
Alles Wichtige zur Fahrzeugzulassung oder Ummeldung
Erfahren Sie hier alles über die erforderlichen Unterlagen und Kosten und vermeiden Sie langes Warten bei der Zulassungsstelle!
Diese Unterlagen brauchen Sie
Ob Anmeldung oder Ummeldung - die Kfz-Zulassungsstelle verlangt eine Reihe von Dokumenten. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und gültig sind.
Für alle Fahrzeuge
Beachten Sie die besonderen Informationen für Firmenwagen, stillgelegte Fahrzeuge und Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern in den FAQ.
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Kfz-Versicherung online bei AXA abschließen und eVB-Nummer sofort per SMS erhalten.
Zulassung - Sie haben ein Neufahrzeug gekauft
- Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht
- Mit noch ungestempelten Kennzeichen haben Fahrten zur Zulassungsstelle oder zum TÜV auf direktem und kürzestem Weg zu erfolgen, dabei müssen Sie eine gültige eVB immer vorzeigen können
- Auch Anhänger müssen zugelassen werden
- Für Fahrten durch Umweltzonen gilt: Umweltplakette nicht vergessen!
Umzug und Ummeldung - Sie sind in eine andere Stadt oder in einen anderen Landkreis gezogen
- Eine Änderung Ihrer Adresse müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen
- Durch Umzug kann sich die Regionalklasse (und damit der Versicherungsbeitrag) ändern
- Bei Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks reicht eine einfache Adressänderung beim Einwohnermeldeamt aus
- Ein Wechsel der Kfz-Versicherung wegen Umzugs ist nicht möglich
- Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld von mind. 15 €
Halterwechsel und Ummeldung: Sie übernehmen ein gebrauchtes Fahrzeug von jemand anderem
- Sie können die bestehende Kfz-Versicherung übernehmen
- Ein Versicherungswechsel ist ebenso möglich
- Bis zur Ummeldung besteht für noch angemeldete Fahrzeuge Versicherungsschutz
- Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld von mind. 40 €
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Die Gebühren für die Fahrzeugzulassung und -ummeldung variieren je nach Zulassungsstelle und Bundesland. Die folgenden Richtwerte können als Orientierung dienen.
Service
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Kosten (durchschnittlich)
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Neuzulassung
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27 €
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Umzug im selben Zulassungsbezirk
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12 €
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Umzug im anderen Zulassungsbezirk
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28 €
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Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk
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28 €
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Halterwechsel im anderen Zulassungsbezirk
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30 €
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Wunschkennzeichen
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10,20 € (+2,60 € bei Reservierung)
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Neue Kennzeichen
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bis 40 € (je nach Anbieter)
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Neue Umweltplakette
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5 €
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Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel mit meiner bestehenden Kfz-Versicherung?
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung auf das neue Fahrzeug übertragen oder eine neue Versicherung abschließen. Es ist ratsam, sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die genauen Schritte und eventuelle Tarifanpassungen zu besprechen. Prüfen Sie auch, ob gegebenenfalls ein Versicherungswechsel sinnvoll ist – wir machen Ihnen gerne ein attraktives Angebot!
Was ist, wenn mir Unterlagen fehlen, die zur Zulassung oder Ummeldung eines Kfz nötig sind?
Wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs vorlegen können, sollten Sie sich mit Ihrer örtlichen Zulassungsstelle in Verbindung setzen. Dort kann man Ihnen sagen, ob es für Ihren speziellen Fall mögliche Alternativen oder Lösungen gibt. Nehmen Sie möglichst frühzeitig mit der Zulassungsstelle Kontakt auf, um Verzögerungen zu vermeiden.
Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung eines Firmenwagens mitbringen?
Zur Anmeldung eines Firmenwagens brauchen Sie in der Regel eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Fahrzeughalters, den Handelsregisterauszug (oder Gewerbenachweis) der Firma, eine Kopie des Gesellschaftsvertrags, den Fahrzeugbrief oder eine Bescheinigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) sowie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die Anforderungen können jedoch je nach Zulassungsstelle variieren.
Sollten Sie eine eVB für Ihren Firmenwagen benötigen, helfen Ihnen unsere Experten unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3203 205 gerne weiter.
Was brauche ich für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs?
In der Regel sind folgende Unterlagen nötig: der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder die Bescheinigung über die Stilllegung, der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (beziehungsweise eine Vollmacht, falls Sie nicht persönlich erscheinen). Sie sollten sich aber vorab bei Ihrer Zulassungsstelle nach den genauen Anforderungen erkundigen, da diese variieren können.
Was brauche ich, um ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land zuzulassen?
Für Fahrzeuge, die aus einem Nicht-EU-Land importiert wurden, brauchen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt, entweder das COC-Dokument (auch: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder ein Vollgutachten einer Prüfstelle sowie die originalen Fahrzeugpapiere aus dem Herkunftsland. Ist das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen, müssen Sie außerdem die Kennzeichen mitbringen. Je nach Zulassungsstelle können weitere Dokumente notwendig sein – informieren Sie sich am besten vor Ort.
Häufige Fragen zu Kennzeichen
Kann ich bei einem Fahrzeugwechsel mein altes Kennzeichen behalten?
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, bei einem Fahrzeugwechsel das alte Kennzeichen weiter zu benutzen. Dies nennt sich "Wunschkennzeichen-Übernahme" oder "Reservierung des alten Kennzeichens". Die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten variieren von Ort zu Ort. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle, ob und unter welchen Bedingungen die Übernahme möglich ist.
Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?
Prüfen Sie vor der Fahrzeugzulassung über die Webseite der zuständigen Zulassungsstelle, ob Ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar ist. Anschließend können Sie es direkt online oder persönlich vor Ort reservieren lassen. Bitte beachten Sie, dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen.
Welche Sonderkennzeichen kann ich beantragen?
Es gibt verschiedene Sonderkennzeichen, zum Beispiel rote Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten oder Überführungsfahrten, H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge oder Kennzeichen für ausschließlich saisonale Nutzung. Elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen, weil ihnen bestimmte Sonderrechte zustehen (zum Beispiel speziell ausgewiesene Parkplätze). Darüber hinaus können bestimmte Berufsgruppen bei der Kfz-Zulassung spezielle Kennzeichen erhalten.
Wo bekomme ich eine Umweltplakette für mein Auto?
Die Umweltplakette für Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder bei autorisierten Kfz-Werkstätten. In der Regel benötigen Sie dazu die Fahrzeugpapiere und ggf. den Nachweis über die Schadstoffklasse. Die Plakette wird auf Basis der Emissionsklasse Ihres Autos ausgestellt und ist wichtig, um in die Umweltzonen vieler deutscher Städte fahren zu dürfen. Besorgen Sie sie am besten direkt bei der Fahrzeugzulassung.
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