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Unterversicherungsverzicht Definition Was bedeutet die Klausel zum Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung?

Wird im Vertrag der Hausratversicherung ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, so bedeutet dies, dass der Versicherer im Schadenfall unabhängig von der festgesetzten Versicherungssumme in vollem Umfang leistet.

Unterversicherungsverzicht beim Hausrat zur Vermeidung einer Unterversicherung

Um die Bedeutung des Unterversicherungsverzichts als Vertragsklausel der Hausratversicherung zu verstehen, muss zunächst der Begriff der Unterversicherung erläutert werden. 

Wann liegt eine Unterversicherung vor? 

Bei der Hausratversicherung wird für den gesamten Hausrat eine Versicherungssumme errechnet und festgelegt, die optimalerweise mindestens dem Neuwert der versicherten Güter entspricht. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Gesamtwert des Hausrates, liegt eine Unterversicherung vor. Eine Unterversicherung kann bei Eintritt eines Schadens für den Versicherungsnehmer zum Problem werden: Ist im Schadenfall die Versicherungssumme niedriger als der Wert des Hausrates, übernimmt der Versicherer die Kosten nur anteilig; dies übrigens auch, wenn der Schaden insgesamt niedriger ist als die Versicherungssumme.

Wichtig zu wissen: prozentuale Kostenerstattung im Schadenfall

Ein Beispiel: Der Neuwert Ihres gesamten Hausrates liegt bei 100.000 Euro. Die vertraglich festgelegte Versicherungssumme in der Hausratversicherung beträgt jedoch nur 60.000 Euro. In diesem Fall wird nur 60 Prozent des Werts Ihres Hausrates abgedeckt. Kommt es z. B. zu einem Schadenfall im Wert von 20.000 Euro, zahlt der Versicherer somit nur 12.000 Euro als Entschädigung.

So vermeiden Sie eine Unterversicherung

  • Versicherungssumme nicht zu niedrig festlegen
  • Nennwert der Gegenstände ansetzen
  • regelmäßige Höhe der Versicherungssumme prüfen
  • eventuelle Vertragsanpassung bei Abweichungen (z.B. teure Neuanschaffungen)

Auf der anderen Seite ist es natürlich auch unnötig, wenn die Versicherungssumme höher ist als der Wert der versicherten Gegenstände. In diesem Fall spricht man von einer Überversicherung.

Warum ist beim Hausrat ein Unterversicherungsverzicht sinnvoll?

Bei Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts prüft der Versicherer im Schadenfall nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt. Er verzichtet bis zur vertraglich vereinbarten Höhe auf die ausführliche Bewertung des Hausrats und leistet in vollem Umfang (Erstattung bis zur maximalen Versicherungssumme). Die Vorteile des Unterversicherungsverzichts liegen auch in der einfacheren und schnelleren Schadensbearbeitung sowie in der Vermeidung teurer Deckungslücken.

Jedoch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Unterversicherungsverzicht greift:

  • Erscheint die exakte Wertermittlung des Hausrats zu aufwändig, so kann die  Versicherungssumme pauschal pro Quadratmeter der Wohnung/ des Hauses ermittelt werden. Entscheidend ist nun, dass die Versicherungssumme auch mindestens so hoch ist wie die pauschal errechnete.
  • Geben Sie die genaue Größe der Wohnfläche an. Sollte Wohnraum im Laufe der Zeit hinzugekommen sein, so ist die Angabe im Vertag anzupassen.

Bei teuren Hausratgegenständen Dynamik im Vertrag vereinbaren

Die Vereinbarung einer Dynamik im Vertag kann sinnvoll sein, wenn der Hausrat aus sehr hochwertigen Gütern besteht, die mit der Zeit Wertsteigerungen erfahren und sich die Wiederbeschaffungskosten somit konstant erhöhen. 

Wie ist in der Hausratversicherung der Unterversicherungssverzicht vertraglich geregelt?

Häufig ist der Unterhaltsverzicht in der Hausratversicherung standardmäßig im Vertag enthalten, d.h. er muss nicht extra als Klausel aufgenommen werden. Wie genau ein Versicherer den Unterversicherungsverzicht regelt, steht ihm frei, es existiert also keine einheitliche Regelung bei Versicherungsunternehmen. Wichtig für den Versicherungsnehmer ist, dass er die Voraussetzungen zum Unterversicherungsverzicht erfüllt; nur dann muss sich der Versicherer daran halten.

Auch in der Hausratversicherung von AXA kann ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden – wir beraten Sie hierzu gerne.