
Auto verliehen, Unfall passiert
So lassen sich böse Überraschungen vermeiden
28.01.2026
- Wer sein Auto verleiht, sollte vorher seinen Versicherungsvertrag prüfen.
- Ist der Nutzerkreis beschränkt, lässt sich bei der Kfz-Versicherung Geld sparen. Versicherungsnehmer:innen müssen sich dann aber auch an die vertraglich vereinbarten Nutzer halten.
- Einige Versicherungen gewähren für einen beschränkten Zeitraum die Erweiterung des Fahrerkreises.
Schnell mal der Freundin das Auto geliehen? Den besten Freund ans Steuer gelassen? Die Tochter hat endlich den Führerschein und nutzt Mamas Auto? Nette Geste. Wenn es zu einem Unfall kommt, kann das aber schnell Ärger bedeuten – und unter Umständen teuer werden. Denn in den meisten Versicherungsverträgen ist der Nutzerkreis eingeschränkt. Das bedeutet, dass nur die Personen fahren dürfen, die im Vertrag auch festgelegt sind. Das kann zum Beispiel nur die Halter:in sein, ein Ehepaar oder die ganze Familie.
„In den meisten Verträgen ist der Nutzerkreis auf eine oder zwei Personen beschränkt,“ so Timo Krüger, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. „Das liegt auch daran, dass es teurer wird, je mehr Personen das Fahrzeug nutzen. Besonders junge Fahrer:innen machen die Versicherung kostspielig.“
Gut zu wissen: Verleihen Versicherungsnehmer:innen ihr Fahrzeug und kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung der Halter:in trotzdem den Schaden der Geschädigten. Das ist sehr wichtig für die Unfallopfer. Denn sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Schaden auch bezahlt wird. Die Versicherung fordert das Geld auch nicht von der Halter:in zurück. Allerdings kann sie eine Vertragsstrafe einfordern – oft ein ganzer Jahresbeitrag. Und sie kann den Vertrag rückwirkend neu berechnen – mit dem erweiterten Fahrerkreis. Dann wird es unter Umständen auch für die Zukunft deutlich teurer.
Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden am eigenen Fahrzeug
Die Vollkaskoversicherung ist anders als die Haftpflichtversicherung freiwillig, nicht jedes Fahrzeug hat eine. Sie übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Nach einem Unfall gibt es hier eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, zusätzlich ist in den meisten Verträgen ein Selbstbehalt vereinbart. Auch hier kann die Versicherung eine Vertragsstrafe fordern, wenn jemand den Unfall verursacht hat, der nicht zum vertraglich festgelegten Nutzerkreis gehört.
Vor dem Verleih des Fahrzeugs mit der Versicherung sprechen
Der bessere Weg: Bevor jemand anderes das Fahrzeug nutzt, hilft ein Gespräch mit der Versicherung.
„Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in Absprache mit unseren Vermittler:innen weitere Nutzer:innen für einen kurzen Zeitraum mit einzuschließen, ohne dass sich das auf den Versicherungsbeitrag auswirkt“, erklärt Timo Krüger von AXA. „So ist man auf der sicheren Seite und spart sich im Schadenfall eine Menge Ärger.“
Für Fahranfänger:innen geht es bei AXA ganz besonders einfach mit dem Tarif „Start & Drive“. Dabei schließen junge Autofahrer:innen einen eigenen Vertrag ab und dürfen alle bei AXA oder DBV versicherten Pkw, Leichtkrafträder/-roller, Motorräder oder Lkw im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht fahren, ohne dass sie das melden müssen. Der Beitrag für die mitgefahrenen Fahrzeuge bleibt unverändert. Zusätzlich bauen junge Fahrer:innen eigene schadenfreie Jahre auf und können dadurch deutlich günstiger mit dem ersten eigenen Fahrzeug bei AXA starten.
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