Frau sonnt sich im Urlaub

Die private Haftpflichtversicherung im Ausland

Perfekt abgesichert mit AXA

Wenn Sie jemandem versehentlich einen Schaden zufügen, haften Sie dafür mit Ihrem Privatvermögen. Das heißt, Sie müssen für die daraus entstehenden Kosten aufkommen. Und besonders im Ausland kann es manchmal ganz schnell gehen. Vielleicht kennen Sie einige örtliche Gepflogenheiten nicht oder müssen sich in der völlig neuen Umgebung erst orientieren. Dann reicht manchmal schon eine kleine Unachtsamkeit aus: Sie stoßen mit dem großen Rucksack auf Ihrem Rücken die teure Porzellanvase im Hotel um. Oder Sie laufen vor ein heranfahrendes Auto, weil Sie vergessen haben, dass Linksverkehr gilt – und ein Ausweichmanöver des Fahrers später sind Sie plötzlich für Schäden an zwei Fahrzeugen und mehrere verletzte Personen verantwortlich.

Privathaftpflicht im Ausland im Überblick

Auch im Ausland ein Muss: Die private Haftpflichtversicherung

Da die entstehenden Kosten, insbesondere wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, auch bis in die Millionen gehen können, gilt die Privathaftpflicht als die wichtigste freiwillige Versicherung. Sie übernimmt die Schadenersatzforderungen für Sie und bewahrt Sie somit vor dem finanziellen Aus. Zudem ist die Versicherung Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Denn insbesondere im Ausland können Sprachprobleme und fremde Gesetze Ihnen im Unglücksfall zusätzlich zu schaffen machen. Doch mit der privaten Haftpflichtversicherung von AXA können Sie sich in dieser schwierigen Situation auf einen zuverlässigen Experten an Ihrer Seite verlassen.

Die Vorteile Ihrer Privathaftpflicht im Ausland

  • Versicherungssumme von bis zu 60 Mio. Euro
  • Mindestens 3 Jahre Versicherungsschutz in Europa, 1 Jahr weltweit weltweit
  • Schon ab 1,55 Euro im Monat*
  • Täglich kündbar, ohne langfristige Verträge
  • Einfach online abschließen

* So haben wir gerechnet: Sie haben den Tarif "S" ohne Bausteine gewählt. Sie sind Single, 36 Jahre alt und wohnen in PLZ 01987. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 €.

Mit der Privathaftpflicht im Ausland bestens geschützt

Sicher unterwegs, auch überall im Ausland.

Auswahlkriterien für den Abschluss einer Auslandsprivathaftpflicht

Frau denkt über die private Haftpflichtversicherung im Ausland nach

Die richtige Privathaftpflicht im Ausland: Das sollte sie bieten

Weil nicht jede private Haftpflichtversicherung Ihnen genau das bietet, was Sie wirklich brauchen, ist ein sorgfältiger Vergleich ihrer Leistungen wichtig. Insbesondere, wenn Sie oft im Ausland Urlaub machen oder sich beispielsweise im Rahmen Ihres Studiums oder Ihrer Arbeit länger im Ausland aufhalten, ist bei der Auswahl zentral, ob und wie lange sie Ihnen auch außerhalb von Deutschland Versicherungsschutz bietet. Abgesehen davon gelten für den Versicherungsschutz im Ausland ganz ähnliche Kriterien wie generell bei einer privaten Haftpflichtversicherung. Denn schließlich ist der Sinn einer Privathaftpflicht im In- und Ausland gleich: Schadenersatzforderungen an Sie zu übernehmen, wenn Sie versehentlich etwas beschädigt oder jemanden verletzt haben.

Worauf es bei einer Privathaftpflicht im Ausland ankommt

Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung im Ausland nutzen wollen, achten Sie beim Abschluss auf die folgenden Kriterien:

  • Dauer des Auslandsaufenthalts: Bei den meisten privaten Haftpflichtversicherungen können Sie die Leistungen während eines Auslandsaufenthalts von bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie auf Urlaubsreisen, im Auslandsemester oder bei Sabbaticals in der Regel über den gesamten Zeitraum hinweg geschützt sind. Auch im „S“-Tarif von AXA ist dies der Fall. Wenn Sie jedoch länger als 3 Jahre im Ausland bleiben möchten, benötigen Sie eine spezielle Privathaftpflicht. Bei AXA sind dann die Tarife „M“ und „L“ geeignet. Genauer ist Ihre Haftpflicht im „M-Tarif“ in Europa unbegrenzt gültig und weltweit für fünf Jahre. Der „L“-Tarif ist weltweit für unbegrenzte Zeit gültig.
  • Deckungssumme: Zu den wichtigsten grundlegenden Kriterien einer Privathaftpflicht im Ausland ebenso wie Zuhause gehört, dass sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme aufweist. Empfehlenswert ist ein Mindestbetrag von fünf Millionen Euro. Denn zum Beispiel wenn durch Ihr Missgeschick Menschen verletzt wurden, können durchaus Schadenersatzforderungen in dieser Höhe auf Sie zukommen. Und Ihre Versicherung zahlt nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme – den Rest zahlen Sie aus eigener Tasche. Bei AXA können Sie sich auch im kleinsten Tarif „S“ auf diese empfohlene Mindestsumme verlassen. Und auf Wunsch erhalten Sie eine höhere Versicherungssumme von zehn („S“), dreißig („M“) oder sechzig („L“) Millionen Euro.
  • Forderungsausfalldeckung: Diese Leistung der privaten Haftpflichtversicherung kann im Ausland für Sie besonders vorteilhaft sein. Denn mit der Forderungsausfalldeckung sind Sie nicht nur geschützt, wenn Sie selbst einen Schaden verursacht haben. Ihre Versicherung zahlt auch, wenn jemand anderes fahrlässig Ihr Eigentum beschädigt oder Sie verletzt hat – aber selbst keine Privathaftpflicht hat und zahlungsunfähig ist. Empfehlenswert ist dabei eine Forderungsausfalldeckung von mindestens fünf Millionen Euro. Bei AXA ist sie im Tarif „M“bei einer Selbstbeteiligung von tausend Euro zu buchbar. Im Tarif „L“ ist die Forderungsausfalldeckung mit einer Deckungssumme von sechzig Millionen Euro inklusive.
  • Kautionszahlungen: In einigen Ländern können von Ihnen Kautionszahlungen verlangt werden, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Das heißt, dass Sie sofort Geld an den Geschädigten vorstrecken müssen, selbst wenn Ihr Versicherungsfall noch gar nicht abschließend geklärt ist. Je nachdem wohin Sie reisen, kann es also empfehlenswert sein, dass Ihre Privathaftpflicht diese Kautionszahlungen finanziert. Bei AXA sind Kautionszahlungen im Ausland bis 100.000 Euro im Tarif „L“ inklusive.
  • Passiver Rechtsschutz: Bei einem Schadensfall kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Daher ist ein passiver Rechtsschutz eine sinnvolle Ergänzung Ihrer privaten Haftpflichtversicherung im Ausland. Sie übernimmt dann den Rechtsstreit für Sie – das heißt, dass sie prüft, ob Sie rechtlich tatsächlich in der Pflicht sind für den entstandenen Schaden zu haften. Ist das nicht der Fall, wehrt sie die Forderungen an Sie ab, im Zweifel auch vor Gericht. Wenn die Schadenersatzforderungen rechtens sind, übernimmt die Versicherung nicht nur diese Kosten, sondern auch die entstandenen Gerichtskosten. Bei AXA können Sie im Tarif „M“ passiven Rechtsschutz, der für Gerichts- und Anwaltskosten bis zu 150.000 Euro aufkommt, als zusätzliche Leistung buchen. Im Tarif „L“ ist diese Leistung immer inklusive.
  • Mietsachschäden: Genau wie im Zuhause kann es auch im Ausland hin und wieder passieren, dass Sie versehentlich einen Schaden an Ihrer Unterkunft verursachen. Zum Beispiel wenn der Fußball beim Spielen in das Fenster des Ferienhauses fliegt oder Sie mit dem schweren Koffer Kratzer im Boden der Ferienwohnung hinterlassen. Damit Sie gegen solche Schäden abgesichert sind, sollte Ihre Privathaftpflichtversicherung die Klausel enthalten, dass fahrlässig verursachte Schäden an gemieteten Räumen bezahlt werden. Bei AXA bieten Ihnen alle Tarife diesen Schutz – im „S“-Tarif bis 500.000 Euro, in den Tarifen „M“ und „L“ bis zur Höhe der Versicherungssumme. Darüber hinaus schützt Sie der „L“-Tarif auch, wenn Sie die Einrichtung der gemieteten Immobilie beschädigen.
  • Ggf. Familienversicherung: In der Regel ist es empfehlenswert, dass Ihre Familienmitglieder in der Privathaftpflicht mitversichert sind. Denn im Schadensfall können sowohl die Auslandsreisenden als auch die Daheimgebliebenen auf den Versicherungsschutz zählen: Mitversichert sind dann Ihre minderjährigen oder noch in Ausbildung befindlichen Kinder sowie Ihr mit Ihnen zusammenlebender Partner. Bei AXA ist Ihre Familie in allen Privathaftpflicht-Tarifen berücksichtigt. Zusätzlich können Sie Sachschäden durch Ihre schuldunfähigen Kinder (im Alter bis 7 Jahre sind Kinder nicht haftbar) im M-Tarif bis 15.000 Euro und im L-Tarif sogar bis 30.000 Euro absichern.
  • Ggf. Haustierversicherung: Ihr Haustier ist auch auf Auslandsreisen an Ihrer Seite? Dann bedenken Sie, dass Schäden durch Tiere oft nicht in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wenn zum Beispiel Ihr Hund nach jemandem schnappt oder sich von der Leine reißt und einen Unfall verursacht, sind Sie für den entstandenen Schaden haftbar. Die Haltung zahmer Kleintiere wie Vögel und Katzen ist bei AXA in allen Tarifen der Privathaftpflicht inklusive. Für Hundehalter lohnt es sich hingegen, zusätzlich unsere Tierhalterhaftpflicht abzuschließen.

Unsere Privathaftpflicht mit dem Blick auf Auslandsaufenthalte

Ihre Privathaftpflicht im Ausland – die Leistungen von AXA

Die private Haftpflichtversicherung von AXA bietet Ihnen in drei verschiedenen Online-Tarifen genau die Leistungen, die Sie sich wünschen. Vom günstigen Basistarif „S“ über den komfortablen Preis-Leistungs-Besten „M“ bis hin zum Rundum-Sorglos-Tarif „L“ begleitet Sie Ihre Privathaftpflicht rund um den Globus. Und das mindestens ein Jahr lang mit den gleichen Leistungen wie zuhause. Maximale Flexibilität bieten diese Tarife Ihnen außerdem dadurch, dass sie monatlich kündbar sind.

Privathaftpflicht „S“: Zuverlässiger Basisschutz für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr:
Der „S“-Tarif ist eine zuverlässige private Haftpflichtversicherung zum günstigen Preis. Er umfasst Ihren im selben Haushalt lebenden Partner genauso wie Ihre Kinder bis 18 Jahre. Dabei sichert er Sie und Ihre Familie bis zur empfohlenen Mindestversicherungssumme von fünf Millionen Euro ab, lässt sich auf Wunsch aber auch auf zehn Millionen Euro aufstocken. Halten Sie oder Ihre Familienmitglieder sich im Ausland auf, können Sie Ihre AXA Privathaftpflicht bis zu drei Jahre innerhalb Europas und bis zu ein Jahr weltweit in Anspruch nehmen.

Privathaftpflicht „M“: Leistungsstarker Schutz für langjährige Auslandsaufenthalte
All das und noch mehr bieten wir Ihnen in unserem „M“-Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Hier beträgt die Versicherungssumme dreißig Millionen Euro. Darüber hinaus erhalten Sie einige Zusatzleistungen: Dazu gehören zum Beispiel Schlüsselverluste von angemieteten Räumlichkeiten bis zu 30.000 Euro oder Schäden an von Ihnen selbst genutzten Wohnungen – darunter fallen im Urlaub auch Ferienwohnungen oder Ferienhäuser. Die Forderungsausfalldeckung ist im „M“-Tarif zudem auf Wunsch hinzubuchbar bis zur Versicherungssumme. Während Ihrer Aufenthalte im europäischen Ausland sind Sie mit dem Tarif „M“ unbegrenzt und in allen anderen Ländern bis zu fünf Jahre durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Privathaftpflicht „L“: Bester Premiumschutz für unbegrenzte Auslandsaufenthalte
Besonders umfassend abgesichert sind Sie mit dem „L“-Tarif für höchsten Rundum-Sorglos-Schutz. Denn hier können Sie sich auf eine Versicherungssumme von sechzig Millionen Euro sowie zahlreiche starke Zusatzleistungen verlassen. Bis zu 30.000 Euro können Sie bei Schlüsselverlust von Ihrer Privathaftpflicht erstattet bekommen. Zudem sind auch von Ihnen vermietete Wohn- und Ferienimmobilien auf Wunsch versichert. Als eine von nur wenigen Versicherungen bietet Ihnen AXA mit dem „L“-Tarif außerdem weltweiten Haftpflichtschutz für unbegrenzte Zeit.

Schadensfallmeldung bei einer Privathaftpflichtversicherung im Ausland

Einen Schadensfall im Ausland melden: So geht‘s

Grafik zum Ablauf der Schadenmeldung

Glücklicherweise sind in den überwiegenden Schadensfällen keine Menschen, sondern Gegenstände betroffen. Bleiben Sie nach einem Ungeschick möglichst ruhig und gehen Sie dann Schritt für Schritt vor. So haben Sie alle Unterlagen parat, wenn Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflicht melden.

Folgende Schritte sind jetzt wichtig:

  • Tauschen Sie Namen, Anschrift und Telefonnummern mit dem Geschädigten und den anwesenden Zeugen aus.
  • Dokumentieren Sie den Schaden, wenn möglich fotografisch, und erstellen Sie zusätzlich am besten ein Gedächtnisprotokoll für Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie notieren dabei so genau wie möglich, wie Sie die Geschehnisse erlebt haben, die zum Schaden geführt haben. Bewahren Sie zudem den beschädigten Gegenstand sicher auf, bis der Schadensfall abschließend geklärt ist.
  • Informieren Sie Ihren Versicherer innerhalb einer Woche und melden Sie den entstandenen Schaden, um Ihre Privathaftpflicht im Ausland in Anspruch zu nehmen – auch dann, wenn der Geschädigte noch keine Schadenersatzansprüche erhoben hat. Sie erreichen uns online über unser Kontaktformular, über Ihren persönlichen Ansprechpartner am Heimatort, formlos per Post (Anschrift siehe Versicherungsschein) oder rund um die Uhr über die Auslandshotline: +49 (0)221 148-35803.
  • Bei der Meldung schildern Sie kurz den Vorfall, der zum Schaden geführt hat, geben die Kontaktdaten der Geschädigten und Zeugen weiter und nennen das Aktenzeichen, falls die Polizei den Schaden aufgenommen hat.
  • Haben Sie den Schaden gemeldet, schickt Ihnen Ihr Versicherer in der Regel ein Formular zu. Füllen Sie es ehrlich und detailliert aus und schicken Sie es zu Ihrer Versicherung. Ihre Fotos können Sie dem Schreiben beilegen, um Ihre Aussagen mit den Bildern zu untermalen.
  • Wenn Sie Rechnungen oder sogar Mahnungen erhalten, zahlen Sie diese nicht, sondern leiten Sie diese umgehend an Ihre Versicherung weiter.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.