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Fahrradgabel mit Bremse

Mit einer Fahrradversicherung ist Ihr Fahrrad gut geschützt – daheim und draußen

Vom Stahlklassiker bis zum Elektro-Lastenrad: mit AXA rund um die Uhr weltweit abgesichert

Mit der Fahrradversicherung aktiv und flexibel bleiben

Fahrradfahren ist toll: Es hält jung, Sie bleiben aktiv und Sie schonen dabei auch noch die Umwelt.

Fast 90 % aller Deutschen besitzen mindestens ein Fahrrad und alle deutschen Haushalte zusammen verfügen über rund 69 Millionen Fahrräder. Vom normalen Drahtesel, über sogenannte S-Pedelecs - also Fahrräder mit einem einfachen eingebauten Motor, bis hin zu modernen E-Bikes: Fahrräder sind nach wie vor ausgesprochen beliebt bei uns Deutschen. Umso ärgerlicher ist es, wenn an einem teuren Fahrrad Mängel auftreten oder jemand z.B. die Reifen zersticht.

Auch Fahrraddiebstahl ist keine Seltenheit: 2018 wurden laut offiziellen Statistiken 292.000 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Sichern Sie Ihr geliebtes Fahrrad mit unserer Fahrradversicherung ab und die Hausratversicherung von AXA kommt im Schadenfall für die entstandenen Kosten auf.

Junge Frau fährt Fahrrad im Park

Fahrrad ist nicht gleich Fahrrad

Fahrräder sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Heute gibt es eine Vielzahl verschiedener Modelle für alle Bedürfnisse und Ansprüche. Hier finden Sie kurze Modelldefinitionen und erfahren, welche Modelle in unserer Fahrradversicherung abgesichert sind.


Pedelec

Pedelec (Pedal Electric Cycle) gelten offiziell als Fahrräder. Sie besitzen eine integrierte Tretunterstützung bis 25 km/h und einen Motor bis 250 Watt. Sie benötigen weder eine Zulassung noch einen Führerschein für einfache Pedelecs. Es gilt auch keine Helmpflicht.

S-Pedelec

S-Pedelecs sind die schnellere Variante der Pedelecs: Sie haben einen bis zu 500 Watt starken integrierten Motor, der Sie beim Treten unterstützt und Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erlaubt. Aus diesem Grund zählen sie auch nicht mehr zu den normalen Fahrrädern, sondern gelten als Kleinkrafträder. Um damit fahren zu dürfen ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM (enthalten in der Klasse B) erforderlich. S-Pedelecs sind versicherungspflichtig und müssen mit einem gültigen Versicherungskennzeichen versehen sein.

E-Bike

E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor (bis 500 W), die auch ohne Treten bis zu 20 km/h (als Leichtmofa) oder bis zu 25 km/h (als Mofa) erreichen. Zum Fahren sind Mofa-Führerschein und Versicherungskennzeichen erforderlich. Bei den Ausführungen als Mofa mit bis zu 25 km/h gilt außerdem eine Helmpflicht.

Welche Fahrräder sind im Schutz enthalten?

Die Fahrradversicherung der AXA haftet nicht nur für einfache Drahtesel! Es sind auch Kleinkrafträder wie E-Bikes und S-Pedelec, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Motorleistung von 250 Watt nicht überschreiten, im Versicherungsschutz enthalten.

Welche Versicherung zahlt bei Fahrraddiebstahl oder sonstigen Schäden?

Hausratversicherung von AXA

Hausratversicherung

Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, so beinhaltet diese auch einen Teilschutz für Ihr Fahrrad oder E-Bike. Sollte bei Ihnen Zuhause eingebrochen werden und Ihr Fahrrad dabei aus der Wohnung oder dem verschlossenen Keller gestohlen bzw. beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Sie greift grundsätzlich bei allen Schäden, die Ihren Hausrat betreffen, zum Beispiel bei Einbruch, aber auch bei Brand, Hagel oder Sturm.

Wird Ihr Fahrrad allerdings außerhalb Ihrer vier Wände gestohlen oder beschädigt, leistet der Basistarif der Hausratversicherung nicht! Erweitern Sie einfach Ihre Hausratversicherung von AXA in den Leistungspaketen M oder L um die Fahrradversicherung, damit Ihr Drahtesel rundum versichert ist!

Hausratschutz mit Fahrradversicherung erweitern

Fahrradversicherung

Erweitern Sie mit der Fahrradversicherung Ihren Hausratschutz, so ist Ihr Fahrrad sowohl Zuhause als auch in der Öffentlichkeit versichert. Die Fahrradversicherung beinhaltet Schutz bei Fahrradverlust, aber auch bei Teilentwendung, also wenn einzelne Teile wie Sattel oder Reifen bzw. Zubehör wie Klingel oder Fahrradkorb gestohlen werden. 

Wollen Sie einen Fahrradschutz abschließen, sollten Sie besonders darauf achten, ob die Bedingungen eine sogenannte Nachtzeitklausel enthalten. Eine solche Klausel bewirkt, dass Ihr Fahrradschutz zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens unwirksam ist. Die Fahrradversicherung von AXA enthält diese einschränkende Klausel nicht - Wir schützen Ihr Fahrrad rund um die Uhr!
 
Ihre Vorteile im Überblick:

  • Versicherungsschutz für Zuhause und unterwegs
  •  Rund um die Uhr und weltweit abgesichert
  • Im Fall eines Diebstahls erstatten wir Ihnen die vereinbarte Versicherungssumme
  • Abgesichert gegen Diebstahl und Teildiebstahl

Leistungen der Fahrradversicherung

Die Fahrradversicherung als Erweiterung Ihrer Hausratversicherung leistet für folgende Schäden:

Tarifbaustein Diebstahl

Diebstahl

Lassen Sie ihr abgeschlossenes Fahrrad im Freien stehen, leistet die Fahrradversicherung, wenn es gestohlen wird oder einzelne Teile, z. B. der Sattel, aber auch Zubehör wie Fahrradkorb oder Klingel, entwendet werden. Auch Fahrradanhänger sind dabei inbegriffen.

Tarifbaustein Einbruch

Einbruchdiebstahl

In Ihren eigenen vier Wänden ist Ihr Fahrrad bereits durch den Basistarif der Hausratversicherung von AXA gegen Fahrradentwendung abgesichert.

Gut zu wissen: Fahrrad und Haftpflicht

Die Fahrradversicherung als Baustein in der Hausratversicherung

Die Fahrradversicherung als Teil der Hausratversicherung ist eine sogenannte Sachversicherung, die Schäden an Ihrem versicherten Eigentum abdeckt – oder dessen Verlust. Schäden aber, die Sie mit dem Fahrrad verursachen, sind nicht durch die Fahrradversicherung abgesichert. Hier springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden.

Falls Sie also beispielsweise in einer engen Straße beim Vorbeifahren einen Autospiegel beschädigen, ist dieser Schaden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt – außer natürlich bei vorsätzlichem Handeln. Und für den Fall, dass Sie als Radfahrer einen Unfall verursachen, bei dem ein Mensch verletzt wird, springt auch bei diesem Personenschaden die Haftpflicht ein.

Fahrräder und E-Scooter

Die richtige Versicherungssumme

Bei der Fahrradversicherung können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Als Faustregel gilt aber: Fahrräder sollten möglichst in Höhe des Neuwertes versichert werden. Hat Ihr Fahrrad zum Beispiel 500 Euro gekostet, sollten Sie es auch für diesen Wert versichern, damit wir Ihnen im Schadenfall den Neuwert Ihres Fahrrads erstatten können. Natürlich können Sie auch eine geringere Versicherungssumme wählen. Im Schadenfall bekommen Sie aber auch nur diesen Betrag ausgezahlt und müssen für die Neuanschaffung zusätzlich in die eigene Tasche greifen oder auf ein günstigeres Modell umsteigen.

Diese Versicherungen sind für Fahrradliebhaber sinnvoll

Unfallversicherung für Radfahrer

Unfallversicherung

Gerade im Straßenverkehr ist ein Unfall mit dem Fahrrad schnell passiert und hat oft unabsehbare Folgen. Eine private Unfallversicherung schützt vor Folgekosten nach einem Unfall. Die Unfallversicherung zahlt allerdings nicht für Schäden an Ihrem Fahrrad. 

Zur Unfallversicherung
Haftpflichtschutz beim Radfahren

Private Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist immer sinnvoll und jeder sollte sie haben. Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad einen Verkehrsunfall verursachen, kümmern wir uns um die Kosten für Schäden, die Sie am Eigentum anderer verursachen oder für die Versorgung der Unfallopfer.

Zur Privathaftpflicht
Kfz-Haftpflicht für Kleinkrafträder

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie ein Kleinkraftrad, wie ein E-Bike oder ein S-Pedelec, im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung haftet für Sach- oder Personenschäden, die Sie durch einen Unfall verursachen. Für etwaige Sachschäden an Ihrem eigenen E-Bike oder S-Pedelec leistet sie allerdings nicht. 

Zur Kfz-Versicherung
Schadenservice von AXA kontaktieren

Schnelle Hilfe bei Verlust oder Schäden an Ihrem Fahrrad

Wir stehen Ihnen auf vielen Wegen zur Seite.

Was passiert, wenn es passiert ist?

Das sollten Sie bei Fahrraddiebstahl beachten.

  1. Zeigen Sie den Fahrradverlust oder Schaden an Ihrem Fahrrad unverzüglich bei der Polizei an.

  2. Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung und geben Sie dabei das Aktenzeichen an, das Sie von der Polizei erhalten haben.

  3. Reichen Sie bei der Schadenmeldung auch Kaufbeleg und Rahmennummer des betroffenen Fahrrads ein. Beides sollten Sie grundsätzlich für den Fall der Fälle aufbewahren und zur Hand haben.

Tipps und Tricks

So schützen Sie Ihr Fahrrad richtig

  • Das richtige Schloss für Ihr Fahrrad ist entscheidend - je teurer Ihr Rad, desto mehr sollten Sie in seinen Schutz investieren. Mindestens 10% des Fahrradpreises: Das ist die Faustregel beim Kauf eines Schlosses. Ob ein Bügel-, Ketten- oder Panzerkabelschloss den besten Schutz für Ihr Zweirad bietet, klären Sie am besten schon beim Fahrradkauf ab.
  • Lassen Sie Ihr Fahrrad nie unbeaufsichtigt unabgeschlossen stehen. Fahrräder ohne Schloss sind leichtes Diebesgut.
  • Lassen Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei registrieren. Dabei wird eine Codierung am Rahmen oder Sattelrohr angebracht - so kann Ihr Fahrrad nach unrechtmäßiger Entwendung leichter gefunden werden. Außerdem hat die Codierung für Diebe auch eine abschreckende Wirkung. Die meisten Polizeidienststellen veröffentlichen regelmäßig Termine für die Fahrradregistrierung. Wenn Ihre örtliche Behörde den Service nicht anbietet, finden Sie beim ADAC einen Anbieter in Ihrer Nähe.
  • Schließen Sie Ihr Fahrrad wenn möglich an einem belebten Ort ab und schließen Sie es an einem befestigten Objekt - zum Beispiel einen Pfeiler oder ein Gitter.
  • Vermeiden Sie es, Ihr Fahrrad über Nacht an einem öffentlichen Ort stehen zu lassen.
  • Nutzen Sie einen Fahrradpass, der alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fahrrad enthält, wie besondere Merkmale, Hersteller oder Marke und Registrierungscode. Damit haben Sie nach einem Fahrradverlust gleich alle wichtigen Daten zur Hand. Mittlerweile gibt es den Pass auch in digitaler Version als Fahrradpass App.
  • Radreisende, die längere Radtouren unternehmen, können sich zusätzlich mit dem sogenannten Fahrrad-Schutzbrief absichern. Dieser umfasst eine mobile Pannenhilfe oder den Abschleppservice am Schadenort und falls nötig wird ein Ersatzrad zur Verfügung gestellt.

Die häufigsten Fragen zur Fahrradversicherung

Leistet die Versicherung, wenn das Fahrrad nicht abgeschlossen war?

  • Ihr Fahrrad muss immer abgeschlossen sein, sonst können wir Ihnen im Ernstfall den Schaden nicht ersetzen.
  • Wichtig ist auch, dass Sie ein verkehrsübliches Schloss (Bügel-, Ketten- oder Panzerkabelschloss) verwenden und nicht nur ein integriertes Rahmenschloss.

Sind auch Anhänger mitversichert?

  • Die Fahrradversicherung kommt als Erweiterung der Hausratversicherung von AXA bei Diebstahl und Teilentwendung von Fahrrädern und E-Bikes/S-Pedelecs auf.
  • Desweiteren wird auch verbundenes Zubehör (wie Fahrradanhänger) ersetzt, wenn dieses gemeinsam mit dem Fahrrad beschädigt wird oder in Verlust gerät. 
  • Nicht versichert sind Schrauben oder Federn am Fahrrad selbst.

Ist mein Fahrrad auch im Urlaub abgesichert?

Mit der Fahrradversicherung, die Sie in den Paketen M und L der Hausratversicherung von AXA hinzubuchen können, ist Ihr Fahrrad überall und rund um die Uhr versichert, auch im Urlaub.

Wie teuer ist die Fahrradversicherung?

Der Versicherungspreis für Ihr Fahrrad berechnet sich aus verschiedenen Aspekten: Wichtig ist zum einen, wie viele Fahrräder Sie in der Fahrradversicherung absichern wollen und welchen Wert die Fahrräder haben, und zum anderen in welcher Stadt oder in welchem Stadtteil Sie wohnen. Grundsätzlich zahlen Sie als Versicherungsnehmer eine höhere Prämie, wenn Sie in einer Stadt oder einem Stadtteil mit statistisch gesehen höherer Gefährdung leben, wo also häufiger Fahrräder gestohlen werden.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.