
Haftpflichtversicherung und Kinder
Wenn Kinder Schaden anrichten
Wenn Kinder spielen, wird es schnell wild. Geht dabei etwas zu Bruch, das Nachbarn oder Freunden gehört, möchten Eltern den Schaden meist ersetzen. Damit Sie dann nicht aus der eigenen Tasche zahlen müssen, bietet Ihnen die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, Ihre Kinder mitzuversichern. Aber wie lange ist diese Familienversicherung möglich? Und sichert sie auch deliktunfähige Kinder ab? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Fragen zum Thema sowie anschauliche Beispiele und unbürokratische Antworten.
Wie lange ist ein Kind in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
Kinder probieren sich und alles aus. Dabei geht naturgemäß mehr zu Bruch als bei den Eltern. Dann ist es gut, wenn Ihr Kind in der Familienhaftpflicht mitversichert ist und diese für die Schäden aufkommt. Aber ab wann brauchen Kinder eine eigene Haftplichtversicherung? Wenn Ihr Kind unverheiratet und noch bei Ihnen zu Hause gemeldet ist, kann es solange mitversichert bleiben, wie es noch in der beruflichen Ausbildung ist. Das kann ein Studium oder eine Lehre sein, aber auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliger Wehrdienst (FWD), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD). Auch Wartezeiten - zum Beispiel auf einen Studienplatz oder eine Jobsuche - sind bis zu einem Jahr versichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, sprich Kinder über 18 Jahre. Die Familienhaftpflicht gilt also nicht mehr, wenn Ihr Kind heiratet, einen eigenen Haushalt gründet oder ins Berufsleben einsteigt - sei es für einen Job, ein Referendariat oder als Zeit- oder Berufssoldat oder -soldatin.
Wann sind Kinder schuldunfähig, wann haften die Eltern?
Das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" haben wir alle schon gelesen. Dabei stimmt das gar nicht unbedingt. Bis zum Alter von 7 Jahren können Kinder nämlich gar nicht haftbar gemacht werden und damit auch nicht ihre Eltern. Auch bis 10 Jahre sind die Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Im sogenannten fließenden Straßenverkehr - sprich, wenn sich Fahrzeuge und Menschen bewegen - haften sie noch nicht. Aber die Frage ist kompliziert. Wer im Einzelfall wirklich haftet, hängt nicht nur vom Alter des Kindes ab, sondern auch von seiner Reife und davon, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kindern unter 7 Jahren traut der Gesetzgeber noch nicht zu, komplexe Situationen richtig einzuschätzen und entsprechend weitsichtig zu handeln. Da der fließende Straßenverkehr für Kinder besonders schwierig ist, wurde die Altersgrenze hier auf 10 Jahre gesetzt.

Alter
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Rechtsstatus
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Haftung durch Kinder und Eltern
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Versicherung
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Baby, Kleinkind, Kind unter 7 Jahre
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Deliktunfähig/ schuldunfähig
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Kinder sind nicht haftbar. Eltern haben Aufsichtspflicht.
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Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Deliktunfähigkeit kann mitversichert werden, um Konflikte mit geschädigten Personen zu vermeiden.
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Kind bis 10 Jahre
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Eingeschränkt schuldunfähig
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Ja. Auch für ruhenden Straßenverkehr. Nicht aber für fließenden Straßenverkehr. Eltern haben Aufsichtspflicht.
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Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Deliktunfähigkeit kann mitversichert werden, um Konflikte mit geschädigten Personen zu vermeiden.
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Ab 10 Jahre
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Voll schuldunfähig
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Ja. Auch für fließenden Straßenverkehr. Eltern haben Aufsichtspflicht.
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Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen.
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Volljährige Kinder über 18 Jahre, Studenten, Auszubildende
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Voll schuldunfähig
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Kinder haften selbst.
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Die Familienversicherung kann bestehen bleiben
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Volljährige nach Auszug
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Voll schuldunfähig
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Kinder haften selbst.
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Eine eigene Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.
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Deliktunfähige und deliktfähige Kinder
Wann haften Kinder und ihre Eltern?
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Bis 7 Jahre
Kinder sind schuldunfähig.
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Bis 10 Jahre
Kinder sind eingeschränkt schuldfähig & haftbar (außer fließender Straßenverkehr).
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Ab 10 Jahre
Kinder sind schuldfähig.
Aufsichtspflicht der Eltern
Wann genau Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und für die von ihren Kindern verursachten Schäden haften, lässt sich nur im Einzelfall bewerten. Denn jedes Kind ist anders und Alter ist nicht das einzige Krierium für den Entwicklungsstand. Das Bürgerliche Gesetzbuch drückt sich vage aus und erwartet, dass Eltern bei der Erziehung "die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln" berücksichtigen (§ 1626). Eltern können also nur nach Augenmaß und situativ entscheiden, ob die Kinder in einer bestimmten Situation Aufsicht und Hilfestellung brauchen. Denn niemand möchte ja die Entwicklung seines Kindes zur Selbstständigkeit behindern oder die Freiheit des Kindes sowie die eigene unnötig einschränken.
Eltern kennen ihr Kind am besten. Das schließt seine oder ihre Fähigkeiten ein und auch den Charakter: Wer sich oft über Regeln hinwegsetzt, muss enger beaufsichtigt werden. Zur elterlichen Fürsorgepflicht gehört es, Regeln zu vereinbaren und die Einhaltung einzufordern. Indem Sie Ihr Kind in die Familienversicherung integrieren und auf eine Klausel für deliktunfähige Kinder achten, können Sie sich absichern. Wenn dann die Fünfjährige einen Kratzer ins Auto des Nachbarn macht, springt ihre Privathaftpflicht ein und ersetzt dem Nachbarn den Schaden. Eine einfache Maßnahme, um den Nachbarschaftsfrieden zu sichern.
In welchen Fällen zahlt die Haftpflicht und wann nicht?
Mit der Familienhaftpflichtversicherung bestens geschützt
Versichern Sie auch ihre deliktunfähigen Kinder.
Häufige Fragen zu Kindern in der Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung: Was tun im Schadensfall?
Machen Sie Fotos vom Schaden und beschreiben Sie den Unfallhergang kurz schriftlich. Damit melden Sie den Schaden Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Nun beginnt die Prüfung der Schadenersatzansprüche. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab und zahlen Sie kein Geld, bevor die Versicherung die Schuldfrage geklärt hat. Ihre private Haftpflichtversicherung sendet Ihnen eine Schadensmeldung zum Ausfüllen. Um alles Weitere kümmert sich Ihre Versicherung. Leiten Sie daher alle Schreiben an sie weiter. Im Fall eines Gerichtsprozesses stellt die Versicherung einen Anwalt und übernimmt die Kosten.
Schäden durch eigenes Kind - Zahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die Ihr Kind Dritten verursacht, also geschädigten Personen, die nicht Teil Ihres Haushalts sind. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt also keine Schäden, die ihr eigenes Kind bei Ihnen verursacht. Ist Ihr Kind in der Familienversicherung mitversichert, zahlt sie zum Beispiel Schäden, die ihr Kind im Straßenverkehr verursacht oder wenn es bei Freunden den Fernseher kaputt macht. Als "Kind" gelten von kleinen Kindern bis hin zu jungen Leuten (auch volljährige Kinder) alle im Haushalt lebenden Kinder, auch Pflege- und Adoptivkinder und Au-Pairs.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung sein?
Die finanziellen Folgen von Haftpflicht-Schäden können gerade bei Personenschäden hoch sein. Die Versicherungssumme einer Familienhaftpflicht sollte für ausreichenden Versicherungsschutz im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen. Denn wenn Personen zu Schaden kommen, können Kosten anfallen, die schnell Millionen Euro erreichen: Ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsausfälle, Reha-Kosten oder gar eine lebenslange Rente für die geschädigte Person. Mit einer hohen Deckungssumme für ihre Familienhaftpflichtversicherung schützen Sie Ihre Familie vor diesem Risiko.
Brauchen Alleinerziehende eine Haftpflichtversicherung?
Alleinerziehende Eltern sollten daran denken, ihr Kind nach der Trennung oder Scheidung über ihre Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Sie können Ihr Kind dann in die Familienversicherung integrieren, wenn es in Ihrem Haushalt lebt. Es haftet immer der Elternteil, der gerade die Aufsichtspflicht hatte, als der Schaden passiert ist. Hat ein Elternteil nur das Umgangsrecht, so haftet er trotzdem, wenn er gerade die Aufsicht für das Kind übernommen hat. Getrennt lebende Eltern sollten also beide eine eigene Haftpflichtversicherung haben und das Kind nach der Trennung mitversichern.
Weitere hilfreiche Tipps im Ratgeber Haftpflichtversicherung
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