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Kfz-Begriffe - einfach erklärt

Kfz von A bis Z – Versicherungsbegriffe einfach erklärt

Tauchen Sie mit uns ein – in den Begriffe-Dschungel von Kfz-Versicherungen: Hat eine GAP-Deckung etwas mit der amerikanischen Bekleidungsmarke zu tun? Gilt eine Mallorca-Police nur für Mallorca? Und was ist ein Haarwild? Es ist oft nicht so einfach zu wissen und zu verstehen, was sich hinter diesem „Versicherungsdeutsch“ verbirgt. Damit Sie auch im Kfz-Bereich versicherungsmäßig immer den Durchblick haben, erklären wir die gängigsten Begriffe rund um die Autoversicherung.

Die meisten haben eine Kfz-Versicherung – nur wenige wissen Bescheid

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. gab es  im Jahr 2014 über 110 Mio. Autoversicherungs-Verträge. Davon ca. 61 Mio. Haftpflicht-, ca. 27 Mio. Vollkasko- und über 18 Mio. Teilkaskoverträge. Somit hat der Großteil der Deutschen eine Kfz-Versicherung und sollte sich mit den verwendeten Begriffen auskennen – um zum Beispiel im Schadenfall, Unstimmigkeiten mit dem Versicherer aus dem Weg gehen zu können. Und los geht´s:

Allgefahrendeckung

Die Steigerungsstufe der Vollkasko: Allgefahrendeckung ist eine der Versicherung, durch die alle Gefahren abdeckt sind – außer diejenigen Gefahren, die ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Bagatellschaden

Kleine Schäden (Dellen, Kratzer, etc.) werden als Bagatellschäden eingestuft – in der Regel bis zu einer Schadenssumme von max. 700 Euro. Ein Unfallbericht ist trotzdem Pflicht.  

Elektronische Versicherungsbestätigung

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) löste im März 2008 die Versicherungs- bzw. Doppelkarte als Nachweis über eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Ausgestellt wird die eVB vom jeweiligen Versicherer – zur Verfügung gestellt wird sie z.B. per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief. Die eVB-Nummer dient als Nachweis der vorläufigen Deckung und  ist Voraussetzung, um ein Fahrzeug behördlich anmelden zu können.

Europäischer Unfallbericht

International standardisiertes Formular auf dem Angaben zum Fahrzeughalter und Unfallgegner sowie der Unfallhergang festgehalten und eine Unterschrift geleistet wird. Besonders bei Auslandsreisen ist die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts zu empfehlen.

Fahrerschutz

Die Fahrerschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn der Fahrer bei einem selbst oder mitverschuldeten Unfall erheblich verletzt wird. Denn während Mitfahrer in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend geschützt. Wenn kein anderer Versicherer für den Schaden des Fahrers aufkommt, tritt die Fahrerschutzversicherung ein.

GAP-Deckung

Das englische Wort „gap“ – also Lücke – beschreibt die Leistung dieser Versicherungsform. Ohne GAP-Deckung übernimmt die Versicherung bei einem Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten Fahrzeuges normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert. Ist die Restforderung des Leasinggebers höher, muss die Differenz vom Leasingnehmer beglichen werden. Eine GAP-Deckung übernimmt den noch ausstehenden Restbetrag.

Gesetzliche Mindestdeckung

Diese schreibt die Mindesthöhe der Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden,  1.120.000 Euro für Sachschäden und 50 Tausend Euro für reine Vermögensschäden. Die meisten Kfz-Versicherungen  bieten auch deutlich höhere, pauschale Deckungssummen an– 50 oder 100 Mio. Euro sind keine Seltenheit. Für jede geschädigte Person sind dann bis zu 8 Mio., 12. Mio. oder sogar 15 Mio. Euro versichert.

Haarwild

Für Kollisionsschäden mit Haarwild kommt die Teilkasko auf. Dabei darf das Tier beim Unfall nicht bereits tot auf der Straße liegen, sondern muss vor das Auto gelaufen sein. Welche Tiere als Haarwild bezeichnet werden, finden Sie hier. Kollisionen mit anderen Tierarten – zum Beispiel Pferden oder Hunden – sind nur versichert, wenn die Bedingungen des Versicherungsvertrages es vorsehen.

Internationale Versicherungskarte

Auch als „Grüne Karte“ bekannt, dient sie als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs im Ausland. Versicherungsnachweis in der EU ist aber auch schon das Kfz-Kennzeichen.

Kaufwertentschädigung

Eine Besonderheit in der Vollkasko: Tritt bis zu 24 Monate nach dem Autokauf – auch bei Gebrauchtfahrzeugen – ein Totalschaden ein, wird nicht nur der Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt ersetzt, sondern der volle Wiederbeschaffungswert zum Datum der Zulassung.

Leasing

Bei Leasingfahrzeugen wird vom Leasinggeber in der Regel der Abschluss einer Vollkasko verlangt.

Mallorca-Police

Die sogenannte Mallorca-Police ersetzt Schäden, wenn  bei Mietwagen im Ausland die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ausreicht. Sie ist meistens bereits in der heimischen Kfz-Versicherung enthalten. Meistens gilt sie in Europa. Es gibt aber auch  Verträge die darüber hinaus gelten.

Mobilitätsgarantie von Autoherstellern oder AutohäusernBeim Kauf eines Neuwagens werden diese oft kostenlos angeboten, laufen dann zwei oder drei Jahre und können danach oft kostenpflichtig verlängert werden. Sie helfen meistens nur bei technischen Defekten – nicht bei Unfällen. Ein Ersatzfahrzeug wird in der Regel für drei Tage gestellt. Leistungs-Voraussetzung ist die Bindung an eine Vertragswerkstatt.

Neupreisentschädigung

Bei Neufahrzeugen schützt diese Vertragsoption vor großen finanziellen Einbußen infolge eines Totalschadens oder Diebstahls. Es wird für einen vereinbarten Zeitpunkt – z.B. zwei Jahre - der Neupreis des versicherten Fahrzeugs ersetzt. Dies ist deutlich mehr als der  Wiederbeschaffungswert  der wegen des enormen Wertverlusts in den ersten Jahren erheblich geringer ist.

Ombudsmann

Der Ombudsmann für Versicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kann die Entscheidung des Versicherers dort neutral geprüft werden.

Ordentliche Kündigung

Bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung muss eine ordentliche Kündigung spätestens einen Monat vor Ende der regulären Vertragslaufzeit bei der Versicherung zugestellt sein. Kfz-Verträge enden üblicherweise am 31.12. – die ordentliche Kündigung muss in diesen Fällen dann zum 30.11. bei der Versicherung vorliegen. Unter gewissen Umständen besteht auch die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen  – zum Beispiel wenn die Versicherung die Beiträge erhöht.

Regionalklassen

Die Regionalklasse ist ein Faktor, der die Beiträge in der Kfz-Haftpflicht beeinflusst. Grundlage ist die Schadenbilanz einer Region. Je höher die Schadenhäufigkeit in einem Gebiet – desto höher ist die Prämie der Kfz-Versicherung für die in diesem Gebiet zugelassenen Fahrzeuge.

Ruheversicherung

Für stillgelegte Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen muss im Ruhezeitraum kein Beitrag gezahlt werden. Ein Mindest-Versicherungsschutz bleibt aufrecht – wenn es in einer privaten Garage oder einem abgeschlossenen Hof steht und  nicht bewegt wird.

Rückstufung

Wird ein belastender Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden gemeldet, erfolgt im kommenden Jahr eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse – die Versicherung wird teurer. Um wie viele SF-Klassen zurückgestuft wird, richtet sich nach Rückstufungstabellen, die sich je nach Versicherung und Tarif unterscheiden können. Der Rückstufung kann oft entgangen werden, indem der Schaden selbst bezahlt oder in die Kfz-Versicherung ein so genannten „Rabattretter“ eingeschlossen wird

Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen  können Fahrzeuge zugelassen werden, die nicht das ganze Jahr genutzt werden. Auf der rechten Seite des Kennzeichens sind der erste und der letzte Monat angegeben, in denen das Fahrzeug betrieben werden darf – zum Beispiel 03-10 für März bis Oktober. In dieser Zeit besteht der volle Versicherungsschutz. In der restlichen Zeit besteht normalerweise eine beitragsfreie Ruheversicherung.

Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)

Die Schadenfreiheitsklasse zeigt die Anzahl der schadenfreien Jahre. Je mehr schadenfreie Jahre vorliegen, desto geringer ist der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung. Fast alle Kfz-Versicherer verwenden für Pkw eine Staffel mit 35 SF-Klassen. Angaben zur SF-Klasse sind in der Police oder letzten Beitragsrechnung zu finden. SF-Klassen und Beitragssätze können sich je nach Gesellschaft unterscheiden.

Schutzbriefe  im Rahmen der Kfz-Versicherung

Der Schutzbrief im Rahmen der Kfz-Versicherung übernimmt im vorgegebenen Rahmen unter anderem die Abschleppkosten in eine geeignete Werkstatt. Viele Leistungen sind mit denen von Automobilclubs vergleichbar, unterscheiden sich aber im Detail. Es werden nicht nur im Pannenfall, sondern auch nach einem fremd- oder selbstverschuldeten Unfall Leistungen erbracht.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Vollkasko- oder Teilkaskoschaden selbst bezahlen muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst den Versicherungsbeitrag – bei höherer SB reduziert sich der Beitrag und umgekehrt.

Teilkasko- und Vollkasko

Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko zahlt z.B. bei Diebstahl des Autos oder seiner Teile, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Glasbruch oder Wildschäden. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug durch Unfälle und Vandalismus.

Typklasse

Die Typklasse errechnet sich aus dem Schadenverlauf und den Reparaturkosten eines Pkw-Modells und bestimmt zum Teil die Höhe der Versicherungsprämie – je geringer die Schadenhäufigkeit und die Reparaturkosten, desto geringer die Prämien. Es gibt eigene Typklassen für die Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung.

Typschlüsselnummer

Fahrzeugmodelle können durch eine Kombination aus Typschlüssel und Herstellerschlüssel identifiziert werden. Die Typschlüsselnummer ist in der Zulassungsbescheinigung I, Zeile B, Punkt 2.2 zu finden. Anhand dieser Nummern erfolgt die Einstufung in der Kfz-Versicherung.

Werkstattbindung

Dies besagt, dass die Reparatur eines versicherten Kaskoschadens in einer Partnerwerkstatt des Versicherers durchgeführt werden muss. Das bringt Vorteile mit sich: Die Prämie für die Kaskoversicherung ist günstiger, die Abwicklung einfacher und die Vertragswerkstätten bieten oft besondere Services.

Wagnis- oder Risikowegfall

Fällt das versicherte Wagnis (Kfz) endgültig weg, z.B. weil es verschrottet wird, spricht man von einem Wagniswegfall. Der Versicherungsvertrag erlischt dann, wenn bei der Zulassungsbehörde abgemeldet wird. Wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt, geht die Versicherung zunächst auf den Erwerber über. Daher ist es wichtig, dass das Fahrzeug unverzüglich bei der Zulassungsbehörde umgemeldet und der Verkauf der Versicherung mitgeteilt wird.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der aktuelle Wert eines Fahrzeuges. Wurde keine Neupreisentschädigung für den Fall eines Totalschadens vereinbart, erhält der Versicherte diesen Wiederbeschaffungswert, der gerade bei neuen Fahrzeugen weit unter dem Anschaffungspreis liegen kann. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der „Schwackeliste“ oder ähnlicher Tabellen – die Anschaffungspreis, Alter, Verschleiß etc. berücksichtigen – ermittelt.

Zweitwagen

Den Zweitwagen bei derselben Versicherung wie das Erstfahrzeug zu platzieren, ist oft mit der Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse – und damit auch mit einem geringeren Beitrag – verbunden.

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