Home Kfz Kfz-Schaden melden
Kfz-Schaden melden: So gehen Sie vor

Kfz-Schaden melden bei Ihrer Autoversicherung

So gehen Sie bei Haftpflicht- oder Kaskoschäden vor

Ob Sie einen Schaden verursacht haben oder Ihr Auto beschädigt wurde: Ein Schadensfall ist nie angenehm. Zum Glück haben Sie Ihre Kfz-Versicherung. AXA steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und leistet im Schadensfall schnelle Hilfe. Melden Sie uns den Schaden zum Beispiel online oder telefonisch und verlassen Sie sich auf eine zuverlässige Schadenabwicklung.

Ob Haftpflicht oder Kasko: Im Schadensfall hilft Ihre Autoversicherung

Im Schadensfall wird Ihre Kfz-Versicherung prüfen, welche Leistungen Ihnen bzw. dem Geschädigten zustehen. Wurde beispielsweise ein Auto beschädigt, können Reparaturkosten oder eine Erstattung bei Wertminderung ebenso übernommen werden wie Abschleppgebühren oder die Kosten für Sachverständige. Sind Personen durch Sie verletzt worden, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zum Beispiel Heilungs- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeldansprüche. Je nach Versicherungsvertrag können weitere Leistung hinzukommen.

Damit Ihre Versicherung den Schadensfall schnell einschätzen und Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten kann, benötigt sie alle Informationen zeitnah und möglichst detailliert. Liefern Sie als Versicherungsnehmer bei der Schadenmeldung daher alle relevanten Daten direkt mit. So tragen Sie zu einem reibungslosen Ablauf bei. Neben der Beschreibung des Schadens sowie Fotos und Notizen gehören dazu auch Ihr Name und Ihre Adresse, Ihre Versicherungsnummer und gegebenenfalls die Kontaktdaten von Zeugen.

Schadenservice von AXA kontaktieren

Schnelle Hilfe nach einem Kfz-Schaden

Nach einem Kfz-Schaden steht Ihnen unseren Schadenservice Auto zur Seite und kann die gesamte Schadenabwicklung für Sie übernehmen.

Wichtige Informationen zur Kfz-Schadenmeldung

Wann muss ich einen Kfz-Schaden melden?

Je eher ein Schaden gemeldet wird, desto eher kann er reguliert werden. Deshalb gilt bei jeder Kfz-Versicherung von AXA eine Frist von einer Woche, innerhalb der Sie den Schaden melden müssen.

Für einen schnellen und möglichst reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung so bald wie möglich. Im Idealfall ist dies noch am Tag des Vorfalls. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie den Unfall verursacht haben und jemand Schadenersatz von Ihnen fordern wird. So ist Ihre Versicherung bereits informiert, wenn der Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung sich melden.

Haftpflicht oder Kasko: Welche Versicherung kommt für welchen Kfz-Schaden auf?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für den Schaden am Eigentum des anderen oder bei Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer auf. Das heißt: Haben Sie einen Unfall verursacht, melden Sie uns den Haftpflichtschaden so schnell wie möglich, damit wir die Schadenersatzansprüche des Geschädigten prüfen können. Wurden Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt, melden Sie den Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Haben Sie zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen, reguliert Ihre Kfz-Versicherung auch Kaskoschäden an Ihrem eigenen Auto. Wenn Sie zum Beispiel einen Autounfall verursacht haben, bei dem ein fremdes und Ihr eigenes Auto beschädigt wurden, ist nicht nur ein Haftpflicht-, sondern auch ein Vollkaskoschaden zu melden. Nach der Schadenmeldung wird Ihre Autoversicherung Sie unterstützen.

Wie melde ich einen Diebstahl bei der Kfz-Versicherung?

Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie einen Autodiebstahl als Teilkaskoschaden melden. Anders als bei anderen Kfz-Schäden können Sie sich in diesem Fall aber keine Woche Zeit lassen: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich schriftlich. Auch bei der Polizei müssen Sie den Diebstahl anzeigen – und die Versicherung benötigt eventuell das Aktenzeichen. Zusätzlich zur Schadensmeldung senden Sie der Versicherung außerdem alle Autoschlüssel, die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle sowie Fahrzeugunterlagen und Kauf- und Finanzierungsverträge.

Was muss ich bei einem Schaden durch einen Wildunfall beachten?

Hatten Sie einen Wildunfall, verständigen Sie in jedem Fall die Polizei, auch wenn der Schaden nur geringfügig ist. Die Polizei kann einerseits den Förster oder Jäger verständigen, um das eventuell verletzte Wildtier zu suchen. Andererseits stellt Ihnen die Polizei eine Wildbescheinigung aus. Diese dient bei Ihrer Versicherung als Nachweis für den Wildunfall, sodass der Schaden von der Teilkaskoversicherung reguliert werden kann.

So gehen Sie im Schadensfall am besten vor

Ein Autounfall oder ein anderer Kfz-Schaden sorgen meist erst einmal für einen großen Schreck. In so einer Situation ist es hilfreich ruhig zu bleiben und Schritt für Schritt vorzugehen. Verständigen Sie wenn nötig Rettungskräfte und Polizei und dokumentieren Sie den Schaden an Autos und Umgebung sorgfältig. Beachten Sie auch: Selbst wenn offensichtlich ist, dass Sie den Schaden verschuldet haben – erkennen Sie Ihre Schuld nicht an. Ihre Kfz-Versicherung wird den Schadensfall und die Schuldfrage sorgfältig für Sie prüfen und unberechtigte Forderungen zurückweisen.

  1. Unfallstelle absichern

    Ziehen Sie Ihre Warnweste über, gehen Sie dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr entgegen und stellen Sie Warndreieck und/oder Warnblinkleuchte in angemessener Entfernung gut sichtbar auf. Berücksichtigen Sie dabei das Verkehrstempo sowie Kurven und Bergkuppen.

  2. Erste Hilfe leisten und Polizei informieren

    Wenn jemand verletzt wurde, leisten Sie zuerst Erste Hilfe und rufen Sie falls nötig den Rettungsdienst. Bei Personenschäden sollte immer die Polizei informiert werden – ebenso bei größeren Sachschäden oder wenn der Eigentümer nicht erreichbar ist.
    Die Polizei sollten Sie bei Unfällen auch rufen, wenn Sie sich unsicher fühlen, Unfallbeteiligte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, Fahrer oder Fahrzeuge aus dem Ausland beteiligt sind oder die Schuldfrage nicht eindeutig ist.

  3. Schaden sorgfältig dokumentieren

    Fotos helfen Ihrem Versicherer dabei, möglichst gut nachvollziehen zu können, wie es zum Schaden gekommen ist. Fotografieren Sie daher beschädigte oder zerstörte Gegenstände aus verschiedenen Winkeln. Auch Bilder der Umgebung sind hilfreich, beispielsweise von Ampeln, Schildern oder Bremsspuren. Skizzen und Notizen helfen ebenfalls, den Hergang zu rekonstruieren. Es empfiehlt sich, beschädigte Gegenstände aufzubewahren, bis der Schaden vollständig abgewickelt ist.

  4. Wichtige Daten notieren

    Tauschen Sie noch am Unfallort die wichtigsten Daten mit allen Beteiligten aus – so erleichtern Sie sich und der Versicherung die Schadensregulierung. Notieren Sie Name, Anschrift und Telefonnummer von Beteiligten und Zeugen, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Kfz-Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners.

    Falls der Unfallverursacher seine Kfz-Versicherung nicht kennt oder nicht nennen will, können Sie sie über das Kennzeichen herausfinden. Kontaktieren Sie dazu den Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Nummer 0800 250 260 0.

  5. Versicherung informieren

    Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung so schnell wie möglich. Am besten melden Sie den Schaden noch am gleichen Tag, spätestens aber innerhalb einer Woche. Bleiben Sie bei der Wahrheit, schildern Sie den Vorfall so genau wie möglich und senden Sie auch angefertigte Fotos und Skizzen mit.

    Waren Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt, wenden Sie sich direkt an die Kfz-Versicherung des Verursachers.

  6. Im Austausch bleiben

    Ihre Kfz-Versicherung kümmert sich um Ansprüche, Mahnungen oder Klagen, die Sie eventuell erhalten. Leiten Sie deswegen alle Forderungen weiter.

    Bei AXA können Sie eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse vermeiden, indem Sie die geleistete Entschädigung (bis zu 500 €) innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen.

Schadenshotline Auto

Sie können Ihren Schaden rund um die Uhr kostenlos telefonisch melden

Schaden Hotline Inland

24h (gebührenfrei)

Schaden Hotline Ausland