Unser Online-Portal im neuen Look!
Bürgschaften und Kaution Hilfreiche Services und Zusatzinformationen
- Für Unternehmen aus dem Baugewerbe
Unser Online-Portal im neuen Look!
Für jedes Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe spielen Sicherheitseinbehalte eine große Rolle. Die Sicherheitsleistungen sind in der VOB und auch im BGB geregelt und betragen meistens 5% der Auftragssumme. Mit einer Bürgschaft von AXA sichern Sie den Anspruch Ihres Auftraggebers ab und bekommen die volle Schlussrechnungssumme ausbezahlt. Ebenso werden häufig Bürgschaften für die Vertragserfüllung oder Ausführung benötigt. Da dies Ihre Kreditlinie belastet und damit die Liquidität Ihrer Firma stark einschränken kann, ist die AXA Kautionsversicherung hierfür eine clevere Alternative.
Warum sich für Ihr Unternehmen die Zusammenarbeit mit AXA Kautionsversicherung lohnt, erfahren Sie in unserem Video (Dauer: 2:30 min).
In neu gestalteter Optik, mit besserer Übersichtlichkeit und Bedienbarkeit und mit neuen Funktionalitäten präsentiert sich das überarbeitete Online-Kundenportal von Garantie und Kaution.
Unsere neuen Online-Tutorials geben Ihnen eine Hilfestellung zu Einstieg, Passwortvergabe oder Bürgschaftsabruf und erklären Ihnen Schritt für Schritt wichtige Funktionen, wie zum Beispiel den Abruf einer klassischen Gewährleistungsbürgschaft.
Die Bedingungen und Tarifinformationen geben Ihnen einen Überblick zu den Leistungen der Bürgschaftsversicherung. Informieren Sie sich zu unseren besonderen Services rund um die Online-Bürgschaft oder nutzen Sie die für Sie bereitgestellten Service-Formulare und Muster-Urkunden für häufig eingesetzte Bürgschaften.
Für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie Maschinen- und Anlagenbaus bieten wir folgende Bürgschaften an:
Weitere Informationen zu unseren Varianten der Kautionsversicherung für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche
Die Gewährleistungsbürgschaft, oftmals auch Mängelansprüchebürgschaft genannt, ist für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche eine günstige und einfache Lösung, wenn es darum geht Sicherheitseinbehalte abzulösen und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell zu erfüllen. Ganz gleich, ob öffentlich, gewerblich, industriell oder privat – Auftraggeber erwarten eine zusätzliche Absicherung. Denn in der Praxis werden Aufträge größtenteils nicht mehr ohne Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung vergeben.
Es gibt hier auch die Möglichkeit einer Bankbürgschaft, diese ist aber oftmals teuer, hoch besichert, und engt den Spielraum Ihrer Kreditlinie ein. Profitieren Sie daher von der starken Marke AXA und verschaffen Sie sich Unabhängigkeit von der Hausbank. Durch Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind wir zugelassener Versicherer gemäß VOB, Teil B (VOBB).
Sie als Unternehmer unterliegen für die Ausführung Ihrer Arbeiten nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder dem BGB einer Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB). Gerade bei Bauverträgen ist eine sogenannte Sachmängelhaftung vorhanden. Die Gewährleistungsfrist ist im BGB geregelt. Diese Bestimmungen werden in der VOB Teil B (VOBB oder VOB/B) um spezifische Regeln ergänzt. Nach §634a BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist nach VOBB (§13 Abs. 4) beträgt 4 Jahre.
Üblicherweise wird zur Sicherstellung der Gewährleistungshaftung vom Bauherren 5% der Auftragssumme einbehalten, die Ihnen als Auftragnehmer bis zum Ablauf der Gewährleistungshaftung dann nicht zur Verfügung steht. Daher bietet sich als alternative Sicherheitsleistung (§232 BGB) eine Bürgschaft an, um diesen Sicherheitseinbehalt abzulösen (§239 BGB und §765 ff. BGB).
Nicht zuletzt ist durch §17 VOBB auch die Ausführung bzw. Vertragserfüllung in der Regel abzusichern. Am besten erreichen Sie dies durch eine entsprechende Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.
Nutzen Sie daher die Vorteile der günstigen Angebote von AXA für Gewährleistungs-, Ausführungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften!
Sie benötigen andere Bürgschaftsarten? Bitte sprechen Sie uns darauf an!
Angebot berechnenBürgschaften fordern Sie günstig und schnell direkt über das Online-Kundenportal Bürgschaften an.
Bitte beachten Sie, dass der erste Abruf innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung der Zusage erfolgen sollte, da sonst eine neue Selbstauskunft erforderlich wird.
Vereinbarte Sicherheiten müssen vorab gestellt werden. Welche Sicherheiten wir akzeptieren, entnehmen Sie bitte der Tarifinformation zu dem von ihnen gewählten Produkt.
Über den AXA Online-Zugang fordern Sie die gewünschten Bürgschaften direkt an. Dafür stehen Ihnen verschiedene Mustertexte zur Verfügung.
Wünschen Sie von unseren Texten abweichende Urkunden gemäß den Vorgaben Ihres Auftraggebers, können Sie diese ebenfalls online über ein Datei-Upload bei uns anfordern. Bitte füllen Sie die Vorlage vollständig aus, so dass wir nur noch unsere Signatur anbringen müssen.
Können Sie die von Ihnen gewünschte Bürgschaftsart online nicht anfordern, wenden Sie sich bitte an unser Servicetelefon unter 089 5406-18741.
Die Konditionen unserer Produktlinien BonLine® R, BonLine® M und BonLine® A entnehmen Sie bitte den Produktinformationsblättern.
Weitere InformationenFür die Produktlinie BonLine® S sowie im Individualgeschäft für Firmen mit einem Umsatz über 10 Mio. € Umsatz erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Bitte setzen Sie sich dafür mit uns in Verbindung buergschaften@axa.de oder sprechen Sie Ihren regionalen Ansprechpartner Kautionsversicherung an.
Die Höhe evtl. anfallender Gebühren für eine Bürgschaft finden Sie ebenfalls in unserer Gebührenübersicht (PDF-Download / 34 KB).
Für Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsversicherungen können Sie unseren Online-Tarifrechner nutzen.
Wir akzeptieren als Sicherheit die Verpfändung von Festgeldkonten (aller deutschen Kreditinstitute) und Bankrückbürgschaften.
Verwenden Sie hierzu bitte unsere entsprechenden Verpfändungsformulare (Rubrik: "Weitere Service Formulare").
Weitere InformationenSind zu einer bereits ausgefertigten Bürgschaft Änderungen erforderlich, können diese in einem Nachtrag zur Bürgschaftsurkunde dokumentiert werden. Sind die gewünschten Änderungen für den Auftraggeber von Nachteil (z. B. Reduzierung der Bürgschaftssumme), benötigen wir hierfür die Zustimmung des Auftraggebers.
Wird uns die Originalbürgschaftsurkunde mit dem Änderungswunsch zurückgegeben, erstellen wir eine abgeänderte "neue" Originalurkunde.
Mit Ihrem Online-Zugang können Sie jederzeit Ihre aktuellen Bürgschaften einsehen.
Sie haben noch keinen Online-Zugang? Dann beantragen Sie diesen mit dem entsprechenden Antragsformular (PDF / 1.218 KB). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder per E-Mail buergschaften@axa.de.
Unbefristete Bürgschaften werden erst bei Rückgabe der Urkunde storniert. Bürgschaften, die mit Mindestprämie abgerechnet wurden und die Sie innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit der Folgeprämie zurückgeben, werden beitragsfrei storniert. Bei einer Rückgabe nach 4 Wochen wird die Mindestprämie erhoben.
Bei Bürgschaften, deren Prämie über dem Mindestbetrag liegt, wird die Folgeprämie nach Laufzeit abgerechnet. Auf den Einbehalt der Mindestprämie wird verzichtet. Ist die Originalbürgschaft beim Bürgschaftsempfänger nicht mehr auffindbar, können Sie uns eine vom Auftraggeber unterzeichnete Enthaftungserklärung (PDF / 23 KB) einreichen.
Befristete Bürgschaften werden automatisch zum Ablaufdatum storniert. Eine Rückgabe der Urkunde ist hier nicht erforderlich. Bei BonLine® R, BonLine® M und BonLine® A wird bei Bürgschaftsrückgabe keine Beitragsabrechnung vorgenommen.
Zur Absicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit bieten wir ebenfalls attraktive Bürgschaftslösungen an, die die Liquidität Ihres Unternehmens schonen und gleichzeitig die Verwaltung entlasten.
Nehmen Sie bitte hierfür direkt Kontakt mit uns auf per E-Mail buergschaften@axa.de oder telefonisch unter 089 5406-18741.
Produktflyer Bürgschaften
Produktflyer - Bürgschaften von AXA (PDF, 724 KB)
Laden Sie sich zuätzlich den Produktflyer mit Informationen zu den Bürgschaftsversicherungen von AXA herunter.
Viele Arbeitnehmer möchten vorzeitig in den Ruhestand treten und entscheiden sich daher für eine Altersteilzeit. Arbeitgeber müssen Wertguthaben, die während einer Altersteilzeit anfallen, gegen eine mögliche Insolvenz sichern. Während der Arbeitsphase baut der Mitarbeiter ein Zeitwertguthaben auf. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Dieses Guthaben muss laut Gesetz gegen Insolvenz geschützt werden.
AXA bietet eine attraktive Bürgschaftslösung an, die die Liquidität des Unternehmens schont und die Verwaltung der Wertguthaben vereinfacht.Bei Interesse an unserem Absicherungsmodell kontaktieren Sie uns gerne.
Sobald der Bürgschaftsrahmen zur Verfügung steht, können Sie Bürgschaften über Ihr persönliches Online-Kundenportal von AXA anfordern.
Kein Postweg, keine Papierberge, Wartezeiten oder Zusatzkosten: Ihr Onlinekonto ermöglicht Ihnen die schnelle und sichere Abwicklung des Tagesgeschäfts. Sie haben über Ihren PC direkten Zugriff auf unsere Datenbank und können sofort Bürgschaften innerhalb der zugesagten Konditionen am Bildschirm abrufen. Sogar der Abruf von Bürgschaften mit Sondertexten Ihrer Auftraggeber ist bei uns online möglich.