Todesfall eines Angehörigen Checkliste Todesfall: Was jetzt wichtig zu wissen ist
Falls die verstorbene Person bei AXA versichert war, können Sie hier den Todesfall per E-Mail oder telefonisch melden.
Falls die verstorbene Person bei AXA versichert war, können Sie hier den Todesfall per E-Mail oder telefonisch melden.
Der Tod eines nahestehenden Menschen stellt für viele Hinterbliebene eine emotionale Ausnahmesituation dar. Zudem müssen verschiedene organisatorische Aufgaben bewältigt werden. Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen hilft, den Überblick zu behalten.
Meldefrist je Versicherung:
Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen enden automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Unfallversicherung gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Kind mitversichert ist, bleibt die Unfallversicherung bis zur Volljährigkeit des Kindes beitragsfrei bestehen, wobei der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer wird.
Im Todesfall ist schnelles Handeln wichtig, um die vorgeschriebene Meldefrist einzuhalten. Die Versicherungen behalten sich das Recht vor, die Todesursache zu prüfen, und bei Versäumnis erlischt der Anspruch auf Leistungen. Melden Sie den Todesfall telefonisch und schriftlich.
Die Versicherung wird anschließend Unterlagen zur Prüfung anfordern. Es wird empfohlen, diese per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Der Totenschein, ausgestellt vom Arzt nach der Leichenschau, enthält wesentliche Details zum Todesfall und ist für die Sterbeurkunde und Bestattungsorganisation notwendig.
Was Sie je nach Sterbeort tun müssen:
Überprüfen Sie, ob ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen existiert, und kontaktieren Sie dieses. Andernfalls wählen Sie selbst ein Unternehmen aus. Vergleichen Sie Angebote auf Plattformen wie bestatter.de aufgrund großer Preisunterschiede.
Überführung des Toten veranlassen
In den meisten Bundesländern muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden zur Leichenhalle oder zum Bestatter gebracht werden. Zuhause kann der Leichnam ein bis zwei Tage aufgebahrt werden, mit Möglichkeit zur Fristverlängerung durch das Gesundheitsamt. Bei meldepflichtigen Krankheiten ist eine sofortige Überführung erforderlich.
Aufgaben des Bestatters vertraglich festlegen
Das Bestattungsunternehmen übernimmt auf Wunsch organisatorische Aufgaben wie Abmeldungen, Sterbeurkundenbeschaffung und Trauerfeierorganisation. Hinterbliebene können selbst aktiv werden, um Kosten zu sparen.
Informieren Sie frühzeitig die engsten Angehörigen und Freunde, um in dieser schweren Zeit Unterstützung und Trost zu finden, wichtige Angelegenheiten zu regeln, Aufgaben zu verteilen und gemeinsam Abschied zu nehmen.
Um sich auf bevorstehende Behördengänge und Anträge vorzubereiten, empfehlen wir folgende wichtige Unterlagen in einem Ordner geordnet zu sammeln. Beginnend mit den wichtigsten Dokumenten:
Sofern vorhanden, sind auch diese Dokumente wichtig:
Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden, wobei die Kosten regional variieren. Ein Bestattungsunternehmen kann die Beantragung übernehmen. Es wird empfohlen, 5 bis 10 Exemplare erstellen zu lassen, da Originale oft von Banken und Versicherungen gefordert werden, während für Vertragskündigungen Kopien ausreichen.
Informieren Sie die Bank unverzüglich über den Todesfall und legen Sie die Sterbeurkunde vor. Das Konto läuft vorübergehend als Nachlasskonto. Bei Vorliegen einer Vollmacht oder Verfügungsberechtigung kann auf das Konto zugegriffen werden; anderenfalls ist ein Nachweis der Erbschaft erforderlich. Die Bank ermöglicht in der Regel die Begleichung der Bestattungskosten vom Konto des Verstorbenen gegen Vorlage der Originalrechnungen. Nach Abwicklung aller Zahlungen wird das verbleibende Guthaben den Erben ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, das Bankkonto des Verstorbenen nicht zu früh zu schließen. Es könnten noch Rückzahlungen oder Forderungen ausstehen, die über dieses Konto abgewickelt werden. Ein zu frühes Schließen des Kontos kann zu Komplikationen bei der Abwicklung des Nachlasses führen. Wir empfehlen Ihnen, das Konto erst dann zu schließen, wenn Sie sicher sind, dass alle finanziellen Angelegenheiten geregelt sind.
Um auf Konten des Verstorbenen zuzugreifen oder Immobilien umzuschreiben, ist oft ein Erbschein notwendig, der Ihre Erbberechtigung und den Erbteil bestätigt. Diesen erteilt das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die Bearbeitung kann Wochen dauern und kostet abhängig vom Nachlasswert. Ein Nachlassverzeichnis könnte erforderlich sein. Bei Vorliegen eines notariellen Testaments oder Erbvertrags mit Eröffnungsprotokoll ist meist kein Erbschein nötig, was Kosten spart. Auch ein Europäisches Nachlasszeugnis für Erbfälle mit Auslandsbezug ist möglich.
Achtung bei der Erbschaftsannahme!
Der Antrag auf einen Erbschein gilt als Annahme der Erbschaft, inklusive Schulden. Entscheiden Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen.
Benötigte Unterlagen:
Tipp
Der kostenpflichtige digitale Erblotse kann bei der Erledigung der Erbschaftsbürokratie helfen.
Die Dauer richtet sich nach den Bedingungen Ihres Arbeitsvertrags, Ihrer Betriebszugehörigkeit und dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person. Für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es gesetzliche Vorgaben, die einen Anspruch auf bezahlte Freistellung in solchen Fällen garantieren.
Todesfall Sonderurlaub (Richtwerte) je nach Verwandtschaftsgrad:
Erdbestattung – die traditionelle Beerdigung in einem Sarg
In Deutschland besteht Friedhofszwang, sodass eine Erdbestattung nur auf einem Friedhof erfolgen kann, üblicherweise am letzten Wohnort des Verstorbenen oder am Wohnort der Hinterbliebenen. Der Grabstein darf erst 3 bis 6 Monate nach der Beerdigung aufgestellt werden. Gesamtbestattungskosten: etwa 5.000 bis 15.000 €.
Feuerbestattung – die Beisetzung in einer Urne
Vor der Einäscherung ist eine zweite Leichenschau innerhalb von 2 Tagen vorgeschrieben. Die Urne kann auf dem Friedhof oder im Rahmen einer alternativen Bestattungsart (z.B. Baum- oder Seebestattung) beigesetzt werden. Kosten: etwa 3.500 bis 7.500 €.
Tipp
Prüfen Sie, ob die verstorbene Person eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat und ob diese die Bestattungskosten übernimmt.
Einige Versicherungen enden automatisch mit dem Tod des Versicherten, andere erst nach einer bestimmten Frist und wieder andere gehen auf die Erben über. Es ist ratsam, den Versicherer so schnell wie möglich über den Todesfall zu informieren, denn oft erstattet der Versicherer die Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem er über den Todesfall informiert wurde.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Todesfall des Versicherungsnehmers endet die Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch, da sie ausschließlich den Versicherten gegen Einkommensverlust durch Berufsunfähigkeit absichert. Es gibt keine Todesfallleistung, da diese Versicherung keine Hinterbliebenen absichert. Eventuell bereits gezahlte Beiträge für zukünftige Zeiträume werden anteilig an die Erben erstattet.
Privathaftpflichtversicherung
Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag automatisch zur nächsten Beitragsfälligkeit.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen bestehen. Danach können mitversicherte Personen entscheiden, ob sie den Vertrag auf ihren Namen weiterführen möchten.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Im Todesfall des Versicherungsnehmers kann der Vertrag von einer erbenden oder dritten Person übernommen werden, sofern diese das Tier weiterhin betreut.
Entscheidet sich jedoch niemand, das Tier zu übernehmen, wird der Vertrag beendet.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Im Todesfall des Versicherungsnehmers endet der Vertrag. Daher ist es wichtig, den Todesfall der Versicherung umgehend zu melden, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
Hausratversicherung
Im Todesfall des Versicherungsnehmers bleibt der Vertrag zunächst bestehen und geht auf die Erben über, die den Haushalt übernehmen. Wenn die Erben den Haushalt auflösen, können sie den Vertrag kündigen. Es ist wichtig, den Todesfall zeitnah der Versicherung zu melden, um den Vertrag entsprechend anzupassen oder zu beenden. Bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach der Kündigung werden anteilig erstattet.
Kfz-Versicherung
Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag automatisch, sobald das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wird.
Verstirbt der Halter des Fahrzeugs und der Versicherungsnehmer ist eine andere Person, bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. In diesem Fall muss ein Halterwechsel sowohl der Versicherung als auch der Zulassungsstelle gemeldet werden, damit die Fahrzeugpapiere entsprechend aktualisiert werden können.
Wohngebäudeversicherung
Im Todesfall des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsvertrag bestehen und geht auf die Erben über.
Die Erben haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten, um den bestehenden Vertrag zu beenden.
Wenn das Gebäude verkauft wird, hat der Käufer die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen, oder er kann von seinem Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat Gebrauch machen.
Krankenversicherung
Im Todesfall des Versicherungsnehmers endet der Vertrag, sofern keine weitere Person im Vertrag mitversichert ist.
Mitversicherte Personen haben die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen.
Kapitallebensversicherung & Risikolebensversicherung
Hat die verstorbene Person einen Lebensversicherungsvertrag für eine andere Person abgeschlossen, kann diese Person den Vertrag übernehmen und fortführen. Ist dies nicht der Fall, wird der Vertrag beendet.
Unfallversicherung
Beim Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag. Wenn eine Todesfallleistung vereinbart wurde, wird diese an die Erben ausgezahlt, sofern der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.
Sterbegeldversicherung
Im Todesfall der versicherten Person wird die vereinbarte Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung an die bezugsberechtigte Person oder, falls keine benannt ist, an die Erben ausgezahlt.
Rentenversicherung
Im Todesfall des Versicherungsnehmer hängt die weitere Vorgehensweise von der Art des Vertrags und den vereinbarten Leistungen ab:
Kapitalwahlrecht oder Rentengarantiezeit:
Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, erhalten die Erben oder die im Vertrag benannten bezugsberechtigten Personen die verbleibenden Rentenzahlungen bis zum Ende der Garantiezeit.
Einmalige Todesfallleistung:
Bei bestimmten Verträgen wird im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt, sofern dies im Vertrag festgelegt ist.
Vertrag ohne Hinterbliebenenschutz:
Wenn keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden, endet der Vertrag mit dem Tod des Versicherungsnehmers, und es erfolgt keine Auszahlung an Erben oder Hinterbliebene.
Nach einem Todesfall muss der Renten Service der Deutschen Post informiert werden, um die Rente abzumelden. Von private Rentenversicherungen können Erben oder Bezugsberechtigte eventuell Zahlungen erhalten. Die Pflegeversicherung muss ebenfalls über den Tod benachrichtigt werden, da auch bei der ambulanter Pflege Erben möglicherweise Anspruch auf Zahlungen haben.
Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen möchten, sollten Sie es abmelden. Wenn Sie das geerbte Fahrzeug selbst fahren möchten, müssen Sie es ummelden. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage.
Solange unklar ist, was mit dem Auto geschehen soll, empfiehlt sich eine Stilllegung.
Ist das Auto noch nicht abbezahlt, weil der Verstorbene es finanziert hat, gehen die Zahlungsverpflichtungen auf den Erben über.
Weitere InformationenUm sicherzustellen, dass die Angehörigen über die eingehende Post des Verstorbenen Bescheid wissen und somit auch über laufende Verträge z. B. mit Banken, Versicherungen und Telekommunikationsunternehmen informiert bleiben, können sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Diese leitet die Post des Verstorbenen automatisch an die Adresse der Angehörigen weiter.
Der Nachsendeauftrag Sterbefall kann online bei der Deutschen Post beauftragt werden. Er ist 6 Monate gültig. Es ist aber auch eine Laufzeit von 12 Monaten möglich.
Ein digitaler Nachlass umfasst alle digitalen Vermögenswerte und Online-Konten einer Person, die nach ihrem Tod verwaltet werden müssen. Dazu gehören E-Mail- und Social-Media-Konten, Online-Banking, Abonnements, Cloud-Speicher, digitale Fotos und Videos, sowie Kryptowährungen und andere digitale Besitztümer. Der digitale Nachlass regelt den Zugang, die Verwaltung und die Weitergabe dieser digitalen Güter an Erben oder Bevollmächtigte.
Für weitere InformationenDamit Sie den Überblick über die wichtigsten Schritte behalten, haben wir für Sie eine Todesfall-Checkliste und eine Versicherungsübersicht zusammengestellt.
Im Falle eines Todesfalls im Ausland ist zusätzlicher organisatorischer und finanzieller Aufwand erforderlich, wie die Beantragung einer ausländischen Sterbeurkunde und die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens im Ausland. Die deutsche Botschaft oder das Konsulat sind die ersten Anlaufstellen für Unterstützung und Informationen.
Tipp
Überprüfen Sie, ob ein Auslandskrankenversicherungsschutz besteht und ob Kosten übernommen werden.
Sterbe- und Trauerbegleitung bieten Sterbenden und ihren Angehörigen wertvolle Hilfestellungen. Das Angebot umfasst emotionale und praktische Unterstützung. Zudem kann Trauerbegleitung für Hinterbliebene nach dem Tod eine wichtige Stütze und Quelle der Stabilität sein.
Rechtliche Hinweise
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