oder geöffnet werden muss. Oder ein Schaden am Garagentor, um ein Fahrrad zu stehlen (Stichwort "Fahrraddiebstahl").

Ein Einbruchdiebstahl setzt keinen Sachschaden voraus. Entwenden die Täter Ihre Schlüssel und öffnen damit das Haus, handelt es sich ebenfalls um einen Einbruchdiebstahl. Die verschlossene Tür ist ein Hindernis, das überwunden wurde. Einbruchdiebstähle sind die häufigste Form von Schäden in der Absicherung des Hausrats.

Stufe 3: Was ist schwerer Diebstahl?

Ein schwerer Diebstahl (Beraubung) setzt voraus, dass die Täter unter Anwendung oder Androhung von Gewalt Gegenstände entwenden oder Sie zur Herausgabe zwingen. Wie die Täter in Ihr Gebäude oder auf das Grundstück gelangen, ist ohne Bedeutung. Maßgeblich ist die Androhung oder Durchsetzung gewaltvoller Handlungen.

Ein schwerer Diebstahl wird nach dem StGB mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Er liegt im Übrigen bei gewerbsmäßigen Diebstählen, beispielsweise krimineller Organisationen, vor.

Was zahlt die Versicherung für Ihren Hausrat bei Diebstahl?

Die Versicherungssumme für den Haushalt deckt grundsätzlich alle Formen von Entwendung nach Einbruch sowie Raub ab. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl, da es sich hier um eine grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten handelt. Damit dieser überhaupt vorliegen kann, muss einer der folgenden Fälle bei Ihnen bestehen:

  • Sie lassen die Haustür oder ein Fenster offenstehen. Kommt der Täter ohne Probleme in die Wohnung, ist dies eine „Einladung“, Sachen zu entwenden.
  • Sie lassen Gegenstände, die vom Schutz der Versicherung umfasst sind, ungesichert außerhalb der Wohnräume liegen (beispielsweise im Garten). Keine Panik: einfacher Diebstahl kann in der Police der AXA in bestimmten Fällen und festgelegten Versicherungssummen mit abgesichert werden. Außerdem leisten wir grundsätzlich bei Trickdiebstählen, wenn Kunden aus der Wohnung gelockt und durch Komplizen, währenddessen Wertgegenstände entwendet werden.

Wozu eine Außenversicherung?

Absicherung von Gegenständen auch außerhalb der Wohnräume

Die Absicherung äußerer Bereiche, die als einzelner Baustein abgeschlossen werden kann, deckt den Garten und andere Grundstücksteile mit ab. Gegenstände bleiben versichert, wenn sie sich auswärts und nicht in den Wohnräumen befinden. Bei kürzerer Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub, ist der Hausrat ebenfalls mitversichert.

Fazit: Einfachen Diebstahl bestmöglich vermeiden


Normalerweise werden in der Hausratversicherung nur die Gegenstände entschädigt, die bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden. Bei einfachem Diebstahl oder Trickdiebstahl erhalten Verbraucher oftmals keine Leistung von der Versicherung. Mit der Hausratversicherung von AXA können Sie sich gegen Trickdiebstahl im Versicherungsort und einfachen Diebstahl absichern! Buchen Sie einfach den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.