Home Haus & Wohnung Garten: Schutz vor Langfingern
Diebstahl aus dem Garten

Sommer im Garten - Schützen Sie sich vor Langfingern

Stehen die Gartengeräte schon in Sommerposition? Ist die Gartengarnitur schon entstaubt und aufgestellt? Dann kann es ja mit lauen Sommerabenden und geselligen Festen so richtig losgehen! Eigentlich stehen ja in jedem Garten ziemliche Werte – haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was dabei für ein Schaden entsteht, wenn jemand die Wäsche von der Leine, die Gartengeräte oder –möbel entwendet?

Viele fürchten um ihr Hab und Gut und machen sich Gedanken um die richtige Sicherung der Wohnung oder des Hauses gegen Einbrecher. Doch auch sogenannte „Einfache Diebstähle“ häufen sich. Gegen diese kann man sich noch schwerer schützen und die meisten Versicherungen decken dieses Risiko nicht automatisch über die Hausratversicherung ab.

Was genau ein „Einfacher Diebstahl“ ist, wodurch er sich von einem Einbruchdiebstahl unterscheidet, wie man sich dagegen schützen und versichern kann, erfahren Sie hier von uns.

Unterschied Einbruchdiebstahl – Einfacher Diebstahl

Um die versicherungsmäßige Definition von Einbruchdiebstahl abzukürzen, kann man es wie folgt auf den Punkt bringen: Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn sich eine Person durch Gewalt oder falsche Schlüssel Zutritt zu den versicherten Räumlichkeiten verschafft und dabei Eigentum des Versicherten entwendet. Ein einfacher Diebstahl ist der Diebstahl von ungesicherten Dingen, die ohne gewaltsames Eindringen erreichbar sind. Zum Beispiel die Gartenmöbel auf der Terrasse oder die Wäsche auf der Leine im Garten. Der Täter muss also keine Hürden überwinden, um an diese Dinge zu kommen.

Was kann passieren?

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass Gegenstände auf dem gesamten Versicherungsgrundstück in der Hausratversicherung mitversichert sind, ist es so, dass Gartenmöbel, Wäsche, Gartenwerkzeug, Rasenmäher etc. die sich im Garten oder auf der Terrasse befinden, nicht versichert sind. Wenn es nun also ein Dieb auf Ihre teure Markenbekleidung, die neue Gartengarnitur oder Ihren Rasenmäher abgesehen hat, bleiben Sie auf den Wiederbeschaffungskosten im Normalfall sitzen.

Wie können Sie Ihr Hab und Gut im Außenbereich schützen?

Die einfachsten Regeln sind hier am wirksamsten, doch sind diese leider immer mit ein wenig Arbeit verbunden. Wenn Sie nicht zu Hause sind, sollten Sie die Wäsche abnehmen, Gartenmöbel und Gartengeräte nach Gebrauch in den Schuppen oder Keller räumen oder mit einer Kette und einem Schloss sichern. Jedoch macht dies in der Regel kaum jemand, da der Aufwand einfach zu groß ist und auch nicht jeder genug Stauraum hat. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie über eine geeignete Versicherung nachdenken.

Diebstahlversicherung von AXA

AXA bietet seinen Kunden mehr Sicherheit. In der Diebstahlversicherung sind Sie gegen einfachen Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück von z.B. Kleidung/Wäsche, Gartenmöbeln/-geräten (auch mobile Grills), Kinderwagen und Rollstühle auf dem Grundstück versichert.

Wann zahlt die Versicherung?

Wie schon bemerkt, gelten die meisten Hausratversicherungen nur innerhalb der Wohnräume – anders bei AXA. Sollten Sie Ihre Hausratversicherung nicht bei AXA abgeschlossen haben, lohnt sich ein Blick in Ihren Versicherungsschein. In den Bedingungen sollten Sie fündig werden, ob und in welchem Umfang Gegenstände auch außerhalb der Wohnung versichert sind.

Wir von AXA wünschen Ihnen auf alle Fälle eine unbeschwerte Zeit im Garten oder auf der Terrasse und dass Ihnen niemand Ihre Wäsche, Gartengeräte oder Gartenmöbel entwendet.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.