Private Krankenversicherung Premiumschutz für Ihre Gesundheit
- In 5 Minuten Beitrag berechnen und in wenigen Schritten ausgezeichneten Schutz abschließen
- Status als Privatpatient fürs ganze Leben sichern
Wählen Sie Ihren individuellen Gesundheitsschutz
S
Ab 465,08€ *
M
Ab 572,51€ *
L
Ab 649,40€ *
Ambulante Leistungen
Online-Arzt
ja
ja
ja
Arzneimittel
100% für Generika sonst 80%
ja
Erstattung Heilpraktiker
75% bis max. 1000€/ Jahr
80% bis max. 1000€/ Jahr
100% bis max. 1000€/ Jahr
ambulante Psychotherapie
70% bis max. 50 Sitzungen/ Jahr
80% für beliebig viele Sitzungen
100% für max. 30 Sitzungen,
31-60. Sitzung 80%,
ab 61. Sitzung 70%
Heil- und Hilfsmittel
100% bei Bezug über AXA,
sonst 75%
100% bei Bezug über AXA,
sonst 80%
100% bei Bezug über AXA,
sonst 75%
Sehhilfe (Brille und Kontaktlinsen)
100€ für 2 aufeinander folgende Jahre
250€ für 2 aufeinander folgende Jahre
250€ für 2 aufeinander folgende Jahre
Sehschärfekorrektur (z.B. Lasik)
100% bis max. 400€ je Auge/ 10 Jahre
100% bis max. 1.000€ je Auge
100%
Stationäre Leistungen
Arzt im Krankenhaus
Stationsarzt
Chefarzt
Chefarzt
Zimmerart im Krankenhaus
Mehrbettzimmer
(hier wird auch von allgemeiner Pflegeleistung gesprochen)
Zweibettzimmer
Einbettzimmer
(der 50€ Eigenanteil ist in diesem Tarifpaket über das Krankenhaustagegeld abgesichert)
Krankentagegeld
Rückerstattung
Die PKV steht nicht jedem offen. Wenn Sie selbstständig, verbeamtet oder freiberuflich tätig sind, können Sie frei zwischen GKV und PKV wählen. Angestellte können in die PKV wechseln, sofern ihr Jahresbruttogehalt mehr als 69.300 Euro im Jahr (Stand 2024) beträgt. Sie fallen dann nicht mehr unter die gesetzliche Versicherungspflicht und werden in der GKV als freiwillige Mitglieder geführt.
Wechsel von GKV zu PKVWenn Sie viel verdienen, kann sich der Wechsel sehr lohnen, da der Beitrag in der PKV nicht mit der Höhe Ihres Einkommens steigt. Besonders hoch ist die Ersparnis, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich arbeiten, da Sie die Beiträge für die GKV zu 100% selbst zahlen müssten.
Bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung sollten Sie nicht nur auf den aktuell günstigsten Monatsbeitrag achten. Wichtig sind unter anderem auch Leistungsumfang und Gesundheitsservices. AXA bietet eines der breitesten Gesundheitsangebote am Markt. Wir haben die Erfahrung und das Know-how für einen Schutz, der Ihr Grundbedürfnis nach Gesundheit stets im Fokus hat.
Maßgeblich für die Beitragshöhe sind vor allem der gewünschte Leistungsumfang sowie Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Je früher Sie in die PKV wechseln, umso niedriger fallen, auch auf lange Sicht, Ihre Gesundheitskosten aus.
Mit der Möglichkeit zur Selbstbeteiligung können Sie zudem die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge beeinflussen.
Welcher Tarif in der privaten Krankenversicherung für Sie optimal geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind, ob Sie selbstständig sind, ob Sie eine Selbstbeteiligung wünschen usw. Lassen Sie sich am besten von uns beraten – wir finden gemeinsam mit Ihnen den Tarif, der perfekt zu Ihnen passt!
Auch später gibt es vielfältige Möglichkeiten, Ihren anfangs gewählten Tarif zu ändern. Sie sollten sich dazu stets von unseren Fachleuten beraten lassen – sie werden Ihnen gerne darlegen, welche Optionen des Tarifwechsels für Sie individuell möglich und sinnvoll sind.
In der privaten Krankenversicherung wird jede Person separat abgesichert. Ihr neugeborenes Kind können Sie können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Geburt ohne jede Gesundheitsprüfung bei AXA versichern, wenn für Sie (oder das andere Elternteil) seit mindestens drei Monaten eine private Krankenvollversicherung bei uns besteht und Sie für das Kind keinen umfangreicheren Schutz als für sich selbst abschließen möchten.
Als Privatpatient bekommen Sie von Ihrer Arzt- oder Heilpraktikerpraxis eine Rechnung, die Sie bei uns einreichen – per Post oder ganz einfach digital. Wir prüfen die Rechnungen zügig und überweisen die Erstattung der versicherten Leistungen anschließend umgehend auf Ihr Bankkonto. Stationäre Aufenthalte und Operationen werden im Regelfall mit AXA direkt abgerechnet.
Auch als Rentner überweisen Sie die Beiträge selbst an die PKV. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10%. Mit Beginn des Rentenbezugs entfallen außerdem Ihre Beiträge für die Krankentagegeldversicherung, sodass Ihr Beitrag insgesamt entlastet wird. Darüber hinaus ist ein Beitragszuschuss durch den Rentenversicherungsträger möglich.
In manchen Fällen kann es tatsächlich günstiger sein, Rechnungen zunächst nicht einzureichen und den weiteren Jahresverlauf abzuwarten – etwa, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben oder davon ausgehen, dass in einem Kalenderjahr die Leistungen geringer ausfallen werden als Ihre Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Wenn Sie unsicher sind, was am sinnvollsten ist, hilft Ihnen das Rechnungsmanagement in unserem ePortal „Meine Gesundheit“ weiter.