Tierhalterhaftpflichtversicherung von AXA
Tierhalterhaftpflicht:
Schutz für Pferde und Hunde
- Deckungssumme bis zu 30 Millionen Euro
- monatlich kündbar
- für Hundebesitzer:innen bereits ab 65,40 Euro im Jahr
Die Tierhalterhaftpflicht greift bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Ihr Tier gegenüber Dritten anrichtet. Denn Sie haften als Halter:in z. B. für medizinische Kosten, Schmerzensgeldforderungen und andere finanzielle Folgen, die Ihr Vierbeiner verursacht.
Übernimmt das nicht auch die Privathaftpflicht? Leider nein. Eine private Haftpflicht greift bei Schäden, die Sie oder Ihre Familie verursachen (mitversichert sind auch Kleintiere) – Hunde und Pferde sind hingegen ausgenommen. Daher ist es so wichtig, dass Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Hundehaftpflicht
Pferdehaftpflicht
Deckungssumme bis 30 Millionen Euro
Jetzt berechnenDeckungssumme bis 30 Millionen Euro
Anfrage sendenEs gibt keinen Pauschalpreis. Die Tierhalterhaftpflicht setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Dazu gehören neben der Selbstbeteiligung auch:
Nein. Grundsätzlich tritt dieser Versicherungsschutz nur für Schäden ein, die Ihr Pferd oder Hund bei Dritten verursacht. Reißt Ihr Vierbeiner beispielsweise zu Hause beim Toben die Blumenvase um, stehen Sie für den finanziellen Schaden selbst ein.
Die Forderungsausfalldeckung stellt eine wertvolle Erweiterung der Versicherung dar. Diese Zusatzoption tritt in Kraft, falls eine dritte Person dem Versicherten einen Schaden zufügt, jedoch aus finanziellen Gründen nicht für den entstandenen Schaden aufkommen kann. Hierbei übernimmt das Versicherungsunternehmen die Regulierung des Schadens, der ansonsten ungedeckt bliebe.
Bei AXA ist diese Leistung inklusive!
Mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung von AXA sind Sie für bis zu 5 Jahre auch im Ausland auf der sicheren Seite! Sollte Ihr versicherter Vierbeiner während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden verursachen, greift die Versicherung genauso wie im Inland.
Wichtig! Der Auslandsaufenthalt darf nicht auf Dauer ausgelegt sein, was beispielsweise bei einer Auswanderung der Fall wäre.
Informationen zum Thema Reisen mit HundNein. Die Tierhalterhaftpflicht ist eine Tierversicherung, die keinesfalls mit einer Krankenversicherung für Tiere gleichzusetzen ist. Während die Tierhalterhaftpflicht für etwaige durch Ihr Tier verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden an Dritten aufkommt, zahlt die Tierkrankenversicherung Tierarztkosten und Operationen für Ihren eigen Liebling.
Hier gibt es eine spezielle Katzenkrankenversicherung, Hundekrankenversicherung oder auch die Pferdekrankenversicherung, um Kosten beim Tierarzt abzufedern.
Diese Tierversicherung greift ausschließlich bei Schäden, die durch größere Tiere wie Pferde oder Hunde entstehen. Kleintiere wie Katzen, Hamster, Wellensittiche & Co. sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Eine grundsätzliche Versicherungspflicht besteht in Deutschland nicht, jedoch ist der Abschluss für Tierhalter:innen empfehlenswert. Als Pferdebesitzer:in steht es Ihnen beispielsweise frei, ob Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen.
Für Hundehalter:innen sieht die Welt hingegen anders aus. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, gehört die Hundehaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung.
Das einzige Bundesland, das gänzlich von einer solchen Versicherung absieht, ist Mecklenburg-Vorpommern! In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, während etwa in Nordrhein-Westfalen nur gefährlich eingestufte Hunderassen eine Versicherung benötigen.
Weitere Informationen zum Biss von HundenGrundsätzlich können Sie in Deutschland Haftpflichtversicherungen jeglicher Art von der Steuer absetzen. Als Tierhalter:in haben Sie diesen Vorteil auch. Tragen Sie bei der nächsten Steuererklärung einfach die Ausgaben der Tierhalterhaftpflichtversicherung in die Spalte der Sonderausgaben mit ein.