
Haftungsrisiken für ehrenamtlich Tätige
Die Stützen für Sport, Feuerwehr und soziale Einrichtungen
Die Helden des Alltags sind oft ehrenamtlich tätig. In Deutschland engagieren sich viele Millionen Menschen auf freiwilliger Basis im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich. Ob Rettungssanitäter, freiwilliger Feuerwehrmann, Sporttrainer oder Schatzmeister eines Vereins – unsere Gesellschaft würde ohne diese, sich unentgeltlich zur Verfügung stellenden, Menschen nicht so gut funktionieren und einige Institutionen würde es überhaupt nicht geben.
Doch überall, wo eine Leistung erbracht wird, kann auch etwas passieren für das der ehrenamtlich Tätige die Haftung übernehmen muss. Aus der aufopfernden Tätigkeit kann im Fall eines Sach- oder Personenschadens ein finanzielles Desaster entstehen. Dazu muss es aber nicht kommen – AXA hat sich mit dem Thema Ehrenamt und Haftungsfragen beschäftigt.
Was genau ist ein Ehrenamt, wie ist man abgesichert und wer übernimmt die Haftung?
Das Ehrenamt ist eine meist freiwillige, am Gemeinwohl orientierte, unbezahlte, selbst- oder mitbestimmte Aktivität oder Arbeit in einer entsprechenden Organisation. Die Absicherung in Bezug auf Unfall oder Haftpflicht lässt sich nicht allgemein darstellen. Der Umfang, in dem der ehrenamtliche Mitarbeiter in seiner Tätigkeit versichert ist, ist von Institution zu Institution verschieden. Bei den meisten Organisationen genießt der ehrenamtliche Mitarbeiter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In Bezug auf die Haftpflichtversicherung sieht dies jedoch anders aus – denn wer einen Personen- oder Sachschaden verursacht, muss auch dafür haften.
Wird zum Beispiel eine Person durch das Verschulden eines ehrenamtlich Tätigen verletzt, hat diese das Recht, Schadenersatzansprüche an den Mitarbeiter, die Institution oder auch an beide zu stellen. Viele Vereine haben eine Haftpflichtversicherung für die Mitglieder abgeschlossen, die in diesem Fall dann eine Leistung erbringt. Hat der Verein keine dementsprechende Versicherung, kann unter Umständen auch die private Haftpflichtversicherung des Mitarbeiters einspringen. Wurde der Schaden grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz herbeigeführt, besteht in keinem Fall Versicherungsschutz.
Die Privathaftpflichtversicherung von AXA abschließen
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung von AXA ist das Haftpflichtrisiko bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (im gesetzlichen Sinn) und sozialem Engagement automatisch mitversichert.
Ein konkretes Beispiel: Der ehrenamtliche Fußballtrainer
Nehmen wir als Beispiel den ambitionierten Trainer einer Jugend-Fußballmannschaft. Als Trainer von minderjährigen Fußballern übernimmt der Trainer für die Zeit des Trainings oder Spiels die Aufsichtspflicht über die Spieler. Der Weg von der Kabine bis zum Platz führt ein paar Meter an einer öffentlichen Straße entlang und ein Kind springt plötzlich auf die Straße. Ein ankommendes Auto verursacht beim Ausweichen einen Unfall mit einem parkenden KFZ. Es entsteht ein Sachschaden von mehreren Tausend Euro.
Was kann passieren?
Hier trifft den ehrenamtlichen Fußballtrainer mit der Aufsichtspflicht über die minderjährigen Spieler die Schuld an diesem Unfall. Der Verein hat keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, somit ist der Trainer haftbar. Wenn er selbst keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben sollte, haftet er persönlich, im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Privatvermögen – ein bitterer Lohn für das uneigennützige Engagement zur Jugendförderung.
Wie kann man sich schützen?
Zuerst gilt es zu klären, ob der Verein, für den man tätig werden möchte, eine Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, hilft nur eine private Haftpflichtversicherung. Doch nicht bei allen Gesellschaften ist dieses Risiko automatisch mitversichert – bei AXA schon.
Weitere hilfreiche Beiträge in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung
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