Home Haftpflicht Tierhalterhaftpflicht
junger Mann schaut Hund an

Hundehaftpflicht von AXA Flexible und günstige Haftpflichtversicherung für Ihren Hund

  • Versicherungssumme bis zu 30 Mio. Euro
  • Schon ab zwei Hunden 24 % Rabatt
  • Monatlich kündbar und Versicherung bequem online verwalten
  • Schon ab 55,05 € im Jahr*

Warum ist eine Hundehaftpflicht wichtig?

Als Hundehalter haften Sie für jeden Schaden, den Ihr Hund anrichtet. In den meisten Bundesländern ist eine Versicherung für alle oder bestimmte Hunde daher verpflichtend. Aber auch ohne Pflicht sollten Sie als Hundehalter unbedingt eine Hundehaftpflicht abschließen. Denn die private Haftpflichtversicherung versichert keine Schäden, die durch Hunde entstehen. 

Als Hundehalter in Deutschland haften Sie auch, wenn Sie keine Schuld trifft. Dabei ist es egal, ob der Hund groß oder klein ist, alt oder jung, unerzogen oder von klein auf in der Hundeschule. Und auch, wenn ein Vermögensschaden vielleicht weniger gravierend ist als ein körperlicher Schaden, teuer werden kann es allemal. Eine Haftpflichtversicherung, die diese möglicherweise sehr hohen Kosten übernimmt, sollte ein Hundebesitzer also auch für seinen Vierbeiner abschließen.

Wo ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

  • Eine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde besteht derzeit in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • Eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunde besteht in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland und Sachsen. 
  • Keine Versicherungspflicht besteht zurzeit lediglich in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bevor Sie mit Ihrem Hund ins Ausland reisen, sollten Sie die Einreisebestimmungen auch bezüglich einer verpflichtenden Haftpflicht für Hunde in Erfahrung bringen, denn beispielsweise in Italien ist eine solche Versicherung für die Einreise vorgeschrieben.
Kleiner Hund liegt auf dem Sofa und leckt an einer Brille

Unsere günstige und leistungsstarke Haftpflichtversicherung für Hunde

Hundehaftpflichtversicherung

Ihr maßgeschneiderter Schutz

Deckungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

30 Mio. EUR

Mietsachschäden durch Hunde

Versicherungsschutz im Ausland

Welpen mitversichert
(bis zu 12 Monaten)

Therapiehunde versicherbar

Forderungsausfalldeckung

Teilnahme an Hundeschulen

Schäden durch tierische Ausscheidungen

Baustein Bestleistungs-Garantie

Was deckt die Hundehaftpflicht / Tierhalterhaftpflicht ab?

  • Sach-, Vermögens- und Personenschäden
    Im Schadensfall prüft die Hundehaftpflicht, ob Schadensersatzpflicht besteht und falls ja, in welcher Höhe. Falls er berechtigt ist, wird der Schadensersatz übernommen. Zugleich wehren wir unberechtigte Ansprüche für Sie ab, wenn es sein muss, auch vor Gericht.
  • Mietsachschäden 
    Falls Ihr Hund einen Schaden an einer gemieteten oder gepachteten Immobilie verursacht hat, übernimmt die Versicherung für Ihren Vierbeiner diese Schäden, solange sie nicht in Verschleiß, normaler Abnutzung oder übermäßiger Beanspruchung begründet sind.
  • Schutz im Ausland
    Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie auch, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten – weltweit und bis zu 5 Jahre. Der Aufenthalt darf lediglich nicht als Daueraufenthalt geplant sein, wie zum Beispiel bei einer Auswanderung.
  • Forderungsausfalldeckung
    Für den Fall, dass eine versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden kann, kommen wir für Ihre Ansprüche auf.

Was wird von der Hundehaftpflicht / Tierhalterhaftpflicht nicht abgedeckt?

  • Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden
  • Schäden aus vorsätzlicher Handlung
  • Schäden aus gewerblicher Tierhaltung aller Art 
  • Schäden von Jagdhunden, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht
  • Schäden von im Ausland gehaltenen Tieren

Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht

Ist ein Hund in der Privathaftpflicht mitversichert?
 

In der Privathaftpflicht von AXA sind Kleintiere wie Katzen, Nager & Co mitversichert, allerdings nicht in der wilden Variante wie zum Beispiel Schlange, Spinne oder Skorpion. Hunde sind nur als Blinden-, Begleit- oder Signalhunde in der normalen Haftpflichtversicherung inbegriffen. Als Halter von großen Tieren wie Hunden oder Pferden müssen Sie eine extra Versicherung abschließen. Hierfür bieten wir Ihnen gesonderte Tarife an, unsere Betreuer informieren Sie gerne zu diesem Thema.

Warum überhaupt eine Versicherung für Ihren Hund?
 

Jeder Hundehalter sollte sich auch über die mit der Tierhaltung verbundenen Risiken bewusst sein. Genau wie eine Person, kann auch ein Tier einen Schaden verursachen. Für diesen Schaden muss die Halterin oder der Halter aufkommen – und zwar in unbegrenzter Höhe. Genau wie bei einer privaten Haftpflichtversicherung gilt es also mit einer Hundehaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht, das finanzielle Risiko hoher Kosten abzusichern, für den Fall eines zum Beispiel durch einen Vierbeiner verursachten Schadens.

Zahlt die Tierhalterhaftpflicht, wenn mein Hund meine eigenen Sachen beschädigt?​

Die Tierhalterhaftpflicht leistet bei Schäden, die andere durch das Verhalten Ihres Hundes erleiden. Die Deckungssumme beträgt 30 Mio.€. Bei Schäden an Ihren eigenen Sachen zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht.

Kann ich die Hundeversicherung mit Selbstbeteiligung abschließen?

Sie können gesondert vereinbaren, sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung zu beteiligen. Wir sind auch in diesen Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Versichert AXA in der Hundehaftpflicht auch sogenannte Listenhunde?

AXA versichert in der Tierhalterhaftpflicht alle Hunde, auch bestimmte Rassen und "gefährliche Hunde" auf den verschiedenen Rasselisten der Bundesländer – jedoch nicht online! Der Tarif richtet sich nach der jeweiligen Kategorie der eingestuften Hunde, wie Fila Brasileiro oder Staffordshire Bullterrier. Wichtig ist, dass Sie beim Abschluss der Hundehaftpflicht die Rasse – bei einem Mischling die beteiligten Rassen – Ihres Hundes nach bestem Wissen angeben, da Sie sonst im Ernstfall den Versicherungsschutz verlieren könnten.

Was beutet Gefährdungshaftung für den Tierhalter?​

Als Hundebesitzer haften Sie für Schäden, die Ihr Tier durch willkürliches, tiertypisches Verhalten verursacht (Gefährdungshaftung). Es ist unerheblich, ob Sie selbst eine Schuld trifft. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder, der eine besondere Gefahr schafft und damit die Allgemeinheit gefährdet, alle damit verbundenen Risiken trägt. Sie sind daher bereits durch die Tatsache haftbar, dass Sie ein Tier halten. 

Gilt die Hundehaftpflicht auch im Ausland?

Wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten, bietet die Tierhalterversicherung von AXA im normalen Tarif ohne Selbstbeteiligung weltweit bis zu 5 Jahre Versicherungsschutz für Ihren Vierbeiner. Sollte das versicherte Tier im Ausland einen Schaden verursachen, greift die Hundehaftpflicht genau wie im Inland.

Zahlt die Hundehaftpflicht nur für den eigenen Hund oder auch für einen fremden Hund?

Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer geschützt. Somit ist also im selben Tarif auch eine Person mitversichert, die den versicherten Hund beaufsichtigt. Wenn zum Beispiel mal ein Nachbar mit dem Hund spazieren geht oder ihm beaufsichtigt, ist dieser ebenfalls versichert.

Weitere Tiere, für die wir Versicherungen anbieten

Kann man eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde und Katzen bei AXA abschließen?

Eine Frau streichelt ein weißes Pferd

Tierhalterhaftpflicht für Pferde
Auch als Pferdehalter versichern wir Sie gern. Die Pferdehaftpflicht von AXA schützt Sie bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden und umfasst z. B. auch Schäden durch Kutschen sowie Flurschäden und das Fremdreiterrisiko.

Sollte ich auch meine Katze haftpflichtversichern?
So klein sie auch sind, Katzen können erheblichen Schaden anrichten, z. B. an der Einrichtung Ihrer gemieteten Wohnung. Eine spezielle Katzenhaftpflicht ist für sie aber nicht notwendig. Schäden, die von Katzen verursacht werden, sind in der Privaten Haftpflichtversicherung von AXA mit abgedeckt – die sollte aber tatsächlich jeder Katzenbesitzer auf jeden Fall haben.

Diese weiteren Versicherungen können für Sie als Tierhalter sinnvoll sein

Private Haftpflichtversicherung

Schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr kleines Haustier oder Ihre eigene Unachtsamkeit jemand anderem ein Schaden entsteht.

Private Haftpflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

Tritt ein, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche gegenüber anderen durchzusetzen – von der anwaltlichen Beratung bis zur Auseinandersetzung vor Gericht.

Rechtschutz

Hausratversicherung

Sichert praktisch alles ab, was Sie zuhause aufbewahren, z. B. gegen Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel oder Feuer.

Hausratversicherung

*  1 Hund (Pudel), Selbstbeteiligung 300 EURO, jährliche Zahlweise.

Rate this page