Ein Leitungswasserschaden trifft uns fast immer völlig unvorbereitet. Und die finanziellen Folgen sind oft enorm. Die Rohrbruchversicherung zahlt als Teil der Hausratversicherung bei Wasserschäden an Möbeln, Einrichtung und Ihrem weiteren Hausrat. Dazu gehören z. B. auch Teppiche, Elektrogeräte, Bilder, kurz: alles, was Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Einzugs in die Wohnung gebracht haben. Nicht abgedeckt sind zum einen Schäden, die am Gebäude selbst auftreten, zum Beispiel, wenn Wände durchfeuchten. Und zum anderen Schäden, die in anderen Wohnungen entstehen, indem etwa Wasser beim Nachbarn unter Ihnen die Einrichtung beschädigt.