Steuerentlastungen für arbeitgeberfinanzierte bAV - Zufriedener Mitarbeiter vor Cafe BetriebsrentenstärkungsgesetzAttraktive Steuerentlastungen für Arbeitgeber
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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail

Staatlich unterstützte Mitarbeiterbindung

Sie möchten Ihre Mitarbeiter noch stärker an Ihr Unternehmen binden? Dann bietet Ihnen der Staat - speziell für den Aufbau einer rein arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Mitarbeiter mit einem Gehalt bis zu mtl. 2.575 EUR - eine zusätzliche attraktive steuerliche Entlastung für die Beitragsaufwendungen.

Was müssen Sie dazu wissen?

Jahresbetrachtung (Beispiel)

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7 wichtige Fragen zum Arbeitgeberförderbetrag

Bin ich als Arbeitgeber dazu verpflichtet?

Kann Ihr Arbeitnehmer diese Versorgung mit eigenen Beiträgen aufstocken?

Kann ich zu einer bestehenden arbeitgeberfinanzierten nachträglich den Förderbetrag in Anspruch nehmen?

Was passiert bei Überschreitung der Gehaltsgrenze von mtl. 2.575 EUR?

Welche Gehaltsbestandteile unterliegen der mtl. Gehaltsgrenze von 2.575 EUR?

Wird der "Arbeitgeber-Förderbetrag" auf die sonstige geförderte bAV angerechnet?

Ergeben sich Änderungen bei der Lohnbuchhaltung?

Wir beraten Sie gerne!

Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Merkblatt für Arbeitgeber: Steuerentlastungen für arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung (PDF,  97 KB)
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