
Gefälligkeitsschäden – Hilfe bei Freunden
Mit Checkliste
Einen Umzug zu organisieren ist schon stressig genug – Kartons müssen bereit stehen, der Umzugswagen bestellt sein und dann auch noch die Parkgenehmigung besorgt werden, damit auch alles vor der Haustüre eingeladen werden kann. Doch der eigentliche Umzug steht ja in dieser Phase noch bevor – schön, wenn man gute Freunde hat, die sich anbieten, beim Umzug mitzuhelfen, Kisten zu schleppen, Ein- und Auszuladen und die Möbel aufzubauen.
Wenn aber dabei etwas zu Bruch oder kaputt geht, dann könnte nicht nur die Freundschaft darunter leiden, auch die Geldbörse des Verursachers – denn bei sogenannten „Gefälligkeitsschäden“ zahlen die meisten Versicherungen keinen Cent. Wir zeigen Ihnen die Risiken und Absicherungsmöglichkeiten, damit eine Gefälligkeit unter Freunden nicht zum teuren Spaß wird.
Gefälligkeitsschäden – Definition und rechtliche Situation
Eine Gefälligkeit ist definiert als die unentgeltliche Erbringung einer Arbeit oder Dienstleistung, auf die der Leistungsempfänger keinen Anspruch hat. Das bedeutet, wenn es zum Beispiel bei der Beaufsichtigung der Nachbarskinder oder der Hilfe beim Hausbau zu einem durch Sie verursachten Schaden kommt, ist dies ein Gefälligkeitsschaden und Sie haften dafür.
Konkrete Beispiele aus der Praxis: Ein Päckchen wurde von einem Nachbar angenommen, der einen Schlüssel für die Wohnung des Geschädigten hatte. Beim Tragen des Päckchens in die Wohnung stieß er eine teure Porzellan-Vase um, das Wasser lief auf den Teppich. Dabei entstand ein Schaden von ca. 2.000 Euro. Oder: Beim Anbringen eines Wandregals hat der Helfer eine Wasserleitung angebohrt – Schaden über 3.000 Euro.
In der aktuellen Rechtssprechung ist verankert, dass Sie für Schäden, die aus einer Gefälligkeit entstehen (außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) nicht ersatzpflichtig sind. Die Rechtssprechung geht dabei davon aus, dass derjenige, dem bei dieser Gefälligkeit ein Schaden zugefügt wird, auf eventuelle Schadenersatzansprüche stillschweigend verzichtet und den Helfer von der Haftung entbindet.
Tja, das ist ja alles schön und gut, dass kein rechtlicher Anspruch auf Schadenersatz besteht, aber wie das dann mit der weiteren Freundschaft aussieht, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Wie kann man sich gegen Gefälligkeitsschäden absichern?
Diese Schäden können vermieden werden, indem man seinen Freunden und Nachbarn einfach nicht mehr hilft – doch das ist auch keine Lösung, denn oftmals ist man selbst auf gegenseitige Hilfe angewiesen. Besser ist es, eine private Haftpflichtversicherung zu besitzen, die auch für Gefälligkeitsschäden aufkommt.
In den meisten privaten Haftpflichtversicherungen sind aber diese Schäden nicht automatisch mitversichert und bei manchen Anbietern gibt es Ausschlüsse, wie zum Beispiel die Umzugshilfe. Also am besten gleich in den Versicherungsunterlagen nachsehen, ob Gefälligkeitsschäden Bestandteil des Versicherungsumfangs sind.
AXA ist sich der Wichtigkeit gegenseitigen Helfens bewusst – ohne Hilfe von Freunden würde es in unserer Welt anders aussehen. Deshalb sind Gefälligkeitsschäden im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung automatisch und prämienfrei mitversichert. Damit können Sie finanziellen Schaden abwenden, falls doch mal bei einem Umzug oder ähnlichem etwas passieren sollte. Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen der Leistungen der Privathaftpflichtversicherung.
Mit der richtigen Absicherung und ein wenig Vorsicht, wird beim nächsten Umzug nichts kaputt gehen oder zerbrechen – schon gar nicht die Freundschaft …
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Umzugscheckliste: Wertvolle Tipps
- So früh wie möglich: Alte Wohnung:
Mietvertrag kündigen bzw. Nachmieter organisieren, Kaution regeln, Renovierung prüfen, Strom, Gas etc. kündigen, Handwerker evtl. bestellen, Umzugsfahrzeug beantragen - So früh wie möglich: Neue Wohnung:
Neuen Mietvertrag unterschreiben, Kaution regeln, Übernahme Gegenstände klären, evtl. neue Küche bestellen - 3 - 6 Wochen vor dem Umzug:
Adressänderungen, Nachsendeantrag bei der Post, Umzugskartons organisieren, - 1-2 Wochen vor dem Umzug:
Nachbarn/ Hausmeister über Umzugstermin informieren, Babysitter für Kleinkinder/ Haustiere, Müllsäcke besorgen - 2 Tage vor dem Umzug:
Hausrat verpacken, Pflanzen vorbereiten, persönlichen Koffer packen, Werkzeug richten, Parkplätze reservieren - Am Umzugstag alte Wohnung:
Reinigung der leeren Wohnung, Imbiss für Helfer, Zählerstand ablesen - Am Umzugstag neue Wohnung:
Wohnungsübergabe mit neuem Vermieter, Zählerstand ablesen, Umzugsfahrzeug abgeben - Nach dem Umzug:
Ummeldung, Hausratversicherung überprüfen, Adressänderung, Nachbarn kennen lernen, evtl. Einzugsparty planen
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