Wozu eine Drohnenversicherung?
Nicht nur in der Freizeit, auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen an Bedeutung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich zum Einsatz.
Flugdrohnen, Kopter und Muliticopter werden immer beliebter
In Zukunft sollen sie sogar Pakete ausliefern. Mit rund 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum rechnet die Deutsche Flugsicherung in diesem Jahr. Fliegen Sie hierbei unbeschwert - mit unserer Drohnenversicherung - einer Haftpflichtversicherung mit vielen Vorteilen:
Startklar zum Drohnenflug mit der AXA Drohnen Versicherung
Sie wollen jetzt konkret wissen, ob Sie eine Drohnenversicherung brauchen oder nicht? Wir sagen es Ihnen!
Wichtige Informationen zum Einsatz von Drohnen
Worauf jeder Drohnenpilot achten sollte
Wie hoch dürfen Drohnen fliegen?
Und ist eine Versicherung beim Drohnenfliegen überhaupt notwendig?
Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Video (Dauer des Videos 0:55 Min).
Welche Drohnenversicherung passt zu Ihnen?
Für Private Piloten: Privathaftpflichtversicherung
Für gewerbliche Piloten: Betriebshaftpflichtversicherung
Für wen geeignet?
Für privat genutzte Drohnen bis 5 kg.
Für gewerblich genutzte Drohnen bis 5 kg.
Versicherungssumme
Bis zu 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - gilt weltweit.
Bis zu 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - auf Europa beschränkt.
Ihr Weg zum Abschluss
Die Drohnenversicherung ist in der Grunddeckung unserer Privathaftpflichtversicherung automatisch enthalten.
Die Drohnenversicherung können Sie als preiswerten Baustein im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Weitere Zusatzinformationen zu unser Versicherung für Drohnen, Kopter oder Multicopter
Eine Drohnen Versicherung ist nicht nur beim Einsatz von Drohnen empfehlenswert, sondern auch bei vielen anderen unbemannten Flugkörpern wie einem Kopter, einem Multicopter oder auch Quadrocopter. Informieren Sie sich als Steuerer oder Besitzer eines solchen Flugkörpers, ob dieser mitversichert ist und ob die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung ausreichend hoch gewählt wurde. Insbesondere außerhalb von Modellflugplätzen kann ein Absturz erhebliche finanzielle Folgen haben.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen des Luftfahrt-Bundesamts und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu aktuellen Änderungen und zu der neuen Drohnen-Verordnung:
- Flyer des Luftfahrt-Bundesamts zu Drohnen (PDF, 180 KB)
- Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (PDF, 441 KB)
Eine Liste der ersten vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen "Anerkannten Stellen", die für Steuerer von unbemannten Flugeräten über zwei Kilo den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis abnehmen und die entsprechend lautende Bescheinigung ausstellen, finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts
Die Drohnenversicherung von AXA
Laden Sie sich den Produktflyer zu unserer Haftpflichtversicherung für Drohnen herunter und informieren Sie sich.
Flyer Haftpflichtversicherung für Drohnen (PDF, 169 KB)
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