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Vorsorge Glossar:
Fachwörter verständlich erklärt

Zentrale Fachbegriffe, die in der Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen, in prägnanter Form erklärt.

Private Altersvorsorge: die meistgesuchten Begriffe

Investmentfonds

Ein Investmentfonds ist ein von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (In­vestmentgesellschaft) verwaltetes Sondervermögen, das in Wertge­genständen wie Aktien, Anleihen (Renten), Immobilien, Rohstoffen und /oder Derivaten angelegt wird.

Sondervermögen

Im Sondervermögen verwalten wir die von Ihnen gewählte Indexpartizi­pation und soweit von Ihnen gewählt, auch Ihre Fondsanlage. Das Son­dervermögen wird getrennt von unserem Vermögen geführt und steht ausschließlich den Versicherungsverträgen zur Verfügung.

Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung besteht aus

  • laufender Überschussbeteiligung
  • Schlussüberschuss/-anteile und
  • Beteiligung an Bewertungsreserven

Für die Überschussbeteiligung gibt es gesetzliche Vorgaben. Die staatliche Aufsicht kontrolliert deren Einhaltung.

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Die wichtigsten Fachbegriffe in der Vorsorge - alphabetisch sortiert

Aktivphase

Während der Aktivphase findet eine indexbezogene Kapitalanlage statt.

Zusätzlich gilt in der privaten Altersversorgung:
Innerhalb dieser Phase kann die Ruhestandsplanung flexibel vorgenommen werden. Dies beinhaltet neben Änderungen der Rentenhöhe auch Entnahmen und Zuzahlungen.

Anzeigepflichtverletzung

Bei Antragstellung obliegen Ihnen Anzeigepflichten. Diese verletzen Sie, wenn Sie oder die versicherte Person unvollständige und/oder falsche Angaben machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie unsere Gesundheitsfragen falsch beantworten oder wenn Sie verschweigen, dass Sie Raucher sind. Anzeigepflichten obliegen Ihnen auch im Laufe des Vertrages, z. B. bei Tod der versicherten Person oder bei Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person bei anerkannter Berufs-/Dienstunfähigkeit. Die Verletzung dieser Anzeigepflichten kann mit erheblichen Nachteilen für Sie verbunden sein.

Arglist

Liegt vor, wenn bewusst falsche Angaben gemacht werden oder Informationen verschwiegen werden mit dem Vorsatz, uns in die Irre zu führen. Sie handeln arglistig, wenn Sie bei uns vorsätzlich einen Irrtum hervorrufen, um uns zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

Diese Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden. Hierzu müssen Sie wissen, oder es zumindest in Erwägung ziehen, dass die vorgespiegelten Tatsachen falsch sind.

Aufschubzeit

Zeitraum zwischen dem Beginn Ihres Vertrages und dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn.

Ausbildung

Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder Laufbahnausbildung für Beamte.

Ausgabeaufschläge

Einmalige Kosten beim Kauf von Fondsanteilen. Ausgabeaufschläge sind die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis.

Beitragsfreistellung

Eine vertraglich geregelte Möglichkeit für Sie, die weitere Zahlung Ihrer Beiträge zu stoppen. Der Vertrag bleibt weiterhin bestehen.

Beitragszahlungsdauer

Zeitraum, in dem Sie vertraglich verpflichtet sind, die Beiträge für Ihren Vertrag zu zahlen.

Beteiligung an Bewertungsreserven

Wenn bei Rentenbeginn Bewertungsreserven vorliegen, wird Ihr Vertrag daran beteiligt. Endet Ihre Versicherung bereits vor Rentenbeginn, ermitteln wir die Beteiligung an Bewertungsreserven für diesen Zeitpunkt und zahlen sie aus. Die Beteiligung an Bewertungsreserven kann sich monatlich ändern. Sie kann ganz oder teilweise entfallen.

Bewertungsreserven

Bewertungsreserven entstehen, wenn der aktuelle Marktpreis unserer Kapitalanlagen höher ist als der Kaufpreis. Die Höhe der Bewertungsreserven ist damit abhängig vom Kapitalmarkt. Sie werden monatlich ermittelt und können steigen, sinken oder ganz entfallen.

Berechtigte Hinterbliebene

Staatlich geförderte Versicherungen (Basisversorgung, Riester, betriebliche Altersversorgung) sind nur eingeschränkt vererbbar. In den Gesetzestexten ist der Personenkreis festgelegt, der im Todesfall der versicherten Person Leistungen erhalten kann. Dies sind vornehmlich Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder bis zu einem bestimmten Alter.

Bewertungsstichtag

Ist der Tag, an dem wir Beiträge in Anteile umrechnen bzw. umgekehrt Ihre Anteile in Leistungen.

Bezugsberechtigter

Im Vertrag bestimmte Person, welche im Versicherungsfall die Leistungen erhalten soll. Bei staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (Basisversorgung, Riester, betriebliche Altersversorgung)  können dies im Todesfall nur berechtige Hinterbliebene sein.

gebildetes Kapital gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)

Gebildetes Kapital ist das Vertragsvermögen Ihres Vertrages zuzüglich bereits zugeteilter Überschussanteile, des übertragungsfähigen Werts aus Schlussüberschussanteilen sowie der zuzuteilenden Bewertungsreserven.

Geschäftsbericht (AXA)

Der Geschäftsbericht enthält u. a. die deklarierten Überschüsse für das jeweilige Geschäftsjahr. Er kann über unsere Internetseite www.axa.de eingesehen werden.

Zu den Geschäftsberichten

grob fahrlässig

Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die in der jeweiligen Situation er­forderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß nicht beachten. Dies ist auch der Fall, wenn Sie schon einfachste, ganz naheliegende Überle­gungen nicht anstellen.

Hauptversicherung

Eine Versicherung, die eigenständig existieren kann. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Rentenversicherung. In eine Hauptversicherung kann ggf. eine Zusatzversicherung (z. B. für Berufsunfähigkeit) eingeschlossen werden.

Indexpartizipation

Im Rahmen der Indexpartizipation werden Sie an der Entwicklung eines Index beteiligt. Der Ertrag aus der Indexpartizipation wird dabei jährlich auf das jeweilige Indexjahr bezogen ermittelt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Beiblatt zur Indexpartizipation.

Indexstichtag

Zum Indexstichtag wird dem Kunden die jährliche Wertentwicklung des Index gutgeschrieben und das Vertragsvermögen neu aufgeteilt.

Investmentfonds

Ein Investmentfonds ist ein von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (In­vestmentgesellschaft) verwaltetes Sondervermögen, das in Wertge­genständen wie Aktien, Anleihen (Renten), Immobilien, Rohstoffen und /oder Derivaten angelegt wird.

Dachfonds

Investmentfonds, die wiederum in andere Investmentfonds investieren und somit das Vermögen auf mehrere Fonds aufteilen.

Deckungsrückstellung

Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können.

Erklärungen

Sind Mitteilungen, die mindestens in Textform erfolgen müssen und einen rechtlichen Charakter haben können. Beispiel: Mitteilung zu Änderung des Bezugsberechtigten, Beantragung einer Beitragsfreistellung oder Kündigung.

Fonds

Oft auch Investmentfonds genannt. Ist ein von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltetes Vermögen, das in Wertgegenstände wie Aktien, Anleihen (Renten), Immobilien, Rohstoffe, Derivate und/oder vergleichbare Anlagen investiert. Wie sich ein Fonds entwickelt, kann nicht vorhergesehen werden. Chancen und Risiken tragen Sie.

Fondsanteil

Wir erwerben auf Ihre Kosten in unserem Namen Fondsanteile von Kapi­talverwaltungsgesellschaften. Der Anleger wird Miteigentümer am Fondsvermögen. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des ge­samten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile.

Fondsguthaben

Summe aller Fondsanteile, bewertet mit ihrem Anteilswert zu einem be­stimmten Bewertungsstichtag, die ein Kunde im Rahmen seines Ver­trages an einem oder mehreren Investmentfonds hält.

Freie Investmentanlage

Bei der freien Investmentanlage handelt es sich - je nachdem, für welche Anlage Sie sich entschieden haben - um:

  • Fonds,
  • Depotklassen oder
  • Strategiekonzepte

Kapitalverwaltungsgesellschaften verwalten die Fonds, während wir die Depotklassen und Strategiekonzepte verwalten. Sofern Sie sich für eine freie Investmentanlage entscheiden, sind Sie daran beteiligt wie sich die Fonds, Depotklassen oder Strategiekonzepte entwickeln.

juristische Personen

Eine rechtlich selbständige Vereinigung von Personen oder eine Vermö­gensmasse, die Träger von Rechten und Pflichten sein und daher am Rechtsverkehr teilnehmen kann. Deshalb kann sie zum Beispiel Verträge abschließen. Eine GmbH ist ein Beispiel für eine juristische Person.

Kapitalabfindung/ Kapitalauszahlung

Achtung: Regelungen sind abhängig von der Art der Versorgung.

Privatversorgung:
Zum Rentenbeginn können Sie statt einer Rente eine einmalige oder teilweise Auszahlung des Vertragsvermögens wählen. Bei einer teilweisen Kapitalauszahlung würden Sie aus dem restlichen Vertragsvermögen eine Rente erhalten.


Riester:
Sie haben das Recht, zum tatsächlichen Rentenbeginn die Auszahlung von bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Vertragsvermögens zu verlangen.


Basisversorgung:
Die Versicherung ist nicht kapitalisierbar.


Die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Oft auch Investmentgesellschaft oder Fondsgesellschaft genannt. Unternehmen, das Geld von Anlegern in diverse Anlageklassen investiert. Diese Klassen können zum Beispiel Fonds, Wertpapiere oder Immobilien sein.

Kostenüberschüsse

Entstehen, wenn die Kosten niedriger sind, als wir bei der Kalkulation des Tarifes angenommen haben.

Laufende Überschüsse / Überschussbeteiligung

Laufende Überschüsse werden regelmäßig, z.B. jährlich, neu festgelegt. Die laufenden Überschüsse fließen in Ihr Vertragsvermögen und erhöhen dieses.

Leistungsdauer

Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird.

Mitwirkungspflichten

Bei der Feststellung von Leistung aus dieser Versicherung sind wir auf das Mitwirken des Versicherungsnehmers, der versicherten Person und dem Anspruchsteller angewiesen. Sie haben z. B. die Pflicht, die von uns für die Leistungsprüfung benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Nichtraucher

Nichtraucher ist, wer bei Antragstellung im angegebenen Zeitraum aktiv kein Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren zu sich genommen hat und auch beabsichtigt, in Zukunft Nichtraucher zu bleiben. Rauchen meint das Konsumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren der Pfeifen sowie der Konsum von eZigaretten. Wird die versicherte Person nach Antragstellung Raucher, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar. Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person sind verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Partizipierendes Vertragsvermögen

Anteil des Vertragsvermögen, der an der Entwicklung der Indexpartizipation beteiligt ist.

Policendarlehen

Sie können zur kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen, welches Sie aber nach einem ver­traglich vereinbarten Zeitraum wieder zurückführen müssen. Hierfür stellen wir Ihnen Zinsen in Rechnung.

Rechnungsgundlagen

Als Rechnungsgrundlagen bezeichnet man die verwendeten Parameter, die den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegen.

Rechnungszins

Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist.

Rentengarantiezeit (Basisversorgung und Riester)

In der Rentengarantiezeit werden die Rentenzahlungen nach dem Tod des Versicherungsnehmers neu kalkuliert und lebenslang an den Bezugsberechtigten gezahlt.

Rentengarantiezeit (Privatversorgung und bAV)

In der Rentengarantiezeit werden die Rentenzahlungen nach dem Tod des Versicherungsnehmers an den Bezugsberechtigten gezahlt.
Beispiel:
Ist eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart und stirbt die versicherte Person drei Jahre nach Rentenbeginn, zahlen wir die Rente für weitere sieben Jahre.

Risikoprüfung

Die Risikoprüfung wird zur individuellen Risikoeinstufung durchgeführt. Sie besteht aus der Gesundheitsprüfung und weiteren Fragen zur Einschätzung des Risikos der zu versichernden Person (z.B. Beruf, Tätigkeitsmerkmale, ausgeübte Sportarten, Hobbys und Rauchverhalten) sowie der finanziellen Angemessenheitsprüfung.

Risikoüberschüsse

Entstehen, wenn der Verlauf des versicherten Risikos günstiger ist als bei der Kalkulation des Tarifes angenommen.

Ruhestandsphase (Basisversorgung)

Während der Ruhestandsphase ist das Vertragsvermögen konventionell investiert. Mit Beginn der Ruhestandsphase (spätestens zum 85. Le­bensjahr der versicherten Person) endet die Beteiligung am Index. Zu diesem Zeitpunkt wird entweder eine Kapitalzahlung fällig, oder aber es wird die vereinbarte Rente für die Ruhestandsphase gezahlt.

Ruhestandsphase

Während der Ruhestandsphase ist das Vertragsvermögen konventionell investiert. Mit Beginn der Ruhestandsphase (spätestens zum 85. Lebensjahr der versicherten Person) endet die Beteiligung am Index. Zu diesem Zeitpunkt wird entweder eine Kapitalzahlung fällig, oder aber es wird die vereinbarte Rente für die Ruhestandsphase gezahlt.

Rückkaufswert

Ist der Betrag, den wir Ihnen auszahlen, wenn Sie Ihren Vertrag in der Aufschubzeit vorzeitig kündigen.

Rücknahmepreis

Der Rücknahmepreis eines Fonds ist der Wert, der bei Verkauf eines Fondsanteils erzielt wird. Eventuell können Gebühren abgezogen werden.

RfB Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Wir führen einen Teil der Überschüsse zunächst der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung zu. Hieraus erfolgt ggf. zu einem späteren Zeit­punkt die einzelvertragliche Überschussbeteiligung Ihres Vertrages im Rahmen der laufenden Überschussbeteiligung und des Schlussüber­schusses. Würden die Gewinne direkt den einzelnen Verträgen zuge­ordnet, könnte deren Gewinnbeteiligung von Jahr zu Jahr beträchtlich schwanken.

Schlussüberschuss /-anteil

Er wird Ihrer Versicherung erst bei Rentenbeginn oder bei Beendigung der Versicherung verbindlich zugeteilt. Der Schlussüberschuss wird jährlich neu festgelegt. Er kann daher im Verlauf  schwanken, ganz oder teilweise entfallen.

Shift

Übertragung des Fondsguthabens in einen anderen Fonds.

Sicherungsvermögen

Durch die Anlage eines Teils Ihrer Beiträge im Sicherungsvermögen stellen wir die vertraglich garantierten Leistungen sicher. Wir investieren in zulässige Anlagen gemäß § 54 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Diese sind z. B. Immobilien, Anleihen und in geringem Umfang auch Ak­tien. Dabei achten wir auf möglichst große Sicherheit bei gleichzeitiger Rentabilität. Die im Sicherungsvermögen angelegten Gelder sind insolvenzsicher.

Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven

Die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven ist eine Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven. Die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven wird jährlich neu festgelegt. Sie kann daher im Verlauf des Vertrages  schwanken. Sie kann ganz oder teilweise entfallen.

Was geschieht, wenn Ihr tatsächlicher Anteil an den Bewertungsreserven zum Fälligkeitszeitpunkt höher ist als die Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven? Dann berechnen wir Ihre Rente oder Ihre einmalige Zahlung mit dem höheren Betrag. Dieser tatsächliche Anteil ist von der jeweiligen Kapitalmarktsituation abhängig.

Sondervermögen

Im Sondervermögen verwalten wir die von Ihnen gewählte Indexpartizi­pation und soweit von Ihnen gewählt, auch Ihre Fondsanlage. Das Son­dervermögen wird getrennt von unserem Vermögen geführt und steht ausschließlich den Versicherungsverträgen zur Verfügung.

Sondervermögen (fondsgebundene)

Im Sondervermögen verwalten wir die von Ihnen gewählte Indexpartizipation und Fondsanlage. Das Sondervermögen wird getrennt von unserem Vermögen geführt und steht ausschließlich den Versicherungsverträgen zur Verfügung.

Sparbeitrag

Der Teil Ihres Beitrages, den wir nach Abzug von Abschluss- und Ver­triebskosten sowie Verwaltungskosten und Risikobeiträgen für Sie in der von Ihnen gewählten Kaptalanlage anlegen.

Studium

Gemeint ist ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule.

Stundung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit die Zahlung Ihrer Beiträge aussetzen. Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit bestehen. Die nicht gezahlten Beiträge müssen Sie später verzinst nachzahlen.

Switch

Zum Indexstichtag können Sie wählen, dass Ihre zukünftigen Beiträge in einen anderen Fonds als bisher fließen. Das bisher angesparte Fonds­guthaben bleibt im Ursprungsfonds bestehen, sofern Sie uns nichts an­deres mitteilen.

Textform

Ihre Mitteilungen an uns genügen der Textform, wenn Sie sie als E-Mail oder Fax versandt werden. Ein unterschriebener Brief ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Todesfalleistung

Ist die Leistung, die für den Fall des Todes der versicherten Person vertraglich vereinbart ist.

Überschüsse (allgemeine und übergreifende Defintion)

Überschüsse ergeben sich aus Gewinnen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Diese sind: Kostenüberschüsse, Zinsüberschüsse und Risikoüberschüsse.

Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung besteht aus

  • laufender Überschussbeteiligung
  • Schlussüberschuss/-anteile und
  • Beteiligung an Bewertungsreserven

Für die Überschussbeteiligung gibt es gesetzliche Vorgaben. Die staatliche Aufsicht kontrolliert deren Einhaltung.

unverzüglich

Bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d. h. so schnell wie möglich.

versicherte Person (Basisversorgung)

Die im Vertrag bezeichnete Person, für die wir Versicherungsschutz gewähren.

versicherte Person

Die im Vertrag bezeichnete Person, für die wir Versicherungsschutz ge­währen. Dies können Sie als Versicherungsnehmer oder auch eine dritte Person sein. Fallen Versicherungsnehmer und versicherte Person aus­einander, bedarf es der Zustimmung der versicherten Person zum Ver­trag.

Versicherungsdauer

Wenn innerhalb dieses Zeitraums der Versicherungsfall eintritt, erbringen wir unsere Leistung.

Versicherungsfall

Ist der Auslöser dafür, dass wir eine vertraglich vereinbarte Leistung zahlen.
Beispiele:

  • Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, löst dies die Zahlung der Rente oder des Kapitals (nicht in der Basisversorgung) aus.
  • Stirbt die versicherte Person, ist die Todesfallleistung fällig.
  • Wird eine Berufs-/Dienstunfähigkeit anerkannt, werden die vertraglichen Leistungen fällig (z.B. Befreiung von der Beitragszahlungspflicht, Zahlung einer Rente)

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginndatum der Versicherung um 12:00 Uhr und beträgt einen Zeitraum von genau 12 Monaten. Das bedeutet, dass alle folgenden Versicherungsjahre zu diesem Zeitpunkt beginnen oder enden. Beginnt beispielweise eine Versicherung zum 01.04., dann endet das Versicherungsjahr am 31.03. des folgenden Jahres. Ein Versicherungsjahr beginnt und endet immer um 12:00 Uhr des jeweiligen Tages.

Versicherungsnehmer

Sind Sie als unser Vertragspartner. Dieser ist im Versicherungsschein genannt und erhält diesen.

Versicherungsschein

Auch Police genannt - Urkunde über den Versicherungsvertrag. Sie gibt Auskunft über die wesentlichen Vertragsinhalte. Sie benötigten diese Ur­kunde, wenn Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen aus dem Versiche­rungsvertrag geltend machen.

Vertragsvermögen

Summe der Ihrem Vertrag zugeordneten Vermögenswerte. Ihr Vertrags­vermögen setzt sich aus Ihrem Anteil an dem Sicherungsvermögen und sofern vereinbart Ihrem Anteil am Sondervermögen zusammen.

vorsätzlich

Sie handeln vorsätzlich, wenn sie den Eintritt eines Ereignisses für sicher oder zumindest für möglich halten und ihn bewusst in Kauf nehmen bzw. herbeiführen oder verhindern wollen.

Wertpapiere

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die bestimmte Rechte, wie etwa die Miteigentümerschaft an einem Unternehmen, verbrieft. Ohne die Urkunde kann das Recht nicht geltend gemacht werden. Zum Sammelbegriff Wertpapier zählen Aktien, Obligationen, Optionsscheine, Anleihen und Wandelanleihen.

Zinsüberschüsse (Basisversorgung)

In der Aufschubzeit und während des Rentenbezugs können Überschüsse aus Kapitalerträgen entstehen. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn die tatsächlichen Kapitalerträge höher sind, als wir kalkuliert haben.

Zinsüberschüsse

Entstehen, wenn die Erträge unserer Kapitalanlagen höher sind, als der Betrag, den wir zur Finanzierung unsere garantierten Leistungen benötigen.

Zulage

Staatlicher Zuschuss, der auf Antrag gewährt werden kann. Bitte entnehmen Sie Näheres den "Hinweisen für die steuerlichen Regelungen".

Zusatzversicherungen

Eine Zusatzversicherung ergänzt eine bestehende Hauptversicherung. Sie kann nicht ohne die Hauptversicherung abgeschlossen werden. Zum Beispiel: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.