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Versicherungslexikon Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos

Mit dem Wiederbeschaffungswert eines Autos ist der Betrag gemeint, den es braucht, um ein vergleichbares, gebrauchtes Fahrzeug  gleicher Art, Güte und Funktion auf dem Markt zu erwerben. Dieser Wert ist besonders bei der Regulierung eines Totalschadens oder der Festlegung einer Entschädigungssumme relevant.

Was ist der Wiederbeschaffungswert beim Auto?

Gerade bei Unfällen oder einem wirtschaftlichen Totalschaden stehen Sie als Fahrzeughalter oft vor der Frage: Wie viel Geld bekomme ich von der Versicherung? Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet? Und welche Rolle spielt der Restwert bei der finalen Auszahlung?

Definition des Begriffs Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert eines Autos beschreibt den Geldbetrag, der notwendig ist, um ein gebrauchtes Fahrzeug  gleicher Art, Güte und Funktion zu kaufen. Dabei handelt es sich nicht um den ursprünglichen Neupreis des Fahrzeugs, sondern um den aktuellen Marktwert, den ein vergleichbares Auto vor Eintritt des Schadens hatte.

Wie grenzt sich der Wiederbeschaffungswert von anderen Begriffen ab?

Für Laien  ist es nicht immer leicht, die verschiedenen Begriffe rund um die Schadensregulierung bei einem Auto nachzuvollziehen.

  • Zeitwert: Der Zeitwert bezeichnet den aktuellen Wert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Marktverhältnissen. Es ist also der Betrag, den man bei Verkauf des Autos kurz vor Eintritt des Schadens marktüblich hätte bekommen können. Er ist oft niedriger als der Wiederbeschaffungswert, da er die Wiederbeschaffung nicht berücksichtigt und nur vom tatsächlichen Wert des Autos ausgeht.
  • Neuwert: Der Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines fabrikneuen Fahrzeugs desselben Typs und mit vergleichbarer Ausstattung aufgewendet werden müsste. Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel deutlich unter dem Neuwert, da er sich an den Preisen für Gebrauchtfahrzeuge orientiert und einen realen Wertverlust berücksichtigt.
  • Restwert: Der Restwert gibt an, welchen Preis das beschädigte Fahrzeug bzw. die Reste des Fahrzeugs in seinem Zustand nach dem Schaden noch erzielen könnte. Die Versicherung zieht den Restwert heran, um die Differenz zum Wiederbeschaffungswert und so die tatsächliche Auszahlungssumme zu ermitteln.

Warum ist der Wiederbeschaffungswert für Versicherungen wichtig?

Für Versicherungen ist der Wiederbeschaffungswert die Grundlage für die finanzielle Entschädigung im Schadensfall. Besonders bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – also wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – dient dieser Wert als Richtlinie, um zu entscheiden, ob eine Reparatur oder eine Auszahlung sinnvoller ist.

Den Wiederbeschaffungswert eines Autos berechnen

Den Wiederbeschaffungswert ermittelt in der Regel ein Gutachter. Dieser nutzt verschiedene Faktoren, um eine realistische Einschätzung für die Schadensregulierung zu ermitteln:

  • Fahrzeugtyp, Marke und Modell: Der Wiederbeschaffungswert hängt stark von Marke, Modell und Typ des Fahrzeugs ab.
  • Alter und Kilometerstand: Das Alter eines Fahrzeugs und die Anzahl der gefahrenen Kilometer sind wesentliche Faktoren. Ein älteres Auto oder ein Fahrzeug mit hoher Laufleistung hat oft einen geringeren Wiederbeschaffungswert, da Verschleiß und Abnutzung den Marktpreis senken.
  • Zustand des Fahrzeugs (technisch und optisch): Der technische und optische Zustand spielt eine wichtige Rolle. Fahrzeuge, die regelmäßig gewartet wurden und sich in einem gepflegten Zustand befinden, erzielen höhere Wiederbeschaffungswerte.
  • Marktpreise und regionale Unterschiede: Die aktuellen Marktpreise für vergleichbare Fahrzeuge werden ebenfalls berücksichtigt. Regionale Unterschiede, wie eine hohe Nachfrage oder ein begrenztes Angebot in bestimmten Gegenden, beeinflussen den Wiederbeschaffungswert. Ein Auto, das in einer Großstadt mehr nachgefragt ist, könnte dort einen höheren Wert haben als in einer ländlichen Region.

Den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert kann allerdings nur der Gutachter ermitteln.

Der Wiederbeschaffungswert des Autos beim Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert vor dem Schadenereignis ermittelt.

Ein Beispiel für einen Wiederbeschaffungswert:

Nehmen wir an, das Fahrzeug hatte einen Marktwert von 10.000 Euro. Die Reparatur nach einem Unfall würde 12.000 Euro kosten. Damit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Restwert des Fahrzeugs (d. h. der Wert im beschädigten Zustand) beträgt 2.000 Euro.

In diesem Fall würde die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstatten – also 10.000 Euro minus 2.000 Euro, was eine Entschädigungssumme von 8.000 Euro ergibt. Je nach Versicherung müssen Sie hier natürlich noch die Selbstbeteiligung abziehen.

Reparatur trotz Mehrkosten – geht das?

Übersteigen die Kosten für die Reparatur die Kosten für die Wiederbeschaffung, lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich und damit auch für die Versicherung nicht. Es gibt allerdings einen gewissen Spielraum, falls Sie sehr an dem Auto hängen und lieber die Reparatur als den Ersatz wählen möchten.

Einige Versicherungen erlauben Reparaturen bis zu einem Grenzwert, der über dem Wiederbeschaffungswert liegt – oft 130 % des Wiederbeschaffungswerts. In diesem Fall kann eine Reparatur durchgeführt werden, wenn sie diese Grenze nicht überschreitet und das Fahrzeug danach uneingeschränkt verkehrssicher ist.

Im oben genannten Beispiel könnte eine solche Sonderregelung also greifen, da die Reparatur den Wiederbeschaffungswert um lediglich 20 % übersteigt.

Die Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes

Der Wiederbeschaffungswert wird in der Regel direkt an Sie als Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert wird.

Die Auszahlung erfolgt netto, wenn Sie kein neues Fahrzeug kaufen und sich die Summe direkt auszahlen lassen. Entscheiden Sie sich jedoch, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben, kann die Versicherung auf Anfrage die Mehrwertsteuer erstatten, sofern diese nachweislich angefallen ist.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert brutto: 17.850 Euro (inklusive 19 % Mehrwertsteuer)
  • Nettoauszahlung: 15.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug für 17.850 Euro kaufen, können Sie die Mehrwertsteuer in Höhe von 2.850 Euro von der Versicherung nachfordern.

Wichtige Hinweise zur Auszahlung

  • Mehrwertsteuererstattung: Ein Nachweis (z. B. Kaufvertrag) über den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs ist erforderlich, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen.
  • Restwertanrechnung: Wird das beschädigte Fahrzeug verkauft, muss der Restwert berücksichtigt werden.

Warum wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen?

Der Restwert wird abgezogen. Da das beschädigte Fahrzeug trotz des Schadens einen gewissen Wert hat (z. B. durch Verkauf an einen Restwertaufkäufer oder Händler), ziehen Versicherungen diesen Betrag ab.

Ohne Abzug des Restwerts würden Versicherungsnehmer:innen den Wiederbeschaffungswert und den Verkaufserlös des beschädigten Fahrzeugs erhalten, was einer Überkompensation gleichkäme.

Wer bezahlt den Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs wird in der Regel von der Kfz-Versicherung des Schadenverursachers oder von der eigenen Versicherung als Geschädigter bezahlt, abhängig von der Art des Schadensfalls und der Versicherungspolice.

Unverschuldeter Unfall

Wenn der Unfallgegner bzw. die Unfallgegner eindeutig schuld ist, übernimmt dessen und deren Haftpflichtversicherung die Zahlung des Wiederbeschaffungswerts. Der Geschädigte erhält:

  • Den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts (falls das beschädigte Fahrzeug verkauft wird).
  • Optional die Mehrwertsteuer, sofern nachgewiesen wird, dass ein Ersatzfahrzeug gekauft wurde.

Selbstverschuldeter Unfall

Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt es darauf an, ob eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) abgeschlossen wurde:

  • Vollkasko-Versicherung: Die eigene Vollkaskoversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.
  • Teilkasko-Versicherung: Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert nur bei bestimmten Schadensarten, wie z. B. Diebstahl, Brand oder Naturereignissen. Schäden durch selbst verschuldete Unfälle sind in der Regel nicht abgedeckt.

Der Wiederbeschaffungswert des Autos lässt sich nicht pauschal benennen

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ist ein entscheidendes Konzept bei der Schadensregulierung in der Kfz-Versicherung und stellt sicher, dass Sie als Versicherungsnehmer und Geschädigter finanziell in der Lage sind, ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.

Er wird entweder von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder, bei selbst verschuldeten Schäden, von der eigenen Kaskoversicherung gezahlt, meist abzüglich des Restwerts des beschädigten Autos und der Selbstbeteiligung. Eine korrekte und transparente Ermittlung dieses Werts ist entscheidend, um eine faire Entschädigung zu gewährleisten.

Nur so sind Sie nach einem Unfall oder sonstigem Schaden an Ihrem Auto schnell wieder sicher auf der Straße unterwegs.

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