Home Kfz Zulassung/ Ummeldung eines Fahrzeuges
Frau genießt die Natur an ihr Fahrzeug gelehnt

Alles Wichtige zur Fahrzeugzulassung oder Ummeldung

Erfahren Sie hier alles über die erforderlichen Unterlagen und Kosten und vermeiden Sie langes Warten bei der Zulassungsstelle!

Fahrzeug gekauft? Diese Informationen sollten Sie jetzt beachten!

Fahrzeug anmelden

Nach dem Kauf eines Neuwagens müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Erst danach dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Fahrzeug ummelden

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von jemand anderem übernehmen oder in einen anderen Ort umziehen, müssen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Ob Anmeldung oder Ummeldung - die Kfz-Zulassungsstelle verlangt eine Reihe von Dokumenten. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und gültig sind.

Für alle Fahrzeuge

  • Gültiges Ausweisdokument
    Bei Ihrem Termin zur Fahrzeugzulassung brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung. Diese erhalten Sie beim zuständigen Bürgeramt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Früher: Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer
    Die elektronische Versicherungsbestätigung ist eine siebenstellige Nummer zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Kfz-Zulassung Pflicht ist. Sie erhalten die eVB auf Anfrage von der Kfz-Versicherung.
    Weitere Infos zur elektronischen Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat
    Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer.
  • Vollmacht bei Vertretung
    Wenn Sie nicht selbst einen Termin bei der Zulassungsstelle wahrnehmen können, muss Ihre Vertretung eine schriftliche Vollmacht mit eindeutigen Fahrzeugangaben vorlegen, sich ausweisen und auch Ihren Personalausweis als Original oder Kopie vorlegen.
  • Altes Kfz-Kennzeichen bei Wechsel
    Das alte Nummernschild muss bei der Kfz- Zulassungsstelle entstempelt werden. Ihr neues Wunschkennzeichen können Sie optional vorab online reservieren.

Zusätzlich für Neu- oder EU-Importfahrzeuge

  • CoC-Papiere
    Dieser Nachweis der Betriebserlaubnis (auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) wird i.d.R. beim Fahrzeugkauf ausgehändigt, kann aber auch nachträglich gegen eine Gebühr beim Hersteller angefordert werden.

Beachten Sie die besonderen Informationen für Firmenwagen, stillgelegte Fahrzeuge und Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern in den FAQ.

Tipp: eVB-Nummer sofort erhalten

Kfz-Versicherung online bei AXA abschließen und eVB-Nummer sofort per SMS erhalten.

So ist der Ablauf

Sie haben die Wahl: Melden Sie Ihr Fahrzeug selbst bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an – oder nutzen Sie einfach die digitalen Services.

Klassisch: Kfz-Zulassung vor Ort

Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle buchen, Unterlagen vorlegen und Gebührenbezahlen. Bei Bedarf neue Kennzeichen vor Ort oder bei einem der umliegenden Dienstleister anfertigen lassen und anbringen.
Neue Fahrzeugpapiere in Empfang nehmen.

Bequem: Kroschke-Service

Sparen Sie sich den Weg: Unser Servicepartner übernimmt die komplette An/- oder Ummeldung Ihres Kfz zum Festpreis von 149 €. Unterlagen und Kennzeichen erhalten Sie per Post – und mit dem Code AXA10 gibt’s
für Sie 10,- € Rabatt!

Service buchen

Digital: i-Kfz

Bei immer mehr Zulassungsbehörden können Sie als Privatperson vieles rund um die Kfz-Zulassung online und ohne Termin erledigen. Informationen und Formulare dazu finden Sie auf der Website Ihrer Zulassungsstelle.

Weitere Infos zu i-Kfz

Das sollten Sie zu Kfz-Zulassung und Co. wissen

Zulassung - Sie haben ein Neufahrzeug gekauft
 

  • Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht
  • Mit noch ungestempelten Kennzeichen haben Fahrten zur Zulassungsstelle oder zum TÜV auf direktem und kürzestem Weg zu erfolgen, dabei müssen Sie eine gültige eVB immer vorzeigen können
  • Auch Anhänger müssen zugelassen werden
  • Für Fahrten durch Umweltzonen gilt: Umweltplakette nicht vergessen!
Illustration eines roten Fahrzeuges mit Geschenkband
Illustration eines gelben Fahrzeuges neben Umzugskartons

Umzug und Ummeldung - Sie sind in eine andere Stadt oder in einen anderen Landkreis gezogen
 

  • Eine Änderung Ihrer Adresse müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen
  • Durch Umzug kann sich die Regionalklasse (und damit der Versicherungsbeitrag) ändern
  • Bei Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks reicht eine einfache Adressänderung beim Einwohnermeldeamt aus
  • Ein Wechsel der Kfz-Versicherung wegen Umzugs ist nicht möglich
  • Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld von mind. 15 €

Halterwechsel und Ummeldung: Sie übernehmen ein gebrauchtes Fahrzeug von jemand anderem
 

  • Sie können die bestehende Kfz-Versicherung übernehmen
  • Ein Versicherungswechsel ist ebenso möglich
  • Bis zur Ummeldung besteht für noch angemeldete Fahrzeuge Versicherungsschutz
  • Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld von mind. 40 €
Illustration einer Frau, die einer anderen Frau einen Autoschlüssel übergibt

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Die Gebühren für die Fahrzeugzulassung und -ummeldung variieren je nach Zulassungsstelle und Bundesland. Die folgenden Richtwerte können als Orientierung dienen.

Service
Kosten (durchschnittlich)
Neuzulassung
27 €
Umzug im selben Zulassungsbezirk
12 €
Umzug im anderen Zulassungsbezirk
28 €
Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk
28 €
Halterwechsel im anderen Zulassungsbezirk
30 €
Wunschkennzeichen
10,20 € (+2,60 € bei Reservierung)
Neue Kennzeichen
bis 40 € (je nach Anbieter)
Neue Umweltplakette
5 €
Illustration 2 Personen fahren im Auto

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Häufige Fragen zur Kfz-Zulassung und Ummeldung

Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel mit meiner bestehenden Kfz-Versicherung?

Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung auf das neue Fahrzeug übertragen oder eine neue Versicherung abschließen. Es ist ratsam, sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die genauen Schritte und eventuelle Tarifanpassungen zu besprechen. Prüfen Sie auch, ob gegebenenfalls ein Versicherungswechsel sinnvoll ist – wir machen Ihnen gerne ein attraktives Angebot!

Was ist, wenn mir Unterlagen fehlen, die zur Zulassung oder Ummeldung eines Kfz nötig sind?

Wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs vorlegen können, sollten Sie sich mit Ihrer örtlichen Zulassungsstelle in Verbindung setzen. Dort kann man Ihnen sagen, ob es für Ihren speziellen Fall mögliche Alternativen oder Lösungen gibt. Nehmen Sie möglichst frühzeitig mit der Zulassungsstelle Kontakt auf, um Verzögerungen zu vermeiden.

Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung eines Firmenwagens mitbringen?

Zur Anmeldung eines Firmenwagens brauchen Sie in der Regel eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Fahrzeughalters, den Handelsregisterauszug (oder Gewerbenachweis) der Firma, eine Kopie des Gesellschaftsvertrags, den Fahrzeugbrief oder eine Bescheinigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) sowie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die Anforderungen können jedoch je nach Zulassungsstelle variieren.

Sollten Sie eine eVB für Ihren Firmenwagen benötigen, helfen Ihnen unsere Experten unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3203 205 gerne weiter.

Was brauche ich für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs?

In der Regel sind folgende Unterlagen nötig: der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder die Bescheinigung über die Stilllegung, der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (beziehungsweise eine Vollmacht, falls Sie nicht persönlich erscheinen). Sie sollten sich aber vorab bei Ihrer Zulassungsstelle nach den genauen Anforderungen erkundigen, da diese variieren können.

Was brauche ich, um ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land zuzulassen?

Für Fahrzeuge, die aus einem Nicht-EU-Land importiert wurden, brauchen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt, entweder das COC-Dokument (auch: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder ein Vollgutachten einer Prüfstelle sowie die originalen Fahrzeugpapiere aus dem Herkunftsland. Ist das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen, müssen Sie außerdem die Kennzeichen mitbringen. Je nach Zulassungsstelle können weitere Dokumente notwendig sein – informieren Sie sich am besten vor Ort.

Häufige Fragen zu Kennzeichen

Kann ich bei einem Fahrzeugwechsel mein altes Kennzeichen behalten?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, bei einem Fahrzeugwechsel das alte Kennzeichen weiter zu benutzen. Dies nennt sich "Wunschkennzeichen-Übernahme" oder "Reservierung des alten Kennzeichens". Die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten variieren von Ort zu Ort. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle, ob und unter welchen Bedingungen die Übernahme möglich ist.

Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

Prüfen Sie vor der Fahrzeugzulassung über die Webseite der zuständigen Zulassungsstelle, ob Ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar ist. Anschließend können Sie es direkt online oder persönlich vor Ort reservieren lassen. Bitte beachten Sie, dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen.

Welche Sonderkennzeichen kann ich beantragen?

Es gibt verschiedene Sonderkennzeichen, zum Beispiel rote Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten oder Überführungsfahrten, H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge oder Kennzeichen für ausschließlich saisonale Nutzung. Elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen, weil ihnen bestimmte Sonderrechte zustehen (zum Beispiel speziell ausgewiesene Parkplätze). Darüber hinaus können bestimmte Berufsgruppen bei der Kfz-Zulassung spezielle Kennzeichen erhalten.

Wo bekomme ich eine Umweltplakette für mein Auto?

Die Umweltplakette für Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder bei autorisierten Kfz-Werkstätten. In der Regel benötigen Sie dazu die Fahrzeugpapiere und ggf. den Nachweis über die Schadstoffklasse. Die Plakette wird auf Basis der Emissionsklasse Ihres Autos ausgestellt und ist wichtig, um in die Umweltzonen vieler deutscher Städte fahren zu dürfen. Besorgen Sie sie am besten direkt bei der Fahrzeugzulassung.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.