Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?
Sie sind berufsunfähig, wenn Sie in Ihrem aktuellen Beruf keine 50% der vorher erbrachten Arbeit mehr leisten können. Zusätzlich gilt: Je nach abgeschlossenem Tarif ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, muss die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen bestehen.
Die behandelnden Ärzte müssen ihren gesundheitlichen Zustand beschreiben. Dazu müssen die funktionellen Beeinträchtigungen bezogen auf ihre berufliche Tätigkeit sowie die zeitliche Prognose ermittelt werden.
Zudem schätzen die Ärzte, wie lange die gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Krankheit voraussichtlich dauern wird. AXA benötigt für die Beeinträchtigungen und für die Prognose medizinische Atteste.
Anschließend beurteilt AXA die Situation anhand der festgestellten funktionellen Einschränkungen. In einzelnen Fällen werden Gesellschaftsärzte oder unabhängige Gutachter hinzugezogen, z.B., wenn der Grad der Berufsunfähigkeit nicht eindeutig beistimmt werden kann.