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Küchenarmatur

Wasserschaden absichern mit der Rohrbruchversicherung

Wenn das Wasser bis zum Hals steht

Sichern Sie sich vor Leitungswasserschäden ab

Fast jeder zweite Haushalt ist betroffen

Es passiert öfter, als man denkt: Der Schlauch der Waschmaschine platzt – und schon steht die halbe Wohnung unter Wasser! Wasserschäden können aus den unterschiedlichsten Ursachen entstehen: Nicht nur durch defekte Schläuche an Wasch- oder Spülmaschine, sondern auch durch RohrbruchÜberschwemmung nach Starkregen und vieles mehr. Allein durch Leitungswasser erleiden innerhalb von 10 Jahren 46,8 % aller Haushalte einen Schaden.

Wasserschäden gehören damit zu den häufigsten Schäden im Haushalt. Genauso vielfältig wie die Ursachen sind auch die Schäden selbst. Von zerstörten Möbeln, Bodenbelägen und Gebrauchsgegenständen bis zu Feuchtigkeit und Schimmel in den Wänden oder sogar erheblichen Schäden beim Nachbarn unter Ihnen. Mit der richtigen Versicherung können Sie sich vor hohen Kosten schützen.

Wasserrohrbruch

Der Versicherungsschutz bei Wasserschäden

Was zahlt die Rohrbruchversicherung? Und was nicht?
 

In der Illustration ist ein Mann abgebildet, der hoch zur Decke schaut und einen Eimer in der Hand hält, um die Wassertropfen, die von der Decke tropfen, aufzufangen. Auf dem Boden hat sich bereits eine große Wasserpfütze gebildet, die schon ein grünes Sofa, welches auf der linken Seite steht, erreicht hat.

Es ist für uns ganz selbstverständlich, zu Hause immer und überall fließendes Wasser zur Verfügung zu haben. Aber wir denken kaum darüber nach, wie das Wasser zu uns kommt – und zu den verschiedenen Geräten, die wir damit betreiben, besonders Wasch- und Spülmaschinen. Wissen Sie so genau, in welchem Zustand all die Rohre und Leitungen in Ihren Wänden sind? Ob Sie sich darauf verlassen können, dass die Installationen in Küche und Bad vollkommen dicht sind und auch bleiben? Dass Ihre Wasserschläuche und alle Dichtungen in tadellosem Zustand sind?

In diesen Fällen leistet die Hausratversicherung

Ein Leitungswasserschaden trifft uns fast immer völlig unvorbereitet. Und die finanziellen Folgen sind oft enorm. Die Rohrbruchversicherung zahlt als Teil der Hausratversicherung bei Wasserschäden an Möbeln, Einrichtung und Ihrem weiteren Hausrat. Dazu gehören z. B. auch Teppiche, Elektrogeräte, Bilder, kurz alles, was Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Einzugs in die Wohnung gebracht haben. Nicht abgedeckt sind zum einen Schäden, die am Gebäude selbst auftreten, zum Beispiel, wenn Wände durchfeuchten. Und zum anderen Schäden, die in anderen Wohnungen entstehen, indem etwa Wasser beim Nachbarn unter Ihnen die Einrichtung beschädigt.

In diesen Fällen leistet die Wohngebäudeversicherung

Bei Wasserschäden, die nicht an beweglicher Einrichtung auftreten, sondern an der Wohnung oder am Gebäude selbst, leistet die Wohngebäudeversicherung Ersatz. Sie zahlt zum Beispiel für die Sanierung durchfeuchteter Wände oder Böden nach einem Rohbruch oder einem anderen Leitungswasserschaden. Es ist daher wichtig, dass Sie im Falle solcher Schäden frühzeitig Ihren Vermieter in Kenntnis setzen, damit dieser die weiteren Schritte einleiten und sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen kann. Wenn Sie selbst Wohneigentum besitzen, ist es sehr ratsam, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Sie ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, kann Sie aber vor enormen finanziellen Verlusten bewahren – nicht nur bei Wasserschäden, sondern auch in vielen anderen Fällen.

So verhalten Sie sich bei einem Wasserschaden richtig

Wenn ein Wasserschaden auftritt, ist die Aufregung meist groß, und damit steigt auch die Gefahr, sich falsch zu verhalten oder wichtiges zu vergessen. Bitte bleiben Sie ruhig, sichern Sie die Schadenstelle und folgen Sie unseren Tipps. So können Sie der weiteren Regulierung schon etwas entspannter entgegensehen.

  • Wasser und Strom abstellen
    Stellen Sie zuallererst das Wasser ab, damit nicht noch weiterer Schaden entsteht. Da Wasser Elektrizität leitet, stellen Sie bitte auch den Strom für den Gefahrenbereich ab, um die Gefahr eines elektrischen Schlages zu vermeiden.
  • Wasser beseitigen
    Beginnen Sie zügig damit, das Wasser zu beseitigen. Wenn das Wasser länger steht, erhöht sich das Risiko größerer Schäden, da dann zum Beispiel Aufquellungen an Holzgegenständen oder Böden auftreten können.
  • Einrichtungsgegenstände sichern
    Bringen Sie möglichst schnell alles, was Sie noch aus dem Schadenbereich retten können, ins Trockene, um den Schaden zu begrenzen. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg. Möglicherweise müssen Sie noch begutachtet werden.
  • Nachbarn informieren
    Falls die Gefahr besteht, dass Wasser in eine Nachbarwohnung eindringt, versuchen Sie Ihre Nachbarn zu warnen, damit diese gegebenenfalls wertvolle Gegenstände und Einrichtung aus dem Schadenbereich räumen können.
  • Schaden dokumentieren
    Fertigen Sie eine vollständige Liste aller beschädigten Dinge an und machen Sie von dem gesamten Schaden Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln, z. B. mit Ihrem Smartphone. Je mehr Bilder, umso schneller kann der Schaden reguliert werden. Denken Sie auch an Detailaufnahmen, die alle Schäden gut sichtbar darstellen.
  • Vermieter informieren
    Setzen Sie falls erforderlich Ihren Vermieter in Kenntnis.
  • Schaden melden
    Melden Sie den Schaden möglichst umgehend und detailliert Ihrer Hausratversicherung.

Diese Angaben sind bei Wasserschäden wichtig

Was passiert, wenn es passiert ist?

  1. Fotos von allen beschädigten Gegenständen, aus allen Blickwinkeln

  2. Fotos von beschädigten Gebäudeteilen, d.h. Böden und Wände

  3. Wenn möglich auch Fotos vom Ursprung des Schadens, z.B. geplatzter Schlauch, Rohrbruch etc

  4. Eine ausführliche Beschreibung, was passiert ist

Schadenservice von AXA kontaktieren

Schnelle Hilfe nach einem Wasserschaden

Bei Wasserschäden steht Ihnen unserer Schadenservice Haus zur Seite und hilft Ihnen schnell und unkompliziert.

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Wertsachen

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Online-Schutz

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  • Schutz bei Trojaner-Infektionen

Die häufigsten Fragen bei Wasserschäden 

Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?

Wenn Sie zur Miete wohnen und zum Beispiel durch einen Rohrbruch ein Wasserschaden in Ihren Wohnräumen entstanden ist, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Mietminderung. Voraussetzung ist, dass die Nutzung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durch den Schaden erheblich eingeschränkt ist. Die Mietminderung berechnen Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Vermieter über den Wasserschaden und die damit einhergehende Beeinträchtigung Ihrer Wohnraumnutzung informiert haben. Das Deutsche Anwaltsregister veröffentlicht eine regelmäßig angepasste Tabelle, an der Sie sich orientieren können, um festzulegen, welche Höhe der Mietminderung in Ihrem Fall angemessen ist. Wenn Sie eine Mietrechtschutzversicherung haben, ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt zur Mietminderung beraten zu lassen. Als Erstmaßnahme können Sie Ihre monatliche Miete auch mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ zahlen, und später den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.

Wie kann ich Wasserschäden vorbeugen?

  • Prüfen Sie an Wasch- und Spülmaschine regelmäßig, ob die Schläuche noch in Ordnung sind und fest sitzen.
  • Sehr sinnvoll ist ein sogenanntes Aquastopp-System: Es wird an die Zuleitung montiert und unterbricht bei einem Defekt den Wasserfluss.
  • Heizen Sie im Winter ausreichend, auch wenn Sie nicht zuhause sind, um die Heizungsrohre vor Frost zu schützen.
  • Wenn Sie selbst Eigentümer sind, sollten Sie bei der nächsten Sanierung alte Rohre aus Stahl oder Kupfer durch langlebigere Kunststoffrohre ersetzen.
  • Lassen Sie außerdem Verschleißteile (wie Ventile und Dichtungen) regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls erneuern.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht, um Ihren gesamten Hausrat zu ersetzen, spricht man von Unterversicherung. Wenn es zu einem Rohrbruch oder einem anderen Leitungswasserschaden kommt, kann dies zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Deshalb gilt bei der Rohrbruchversicherung von AXA der Unterversicherungsverzicht. Das heißt: Wir leisten selbst dann, wenn der Wasserschaden höher liegt als Ihre Versicherungssumme, sofern Sie beim Abschluss Ihre Wohnfläche korrekt angegeben haben. Der Unterversicherungsverzicht greift allerdings nicht für besondere Wertgegenstände, die Sie zu Hause aufbewahren – zum Beispiel, wenn ein teures Kunstwerk durch einen Rohrbruch zerstört wird.
 

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.