
Die Heilfürsorge – besonderer Schutz für jene, die ihn wirklich brauchen
Angestellte in der Privatwirtschaft haben wohl kaum schon mal von „Heilfürsorge“ oder „Beihilfe“ im Bereich der Krankenversicherung gehört – für bestimmte Beamtengruppen sind dies jedoch gängige und wichtige Begriffe. Nachdem gerade Feuerwehrleute, Polizisten und Soldaten besonders gefährliche Tätigkeiten verrichten, kommt ihnen die Heilfürsorge als besondere Form der Fürsorge durch ihren Dienstherrn zugute.
Aber auch dieses „Heilfürsorge-Sorglos-Paket“ hat so seine Tücken – welche das sind, erfahren Sie von uns.
So sind Beamte in der Regel abgesichert
Seit dem 1. Januar 2009 sind alle in Deutschland lebenden Personen verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen – auch Beamte. Sie erhalten jedoch keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung wie andere Arbeitnehmer, ihnen wird ein Teil der Kosten für die Behandlung vom Dienstherrn zurückerstattet. Daher müssen Beamte auch nur die Differenzkosten versichern – dafür gibt es spezielle „Beihilfetarife“ bei privaten Krankenversicherern.
Beihilfe und Heilfürsorge
Bei der allgemeinen Form der Beihilfe sind die Zuschüsse prozentual von den Krankheitskosten geregelt. Laut Bundesbeihilfeverordnung werden bei aktiven Beamten, Beamtenanwärtern, Referendaren, Richtern und Hochschullehrern 50% der Kosten ersetzt. Pensionäre, berücksichtigungsfähige Ehegatten/Ehegattinnen und Lebenspartner/Lebenspartnerinnen erhalten 70%, berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80% erstattet. Im Gegensatz dazu werden bei der Heilfürsorge die gesamten krankheitsbedingten Kosten ersetzt – sie ähnelt von den Leistungen her der Basisversorgung von gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Heilfürsorge gilt aber nur für den Beamten selbst, nicht für die Angehörigen. Für Angehörige erhält er Beihilfe gemäß den jeweils geltenden Beihilfevorschriften.
Wer erhält Heilfürsorge?
Grundsätzlich erhalten Beamte Heilfürsorge, die besonderen Risiken ausgesetzt sind – dazu zählen Beamte der Feuerwehr und Polizei. Soldaten stellen einen Sonderfall dar, denn Soldaten der Bundeswehr (Berufs- und Zeitsoldaten) haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als besondere Form der Heilfürsorge.
Im Detail kann der Anspruch auf Heilfürsorge von Bundesland zu Bundesland und von Berufsgruppe zu Berufsgruppe unterschiedlich sein – eine einheitliche Regelung existiert nicht. Der Heilfürsorgeanspruch ist auch immer zeitlich begrenzt – er endet je nach Berufsgruppe und Dienstherr mit dem Ende der aktiven Dienstzeit oder bei Eintritt der Dienstunfähigkeit. Der Heilfürsorgeanspruch kann ebenso mit dem Ende der Ausbildung oder nach einer Versetzung (z.B. in ein anderes Bundesland) enden. Mit Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs haben Beamte dann Anspruch auf Beihilfe.
Die Leistungen der Heilfürsorge im Detail
Die Heilfürsorge entspricht – von den Leistungen und vom Umfang her – in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie stellt somit eine Grundversorgung unter anderem in den folgenden Bereichen dar:
- vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- ärztliche Behandlung im Krankheitsfall einschließlich Psychotherapie
- Betreuung durch einen Arzt, Hebamme oder Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
- Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte etc.)
- ärztliche Behandlung im Ausland
Generell ist somit auch Heilfürsorge-Empfängern anzuraten, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, da – genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung – trotz Heilfürsorgeanspruch zum Beispiel bei Zahnersatz oder Behandlungen durch Heilpraktiker hohe Zuzahlungen oder Eigenanteile anfallen können.
Besonders wichtig zu wissen ist, dass die Heilfürsorge keine Pflegeversicherung beinhaltet – wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, zusätzlich eine Pflegeversicherung abzuschließen!
Und wenn man den Anspruch auf Heilfürsorge verliert?
Nachdem der Anspruch auf Heilfürsorge je nach Dienstherr und Berufsgruppe spätestens mit Pensionsantritt oder mit Eintreten einer Dienstunfähigkeit endet, sollten Beamte vorsorgen. Die Heilfürsorge kann auch schon früher – mit Ende der Ausbildung oder durch Versetzung –wegfallen. Der bisher Heilfürsorge-Berechtigte erhält danach – genau wie jeder andere Beamte – Beihilfe. Spätestens dann muss er sich selbst versichern, um die Restkosten aufzufangen. Bei älteren Beamten kann dies zum Problem werden, da zum Beispiel bei einem schlechten Gesundheitszustand der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht mehr – oder nur gegen sehr hohe Prämien – möglich ist.
Die Lösung dafür sind sogenannte „Anwartschaftsversicherungen“, die bereits in den jungen Jahren der aktiven Dienstzeit abgeschlossen werden können. Die Leistungen von Anwartschaftsversicherungen ruhen einfach, bis sie benötigt werden. Die Prämien während der Anwartschaft sind sehr gering – oft nur ein Euro im Monat. Mit dieser Art von Versicherung wird der Beamte nach Wegfall der Heilfürsorge garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen, eine neuerliche Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig und während der Anwartschaft aufgekommene Krankheiten und deren Folgen sind ebenso mitversichert.

Das PLUS für Kunden der DBV
Sorgen Sie vor mit der Krankenversicherung der DBV
In den Bereichen des Öffentlichen Dienstes wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe erfüllt. Ob Sie während Ihrer Ausbildung und später als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht) und der Art Ihrer Tätigkeit.
Die besonderen Vorzüge einer Absicherung über die DBV:
- Spezialtarif nur abschließbar für Heilfürsorgeberechtigte
- Wechselmöglichkeit in einen Beihilfeergänzungstarif ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs
- Schlie?en von Lücken und Übernahme für Kosten bei Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Heilpraktiker-Behandlungen und Hilfsmitteln
Auf jeden Fall ist es immer ratsam, auf den Krankheits- und Pflegefall gut vorbereitet zu sein und sich mit einer Krankenversicherung für Beamte abzusichern. Weitere Informationen über die Heilfürsorge finden Sie hier.
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