
Wohngebäudeversicherung Einfach, leistungsstark und flexibel
- Schäden aus grober Fahrlässigkeit
- Monatlich kündbar
- Bequem Verträge online verwalten
Als Immobilienbesitzer wissen Sie: Das eigene Haus ist ein solides Fundament für die finanzielle Zukunft. Schließlich haben Sie viel Zeit, Geld und Mühe investiert. Mit der Wohngebäudeversicherung von AXA ist für den langen und dauerhaften Erhalt des eigenen Zuhauses gesorgt. Wir sichern Ein- und Zweifamilienhäuser umfassend und zuverlässig gegen die finanziellen Folgen dieser Gefahren:
Alle Kunden mit einer Wohngebäudeversicherung können den zukunftsweisenden Wasserwächter zum Exklusivpreis von 249 EUR bei unserem Kooperationspartner Polygonvatro erwerben. Zusätzlich erhalten Sie einen Preisnachlass in Höhe von 10 % auf Ihre Wohngebäudeversicherung.
Weitere Informationen zum Wasserwächter - dem digitalen Frühwarnsystem für Ihre Wasserleitung - und dem 10 %igen Preisnachlass finden Sie unter AXA.de
Die BOXflex Wohngebäudeversicherung von AXA bietet einen umfassenden Schutz für Ihr Wohneigentum. Dank individueller Bausteine wird daraus ein passgenauer Versicherungsschutz. Die Bausteine lassen sich ganz einfach mit dem Grundschutz kombinieren.
Ihr Basisschutz
Ihr maßgeschneiderter Schutz
Highlights
Absicherung bei Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion), Sturm/Hagel sowie Leitungswasser (Rohrbruch, Frost)
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis 100.000 EUR
Absicherung bei Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion), Sturm/Hagel sowie Leitungswasser (Rohrbruch, Frost)
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
Mehrkosten für alters-/behindertengerechten Wiederaufbau
Verzicht auf die Einrede der "groben Fahrlässigkeit"
Schutz bei Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch
Wasserableitungsrohre auf und außerhalb des versicherten Grundstücks jeweils bis 10.000 EUR
Clever kombiniert: ergänzende Bausteine - so auswählen wie es zu Ihnen und Ihrem Leben passt
Baustein Premium (Leistungsauszug)
Wiederherstellung der Gartenanlage nach einem Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschaden
Einfacher Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen
Baustein Optimum (Leistungsauszug)
Für einen optimalen Versicherungsschutz. Versichert sind alle Gefahren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Selbstbeteiligung 500 Euro je Versicherungsfall)
Baustein Elementar (Leistungsauszug)
Wichtige Absicherung bei elementaren Wetterereignissen und Naturkatastrophen, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch; Selbstbeteiligung 10 % des Schadens (mind. 500 Euro, max. 5.000 Euro pro Versicherungsfall)
Baustein Notfallservice (Leistungsauszug)
Bis 500 EUR je Notfallsituation (z.B. Schlüsseldienst, Rohrreinigung, psychologische Betreuung); max. 1.500 EUR pro Versicherungsjahr
Baustein erneuerbare Energien (Leistungsauszug)
Schutz für Photovoltaikanlagen (inkl. Ertragsausfall), Solar- Geothermie- oder andere Wärmepumpenanlagen (Selbstbeteiligung von 250 EUR je Versicherungsfall)
Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern besitzen große Vermögenswerte, bei denen Schäden schnell richtig teuer werden können. Nicht zu unterschätzen sind auch die besonderen Haftpflichtansprüche, die auf Haus- und Grundbesitzer zukommen können. Um den Versicherungsschutz möglichst individuell und flexibel zu gestalten, hat AXA BOXflex für Mehrfamilienhäuser entwickelt. Aus einem Paket von fünf verschiedenen Versicherungen lassen sich genau die jeweils benötigten Produkte auswählen und zusammenstellen.
Informieren Sie zudem Ihren Ansprechpartner bei AXA über Neu-, Um-und Ausbauten oder den Ausbau von Dach- und Kellerräumen, um den Versicherungsschutz entsprechend anpassen zu lassen. Damit bleibt Ihre Wohngebäudeversicherung von AXA immer auf dem neuesten Stand.
Weitere Informationen zur BOXflex Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser finden Sie hier:
Hierunter wird nicht nur der eigentliche Baukörper verstanden, sondern auch Einbauten, wie z. B. eingebaute Schränke, fest verlegte Fußböden, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, zählt dazu, wie z. B. Brennstoffvorräte für Sammelheizungen, außen am Gebäude angebrachte Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen und sogar Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen sowie natürlich auch Nebengebäude, Garagen oder Carports.
Generell versichert sind: Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper, Folgeschäden, z. B. durch Löschwasser, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser - auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasserdampf, Frostschäden an Badeeinrichtungen, Wasserhähnen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern, Schäden durch Sturm – auch an "Zubehör" wie Antennen, Markisen, Überdachungen, Alarmanlagen etc., eindringende Niederschläge durch vom Sturm abgedeckte Dächer oder eingedrückte Scheiben, Erdsenkungen und Erdrutsche als Folge von Leitungswasserschäden sowie Hagelschäden.
Tritt z.B. der Fall ein, dass Ihr Wohngebäude durch einen Brand zerstört wird, erhalten Sie den ortsüblichen Neubauwert. Er richtet sich nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden. Darüber hinaus werden Ihnen die Mehrkosten ersetzt, die sich in der Zeitspanne zwischen Schadenfall und Wiederherstellung aufgrund von Preissteigerungen ergeben. Auch Mehrkosten wegen behördlicher Auflagen werden in bestimmten Grenzen erstattet.
Wird Ihr Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, erhalten Sie die Reparaturkosten für die Beseitigung der eingetretenen Schäden erstattet.
Die entstandenen Reparaturkosten werden Ihnen erstattet, sobald die notwendigen Feststellungen (z. B. durch ein Gutachten) getroffen werden konnten. Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben Sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung. Wurde Ihr Wohngebäude zerstört, erhalten Sie bis zur Wiederherstellung zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird gezahlt, sobald Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind. Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie, sobald sichergestellt ist, dass Sie das Gebäude wiederherstellen.