Ablehnung
Die Ablehnung des Versicherungsschutzes für einen Kunden: AXA wird den Versicherungsschutz für einen Kunden nur dann ablehnen, wenn die Bonität des Kunden für das angefragte Kreditlimit nicht ausreichend ist oder eine Annahme gegen die AXA Versicherungsbedingungen spricht.
Ablösung
Bei der Ablösung werden Bürgschaften eines anderen Partners oder Bürgen (Bank oder Versicherung) gegen Bürgschaften von AXA ersetzt.
Abnahme
Der juristische Begriff Abnahme bezeichnet allgemein eine Erklärung, dass eine Sache oder ein Zustand bestimmten Kriterien entspricht, so insbesondere dass ein Werk als erfüllungstauglich bestätigt wird. Die Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung sollte durch ein sogenanntes Abnahmeprotokoll bestätigt werden. Hiermit beginnt die vereinbarte Gewährleistungsfrist.
Abnehmerliste
In der Abnehmerliste werden sämtliche Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers zusammengefasst, die abgesichert sind.
Abschlusskosten
Auch Erwerbskosten genannt; Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages (Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins).
Aktuar
Der „verantwortliche Aktuar” achtet auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge. Spezielle Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung werden vorausgesetzt.
Akzessorietät
Akzessorietät ist die Abhängigkeit des Bestehens eines Nebenrechts von dem Bestehen eines anderen zugrunde liegenden Hauptrechts, z.B. die Abhängigkeit der Verpflichtung aus einer Bürgschaft von der zu sichernden Forderung.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und bedürfen nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (BaFin).
Anbietungsgrenze
Die Anbietungsgrenze ist der Betrag, bis zu dessen Höhe kleinere Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers pauschal versichert sind. Die Bonitätsprüfung solcher Kunden kann anstatt durch den Kreditversicherer auch durch den Versicherungsnehmer (in der Regel durch Einholen einer Wirtschaftsauskunft) durchgeführt werden. Kunden oberhalb der Anbietungsgrenze unterliegen der Anbietungspflicht.
Anbietungspflicht
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag alle Forderungen gegen sämtliche Abnehmer bzw. Kunden in die Versicherung einzubeziehen. Ausnahmen von der Anbietungspflicht sind im Versicherungsvertrag besonders zu regeln; z.B. im Rahmen einer Ausschnitts-Versicherung.
Änderungsrisiko
Durch das Änderungsrisiko wird die theoretisch zu erwartende, von Zufälligkeiten weitgehend freie Schadenbelastung verändert. Nicht vorhersehbare äußere Einflüsse (Preisniveau, Technik, Wertewandel, Rechtsprechung) können die Risikolage stark beeinflussen und so die Kalkulationsbasis des Versicherers verändern.
Annahme
Annahme bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen die vom Versicherungsnehmer beantragte Versicherungssumme für Versicherungsschutz in der vom Versicherungsnehmer gewünschten Höhe zusagt.
Antrag zum Bürgschaftskredit
Der Antrag ist eine gegengezeichnete Willenserklärung des potentiellen Bürgschaftsnehmers, mit vorgegebenen Konditionen und Bedingungen, zur Annahme durch den künftigen Bürgschaftsgeber (Kautionsversicherung).
Antragsstellung
Die Beantragung eines Kreditlimits bzw. einer Kautionsversicherung bei AXA erfolgt einfach und schnell über den Online-Tarifrechner (-> Link) oder mit Formular [Link Formular] das per Fax, E-Mail bzw. Post an AXA gesendet wird.
Antragsstellung
Die Beantragung eines Kreditlimits bzw. einer Kautionsversicherung bei AXA erfolgt einfach und schnell über den Online-Tarifrechner (-> Link) oder mit Formular [Link Formular] das per Fax, E-Mail bzw. Post an AXA gesendet wird.
Antragssumme
Die Antragssumme ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen für die Absicherung von Forderungen gegen seinen Kunden beantragt. Im Normalfall ist dies die Auftragssumme.
Anzahlungsgarantie
Die Anzahlungsgarantie ist eine von AXA ausgestellte Urkunde, die das Anzahlungsrisiko als eine abstrakte Zahlungsverpflichtung absichern soll. Bei einer geleisteten Anzahlung hat der Käufer das Risiko der Nicht- oder Schlechtlieferung oder sogar der Insolvenz des Verkäufers zu tragen, weil der Anzahlung zunächst keine Gegenleistung gegenübersteht.
ARGE-Bürgschaften (Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften)
Größere Bauaufträge werden oft in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) von mehreren Firmen durchgeführt. Für die beteiligten Baugesellschaften bergen Argen besondere Risiken in sich. Die Bürgschaftsversicherer kommen diesem besonderen Bedarf nach, in dem sie eine Arge-Bürgschaft zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die interne Absicherung der Arge-Partner untereinander.
Assekuranz
Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft.
Auftragssumme
Vertraglich vereinbartes Entgelt für die Werkleistung.
Aufwendungen
Den größten Aufwandsposten im Versicherungsunternehmen bilden die „Aufwendungen für Versicherungsfälle”. Dabei handelt es sich um gezahlte und für Schadenzahlungen reservierte (zurückgestellte) Beträge für im Geschäftsjahr eingetretene Versicherungsfälle einschließlich der Aufwendungen und abzüglich der Erträge aus der Abwicklung der Schadenrückstellungen aus Vorjahren.
Die „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb” umfassen die Kosten für den Abschluss von Versicherungsverträgen, für Inkasso und Bestandsverwaltung sowie für die Durchführung der Rückversicherung und der Beitragsrückerstattung.
Ausbuchung
Die Ausbuchung von Bürgschaften (Entlastung des Obligos) erfolgt nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers).
Ausführungsbürgschaft
Die Ausführungsbürgschaft dient als Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-)Abnahme des Gewerkes. Wird der Vertrag nicht erfüllt, entstehen dem Auftraggeber Mehrkosten. Mit Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber wird die Bürgschaft zurückgegeben.
Ausschöpfung des Limits
Der aktuell in Anspruch genommene Bürgschaftskredit.
Aval
Das Aval, (ital. avallo = Bürgschaft), umfasst als Obergriff sowohl Bürgschaften als auch Garantien. Ein Aval wird durch Übernahme einer Bürgschaft oder die Stellung einer Garantie gewährt. Der Avalgeber (AXA) stellt also keinen Geldbetrag zur Verfügung, sondern die eigene Kreditwürdigkeit bzw. Garantiekraft.
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen von AXA