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Kind schaut in die Spülmaschine und entdeckt einen Allmählichkeitsschaden

Allmählichkeitsschäden: Ein Fall für die Haftpflicht?

Im Folgenden erklären wir den Begriff Allmählichkeitsschäden und wann die Private Haftpflichtversicherung dafür aufkommt

Manche Schäden entstehen schnell: Eine Vase wird umgestoßen und zerbricht, fertig. Andere Schäden brauchen eine Weile, bis sie sich zeigen. Sie entstehen unbemerkt und allmählich, weshalb sie Allmählichkeitsschäden genannt werden. Sie sind häufig von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Was versteht man unter Allmählichkeitsschäden?

Im Lexikon steht als Definition für den Begriff Allmählichkeitsschaden: Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden, der durch allmähliche Einwirkung von Umwelteinflüssen entstanden ist. Zu diesen zählen beispielsweise Temperatur, Gase, Dampf, Feuchtigkeit und Niederschläge wie Rauch, Ruß oder Staub.
 
Nicht unter Allmählichkeitsschäden fallen Schäden, die durch Verschleiß und Abnutzung entstehen. Das können beispielsweise Schäden am Parkett einer Mietwohnung sein, auch wenn sie ebenfalls allmählich entstehen. Falls sie aus normaler Nutzung der Wohnung resultieren, handelt es sich um einen Mietsachschaden, der aber häufig auch von der Privathaftpflicht übernommen werden.

Gut zu wissen: Wie langsam ist „allmählich“?

Es gibt keine klare Definition, was genau als „allmählich“ gilt. Durch Temperaturstürze können innerhalb weniger Tage derartige Schäden entstehen, verdeckt austretendes Wasser kann über Monate und vielleicht sogar Jahre schädliche Einwirkung auf Mauerwerk haben. Grob gesagt ist „allmählich“ das Gegenteil von „sofort“.

Beispiele für Allmählichkeitsschäden

Temperatur

Starke Temperaturschwankungen oder extreme Temperaturen haben großen Einfluss auf die meisten Materialien. Ein Wintereinbruch kann beispielsweise Heizrohre einfrieren lassen und zum Platzen bringen.

Feuchtigkeit

Durch die unbemerkte minimale Beschädigung einer Wasserleitung führt langsam austretendes Wasser dazu, dass über Monate eine Wand und Teile des Bodens beschädigt werden.

Dämpfe

Wer gerne kocht, erzeugt viel Dunst und Dämpfe. Ohne oder mit schlecht funktionierender Dunstabzugshaube kann das zu schädlicher Einwirkung auf Wände oder eine Einbauküche führen.

Allmählichkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht-Versicherung schützt Sie vor hohen Kosten aus Schadenersatzforderungen. Sie versichert Schäden, die Sie versehentlich verursachen und wendet bei Bedarf unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Auch Allmählichkeits-Schäden sind mittlerweile im Versicherungsschutz vieler Versicherungen enthalten. Mit einer guten Privathaftpflicht sind Sie somit immer auf der sicheren Seite.

Allmählichkeitsschäden in einer Mietwohnung

In einer Mietwohnung sind Allmählichkeitsschäden abzugrenzen von Mietsachschäden oder Schäden durch Verschleiß, Beanspruchung oder Abnutzung. Letztere sind im normalen Umfang durch die Miete abgedeckt, während Mietschäden – versehentlich vom Mieter verursachte Schäden an zur Wohnung gehörenden Dingen wie Böden, Türen oder Badkeramik – oft in der Privathaftpflicht des Mieters mitversichert sind.

Bewertung von Allmählichkeitsschäden

Es kann recht schwierig und umständlich sein, die Schadenursache von Allmählichkeitsschäden festzustellen. Auch die Abgrenzung von Schäden durch Verschleiß und Abnutzung kann kompliziert sein. Falls Sie unsicher sind, um welchen Schaden es sich in Ihrem Fall handelt, sprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherungspartner: einem AXA Betreuer vor Ort.

So lassen sich Allmählichkeitsschäden versichern

Privathaftpflichtversicherung

Lange waren Allmählichkeits-Schäden vom Versicherungs-Schutz ausgeschlossen. Seit 2008 schließen viele Versicherer diese Art von Schäden in ihren Haftpflichtschutz ein. So sind in allen drei Tarifen der Privathaftpflicht von AXA Allmählichkeits-Schäden mitversichert.

Betriebshaftpflichtversicherung

Verursacht ein Bauunternehmen oder Handwerksbetrieb einen Schaden, dessen Auswirkungen erst nach einiger Zeit sichtbar werden, so ist das Unternehmen haftbar. Hier greifen dann Betriebshaftpflichtversicherungen für den gewerblichen Bereich.

Bitte beachten Sie, dass Versicherungsleistungen sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden, da jede Versicherungspolice auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherten angepasst wird. Um in Sachen Versicherungsschutz auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die Bedinungen einer Police immer im Detail studieren – nur so lassen sich hohe Kosten und viel Ärger vermeiden.

Die Private Haftpflichtversicherung von AXA

Sie interessieren sich für eine Haftpflichtversicherung und die weiteren Leistungen unserer Haftpflichtversicherung? Dann informieren Sie sich hier über die weiteren Leistungsmerkmale.

Häufige Fragen zu Allmählichkeitsschäden

Was sind Allmählichkeitsschäden?

Ein Allmählichkeitsschaden tritt nicht plötzlich auf, sondern entwickelt sich schleichend über eine längere Zeit. Während seiner Entstehung bleibt er unentdeckt, manchmal monate- oder sogar jahrelang. Durch die längere Entstehungszeit kann ein Allmählichkeitsschaden groß und teuer werden, auch wenn seine Ursache vielleicht eher klein war.
 
Allmählichkeits-Schäden, die durch Wasser verursacht werden, zeigen sich meistens schneller als Schäden, die zum Beispiel durch Staub oder Ruß verursacht werden. Die Entstehungszeit, die zu einem Allmählichkeitsschaden führt, ist daher nicht definiert. Häufige Auslöser von Allmählichkeits-Schäden sind Temperatur, Feuchtigkeit, Dampf, Gas oder Niederschläge wie Ruß, Staub oder Rauch.

Greift bei Allmählichkeitsschäden die Haftpflicht?

Noch in den AHB 2002 (Allgemeinen Haftpflichtbedingungen) wurden Allmählichkeits-Schäden grundsätzlich von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Erst seit der 2008er Neuauflage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Privathaftpflicht gibt es diesen Ausschluss in der Regel nicht mehr. So decken beispielsweise alle Tarife der Privathaftpflichtversicherung von AXA Allmählichkeitsschäden grundsätzlich ab.
 
Wie bei allen Versicherungen, ist es aber vom Versicherungsvertrag und vom Versicherer abhängig, ob Allmählichkeitsschäden im Versicherungsschutz enthalten sind oder nicht. Gerade ältere Verträge sollten daraufhin überprüft werden, ob sie Allmählichkeitsschäden abdecken.

Leistet die Haftpflichtversicherung bei Schimmel?

Schimmel ist ein vor allem im Wohnbereich gesundheitsgefährdender Schaden, dessen Beseitigung hohe Kosten verursachen kann. Für die Schadensregulierung muss zweifelsfrei bestimmt werden, woher der Schimmel kommt und warum er entstanden ist – daraus resultiert, welche Versicherung in Frage kommt. Ob eine Privathaftpflicht leisten muss, eine Hausratversicherung oder gar keine Versicherung, kann also nicht grundsätzlich beantwortet, sondern nur im Einzelfall entschieden werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Allmählichkeitsschäden und einem Gefälligkeitsschaden?

Beim Allmählichkeitsschaden stehen die Art und Dauer der Entstehung im Mittelpunkt. Da Allmählichkeitsschäden eine Zeit brauchen, bis sie sich zeigen, kann die Ermittlung des Schädigers knifflig sein. Bei einem Gefälligkeitsschaden hingegen ist der Verursacher von Anfang klar: Es ist derjenige, der dem Geschädigten eine Gefälligkeit erweist und dabei einen Haftpflichtschaden verursacht.
 
Zum Beispiel, wenn er beim Renovieren hilft und dabei etwas  versehentlich beschädigt. In seltenen Fällen werden Gefälligkeitsschäden zu Allmählichkeitsschäden, einmal mehr werden dann die Ermittlungen zur Schadensregulierung umfassender.

Wann muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen?

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie grundsätzlich vor Schadenersatzforderungen bei Schäden, die Sie anderen versehentlich zufügen. Unter bestimmten Umständen muss die Haftpflichtversicherung aber nicht leisten. Zum Beispiel bei Vorsatz, also Schäden, die absichtlich verursacht wurden. Oder bei bestimmten Fällen von grober Fahrlässigkeit, wie beispielsweise fahren unter Alkoholeinfluss.
 
Schäden, die im Rahmen von gesetz- oder vertragswidrigem Verhalten verursacht werden, müssen ebenfalls nicht von einer Privathaftpflicht beglichen werden. Auch Schäden, die man sich selbst oder Familienmitgliedern oder Mitversicherten zufügt, sind von der Versicherungsleistung einer Haftpflicht ausgeschlossen. Schäden, die im gewerblichen Bereich passieren, sind sowieso nicht von einer Privathaftpflicht abgedeckt.
 
Ob ein Allmählichkeitsschaden von einer privaten Haftpflichtversicherung übernommen wird, hängt von den jeweiligen Umständen des Schadens und der vereinbarten Versicherungsleistung ab. Daher ist es immer ratsam, die exakten Bedingungen und Ausschlüsse einer Versicherungspolice zu studieren.

Rechtliche Hinweise

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