Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail
Mitarbeiter bestens versorgen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Gesetz zielt darauf ab, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken und in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmen zu erhöhen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.
Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.
Die Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Kurzüberblick
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz unterstützt die Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung
Nicht nur das Gehalt entscheidet
In vielen Branchen gelten qualifizierte Mitarbeiter als Mangelware. Dementsprechend groß ist das Interesse vieler Unternehmen, bestehenden und potenziellen Mitarbeitern mit betrieblichen Zusatzleistungen attraktive Perspektiven zu bieten. Ein Engagement, das sich auch für die Arbeitgeberseite auszahlt:
Als Unternehmer profitieren Sie von höherer Produktivität, geringerer Fluktuation und größerer Mitarbeiterzufriedenheit.

Weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Attraktive Steuerentlastungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung:
bAV-Förderbetrag - Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erweitert die steuerliche Förderung und regelt die Beteiligung des Arbeitgebers neu:
Weitere Verbesserungen - Tarifvertraglich geregelte bAV:
BAV über Tarifvertrag
Allgemeine Informationen rund um die betriebliche Altersversorgung
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