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Ein großer Ast liegt auf der Windschutzscheibe eines roten Autos, das auf einem Parkplatz steht. Das Fahrzeug ist durch den umgestürzten Baum sichtbar beschädigt, Äste und Laub bedecken den Boden.

Umgestürzter Baum: Wer kommt für die Kosten auf?

Ein plötzlicher Sturm, ein heftiger Windstoß – und schon stürzt ein Baum aufs Haus, Auto oder Nachbargrundstück. Doch wer haftet eigentlich für den Schaden durch einen umgestürzten Baum? Und was müssen Sie als Grundstückseigentümer beachten, damit Ihre Versicherung im Ernstfall zahlt?

Was tun, wenn ein Baum auf das Grundstück stürzt?

Ein plötzlicher Baumsturz ist zweifelsohne ein Schreckensmoment. Schließlich passieren solche Unwetter- und Sturmschäden nicht alle Tage. Wichtig ist, dass Sie im Falle eines umgestürzten Baumes Ruhe bewahren und besonnen vorgehen. Folgende Schritte helfen Ihnen:

Gefahrenstelle absichern

  • Prüfen Sie zuerst, ob Menschen gefährdet Warnen Sie gegebenenfalls Nachbarn und halten Sie Abstand zur Gefahrenstelle.
  • Besteht akute Gefahr durch Stromleitungen oder herabhängende Äste, verständigen Sie sofort Feuerwehr oder Polizei.
  • Nehmen Sie keine eigenmächtigen Bergungsversuche vor und überlassen Sie das Fällen, Zersägen und Entfernen des Baumes immer Profis.

Wichtig: Sie haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Versuchen Sie – ohne sich selbst zu gefährden – Folgeschäden durch umsichtige Maßnahmen zu vermeiden, z. B. durch provisorisches Abdecken eines beschädigten Dachs.

Schaden umfassend dokumentieren

  • Fotografieren Sie den Schaden, der aus dem umgestürzten Baum resultiert ist, aus verschiedenen Perspektiven – sowohl den Baum selbst als auch alle betroffenen Gebäude, Fahrzeuge und Gegenstände.
  • Halten Sie Nahaufnahmen von sichtbaren Schäden oder Hinweisen auf Fäulnis oder Krankheit des Baumes fest.
  • Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Wetterlage.
  • Gibt es Zeugen? Notieren Sie auch deren Namen und Kontaktdaten.
  • Erstellen Sie eine Schadenliste.

Lassen Sie beschädigte Objekte unverändert, bis Ihre Versicherung eine Freigabe zur Entsorgung gibt.

Schadenmeldung der richtigen Versicherung melden

Informieren Sie im Anschluss umgehend Ihre zuständige Versicherung:

  • Gebäudeschäden an Ihre Wohngebäudeversicherung
  • Beschädigte Einrichtung oder bewegliche Sachen im Haus an Ihre Hausratversicherung
  • Fahrzeugschädenan Ihre Kfz-Versicherung
  • Drittschäden durch Ihren Bauman Ihre Haftpflichtversicherung

Melden Sie den Schaden an Haus, Garten, Auto und Co. durch einen umgestürzten Baum möglichst innerhalb von ein paar Tagen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Nur so kann ein Zusammenhang mit dem Unwetter eindeutig festgestellt werden. Am einfachsten erledigen Sie das mit der Schadenmeldung von AXA.

Umgestürzter Baum: Wann haftet der Baumeigentümer?

Eine Haftung besteht immer dann, wenn dem Grundstückseigentümer ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Kommt es zu einem Schaden durch einen umgestürzten Baum, weil notwendige Kontrollen oder Maßnahmen unterlassen wurden, haften Sie als Eigentümer nach § 823 BGB für die Folgen – auch bei Personenschäden. In solchen Situationen liegt eine eindeutige Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.

Wann haftet der Baumeigentümer nicht?

Haben Sie als Grundstückseigentümer Ihre Bäume regelmäßig kontrolliert, sachgerechte Baumpflege betrieben und befanden sich diese in einem stabilen, gesunden Zustand, trifft Sie bei einem plötzlichen Umsturz keine Schuld.

Stürzt ein nachweislich gesunder Baum infolge eines außergewöhnlich starken Unwetters, handelt es sich rechtlich um höhere Gewalt. In diesem Fall haften Sie als Eigentümer nicht.

Zudem gilt: Die Verkehrssicherungspflicht verlangt keine absolute Gefahrenabwehr. Sie müssen nicht alle denkbaren Risiken ausschließen. Entscheidend ist, dass Sie als Eigentümer im Rahmen des Zumutbaren alle notwendigen Maßnahmen getroffen haben. Ist das der Fall, gilt der Baumsturz als unvorhersehbares Ereignis und als ein allgemeines Risiko, für das niemand haftbar gemacht werden kann.

Welche Versicherung greift bei umgestürzten Bäumen auf dem Grundstück des Nachbarn?

Stürzt ein Baum von Ihrem Grundstück auf das Haus, das Auto oder in den Garten Ihres Nachbarn, ist die Situation rechtlich klar geregelt. Bei nachgewiesenem Verschulden kommt Ihre Haftpflicht ins Spiel.

Die eigene, private Haftpflichtversicherung

Haben Sie notwendige Kontrollen unterlassen und war der Baum bereits vor dem Sturm geschwächt oder krank, können Sie haftbar gemacht werden. In diesem Fall springt, je nach Nutzung des Grundstücks, Ihre private Haftpflichtversicherung bei einem umgestürzten Baum (für selbst genutzte Grundstücke) oder Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (für vermietete oder unbebaute Grundstücke) ein.

Auch diese beiden Versicherungsvarianten prüfen, ob eine Pflichtverletzung Ihrerseits vorliegt. Nur wenn eine solche nachgewiesen wird, leisten sie Schadenersatz an die geschädigte Partei. Bei Fällen höherer Gewalt, etwa einem plötzlichen Umsturz gesunder Bäume während eines schweren Sturms, besteht keine Haftung.

Mit der Privathaftpflicht abgesichert sein

Erfahren Sie mehr über unsere Tarife und Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung für den Fall, dass ein Baum von Ihren Grundstück auf das Nachbargrundstück fällt.

Welche Versicherung greift bei umgestürzten Bäumen auf dem eigenen Grundstück?

Wenn ein Baum auf Ihrem eigenen Grundstück bei einem Unwetter auf das Haus oder in den Garten stürzt, stellt sich schnell die Frage, welche Versicherung einspringt. Entscheidend ist die Ursache des Schadens.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, die durch einen umgestürzten Baum verursacht wurden, vorausgesetzt, es handelt sich um eine versicherte Gefahr.

In der Regel ist das der Fall, wenn der Baum durch einen Sturm mit einer Windstärke von mindestens 8 (62 km/h oder mehr) umgestürzt ist. Die Definition gilt als Standard und orientiert sich an den Messwerten des Deutschen Wetterdienstes sowie an vergleichbaren Schäden in der Umgebung.

Versicherte Schäden durch umgestürzte Bäume sind typischerweise:

  • Beschädigungen am Dach, an Mauern oder Außenwänden
  • Zerstörung von Fenstern, Rollläden oder fest verbauten Bauteilen
  • Schäden durch Blitzschlag, wenn der Baum dadurch fällt (Blitz gilt als versicherte Feuergefahr)

Hausratversicherung

Wenn ein umgestürzter Baum neben dem Gebäude auch durch den Umsturz Ihr Inventar beschädigt, z. B. Möbel, Teppiche oder elektronische Geräte, wird meist hierfür die Hausratversicherung einspringen. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch eine versicherte Ursache entstanden ist, etwa durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag.

Typische Beispiele, wann die Hausratversicherung bei Sturmschaden einspringt, sind durchnässte Möbel, nachdem Regen durch ein beschädigtes Dach ins Haus eingedrungen ist, oder defekte Elektrogeräte nach einem Blitzeinschlag.

Die Absicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung, sofern die betroffenen Gefahren in Ihrer Police abgedeckt sind und der Schaden zeitnah gemeldet wurde.

Was hat es mit der Verkehrssicherungspflicht auf sich?

Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks sind Sie gesetzlich verpflichtet, Gefahren auf Ihrem Grundstück vorzubeugen. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Baumbesitzer. Sie müssen dafür sorgen, dass sich jeder der Naturriesen in einem verkehrssicheren Zustand befindet, also keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellt.

Dazu gehört, dass Sie Ihre Bäume regelmäßig auf Standfestigkeit, Bruchrisiko und Krankheiten überprüfen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt zwei Kontrollen pro Jahr: einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Nach starken Stürmen ist zusätzlich eine außerplanmäßige Sichtung im Idealfall durch eine Baumpflegefirma anzuraten.

Wie sieht es aus, wenn ein Baum auf das Auto stürzt?

Wird Ihr Auto durch einen umgestürzten Baum beschädigt, greift in der Regel Ihre Kfz-Kaskoversicherung. Voraussetzung beim Baumsturz für die Versicherung ist auch hier wieder, dass der Sturm mindestens Windstärke 8 hatte.

In solchen Fällen übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für Schäden an parkenden Fahrzeugen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Unfällen, etwa wenn Sie während des Sturms ausweichen und dabei das Fahrzeug beschädigen.

Wichtig: Ohne Kaskoversicherung erhalten Sie in der Regel keine Entschädigung, es sei denn, ein Dritter trägt die Verantwortung. Das kann der Fall sein, wenn der Baum auf einem Nachbargrundstück stand und nachweislich verkehrsunsicher war. In diesem Fall kommt unter Umständen dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Wohngebäude- oder Hausratversicherung des Nachbarn

Wird durch Ihren umgestürzten Baum ein Gebäude oder Hausrat auf dem Nachbargrundstück beschädigt, prüft zunächst dessen eigene Versicherung den Schaden. Liegt etwa eine versicherte Naturgefahr wie ein Sturm vor, übernimmt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung des Nachbarn die Regulierung – vorausgesetzt, ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema umgestürzter Baum

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