Private Krankenversicherung Premiumschutz für Ihre Gesundheit
In 5 Minuten Beitrag berechnen und in wenigen Schritten ausgezeichneten Schutz abschließen Status als Privatpatient fürs ganze Leben sichern
S
Grundschutz
M
Gut versichert
L (Neu)
Premiumschutz
Zahnleistungen
Ambulante Leistungen
Online-Arzt
ja
ja
ja
Arzneimittel
100%
100% für Generika sonst 80%
100%
Arzneimittel ohne ärtzliche Verordnung
nein
nein
ja bis 120€/ Jahr
Erstattung Heilpraktiker
75% bis max. 1000€/ Jahr
80% bis max. 1000€/ Jahr
100% bis max. 2000€/ Jahr
Erstattung Präventionskurse
nein
100% bis max. 200€/ Jahr
100% bis max. 300€/ Jahr
ambulante Psychotherapie
70% bis max. 50 Sitzungen/ Jahr
80% für beliebig viele Sitzungen
100% für beliebig viele Sitzungen
Heil- und Hilfsmittel
100% bei Bezug über AXA, sonst 75%
100% bei Bezug über AXA, sonst 80%
100%
Sehhilfe (Brille und Kontaktlinsen)
100€ alle 2 Jahre
250€ alle 2 Jahre
600€ alle 2 Jahre
Sehschärfekorrektur (z.B. Lasik)
100% bis max. 400€ je Auge/ 10 Jahre
100% bis max. 1.000€ je Auge
100% bis max. 5000€ alle 5 Jahre
Stationäre Leistungen
Arzt im Krankenhaus
Stationsarzt
Chefarzt
Chefarzt
Arzthonorare über Höchsatz
nein
ja
ja
Zimmerart im Krankenhaus
Mehrbettzimmer (hier wird auch von allgemeiner Pflegeleistung gesprochen)
Zweibettzimmer
Einbettzimmer
Erstattungen und Bonus
Krankentagegeld
140€ pro Tag ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit
140€ pro Tag ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit
140€ pro Tag ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Auch später gibt es vielfältige Möglichkeiten, Ihren anfangs gewählten Tarif zu ändern. Sie sollten sich dazu stets von unseren Fachleuten beraten lassen – sie werden Ihnen gerne darlegen, welche Optionen des Tarifwechsels für Sie individuell möglich und sinnvoll sind.
In der privaten Krankenversicherung wird jede Person separat abgesichert.
Ihr neugeborenes Kind können Sie können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Geburt ohne jede Gesundheitsprüfung bei AXA versichern, wenn für Sie (oder das andere Elternteil) seit mindestens drei Monaten eine private Krankenvollversicherung bei uns besteht und Sie für das Kind keinen umfangreicheren Schutz als für sich selbst abschließen möchten.
Als Privatpatient bekommen Sie von Ihrer Arzt- oder Heilpraktikerpraxis eine Rechnung, die Sie bei uns einreichen – per Post oder ganz einfach digital. Wir prüfen die Rechnungen zügig und überweisen die Erstattung der versicherten Leistungen anschließend umgehend auf Ihr Bankkonto. Stationäre Aufenthalte und Operationen werden im Regelfall mit AXA direkt abgerechnet.
Auch als Rentner überweisen Sie die Beiträge selbst an die PKV. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10%. Mit Beginn des Rentenbezugs entfallen außerdem Ihre Beiträge für die Krankentagegeldversicherung, sodass Ihr Beitrag insgesamt entlastet wird. Darüber hinaus ist ein Beitragszuschuss durch den Rentenversicherungsträger möglich.
In manchen Fällen kann es tatsächlich günstiger sein, Rechnungen zunächst nicht einzureichen und den weiteren Jahresverlauf abzuwarten – etwa, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben oder davon ausgehen, dass in einem Kalenderjahr die Leistungen geringer ausfallen werden als Ihre Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.