
Private Haftpflichtversicherung für Familien
Perfekt abgesichert durch die Familienhaftpflichtversicherung mit täglichem Kündigungsrecht
Die Haftpflichtversicherung für Familien sichert nicht nur Sie selbst, sondern auch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder ab. Das macht sie zu einer günstigen Haftpflichtversicherung für die ganze Familie.
Warum eine Haftpflichtversicherung für Familien sinnvoll ist
Die Haftpflichtversicherung für Familien deckt Schäden ab, die durch die versicherten Familienmitglieder versehentlich verursacht wurden. Grundsätzlich gelten für die Familienversicherung dabei ähnliche Kriterien wie für einen alleinstehenden Versicherungsnehmer. Das heißt zum Beispiel, dass Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme beachten sollten.
Auch die Berücksichtigung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist wichtig. Wenn Sie aber eine Familie gründen und Kinder bekommen, steigen sowohl Risiken als auch Verantwortung. Dafür sind Versicherungen flexibel: Mit verschiedenen Leistungen und Zusatzbausteinen können Sie Ihre Familienhaftpflichtversicherung so gestalten, dass Sie optimal zu Ihnen und Ihren Lieben passt.
Wer in der Haftpflichtversicherung für Familien mitversichert ist
Jede Familie ist anders. Und für jede Familie hat die private Haftpflichtversicherung für Familien eine gute Lösung. Wen Sie mitversichern, ist allein Ihre Entscheidung. Sie können gleichzeitig sich, Ihren Partner sowie Ihre kleinen und großen Kinder mit einer einzigen Versicherung vor Schadensersatzforderungen schützen.
Auch ohne Kinder können Sie natürlich eine glückliche Familie gründen. Wenn Sie nur zu zweit sind, kann die Alternative zur Haftpflichtversicherung für Familien zum Beispiel eine Privathaftpflicht für Paare sein. Und falls Sie sich für ein Leben mit Vierbeinern entscheiden, ist eine Tierhalterhaftpflicht unverzichtbar.
Diese Regeln gelten in der Haftpflichtversicherung für Familien mit Erwachsenen und Kindern
Kinder bis sieben Jahre
Erst ab sieben Jahren gelten Kinder als schuldfähig. Vorher können sie für einen verursachten Schaden nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum Alter von zehn Jahren. Aus diesem Grund sind jüngere Kinder häufig nicht mitversichert – bei Haftpflichtversicherungen für Familien lohnt sich der Vergleich.
Die private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie kann nämlich durchaus sinnvoll sein. Denn wenn Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften Sie anstelle Ihrer Kinder. Und dann kommt Ihre Versicherung nur für den Schaden auf, wenn Sie auch schuldunfähige Kinder unter sieben Jahren mitversichert haben.
Bei AXA kann der Baustein „Schuldunfähige Kinder“ in den Tarifen M und L für die Familienhaftpflichtversicherung hinzugebucht werden.
Kinder bis zur Volljährigkeit
Ab sieben Jahren wird im Schadensfall individuell beurteilt, ob ein Kind die Folgen seines Handelns nachvollziehen konnte. Dann kann es selbst haftbar gemacht werden.
Weiterhin können die Eltern für den Schaden haftbar gemacht werden, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und sowohl für Sie als auch für Ihr Kind springt in der Regel die Haftpflichtversicherung für Familien ein. Bei AXA sind Ihre Kinder ab sieben Jahren bereits im günstigsten Tarif S mitversichert.
Stief- oder Adoptivkinder
Die Haftpflichtversicherung für Familien unterscheidet nicht zwischen leiblichen Kindern, Stief- oder Adoptivkindern. Alle von den Lebenspartnern eingebrachten und damit zur Familie gehörigen Kinder werden ausnahmslos mitversichert.
Partner
Neben den Kindern ist in der Familienhaftpflichtversicherung auch der Partner des Versicherungsnehmers versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben oder lediglich zusammen leben. Durch die Mitversicherung des Partners oder der Partnerin entstehen keine Zusatzkosten.
Volljährige Kinder
Auch wenn Ihre Kinder mit der Volljährigkeit auf dem Papier erwachsen sind, können Sie noch in der privaten Haftpflichtversicherung für Familien mitversichert werden. Bei AXA sind Ihre volljährigen Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung oder eines Erststudiums geschützt. Selbst wenn Ihr Kind nach einer Ausbildung noch ein Studium beginnt, besteht die Versicherung weiter.
Erst wenn Ihr Kind eine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium beginnt, in den Beruf einsteigt oder heiratet, erlischt für das Kind der Schutz durch die Familienversicherung.
3 gute Gründe für eine private Haftpflichtversicherung für Familien
Rund um die Haftpflichtversicherung für Familien
Mit dem Thema Haftpflichtschutz sind viele Aspekte und Versicherungsleistungen verbunden. Manche Leistungen sind im Tarif enthalten, andere lassen sich hinzubuchen.
- Hausbau: Häufig gehen die Familiengründung und der Wunsch nach einem eigenen Zuhause Hand in Hand. Wenn Sie ein Haus bauen, sind Sie als Bauherr auch verantwortlich für Unfälle und Schäden, die auf oder wegen ihrer Baustelle entstehen. Das gilt auch für Renovierungs- oder Umbauarbeiten. Bei AXA können Sie in den Tarifen M und L daher auch Schäden durch Ihr Bauvorhaben bis 200.000 Euro absichern.
- Hauseigentum: Wenn Sie bereits ein Haus für Ihre Familie gebaut oder gekauft haben, sind Sie ebenfalls für Schäden verantwortlich, die durch dieses verursacht werden. Um wirklich sicherzugehen, können Sie bei AXA Schäden durch ein von Ihnen bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus über den Zusatzbaustein „Hausbesitzer“ absichern.
- Schlüsselverlust: Gerade Kindern kann es passieren, dass sie den Haus- bzw. Wohnungsschlüssel verlieren. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Schließanlage wohnen, kann dies für Sie teuer werden. Denn Ihr Vermieter hat das Recht, die ganze Schließanlage auf Ihre Kosten auszutauschen. Die Familienhaftpflichtversicherung von AXA sichert Schlüsselverlust in den Tarifen M bis 25.000 Euro und L bis 30.000 Euro ab.
- Forderungsausfalldeckung: Wenn einem Familienmitglied Schaden zugefügt wird und der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder zahlungsunfähig ist, bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen. Hier würde die sogenannte Forderungsausfalldeckung einspringen, die im Tarif L bereits enthalten ist und sich im Tarif M hinzubuchen lässt.
So passen Sie die Haftpflichtversicherung für Familien an Ihre Bedürfnisse an
Der Haftpflichtschutz von AXA sichert Sie und Ihre Familie gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab. Mit dem Bausteinprinzip gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz genau nach Ihren Bedürfnissen.
Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung für Familien
Wer ist in der Haftpflichtversicherung für Familien versichert?
Jede Familie ist anders. Doch für eine gute Familienhaftpflicht ist dies kein Problem. Sie können gleichzeitig sich, Ihren Partner sowie Ihre kleinen und großen Kinder mit einer einzigen Versicherung vor Schadensersatzforderungen schützen.
Auch ohne Kinder können Sie natürlich eine glückliche Familie gründen. Statt einer Familienversicherung bietet sich dann jedoch die Privathaftpflicht für Paare an.
Brauchen Kinder unter 7 Jahren eine Haftpflichtversicherung?
Kinder unter 7 Jahren gelten vor dem Gesetz als deliktunfähig. Das heißt: Wenn ein Kind unter 7 einen Schaden verursacht – zum Beispiel mit dem Fahrrad das Auto eines Fremden zerkratzt – müssen die Eltern in der Regel nicht zahlen.
Auch eine private Haftpflichtversicherung ohne Sonderbedingungen springt nicht ein. Trotzdem ist eine Absicherung sinnvoll. Denn: Eltern fühlen sich oft moralisch verantwortlich, auch wenn sie rechtlich nicht zahlen müssten.
Zum Beispiel, wenn das Kind bei einem Freund etwas kaputt macht. Viele private Haftpflichtversicherungen für Familien bieten deshalb einen extra Schutz für deliktunfähige Kinder an. So sind auch Schäden versichert, die Kinder unter 7 Jahren verursachen.
Was ist in der Haftpflichtversicherung für Familien versichert?
Mit einer Familienhaftpflichtversicherung werden Schäden versichert, die Sie oder ein Familienmitglied versehentlich verursachen. Je nach Bedarf können neben Sach- und Personenschäden auch Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust oder Forderungsausfälle versichert werden.
Diese Bausteine können Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung flexibel hinzubuchen. Außerdem können Sie die Höhe der Versicherungssumme festlegen – je nachdem, mit welchem Schutz Sie sich ausreichend abgesichert fühlen.
Wie lange ist ein Kind in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ein Kind ist in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, solange es noch nicht volljährig ist. Auch danach ist das Kind oft noch mitversichert – während der ersten Schul- oder Berufsausbildung, z. B. Schule, Lehre oder Studium.
Zu beachten ist hier, dass die Ausbildung unmittelbar nach der Schule begonnen haben muss und noch nicht abgeschlossen sein darf.
Ein Beispiel: Ihr Kind macht direkt nach dem Abitur eine Ausbildung oder beginnt ein Studium – dann bleibt es in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert, in der Regel bis zum 25. Geburtstag oder je nach Tarif sogar bis zum 27. Macht es aber erst einmal eine längere Pause oder geht auf Reisen, kann der Versicherungsschutz wegfallen.
Ist der Ehepartner automatisch in der Haftpflicht mitversichert?
Wenn es sich um eine Einzelhaftpflichtversicherung handelt, ist natürlich nur der Versicherungsnehmer versichert. Bei einer Haftpflichtversicherung für Familien oder Partnerhaftpflichtversicherung hingegen ist der Ehepartner automatisch mitversichert.
Unser Tipp: Schauen Sie in Ihre Versicherungspolice oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Ist Ihr Ehepartner noch nicht mitversichert, lässt sich der Schutz oft problemlos erweitern – auch für unverheiratete Lebenspartner, wenn Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Wie lange sind Studenten über die Haftpflichtversicherung für Familien mitversichert?
Studenten sind in der Regel bis zum Abschluss ihres ersten Studiums über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert – vorausgesetzt, sie sind unverheiratet und leben noch im selben Haushalt oder gelten offiziell als „in Ausbildung“.
Dabei ist zu beachten, dass es sich um ein Erststudium handeln muss – kein Zweitstudium oder Master direkt im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem darf das Studium nicht (länger) unterbrochen werden. Je nach Versicherungsvertrag kann die Altersgrenze variieren, in der Regel liegt sie zwischen 25 und 27 Jahren.
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