Wichtige Fristen zur Meldung des Sterbefalls, um den Leistungsanspruch zu sichern
Meldefrist je Versicherung:
- Lebensversicherung:
24 - 72 Stunden - Sterbegeldversicherung:
24 - 72 Stunden - Unfallversicherung:
48 Stunden
Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen enden automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Unfallversicherung gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Kind mitversichert ist, bleibt die Unfallversicherung bis zur Volljährigkeit des Kindes beitragsfrei bestehen, wobei der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer wird.
Im Todesfall ist schnelles Handeln wichtig, um die vorgeschriebene Meldefrist einzuhalten. Die Versicherungen behalten sich das Recht vor, die Todesursache zu prüfen, und bei Versäumnis erlischt der Anspruch auf Leistungen. Melden Sie den Todesfall telefonisch und schriftlich.
Die Versicherung wird anschließend Unterlagen zur Prüfung anfordern. Es wird empfohlen, diese per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Totenschein ausstellen lassen
Der Totenschein, ausgestellt vom Arzt nach der Leichenschau, enthält wesentliche Details zum Todesfall und ist für die Sterbeurkunde und Bestattungsorganisation notwendig.
Was Sie je nach Sterbeort tun müssen:
- Zuhause:
Hausarzt oder Bereitschaftsdienst (116 117), ggf. Notarzt (112) rufen - Öffentlicher Raum:
Notarzt (112), ggf. Polizei (110) rufen - Krankenhaus,
Pflegeheim, Hospiz:
Personal kümmert sich um Totenschein - Unfall, Suizid, Fremdverschulden:
Polizei (110) rufen
Bestatter beauftragen
Überprüfen Sie, ob ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen existiert, und kontaktieren Sie dieses. Andernfalls wählen Sie selbst ein Unternehmen aus. Vergleichen Sie Angebote auf Plattformen wie bestatter.de aufgrund großer Preisunterschiede.
Überführung des Toten veranlassen
In den meisten Bundesländern muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden zur Leichenhalle oder zum Bestatter gebracht werden. Zuhause kann der Leichnam ein bis zwei Tage aufgebahrt werden, mit Möglichkeit zur Fristverlängerung durch das Gesundheitsamt. Bei meldepflichtigen Krankheiten ist eine sofortige Überführung erforderlich.
Aufgaben des Bestatters vertraglich festlegen
Das Bestattungsunternehmen übernimmt auf Wunsch organisatorische Aufgaben wie Abmeldungen, Sterbeurkundenbeschaffung und Trauerfeierorganisation. Hinterbliebene können selbst aktiv werden, um Kosten zu sparen.
Nahe Angehörige benachrichtigen
Informieren Sie frühzeitig die engsten Angehörigen und Freunde, um in dieser schweren Zeit Unterstützung und Trost zu finden, wichtige Angelegenheiten zu regeln, Aufgaben zu verteilen und gemeinsam Abschied zu nehmen.