Kapitalerträge
Setzen sich zusammen aus den Kapitalerträgen eines Geschäftsjahres, dem Vortrag aus einem Überschuss des Vorjahres und den Kapital- und Währungsgewinnen. Abgezogen werden bezahlte Zinsen, Kapital- und Währungsverluste sowie Abschreibungen.
Kautionsversicherung
Kautionsversicherung (auch KTV genannt) ist ein Versicherungszweig, der die Übernahme von Bürgschaften zum Inhalt hat. Hierbei verspricht das Versicherungsunternehmen (VU) in Form von Bürgschaften, für bestimmte gegenwärtige oder zukünftige Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Schuldners) im Falle dessen Leistungsunfähigkeit oder -unwilligkeit einzustehen (auch Avalkredit genannt).
Kompositversicherer
Versicherungsunternehmen, das verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Kreditversicherung) betreibt. Im Gegensatz dazu Unternehmen der Lebens-, Kranken- und Rechtsschutzversicherung.
Kontokorrent
Geschäftsverbindung, bei der die Lieferungen und / oder Leistungen des Lieferanten und die Zahlungen des Kunden gegenübergestellt und der Saldo ermittelt und ausgeglichen wird.
Kostenquote
Auch Kostensatz genannt. Hiermit wird das Verhältnis der Betriebskosten zu den Beitragseinnahmen in Prozent gemeint. Meist beschränkt man sich auch auf das prozentuale Verhältnis der „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb” zu den Beiträgen (nach Abzug der auf das abgegebene Rückversicherungsgeschäft entfallenen Anteile).
Kreditlimit
Das Kreditlimit, ein Begriff aus der Warenkreditversicherung, stellt den maximal versicherten Forderungsbetrag des Versicherungsnehmers gegen einen einzelnen Abnehmer bzw. Kunden dar. Zum Beispiel sind bei einem Kreditlimit von 100.000 EUR auf einen Abnehmer Forderungen des Versicherungsnehmers gegen diesen Abnehmer bis maximal 100.000 EUR versichert.
Kreditprüfung
Prüfung der Bonität von Unternehmen.
Kreditziel
Die Zahlungsfrist oder der Ablauftermin der Zahlungsfrist, den bzw. die der Lieferant dem Abnehmer für die Zahlung eingeräumt hat.
Kreditzielüberschreitung
Eine Kreditzielüberschreitung tritt ein, wenn ein Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (bis zum vertraglich vereinbarten äußersten Kreditziel) gezahlt hat (Kreditziel)..
Laufende Prämie
Versicherungsbeitrag, den der Versicherer in einem Geschäftsjahr einnimmt.
Leistungsquote
Anteil der gesamten Versicherungsleistungen an den Brutto-Beitragseinnahmen in Prozent.
Lieferantenkredit
Lieferantenkredit (oder Warenkredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels, z. B. 30, 60 oder 90 Tage, für die Begleichung seiner Rechnung einräumt. Dieser Kredit stellt eine Form der Finanzierung des Warenumschlags dar.
Limit
Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können.
Liquidität
Hierunter versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens, alle notwendigen Zahlungen in der vorgesehenen Frist zu leisten. Die Liquidität ist gewahrt, wenn genügend flüssige Mittel (liquide Mittel) für den laufenden Zahlungsverkehr vorhanden sind und zur Erfüllung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen ausreichende, fristgerecht realisierbare Vermögenswerte bereitstehen.
Mahnverfahren
Gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren, nach dessen Durchführung der Versicherungsnehmer im Fall des Zahlungsverzugs den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz einbüßt.
Makler
Versicherungsvermittler, der Unternehmen anwirbt, um diesen eine Versicherungsleistung oder Bürgschaft anzubieten. Makler beraten Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Verträge und bei der täglichen Verwaltung.
Mängelansprüchebürgschaft
Mängelansprüchebürgschaft ist die offizielle Bezeichnung für Gewährleistungsbürgschaft. Im Alltag ist der Begriff Gewährleistungsbürgschaft jedoch wesentlich gebräuchlicher. Der Gewährleistungszeitraum beträgt nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre und beginnt nach Abnahme bzw. Schlussrechnung.
Maximales Kreditziel
Dauer, die der Versicherungsnehmer seinen Abnehmern bzw. Kunden als maximales Zahlungsziel einräumt.
Meldefrist für Schäden
Schäden sind innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist vom Versicherungsnehmer an AXA zu melden.
Meldung zur Beitragsberechnung
Umsatz- oder Saldenmeldungen sind AXA vom Versicherungsnehmer innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist zu übermitteln. Üblich sind jährliche Umsatz- oder Saldenmeldungen. Abweichend davon können monatliche Meldungen vorgesehen sein.
Mindestbeitrag
Unabhängig von der tatsächlich gezahlten Jahresprämie kann ein so genannter Mindestbeitrag (auch Mindestprämie genannt) vereinbart werden.
Mitversicherung
Mehrere Erstversicherer beteiligen sich mit bestimmten Quoten an einem Risiko.
Nichtzahlungstatbestand
Nichtzahlungstatbestand (Begriff aus der Warenkreditversicherung), auch Protracted Default genannt, tritt nach einer bestimmten Fälligkeit einer Forderung und nicht erst bei Insolvenz ein.
Niederlassungsfreiheit
Recht eines EU-Versicherers, in jedem anderen EU-Land eine Niederlassung zu den für Inländer gültigen Bedingungen zu errichten.
Allgemeine Versicherungsbedingungen von AXA