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Goldene alte Taschenuhr

Diebstahlversicherung

Sichern Sie Ihr Liebstes gegen Diebstahl ab

Diebstahlversicherung: Geben Sie Dieben keine Chance

Die Hausratversicherung von AXA bietet bei Diebstahl Schutz für alles, was Ihnen lieb und teuer ist.

Diebstahl und Raub sind für Betroffene immer schlimme Erlebnisse. Allein im Jahr 2018 wurden knapp zwei Millionen Diebstähle nur in Deutschland gemeldet. Leider kann jeder Opfer von Kriminalität werden. Neben dem Schock trifft auch der finanzielle Verlust oft schwer. 

Gut, wenn man rechtzeitig Vorsorge getroffen hat. Die Hausratversicherung von AXA ersetzt Ihren Schaden im Falle eines Diebstahls oder Raubs immer zum Neuwert. So können Sie einfach alles Gestohlene neu anschaffen. Sichern Sie sich jetzt mit der Diebstahlversicherung effektiv ab!

Diebstahl? Raub?
So unterscheidet die Versicherung

Im Versicherungsrecht (und übrigens auch bei der Strafverfolgung) sind Diebstahl und Raub zwei völlig verschiedene Dinge und werden daher auch unterschiedlich behandelt. Achten Sie unbedingt auf die Unterschiede, denn nicht jede Hausratversicherung zahlt in jedem Fall.

Abgebildet ist eine Parkbank, ein Baum und eine schwarz behandschuhte Hand, die nach etwas greifen will

Einfacher Diebstahl

Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn Sachen gestohlen werden, ohne dass dies mit einem Eindringen in gesicherte Räume verbunden ist – zum Beispiel, wenn jemand nachts die Gartenmöbel von der Terrasse entwendet. Ein solcher Diebstahl von ungesicherten Gegenständen ist in der Hausratversicherung nicht automatisch mitversichert. Bei der Hausratversicherung von AXA können Sie die Diebstahl-Versicherung, also den Schutz bei einfachem Diebstahl, zubuchen und sind so perfekt geschützt.

Raub

Von einem Raub spricht man, wenn jemand Sie mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zwingt, Ihr Eigentum herauszugeben. Zum Beispiel, wenn jemand Ihnen ein Messer vorhält und Geld fordert oder Sie anrempelt, um Ihnen Ihr Handy zu entreißen, nicht aber, wenn jemand lediglich Ihre Unachtsamkeit ausnutzt, um Ihr Portemonnaie aus Ihrer Tasche zu stehlen.

Auf dem Bild ist ein Dieb im schwarrzen Outfit zu sehen, der Geld erbeutet hat

Alle Leistungen der Diebstahlversicherung im Überblick

Dieb läuft mit Beute davon

Trickdiebstahl im Versicherungsort

Einen Augenblick unaufmerksam und schon ist der Geldbeutel oder das Handy weg? Oder Sie werden scheinbar aus Versehen angerempelt, und stellen anschließend fest, dass Ihnen der Laptop aus der Tasche entwendet wurde? Trickdiebstahl ist keine Seltenheit. Leider sind Versicherte in einem solchen Fall selten abgesichert, da der Basistarif Trickdiebstahl meist nicht abdeckt. Buchen Sie einfach den Tarif L und wir erstatten Ihnen im Schadenfall eine Versicherungssumme bis zu 1.000 Euro.

Abggebildet ist eine Scheckkarte

Scheckkartenmissbrauch

Wenn jemand eine Ihrer Bankkarten stiehlt und anschließend damit auf Einkaufstour geht, kann das Ihre Finanzen erheblich belasten. In den meisten Fällen sind Betroffene nicht ausreichend versichert und bleiben auf dem entstandenen Schaden sitzen. Im Tarif L mit der zubuchbaren Diebstahlversicherung sind Sie in solchen Fällen abgesichert.

Abgebildet ist ein Kinderwagen

Diebstahl von Kinderwagen

Den Kinderwagen sicher im Hausflur des Mehrfamilienhauses abgestellt, aber am nächsten Tag ist er spurlos verschwunden? Viele Eltern mit kleinen Kindern werden dieses Szenario kennen. In den Tarifen M und L mit der zubuchbaren Diebstahlversicherung ersetzen wir Ihnen den Schaden bis zu 1.500 Euro. 

Diebstahl aus Kfz

Diebstahl aus Kfz

Wir entschädigen Sie, wenn vorübergehend im verschlossenen Kfz aufbewahrte Sachen durch Aufbrechen des Fahrzeugs (oder einer Dachbox) gestohlen, zerstört oder beschädigt werden. Der Schutz gilt rund um die Uhr und weltweit. Einfach den Tarif M oder L buchen und schon sind Sie bestens abgesichert!

Abgebildet sind zwei Schlüssel.

Schäden bei grober Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie übliche Sicherheitsregeln außer Acht lassen und durch Ihr Verhalten ein Schadenfall eintritt. Sie gehen zum Beispiel einkaufen und ziehen die Wohnungstür nur zu, ohne sie abzuschließen. Ein Einbrecher hebelt die Tür auf und stiehlt Bargeld und Schmuck. In den Tarifen M und L übernehmen wir auch in diesen Fällen den Schaden.

Bei Diebstahl bestens geschützt

Mit unseren leistungsstarken Paketen können Sie die passende Diebstahlversicherung finden.

Optimaler Schutz für Zuhause & Unterwegs bei Diebstahl

Mit unseren leistungsstarken Paketen sind Sie rundum gut versichert

Abgebildet sind mehre Münzen, die zu einem Turm gestapelt sind.

Neuwertentschädigung

Unabhängig vom Alter der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände entschädigen wir Sie immer mit dem Neuwert. So können Sie ohne finanzielle Belastung vollwertigen Ersatz anschaffen.

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Tägliches Kündigungsrecht

Mit der Hausratversicherung von AXA sind Sie nicht nur günstig geschützt, sondern bleiben auch flexibel: Wenn Sie den Versicherungsschutz nicht mehr brauchen oder möchten, können Sie den Vertrag von heute auf morgen kündigen.

Was passiert, wenn es passiert ist?

Das müssen Sie im Falle eines Diebstahls beachten

  1. Hilfe holen

    Rufen Sie unverzüglich die Polizei. Wenn Sie verletzt wurden, rufen Sie zusätzlich einen Krankenwagen. 

  2. Zeugen suchen

    Lassen Sie sich von eventuellen Zeugen die Kontaktdaten geben. Bitten Sie sie, möglichst bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort zu bleiben.

  3. Stehlgutliste anfertigen

     Melden Sie Ihren Schaden möglichst schnell Ihrer Versicherung.

  4. Schaden melden

     Fertigen Sie eine möglichst genaue Liste der gestohlenen oder geraubten Gegenstände an. Falls Ihre Bankkarten ebenfalls gestohlen wurden, lassen Sie diese unverzüglich sperren.

Schadenservice von AXA kontaktieren

Schnelle Hilfe bei Diebstahl

Bei Diebstahl stehen wir Ihnen schnell und unkompliziert bei.

Beugen Sie Diebstahl richtig vor:

  • Tragen Sie Ihre Wertsachen niemals offen sichtbar – am besten ist Ihr Portemonnaie unterwegs in einer Innentasche aufgehoben, die mit Reißverschluss gesichert ist.
  • Fertigen Sie von Wertgegenständen (z. B. Schmuck Kamera, Laptop etc.) Fotos an und notieren Sie sich gegebenenfalls Seriennummern. So kann die Polizei wiedergefundene Sachen leichter als Ihr Eigentum identifizieren. Sinnvoll ist es auch, von Ausweis, Führerschein, Bankkarten etc. Kopien zu machen und diese an einem sicheren Ort zu deponieren.
  • Geheimnummern für Bankkarten dürfen niemals schriftlich notiert oder gar gemeinsam mit der jeweiligen Karte aufbewahrt werden.
  • Besonders bei längerer Abwesenheit sollten Sie Gartenmöbel und -geräte möglichst sicher unterbringen und nicht offen stehen lassen.
  • Trickdiebe arbeiten gern mit Ablenkungsmanövern – seien Sie besonders wachsam, wenn Sie zum Beispiel jemand anrempelt, oder Ihnen mit einem Stadtplan oder ähnlichem den Blick versperrt.
  • Passen Sie auch an vermeintlich sicheren Orten gut auf, zum Beispiel im Supermarkt. Tragen Sie Geld und Handy nicht etwa im offenen Einkaufskorb.
  • Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung, selbst wenn sie noch so freundlich wirken. Das gilt besonders auch für Handwerker, die Sie nicht ausdrücklich bestellt haben.

Die häufigsten Fragen zur Diebstahlversicherung

Ist mein Reisegepäck im Falle eines Diebstahl am Urlaubsort mitversichert?

  • Wenn Sie verreisen, ist auch Ihr Gepäck bis zu drei Monate durch die Versicherung geschützt.
  • Für Ihre Urlaubsunterkunft gelten die gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie für Ihre Wohnung zuhause.
  • Hier finden Sie weitere Informationen zur Absicherung von Gepäck auf Reisen.

Ist auch mein Fahrrad gegen Diebstahl versichert? 

  • Die Hausratversicherung gegen Raub und Diebstahl von AXA leistet, wenn Ihr Fahrrad bei einem Einbruch aus Ihrer Wohnung, dem abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage gestohlen wurde.
  • Sie können Ihre Fahrräder zusätzlich gegen „einfachen“ Diebstahl versichern, um sie auch außerhalb Ihrer Mieträume zu schützen.
  • Erweitern Sie Ihren Komfortschutz von AXA dazu einfach um den Zusatzbaustein „Fahrrad“. Weitere Informationen zu unserm Zusatzschutz für Fahrräder finden Sie hier.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.