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Pflegerin hilft Senior im Rollstuhl bei einem Laptop

Haftpflichtversicherung im Pflegeheim

Ist sie für Senioren wirklich notwendig?

Zwar schauen im Seniorenheim mehr als nur zwei Augen nach dem Rechten, dennoch gehören gerade Personen- und Sachschäden (fast) zum Alltag. Eine private Haftpflichtversicherung ist für Sie als Pflegeheimbewohner daher eine gute Wahl. Worauf es bei dieser Versicherung zu achten gilt, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Brauche ich eine private Haftpflichtversicherung im Pflegeheim?

Entscheiden Sie sich für den Umzug in ein Seniorenheim, steht die Frage der Haftpflichtversicherung im Raum. Denn laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht sind Sie für etwaige Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftbar – das gilt auch in Pflegeheimen.

Grundsätzlich haften auch Senior:innen für etwaige Schäden, die sie an Dritten verursachen. Sach- und Personenschäden in den Einrichtungen sind nichts Ungewöhnliches und jeder Betroffene weiß, wie sehr ein kleines Missgeschick das Portemonnaie strapazieren kann. Die private Haftpflichtversicherung ist also auch im Seniorenheim Ihr finanzielles Schutzschild!

Kann ich eine kollektive Privathaftpflicht im Seniorenheim abschließen?

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Bin ich als Heimbewohner über eine kollektive Haftpflichtversicherung des Seniorenheims abgesichert? Es kommt drauf an! Haken Sie als Erstes in der Einrichtung nach, ob diese einen solchen Schutz anbietet. Wenn ja, steht es Ihnen frei, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen oder nach wie vor auf Ihre eigene Privathaftpflicht auch im Pflegeheim zu setzen. Die Ausgaben einer kollektiven Versicherung werden übrigens ganz einfach über die monatlichen Heimkosten verrechnet.

Doch Vorsicht! Nicht immer ist eine Kollektivversicherung der Heime in puncto Preis-Leistungs-Verhältnis auch die beste Wahl. Ein Vergleich der beiden Optionen ist in diesem Fall unumgänglich.

Vergleich kollektive Privathaftpflicht im Pflegeheim versus individueller Privathaftpflicht

Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen (AVB) der Privaten Haftpflichtversicherung vergleichen:

  • Wie hoch sind die Beiträge?
  • Ist eine Forderungsausfalldeckung inbegriffen?
  • Sind Gefälligkeitsschäden oder Schäden an geliehenen Sachen über die Haftpflicht  abgedeckt?
  • Welche Leistungen enthalten die jeweiligen Versicherungen?
  • Wie hoch ist die vereinbarte Deckungssumme für Personen, Sach- & Vermögensschäden?
  • Umfasst Ihre aktuelle private Haftpflichtversicherung evtl. auch Familienmitglieder?

Stellen Sie nach dem Vergleich fest, dass es sinnvoll ist, Ihre private Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, sollten Sie dies dem Pflegeheim umgehend mitteilen. Suchen Sie anschließend das Gespräch mit Ihrem Versicherer. In diesem sollten Sie nachfragen, ob sich die Versicherungspolice an die neue Lebenssituation anpassen lässt. Unter Umständen senkt sich hierdurch zukünftig Ihre Versicherungsprämie deutlich. Oftmals gibt es sogar spezielle Konditionen für Senioren!

Sie fühlen sich mit dem Vergleich der Versicherungsbedingungen (AVB) nicht ganz wohl?

Wir können das nachvollziehen, manchmal sind es Kleinigkeiten, die am Ende einen großen Unterschied machen. Bei Unsicherheiten und Fragen steht Ihnen das Expert:innen-Team von AXA zur Seite.

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag (08:00 – 20:00 Uhr) kostenlos unter der Telefonnummer: 0800 3203205. 

Welche Leistungen umfasst eine private Haftpflichtversicherung für Senioren im Pflegeheim?

Mit einer Haftpflicht schützen Sie sich in- und außerhalb des Pflegeheims gegen die finanziellen Folgen, die Sie versehentlich anderen Personen oder am Eigentum anderer verursachen. Zusätzlich genießen Sie über den Versicherer einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Was bedeutet das? Bei einem Schadensfall überprüft der Versicherer zuerst, ob die Schadensersatzforderung gegen Sie berechtigt ist. Stellt dieser fest, dass die Forderung unberechtigt ist, weist die Haftpflicht diese zurück, unter Umständen sogar bis vor das Gericht!

Genehmigt der Versicherer den Schadenfall, sind Sie bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme auf der finanziell sicheren Seite. Diese liegt je nach gewähltem Tarif zwischen 5 und 60 Millionen Euro. Sind Sie unsicher, welcher Betrag für Sie im Pflegeheim angemessen ist? Dann entscheiden Sie sich im Zweifelsfall lieber für eine Haftpflicht mit einer höheren Versicherungssumme. Die private Haftpflichtversicherung von AXA deckt Sie bereits im günstigsten Tarif S gegen Schadensfälle bis 5 Millionen Euro ab.

Auszug einiger Leistungen der Privaten Haftpflichtversicherung von AXA für Heimbewohner in der Übersicht
 
S
M
L
Versicherungssumme
5 Mio. Euro
30 Mio. Euro
60Mio. Euro
Gefälligkeitsschäden
nein
ja
ja
Schäden an geliehenen Gegenständen
nein
nein
ja
Schäden durch Internetnutzung
ja
ja
ja
Forderungsausfalldeckung
nein
ja (wählbar)
ja
Schlüsselverlust
nein
ja
ja
Deliktunfähigkeit
nein
Zusatzbaustein
Zusatzbaustein

Personen-, Sach- & Vermögensschäden: Drei Schadenbeispiele einer Haftpflichtversicherung für Heimbewohner

Es gibt unterschiedliche Szenarien, in denen eine Haftpflichtversicherung für Senioren im Pflegeheim sprichwörtlich „der finanzielle Retter in der Not“ sein kann. Einige davon stellen wir Ihnen jetzt vor.

Personenschaden durch Unachtsamkeit

Herr Müller lässt sich seinen morgendlichen Spaziergang einfach nicht nehmen! Wieso auch, er wirkt noch relativ fit auf den Beinen und frische Luft tut bekanntlich gut. Gerade vom Gelände der Einrichtung runter in Richtung Wald übersieht er die entgegenkommende Mountainbikerin. Sie umkurvt Herrn Müller haarscharf, aber stößt infolgedessen mit einem parkenden Auto zusammen. Selbst nach zahlreichen Operationen leidet die Radfahrerin bis heute an den Schäden des Unfalls. Wahrscheinlich ist sie langfristig auf einen Rollstuhl angewiesen und der zuvor ausgeübte Job als Dachdeckerin ist auch nicht mehr möglich.

Vermögensschaden wegen einer Krankheit

Frau Niemeyer gilt seit wenigen Tagen als neue Mitbewohnerin im Seniorenheim. Während des Mittagessens kommt sie mit Frau Pankow ins Gespräch. Beide haben scheinbar ein Faible für Briefmarkensammlungen. Gemeinsam treffen sich die zwei Frauen am Nachmittag im Zimmer von Frau Pankow, die ihrer Gesprächspartnerin ihre Sammlung zeigt. Bei einer Tasse Kaffee nehmen die beiden Sammlerinnen jede einzelne Briefmarke unter die Lupe. Es handelt sich (teilweise) nicht nur um einfache Briefmarken, sondern auch um teure Sammlerstücke. Mit zittrigen Händen greift Frau Niemeyer zur Tasse. Sie schafft es infolge ihrer Parkinson-Erkrankung nicht mehr, diese vernünftig zu greifen und verschüttet den gesamten Kaffee über die Briefmarkensammlung.

Sachschaden durch ein mobiles Kochfeld

Seit Jahrzehnten löffelt Herr Meyer genüsslich gegen Nachmittag seinen frisch zubereiteten Schokopudding. Auf diesen Gaumenschmaus möchte er auch im Seniorenheim nicht verzichten. So hat er sich extra ein mobiles Kochfeld gekauft, um sich täglich seinen Schokopudding zuzubereiten. Eines Nachmittags klopft es an der Tür. Der Taxifahrer ist da. Herr Meyer hat schlichtweg seinen bevorstehenden Arzttermin vergessen. Schnell nimmt er den Kochtopf von der Herdplatte und stellt ihn zum Abkühlen auf den Tisch. Er öffnet noch das Fenster, bevor er in Eile in die Schuhe schlüpft. Doch er hat vergessen, das Kochfeld auszuschalten, welches auf höchster Stufe weiterläuft. Infolge eines Windstoßes fliegt die Zeitung auf das Kochfeld und fängt Feuer. Kurze Zeit später steht das gesamte Zimmer in Flammen!

Haftpflichtversicherung im Pflegeheim und Demenz: Ist die Haftungsfrage klar geregelt?

Plötzlich erinnern sich Betroffene nicht mehr daran, was vor wenigen Minuten vorgefallen ist, oder es fällt ihnen unwahrscheinlich schwer, vollständige Sätze zu bilden. Eine Demenzerkrankung trifft Betroffene zumeist wie ein Schlag ins Gesicht! Tatsächlich ist laut dem Bundesministerium für Gesundheit ungefähr jeder Fünfte im Alter von 85 Jahren betroffen.

Falls auch Sie befürchten, selbst an Demenz zu erkranken, sollten Sie einen Blick in Ihre private Haftpflicht werfen. Denn schnell stellt sich die Frage: Wie reagiert die Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Demenzkranke im Pflegeheim? Ganz einfach, der Versicherer überprüft im Einzelfall, ob der Demenzkranke zum Schadenszeitpunkt deliktfähig war oder nicht. Gilt der Patientin beispielsweise als „pflegebedürftig“, entscheidet der von einem Gutachter festgestellte Pflegegrad. So tendieren Haftpflichtversicherungen bei Pflegegrad 3 dazu, von einer Deliktsunfähigkeit zu sprechen. Schließlich sind Patienten bereits schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt.

Ihre private oder die Pflegeheim Haftpflichtversicherung sollte „Deliktunfähigkeit“ abdecken

Gibt es für einen solchen Fall eine spezielle Haftpflichtversicherung für Demenzkranke? Nein, Sie müssen nur darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung im Pflegeheim oder Ihre private auch bei Deliktunfähigkeit leistet. Theoretisch gilt dies nur für Kinder unter 7 Jahren, praktisch gehören auch Demenzerkrankte zur Gruppe der deliktunfähigen Personen.

Wichtig zu wissen! Gilt eine Person zum Schadenszeitpunkt als deliktunfähig, ist sie gesetzlich nicht haftbar. So müssen weder die Haftpflichtversicherung noch der Schadenverursacher für den Schaden aufkommen. Deckt die private Haftpflicht jedoch „Deliktunfähigkeit“ ab, springt diese trotzdem ein. Das bedeutet der Geschädigte bleibt nicht auf den Kosten sitzen. Das ist eine gute Nachricht, gerade, wenn es sich um einen engen Freund handelt.

Außerdem schützt die Haftpflichtversicherung Pflegeheimbewohner auch gegen unberechtigte Forderungen Dritter – wenn notwendig, auch vor den Augen des Richters! Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich haftbar gemacht werden können oder nicht. Mit dieser privaten Haftpflichtversicherung müssen Sie sich über mögliche Anwalts- oder Gerichtskosten keine grauen Haare wachsen lassen.

Sie suchen einer privaten Haftpflicht im Pflegeheim, die mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt?

Dann sind Sie mit dem kostengünstigen Tarif M + Zusatzbaustein „Deliktunfähigkeit“ und einer Deckungssumme von bis zu dreißig Millionen Euro bei der AXA Versicherung in besten Händen!

Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung im Pflegeheim

Bin ich im Pflegeheim automatisch haftpflichtversichert?

Nein. Sie haben zwei Optionen: Entweder Sie schließen (wenn nicht schon geschehen) eine private Haftpflicht ab oder nutzen die kollektive Haftpflichtversicherung im Seniorenheim.

Welche Versicherungen brauche ich im Altenheim?

Grundsätzlich ist die private Haftpflichtversicherung unerlässlich! Besitzen Sie beispielsweise eine Hausratversicherung, müssen Sie mit dem Versicherer absprechen, inwieweit diese auch im Seniorenheim gilt. Falls Sie diese nicht mehr benötigen, können Sie unter Umständen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Welche Versicherungen Sie noch benötigen, hängt von der persönlichen Situation ab. Dazu zählen eventuell:

  • Hausratversicherung
  • Immobilienversicherung
  • Private Krankenzusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutz
  • Reiseversicherung
  • Sterbegeldversicherung

Sind Heimbewohner über das Heim haftpflichtversichert?

Es besteht unter Umständen die Möglichkeit einer kollektiven Haftpflichtversicherung. Sprechen Sie am besten mit dem Seniorenheim und vergleichen Sie deren Tarif mit einer privaten Haftpflicht.

Wer haftet für Schäden im Pflegeheim?

Laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 haften Sie für etwaige Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gegenüber Dritten. Demenzerkrankte gelten unter Umständen als deliktunfähig und sind somit von der Haftung ausgenommen.

Wer haftet für Schäden von Demenzkranken?

Ob ein an Demenz erkrankte Patienten als deliktunfähig gilt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

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