Sie möchten Ihre Mitarbeiter noch stärker an Ihr Unternehmen binden? Dann bietet Ihnen der Staat - speziell für den Aufbau einer rein arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Mitarbeiter mit einem Gehalt bis zu mtl. 2.575 EUR - eine zusätzliche attraktive steuerliche Entlastung für die Beitragsaufwendungen.
Was müssen Sie dazu wissen?
- Die Abwicklung erfolgt über die Direktversicherung* über ein spezielles Produkt, das an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst ist. (§ 100 EStG)
- Sie können für diesen Personenkreis zwischen 240 EUR und 960 EUR pro Kalenderjahr zusätzlich zum Gehalt steuer- u. sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen.
- Die Beitragszahlungen für eine andere bAV bleiben hiervon unberührt. (Sofern sich das Gehalt des Mitarbeiters unverändert im Rahmen der mtl. Grenze von 2.575 EUR bewegt).
- Der Staat entlastet Sie mit einem Sofort-Zuschuss von 30%. Dies erfolgt durch Sofort-Verrechnung mit der Lohnsteuer-Abführung.
- Zusätzlich können Sie den verbleibenden Arbeitgeberbeitrag gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzen.
- Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung sparen Sie on-Top die Sozialabgaben auf den vollen Arbeitgeberbeitrag.
*oder Pensionskasse/Pensionsfonds
Jahresbetrachtung (Beispiel)
Arbeitgeberbeitrag
960 Euro
Lohnsteuer-Sofort-Abzug 30% (bAV-Förderbetrag)
-288 EUR
Nettoaufwand (vor Betriebsausgabenabzug)
672 EUR
Zusätzliche steuerliche Entlastung auf den verbleibenden Nettoaufwand durch Betriebsausgabenabzug (angenommener Unternehmenssteuersatz 30%)
-202 EUR
Effektiver Nettoaufwand Arbeitgeber
470 EUR