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Kfz-Vollkaskoversicherung

Leistungsstarke Kfz-Vollkaskoversicherung

Rundum-Schutz für Ihr Auto

Selbst dem besten Autofahrer kann es passieren: Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit sorgt für teure Folgen. Während die Gegenseite von der Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz erhält, ist das eigene Fahrzeug von der Pflichtversicherung nicht geschützt. Denn dafür benötigen Sie eine Kfz-Vollkaskoversicherung. 

Die günstige Vollkaskoversicherung von AXA

Unsere Kfz-Vollkaskoversicherung im Überblick:

  • Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus
  • Bis zu 24 Monate Neupreisentschädigung bei Totalschaden
  • Alle Leistungen der Teilkasko inklusive
  • Individuelle Bausteine für optimalen Versicherungsschutz
  • Einfach online abschließen und verwalten

Warum eine Vollkaskoversicherung so wichtig ist

Die Vollkaskoversicherung kommt für selbstverschuldete Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf, sodass schnell für eine Reparatur oder Ersatz gesorgt ist. Gleichzeitig umfasst die Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Kfz-Teilkaskoversicherung – vom Hagelschaden bis zum Wildunfall. Somit stellt sie einen sinnvollen Rundum-Schutz für alle Autofahrer dar, die im Ernstfall auch ihr eigenes Fahrzeug abgesichert wissen wollen.

Für ein weiteres Leistungsplus können Sie die Kfz-Vollkaskoversicherung von AXA durch individuelle Bausteine erweitern. Mit dem Baustein „Fahrerschutz“ sind Sie als Fahrer zum Beispiel zusätzlich versichert, wenn Sie sich bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzen.

Wichtige Informationen zur Vollkaskoversicherung

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Versicherung für Fahrzeughalter und Autofahrer. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Auto an fremdem Eigentum oder an anderen Personen verursachen. Im Gegensatz dazu sind die Teilkasko und die Vollkasko freiwillig und sichern Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab.

Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung wirklich Pflicht?

Ja, in Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht verpflichtend. Damit sichergestellt ist, dass Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, müssen Sie bereits bei der Zulassung eine Versicherungsbestätigung vorlegen: die sogenannte eVB-Nummer. Diese erhalten Sie bei AXA einfach online, per Mail oder per SMS.

Was ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?

Versichert sind alle Schäden, die Sie beim Gebrauch Ihres Autos anderen Personen zufügen oder an fremdem Eigentum verursachen. Anders gesagt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert. Wichtig ist: Zum Gebrauch Ihres Autos zählt nicht nur das Fahren, sondern auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

Ein Personenschaden entsteht, wenn eine andere Person verletzt oder sogar getötet wird. Abgesichert sind dann zum Beispiel Arzt- und Krankenhausgebühren, aber auch Verdienstausfälle, Pflegekosten und andere Formen von Schadenersatz. Bei AXA beträgt die Absicherung für Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro Person.

Ein Sachschaden kann nicht nur am Fahrzeug eines Unfallgegners entstehen. Auch Beschädigungen an Straßen, Schildern oder an der Natur sind häufig. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt dann die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz – bei AXA mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro.

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn weder eine Person noch eine Sache beschädigt wurde, aber dennoch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Bei AXA sind Sie in diesen Fällen mit bis zu 100 Millionen Euro abgesichert.

In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie Details zu den Leistungen und versicherten Ereignissen der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wer ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?

Die Kfz-Haftpflicht versichert unter bestimmten Umständen nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern einen Personenkreis, der gesetzlich festgelegt ist. Zu den mitversicherten Personen bei Haftpflicht-Schäden gehören:

  • Der Fahrzeughalter:
    Der Fahrzeughalter ist in der Zulassungsbescheinigung angegeben. Er ist in erster Linie für das Auto verantwortlich und im Normalfall gleichzeitig der Versicherungsnehmer. Sind Halter und Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person (sogenannte abweichende Halterschaft), sind beide über die Kfz-Haftpflicht versichert.
  • Der Fahrzeugeigentümer:
    Dass der Fahrzeugeigentümer nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, kommt zum Beispiel vor, wenn ein Elternteil für das Fahrzeug des Kindes als Versicherungsnehmer und Halter in der Zulassungsbescheinigung auftritt, um Kosten zu sparen. Beide sind dann über die Kfz-Haftpflicht versichert.
  • Der Fahrer:
    Alle Personen, denen der Fahrzeughalter erlaubt das Auto zu fahren, sind haftpflichtversichert. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der jeweilige Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat.
  • Der Arbeitgeber oder Dienstherr:
    Wenn Sie das Auto dienstlich nutzen, sind auch Ihr Arbeitgeber oder Ihr Dienstherr versichert, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind.
  • Der Beifahrer:
    Wenn ein Beifahrer bei dienstlicher Nutzung regelmäßig Lade- und Hilfsarbeiten vornimmt oder dem Fahrer als Ablösung dient, ist er ebenfalls mitversichert.

Bei AXA sind Sie außerdem abgesichert, wenn:

  • Sie die berechtigte Begleitperson für das begleitete Fahren mit 17 sind. Sobald Sie als Begleitperson von der Führerscheinstelle in der Prüfbescheinigung des Jugendlichen eingetragen werden, gilt auch Ihr Versicherungsschutz.
  • Sie der Halter oder Eigentümer eines Anhängers oder Aufliegers sind, mit dem der Fahrzeugnutzer unterwegs ist.

Weitere Details zu mitversicherten Personen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht sein?

Als Mindestsumme schreibt der Gesetzgeber die folgenden Deckungssummen vor:

  • Bei Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Bei Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  • Bei Vermögensschäden: 50.000 Euro

Diese Summen können bei einem schweren Verkehrsunfall jedoch zu niedrig sein. Bei AXA beträgt die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung daher in jedem Tarif 100 Millionen Euro. Dies gilt grundsätzlich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen. Allerdings gilt bei Personenschäden pro geschädigter Person eine Deckungssumme von bis zu 15 Millionen Euro.

Wichtige Informationen zur Vollkaskoversicherung

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug absichert. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt damit zum Beispiel Wildunfälle, Diebstahl oder Elementarschäden ab. Zusätzlich leistet die Vollkaskoversicherung bei Schäden durch Vandalismus und bei Schäden, die Sie selbst verschuldet haben.

Welche Leistungen beinhaltet die Vollkaskoversicherung?

Die Kfz-Vollkaskoversicherung deckt zum einen alle Schäden ab, die auch die Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt. Das sind:

  • Brand und Explosion
  • Kurzschluss
  • Diebstahl, Raub oder andere Entwendung
  • Naturgewalten und Elementarschäden
  • Wildunfälle
  • Glasbruch
  • Tierbisse

Zum anderen leistet die Vollkaskoversicherung zusätzlich bei folgenden Ereignissen:

  • Vandalismus:
    Ob zerkratzter Lack oder eingeschlagene Scheibe – wenn Ihr Fahrzeug mutwillig oder böswillig beschädigt wurde, übernimmt AXA die Reparaturkosten.
  • Selbstverschuldete Unfälle:
    Schäden an Ihrem eigenen Auto nach einem von Ihnen verursachten Unfall sind abgedeckt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder unter Alkohol bzw. Drogeneinfluss herbeigeführt wurde.

Wie wird der Beitragssatz der Vollkaskoversicherung berechnet?

Wie viel Sie für Ihre Vollkaskoversicherung zahlen müssen, ist zum einen abhängig von der Schadenfreiheitsklasse: Je mehr Jahre Sie in der Vollkaskoversicherung schadenfrei fahren, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse und desto niedriger Ihr Beitragssatz. Bei AXA gibt es 39 Schadenfreiheitsklassen, die Ihnen jeweils unterschiedliche Rabatte gewähren. Berechnungsgrundlage ist dabei jeweils der Beitrag in der Schadenfreiheitsklasse 0, bei dem Sie den vollen Beitragssatz zahlen. Haben Sie beispielsweise die Schadenfreiheitsklasse 35 erreicht, müssen Sie nur noch 25% Beitragssatz bezahlen, erhalten also 75% Rabatt.

Zum anderen hängt der Versicherungsbeitrag der Vollkaskoversicherung von der Typklasse, der Regionalklasse und einigen individuellen Faktoren ab. In der Kfz-Vollkaskoversicherung gibt es die Typklassen 10 bis 34. Diese spiegeln wider, wie viele Vollkasko-Schäden für ein bestimmtes Fahrzeugmodell der Versicherung im Vorjahr gemeldet wurden. Meist sind Fahrzeuge mit wenig PS sowie klassische Familienwagen wie Kombis und Minivans in niedrige Typklassen eingeordnet. Daneben gibt es 9 Regionalklassen, welche die Unfall- und Schadenbilanz einer Region widerspiegeln. Wie die Typklassen werden sie jedes Jahr neu berechnet. Individuelle Faktoren sind beispielsweise der Stellplatz Ihres Autos oder die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung.

Wann und wie lange lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich prinzipiell dann, wenn ein Rundum-Schutz für Ihr Auto sinnvoll ist – zum Beispiel weil das Fahrzeug einen hohen Wert hat. Denn vom Hagelschaden über den Wildunfall bis hin zum selbstverschuldeten Unfall können Sie sich bei vielfältigen Ereignissen auf Ihren Vollkaskoschutz verlassen.

Empfehlenswert ist eine Vollkaskoversicherung beispielsweise bei einem Neuwagen. Denn in den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Kauf sind Schäden am Wagen besonders ärgerlich – und vor allem ein Totalschaden stellt einen großen finanziellen Verlust dar. Für ein Fahrzeug, das auch nach mehr als fünf Jahren noch einen hohen Wert hat, weil es beispielsweise über eine besondere Ausstattung verfügt oder besonders gut gepflegt wurde, kann auch über diese Zeit hinaus eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Außerdem kann sich eine Vollkaskoversicherung auch für ältere Fahrzeuge und Gebrauchtwagen lohnen, wenn Sie bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht haben. Denn eine gute Schadenfreiheitsklasse kann zu einem deutlichen Rabatt in der Vollkaskoversicherung führen.

Ob sich für Sie eine Vollkaskoversicherung lohnt oder eine Teilkaskoversicherung eine sinnvolle Alternative ist, hängt also von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu den individuellen Leistungen von Teilkasko- vs. Vollkaskoversicherung.

Starker Schutz für Ihr Fahrzeug mit der Kfz-Vollkaskoversicherung von AXA

Die Vollkaskoversicherung von AXA erweitert Ihre Kfz-Versicherung um einen leistungsstarken Kaskoschutz. So sind Sie im Schadensfall nicht nur gegen Haftpflichtschäden bis zu 100 Mio. Euro abgesichert, sondern wissen auch Ihr eigenes Fahrzeug geschützt. Wählen Sie zwischen den drei Tarifen „Günstig & Flexibel“ als soliden Basisschutz, „Beste Preis-Leistung“ mit praktischen Extras oder „Rundum sorglos“ für stärksten Rundum-Schutz. Mit individuellen Bausteinen wie „Tier Extra“ oder dem Schadensservice-Paket „Mobilitätsgarantie“ können Sie den Versicherungsschutz nach Ihren Vorstellungen erweitern.

Ihre wichtigsten Fragen: Unsere Antworten

Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich in der Vollkaskoversicherung?

Grundsätzlich hängt die Schadenfreiheitsklasse davon ab, wie lange Sie bereits ohne Schaden gefahren sind. Je nach Versicherer können sich die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) unterscheiden, generell gilt aber: Nach jedem schadenfreien Jahr in der Vollkaskoversicherung erreichen Sie eine höhere Schadenfreiheitsklasse.

Haben Sie also bereits eine Vollkaskoversicherung und möchten Ihr Fahrzeug oder Ihren Versicherer wechseln, wird Ihr Schadenverlauf normalerweise einfach übernommen und Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse behalten. Schließen Sie zum ersten Mal eine Vollkaskoversicherung ab, starten Sie prinzipiell in der Schadenfreiheitsklasse 0. In einigen Fällen können Sie bei AXA aber höher eingestuft werden:

Wenn Sie bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben und jetzt beispielsweise für Ihr neues Auto auch eine Vollkaskoversicherung abschließen möchten, können Sie bei AXA die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Haftpflichtversicherung für die Vollkasko übernehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie in den letzten zwölf Monaten keine Vollkaskoversicherung hatten und Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nun gemeinsam bei AXA abschließen. Handelt es sich um einen Zweitwagen, stufen wir Sie automatisch in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein, wenn Sie mindestens diese Klasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Erstwagens erreicht haben.

Wenn Sie bislang mit dem Auto Ihres Partners oder Ihrer Partnerin gefahren sind, nun aber einen eigenen Wagen versichern möchten, können Sie ebenfalls in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie seit mindestens einem Jahr eine Fahrerlaubnis haben und dass der Wagen Ihres Ehe- oder Lebenspartners in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens die Schadenfreiheitsklasse 1/2 hat.

Wenn Sie seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis haben und nun zum ersten Mal eine Vollkaskoversicherung abschließen möchten, stufen wir Sie in Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.

Zahlt die Vollkaskoversicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Ja, die Vollkaskoversicherung kommt auch für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die durch einen von Ihnen verschuldeten Unfall entstehen.

Einige Versicherungen übernehmen Schäden allerdings nicht, wenn Sie diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. Was als grob fahrlässig gilt, ist eine Einzelfallentscheidung, die vor Gericht entschieden wird – und zur prozentualen Absenkung der Versicherungsleistung oder sogar zum Totalverlust führen kann. So ist normalerweise das Schreiben einer Textnachricht am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel grob fahrlässig. Allerdings können vergleichbare Vergehen je nach konkreter Situation unterschiedlich beurteilt werden – die Grenzen von der leichten Unachtsamkeit bis zur groben Fahrlässigkeit sind oft fließen.

Bei der Vollkaskoversicherung von AXA können Sie sich solche Streitfälle um die Versicherungsleistung sparen. Denn wir verzichten auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Das heißt, im Falle eines Unfalls prüfen wir nicht weiter, ob oder in welchem Maße Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Lediglich wenn Sie Alkohol getrunken oder andere berauschende Mittel zu sich genommen haben, kommt Ihre Vollkaskoversicherung nicht für den entstandenen Schaden auf. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Schäden vorsätzlich herbeigeführt haben.

Zahlt die Vollkaskoversicherung bei einem Totalschaden?

Ja, eine Vollkaskoversicherung zahlt auch bei einem Totalschaden.

Ein Totalschaden bedeutet, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr zu reparieren ist oder sich eine Reparatur des Wagens nicht mehr lohnt, weil die Reparaturkosten den Wert des Wagens übersteigen würden. Ein technischer Totalschaden liegt beispielsweise oft nach einem Unfall vor: Das Auto lässt sich nicht mehr reparieren und oft auch nicht mehr fahren. Es hat keinen Restwert mehr. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hingegen kann das Auto noch fahrtüchtig sein, aber die Reparatur wäre zu kostspielig. Das kann beispielsweise nach einem heftigen Hagelschaden der Fall sein.
Mit einer Vollkaskoversicherung von AXA erhalten Sie grundsätzlich nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Das heißt, wir kalkulieren, wie viel es Sie kosten würde, einen vergleichbaren Wagen zu kaufen und welchen Restwert der beschädigte Wagen noch hat. Mit dem Baustein „Fahrzeugwert Top“ können Sie sich nach dem Kauf eines Autos zusätzlich absichern: Zwei Jahre lang erstattet AXA Ihnen dann den vollen Preis Ihres Neuwagens bzw. den Kaufwert Ihres Gebrauchtwagens.

Vollkasko mit Selbstbeteiligung – was heißt das?

Wenn Sie sich für eine Vollkasko mit Selbstbeteiligung entscheiden, übernehmen Sie die Kosten für kleinere Schäden selbst – und profitieren dafür von einer günstigeren Versicherungsprämie. Dabei können Sie für Teilkasko- und Vollkasko-Schäden jeweils eine individuelle Selbstbeteiligung wählen. Bei AXA ist für Vollkasko-Schäden ein Selbstbehalt von 150, 300, 400, 500 oder 1000 Euro ebenso möglich wie eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.