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Du fragst Dich, ob Dashcams erlaubt oder verboten sind? Seit Mai 2018 gibt es eine gesetzliche Regelung. Wir verraten, was Du darfst und was nicht.

Dashcam – erlaubt oder nicht?

Wie du eine Autokamera einsetzen darfst

Kann die Aufzeichnung eines Unfalls mithilfe einer Dashcam-Kamera im Auto als Beweismittel vor Gericht genutzt werden? Wir erklären Dir die rechtliche Lage in Deutschland.

Was ist eine Dashcam?

Eine Dashcam – auch Dash Cam – ist eine kleine Autokamera, die auf dem Armaturenbrett oder wie ein Navigationsgerät innen an der Windschutzscheibe des Autos angebracht wird. Ihr Name setzt sich aus den englischen Wörtern „Dashboard“ (dt. Armaturenbrett) und „Camera“ (dt. Kamera) zusammen. Vielleicht kennst Du sie aber auch unter dem Namen Russenkamera. In Russland ist sie nämlich aus dem Auto kaum noch weg zu denken und gehört fast schon zur Standardausrüstung eines Fahrzeuges dazu.

So funktioniert die Dashcam

Mit der Zündung des Autos schaltet sich die Autokamera automatisch ein und aus. Ihre Akkulaufzeit beträgt bei den meisten Modellen bis zu einer Stunde. Ist der Akku leer, kannst Du ihn über den Zigarettenanzünder wieder aufladen. Die meisten Mini-Autokameras haben einen Monitor, über den Du den Bildausschnitt der Aufzeichnung sehen und individuell einstellen kannst.

Achtung: Um schwere Unfälle zu vermeiden, solltest Du die Autokamera nie während der Fahrt bedienen. Möchtest Du Einstellungen vornehmen, tue dies vor der Fahrt oder halte dafür auf einem Parkplatz an.

Fährst Du mit dem Auto los, zeichnet die Armaturenbrett-Kamera den Straßenverkehr vor Dir permanent auf und speichert die Aufnahmen in kleinen Abschnitten auf einer Speicherkarte ab. Deren Format und Größe sind vom Modell abhängig. Meist werden Speicherkarten der Formate SD/SDHC und Micro SD bis zu 32 GB oder 64 GB unterstützt.

Wofür ist die Autokamera gut?

Es kommt ganz darauf an, wofür Du sie verwenden möchtest. Als Autofahrer kannst Du folgende Gründe für die Dashcam-Nutzung haben:

  • Für private Zwecke, z. B. für ein Urlaubsvideo
  • Zur Kontrolle des eigenen Fahrstils, z. B. durch einen integrierten Auffahrwarner oder Fahrspurassistenten
  • Als Beweismittel für die eigene Unschuld bei einem Verkehrsunfall

Letzteres sehen viele Dashcam-Nutzer, wie auch Herr Schmitt, als größten Vorteil eines Dashcam-Einsatzes an. Verfügt Deine Kamera über einen Parkmodus, könnte sie Dich zusätzlich vor Vandalismus schützen.

Die kleine Kamera kann Dich als Dashcam-Nutzer jedoch nicht nur entlasten, sondern auch belasten – wenn sie z. B. aufdeckt, dass Du selbst die Schuld an einem Verkehrsunfall trägst.

Autokameras im Ausland

Bisher gibt es nur einige europäische Länder, die eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der sogenannten Dashcams haben.

Übrigens: Hast Du mal eine Panne oder einen Unfall im In- oder Ausland, erhältst Du mit dem Kfz-Schutzbrief von AXA direkte Hilfe vor Ort. Ob Dein Auto abgeschleppt werden muss, Du einen Mietwagen brauchst oder durch den Unfall krank oder verletzt worden bist, AXA steht Dir stets zur Seite.

Dashcams: erlaubt oder verboten?

Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland ist schon lange umstritten. Dashcam-Videos waren bei Unfall-Prozessen bisher nicht zugelassen. Eine gesetzliche Regelung gab es aber nicht. Das hat der Bundesgerichtshof am 15. Mai 2018 nun geändert.

Urteil: Dashcams in Deutschland

Im BGH-Urteil wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden können. Jedoch verstoßen die Aufzeichnungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Rechtsanwalt Frank W. Stroot erklärt: „Mit dem Urteil hat sich der BGH davon verabschiedet, die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zu verbieten. Allerdings hat er offengelassen, was nun legal zulässig ist“.

Das Anbringen einer Autokamera ist nun aber grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Der Dashcam-Einsatz ist somit im öffentlichen Raum nur in engen Grenzen erlaubt.

Was darf ich filmen?

Du darfst die Autokamera einsetzen, wenn es dafür einen konkreten Anlass, wie z.B. einen Verkehrsunfall, gibt. Heißt das, Du müsstet vor einem Unfall noch schnell die Kamera einschalten? Nein, denn dafür können Dir bestimmte Features der Dash Cam behilflich sein. Achte beim Kauf einer Auto-Minikamera auf folgende Funktionen:

  • Loop-Funktion
  • G-Sensor
  • GPS
  • Datum- und Uhrzeit-Erfassung

Die Loop-Funktion trägt dazu bei, nicht dauerhaft zu speichern. Dieses Feature speichert das Material in kleinen Clips und in Endlosschleife ab. Ist die SD-Karte voll, wird die älteste Filmsequenz überschrieben. Der positive Nebeneffekt: So hast Du immer genügend Speicherplatz zur Verfügung.

Damit die Aufnahme von einem Crash aber nicht überschrieben wird, braucht Deine Dashcam einen Beschleunigungssensor, den sogenannten G-Sensor. Dieser erkennt eine Kollision und starke Verzögerung und nimmt diese als Gefahrensituation wahr. Diese Videosequenz speichert die Mini-Kamera dann automatisch ab.

Die Funktionen des GPS sowie der Zeiterfassung dienen dazu, den Unfallort sowie Datum und Uhrzeit festzulegen.
„Im Ergebnis bedeutet dies, dass die vorhandenen technischen Möglichkeiten, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu schützen, auch genutzt werden müssen“, so Rechtsexperte Stroot.

Manche Dashcam-Modelle haben zusätzlich Bewegungssensoren verbaut. Erst durch eine Bewegung des Autos oder vor der Linse schaltet sich die Car-Cam automatisch an. Diese Option wäre für Vandalismus am parkenden Auto sehr nützlich. Bisher ist die rechtliche Lage zur Verwendung des Parkmodus jedoch noch nicht genau geklärt. (Stand 10/2018)

Wie kann ich meine Dashcam im Falle eines Unfalls nutzen?

Je mehr technisch mögliche Features die Car-Cam aufweist, desto eher ist es grundsätzlich möglich, dass die Aufnahme in einem Unfall-Prozess als Beweismittel genutzt werden kann. „Letztlich bleibt es aber eine tatrichterliche Einzelfallentscheidung, ob die Nutzung der Dashcam bereits rechtswidrig ist oder nicht“, erklärt Rechtsexperte Stroot. „Sollte sie zulässig sein, würden sich auch keine Probleme bei einer Beweisverwertung ergeben.“

Da Herr Schmitt sich trotz seiner Dashcam-Aufzeichnung nicht in Sicherheit wiegen kann, ist es umso wichtiger, eine zuverlässige Kfz-Versicherung zu haben. Ob ein Unfall fremd- oder selbstverschuldet war, die günstige Kfz-Versicherung von AXA steht Dir zuverlässig zur Seite. Sie kommt für die entstandenen Kosten bei materiellem und auch personenbezogenem Schaden auf.

Darf ich das Dashcam-Video ins Internet stellen?

Hast Du Deine Autoreise mit der Car-Cam für Dich selber aufgenommen, möchtest das Video aber nun doch ins Internet stellen? Bevor Du das tust, musst Du auf Folgendes achten: Hole Dir das Einverständnis jeder zu sehenden Person und jedes Fahrzeughalters der Autos mit erkennbaren Kfz-Kennzeichen ein. Denn sie haben, wie Du selbst, das Recht am eigenen Bild. Eine Veröffentlichung des Videos ohne ihre Einwilligung, „wäre eine klare Verletzung des Persönlichkeitsrechts“, erklärt Stroot. Hast Du keine Einwilligungen, bist Du auf der sicheren Seite, das Video einfach nicht zu veröffentlichen.

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