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Eine Fußballtrainerin steht lachend im Kreis mit fünf jungen Mädchen in Fußballtrikots. Alle legen die Hände zusammen, während die Sonne im Hintergrund scheint.

Absicherung bei gemeinnütziger Arbeit: Diese Versicherungen sind im Ehrenamt wichtig

In Deutschland engagieren sich viele Millionen Menschen auf freiwilliger Basis im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich. Aber wer zahlt bei Unfällen bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit? Reicht für das Ehrenamt eine Haftpflichtversicherung? Und wer muss die Versicherung eigentlich abschließen? 

Was genau ist ein Ehrenamt?

Das Ehrenamt bezeichnet eine Aktivität oder Arbeit in einer entsprechenden Organisation mit folgenden Eigenschaften:

  • Freiwilligkeit: Wer ein Ehrenamt ausübt, tut dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtungen.
  • Gemeinnützigkeit: Ehrenamtliche Tätigkeiten zielen darauf ab, einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft zu leisten.
  • Unbezahlt: Ehrenamtler erhalten für ihre Arbeit kein Geld. Die Tätigkeit dient somit nicht der persönlichen Bereicherung.
  • Selbst- oder mitbestimmt: Viele ehrenamtliche Positionen bieten Spielraum für Eigeninitiative. So können Ehrenamtliche oft bei der Planung und Umsetzung von Projekten mitwirken.
  • Organisiert durch Ehrenamtsträger: Ehrenamtliche Tätigkeiten werden von Organisationen koordiniert, die sich oft über Spenden finanzieren und nicht gewinnorientiert arbeiten.
  • In der Freizeit: Ehrenämter werden typischerweise in der privaten Freizeit ausgeübt.
  • Unabhängig vom Arbeitgeber: Die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist in der Regel unabhängig vom Beruf bzw. Arbeitgeber des Helfers.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit orientiert sich am Wohl von Menschen, einer Gemeinschaft, Tieren oder der Natur. Es gibt sowohl lokale Ehrenämter als auch Projekte auf Bundesebene.

Warum wird bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ein Versicherungsschutz benötigt?

Damit gemeinnützige Arbeiter im Schadensfall geschützt sind, ist es wichtig, auch im Ehrenamt versichert zu sein.

Ein umfassender Versicherungsschutz im Ehrenamt ist wichtig, um sowohl die ehrenamtlichen Helfer selbst als auch die Menschen oder Einrichtungen, mit denen sie arbeiten, abzusichern. Denn beim Ausüben ehrenamtlicher Tätigkeiten können verschiedenste Haftungsrisiken entstehen.

Ehrenamtler können beispielsweise bei Veranstaltungen einen Unfall erleiden, Eigentum beschädigen oder versehentlich anderen Personen Schaden zufügen.

Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz müssen Sie für diese Schäden unter Umständen selbst aufkommen. Eine entsprechende Absicherung soll deshalb verhindern, dass ehrenamtlich Tätige im Falle von Schadensersatzansprüchen mit ihrem privaten Vermögen haften.

Gerade in potenziell gefährlichen Situationen im Sozialbereich, im Sport oder im Katastrophenschutz, sollten Sie zudem durch einen Unfallversicherungsträger abgesichert sein. So können Sie Ihr Engagement ohne Sorge um mögliche persönliche oder finanzielle Risiken ausüben.

Welche Versicherungen sind für ehrenamtliche Helfer wichtig?

Diese Versicherungen sind im Ehrenamt besonders wichtig:

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Sie deckt Unfälle ab, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit passieren. Dazu zählt auch der Wegeunfall. Der Unfallversicherungsschutz wird häufig über entsprechende Unfallversicherungsträger der Trägerorganisation sichergestellt.
  • Private Unfallversicherung: Ergänzend zur gesetzlichen Absicherung kann eine private Vorsorge für Ehrenamtler sinnvoll sein. Sie schließt mögliche Deckungslücken der gesetzlichen Absicherung.
  • Haftpflichtversicherung: Während der ehrenamtlichen Arbeit kann es zu Personen- oder Sachschäden kommen. Im Idealfall wird eine Haftpflichtversicherung für das Ehrenamt von der Trägerorganisation oder dem Verein gestellt.
  • Rechtsschutzversicherung: Eine optionale Rechtsschutzversicherung kann bei Rechtsstreitigkeiten, die im Kontext der ehrenamtlichen Arbeit entstehen, hilfreich sein. Sinnvoll ist sie besonders dann, wenn ein Ehrenamt mit regelmäßiger Entscheidungsbefugnis oder potenziell strittigen Entscheidungen verbunden ist.

Wie sind Sie durch eine Versicherung im Ehrenamt geschützt?

Die Absicherung bei einem Unfall oder Haftungsfall lässt sich nicht allgemein darstellen. Der Umfang des Versicherungsschutzes, in dem ehrenamtliche Mitarbeiter in ihrer Tätigkeit abgedeckt sind, ist von Institution zu Institution verschieden.

Wichtig: Als ehrenamtlicher Helfer sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie durch das Ehrenamt automatisch abgesichert sind. Klären Sie daher vorher mit Ihrer Trägerorganisation ab, welcher Versicherungsschutz besteht und wie Sie diesen ggf. ergänzen können.

Unfallversicherung im Ehrenamt: meistens gesetzlich geregelt

Bei den meisten Organisationen genießen ehrenamtliche Mitarbeitende den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Diese greift, wenn Sie einen Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit haben oder wenn Sie sich auf dem Hin- oder Rückweg zu dieser befunden haben. Für diese Fälle haben Vereine z.B. eine betriebliche Gruppenunfallversicherung, die alle Vereinsmitglieder und Ehrenamtlichen versichert.

  • Diese Versicherung deckt medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen und gegebenenfalls eine Rente bei bleibenden Schäden ab – und das ohne eigene Zuzahlungskosten.
  • Der Versicherungsschutz gilt, solange die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins, einer Initiative, einer Kirche oder einer Gemeinde erfolgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verein offiziell eingetragen ist oder nicht.

Für einen Rundum-Schutz sorgen Sie selbst mit einer privaten Unfallversicherung vor. Diese gilt dann z.B. auch, wenn Sie auf dem Heimweg einen Umweg fahren. Besonders für Sportvereine oder aktive Sportler ist es sinnvoll, auch eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Für ehrenamtlich Tätige bietet diese eine zusätzliche Absicherung und ermöglicht es, eine individuelle Versicherungssumme für dauerhafte Verletzungen festzulegen.

Haftpflichtversicherung im Ehrenamt: zusätzlicher Schutz

Im Gegensatz dazu sieht es beim Ehrenamt in punkto Haftpflicht anders aus. Denn wenn Sie einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, müssen Sie dafür auch haften. Verletzen Sie zum Beispiel eine Person durch eigenes Verschulden in Ihrem Ehrenamt, hat diese das Recht, Schadenersatzansprüche an Sie, die Institution oder auch an Sie beide zu stellen.

Viele Vereine haben eine Haftpflichtversicherung für ihre Vereinsmitglieder abgeschlossen, die im Schadensfall eine Leistung erbringt. Diese ist für jeden Verein klar empfohlen, der mit ehrenamtlichen Helfern arbeitet.

In vielen Fällen wird bei dieser Haftpflichtversicherung auch eine Selbstbeteiligung festgelegt, die ehrenamtlich Tätige selbst tragen müssen, wenn der Schaden durch eigenes Verschulden entsteht. Tipp: Informieren Sie sich, welche Höhe der Selbstbeteiligung für die Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.

Hat der Verein keine dementsprechende Versicherung, kann unter Umständen auch die Privathaftpflicht des Mitarbeitenden im Ehrenamt einspringen. Aber: Wurde der Schaden grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz herbeigeführt, besteht in keinem Fall Versicherungsschutz.

In diesen beiden Fällen ist es sinnvoll, wenn Sie selbst eine private Haftpflichtversicherung abschließen, um jeglichen Haftungsrisiken im Ehrenamt vorzubeugen.

Kfz-Versicherung im Ehrenamt

Sind Sie im Rahmen eines Ehrenamts mit dem Auto unterwegs, ist eine Autoversicherung notwendig. Diese ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch notwendig, wenn Sie mit dem Fahrzeug einen Schaden an fremdem Eigentum verursachen oder eine Person verletzen.

Und zwar auch dann, wenn Sie mit dem Auto eines anderen Vereinsmitglieds fahren, und es zu einem Unfall kommt. Hier gilt es zu klären, inwiefern der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche Schäden am Auto übernimmt.

Unterschied zwischen Sach- und Personenschaden im Ehrenamt

Gemeinnützig engagierte Menschen sollten zudem wissen, worin der Unterschied liegt, ob im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit ein Sachschaden oder ein Personenschaden geschieht:

  • Sachschäden betreffen die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Gegenständen oder Eigentum. Das können zum Beispiel Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder Geräten sein. In solchen Fällen kommt meist eine Vereinshaftpflichtversicherung zum Tragen, die den Schaden am Eigentum Dritter abdeckt.
  • Ein Personenschaden wiederum betrifft Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen von Menschen. Das können beispielsweise Unfälle durch einen Sturz sein. In diesem Fall greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.
Ehrenamtsversicherung als sinnvolle Ergänzung

Zusätzlich zu dieser Grundabsicherung kann eine zusätzliche Ehrenamtsversicherung von Vorteil sein. Diese Art der Auffangversicherung kann spezielle Risiken abdecken, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert sind. Das betrifft zum Beispiel Gefälligkeitshandlungen außerhalb der offiziellen Vereinstätigkeit, sofern diese im Sinne des Gemeinwohls erfolgen.

Sicher im Ehrenamt: Versicherungsschutz von AXA abschließen

Sicher im Ehrenamt zu sein bedeutet, auch an den passenden Versicherungsschutz zu denken. AXA bietet als Versicherungsdienstleister einen Rundum-Versicherungsschutz für Ehrenamtliche an. So haben Sie während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen optimalen Versicherungsschutz, um sich voll und ganz auf Ihre Aufgaben konzentrieren zu können.

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Diese Konditionen gelten bei der Versicherung für eine ehrenamtliche Tätigkeit

Folgende Vertragsbedingungen sollten Beitragszahler beachten:

  • Damit der Versicherungsschutz bei einem Schadensfall im Ehrenamt greift, müssen Sie entweder komplett unentgeltlich arbeiten oder nur steuerfreie Einnahmen gemäß dem Einkommensteuergesetz erhalten.
  • Die Absicherung ist nachrangig. Das bedeutet, dass zunächst andere bestehende Versicherungen greifen.
  • Besteht bereits eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung, springt die private Haftpflichtversicherung nicht ein.

Welche Tätigkeiten sind gemeinwohlorientiert und fallen unter den Versicherungsschutz?

Gemeinwohlorientierte Tätigkeiten, die unter den Versicherungsschutz im Ehrenamt fallen, sind solche, die dem Nutzen der Gesellschaft dienen und in der Regel ohne Gewinnabsicht ausgeübt werden.

Wichtig: Der Versicherungsschutz gilt nicht für jede ehrenamtliche Tätigkeit. Besonders bei öffentlichen oder hoheitlichen Ehrenämtern (z.B. Gemeinderats- und Vorstandsmitglied, Laienrichter oder Freiwillige Feuerwehr) greift die Versicherung nicht. Dafür übernimmt in der Regel die zuständige Kommune oder Behörde den Versicherungsschutz.

Tipps: So gelingt der Start ins Ehrenamt

Für einen guten Start in das Ehrenamt sollten Sie vorab einige Dinge klären:

Welcher Versicherungsschutz liegt vor?

Weiß der Arbeitgeber Bescheid?

Was sind die Rahmenbedingungen?

Gibt es eine Vergütung?

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