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Unterstützung bei einer Rehabilitationsmaßnahme nach einem Krankenhausaufenthalt
Anschlussheilbehandlung
Wir unterstützen Sie, wenn eine Anschlussheilbehandlung (AHB) erforderlich ist.

Nach einer Operation oder schweren Erkrankung ist eine gute Nachsorge entscheidend. Wir helfen Ihnen bei Organisation und Kostenklärung Ihrer AHB.

Kontakt aufnehmen

AHB – ein wichtiger Schritt zur Genesung

Eine AHB ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die an den Krankenhausaufenthalt anschließt. Sie unterstützt Ihre Genesung und erleichtert die Rückkehr in den Alltag.

  • Start idealerweise innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung
  • Die Durchführung ist ambulant, stationär oder teilstationär möglich. Die durchschnittliche Dauer liegt bei etwa drei Wochen
Illustration eines blauen medizinischen Symbols mit Äskulapstab.
Illustration eines hellblauen Tischtelefons mit Tastenfeld und Hörer.

Frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen

Melden Sie sich bei uns, sobald Sie erfahren, dass Sie ins Krankenhaus müssen und eine Anschlussheilbehandlung geplant ist.

  • Wir begleiten Sie von Anfang an. Wir erklären Ihnen alle Abläufe und Besonderheiten zur Kostenerstattung
  • Wir helfen Ihnen bei der Suche geeigneter Kliniken

Aufgabe des Sozialdienstes

Der Sozialdienst im Krankenhaus übernimmt für Sie die Antragstellung der Anschlussheilbehandlung bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • Die Kosten trägt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Lehnt die DRV ab, informiert uns der Sozialdienst. In diesem Fall prüfen wir die Übernahme der Kosten gemäß Ihrem Tarif
Illustration eines Wegweisers mit zwei Schildern in entgegengesetzte Richtungen.

Anschlussheilbehandlung  in Zahlen

81%

SIND ZWEI JAHRE NACH DER REHA WEITER ERWERBSFÄHIG

994.000

LEISTUNGEN ZUR MEDIZINISCHEN REHABILITATION HAT DIE DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG 2023 ERBRACHT

3.990€ - 8.400€

BETRAGEN DURCHSCHNITTLICH DIE KOSTEN FÜR EINE REHA/KUR JE NACH EINRICHTUNG BEI 21 TAGEN

Wichtige Hinweise für Kundinnen und Kunden der DBV

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind (z. B. als Beamtin oder Beamter), gibt es bei der Antragstellung für die Anschlussheilbehandlung einige Besonderheiten zu beachten:

  • Der Sozialdienst leitet Ihren Antrag direkt an die DBV und an Ihre Beihilfestelle weiter.
  • Die DBV prüft, welche Kosten im Rahmen Ihres Tarifs übernommen werden können.
  • Die Beihilfestelle entscheidet, ob die Anschlussheilbehandlung beihilfefähig ist.

So stellen wir sicher, dass Ihre Unterlagen schnell und korrekt bearbeitet werden können.

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